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Autor Thema: Strafantrag gegen den Beitragsservice/eh. GEZ wegen Amtsanmaßung  (Gelesen 140690 mal)

s
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g
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Genau das ist es. Entgegen dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts erlässt der Beitragsservice in der Regel die Bescheide. Eben das darf er nicht.

Alles aber auch alles kommt vom BS.

Auch Pfändungs- und Einziehungsverfügungen an die Banken, woraufhin die Konten begrenzt und verm. auch geplündert werden.
( Da P-Konto fehlt bei Mr. X derzeit noch nichts )
links oben steht die Anschrift der Bank und rechts das Übliche vom BS. Es steht nur da: schuldet der LRA XYZ   ---  Vollstreckungsgläubiger
Es kommt also direkt vom BS, der m.E. niemals dazu das Recht hat, denn das dürfen nur Behörden.

Die dürfen ALLES. Die machen das einfach und haben Rückendeckung.
Einfach nur skandalös das Ganze.


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K
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@Viktor7 und Knax: kann/sollte man die Sache mit den Unterschriften an solch einen Strafantrag da noch mit dranhängen !?

Widerspruchsbescheide von ein und denselbem GEZ-Mitarbeiter

Wenn benötigt stelle ich seeeehr gerne alle eingescanten Unterschriften und Excel-Tabelle mit Quervergleich zur Verfügung  >:D


Gruß
Kurt


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"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2023. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 10 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

K
  • Beiträge: 810
Es gibt Unterschied zwischen bearbeiten, verwalten etc. und erlassen. Der BS darf sicherlich Widersprüche etc. bearbeiten und weiterleiten, allerdings "erlassen" dürfen die nicht, sprich Bescheide/Widerspruchbescheide.

Meiner Ansicht nach ist das ein Rechtsmissbrauch, denn was passiert denn tatsächlich: Die Widerspruchsbescheide werden vom Beitragsservice verfasst und auf das Blatt Papier wird lediglich der Schriftzug der betreffenden Rundfunkanstalt aufgedruckt. Nur damit man sagen kann: Ist doch von der Rundfunkanstalt erlassen worden! Tatsächlich ist es aber eben NICHT so. Tatsächlich werden die Widerspruchsbescheide vom Beitragsservice verfasst. Das Verfassen ist ja der Kern dieser Verwaltungstätigkeit. Für mich handelt es sich daher hier um Rechtsmissbrauch.

Gut, das kann man vor Gericht mal zur Sprache bringen. Viel wird es aber nicht bringen. Es wird ja doch ohnehin alles abgebügelt.


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V
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Aus dem Geschäftsbericht des Beitragsservice (siehe Startbeitrag) ist zu entnehmen, dass er in der Regel widerrechtlich die Bescheide erlässt.


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Alles aber auch alles kommt vom BS.

Auch Pfändungs- und Einziehungsverfügungen an die Banken, woraufhin die Konten begrenzt und verm. auch geplündert werden.
( Da P-Konto fehlt bei Mr. X derzeit noch nichts )
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Die dürfen ALLES. Die machen das einfach und haben Rückendeckung.
Einfach nur skandalös das Ganze.


Genau so ist das! Und wenn man sieht, wie unschuldige Menschen durch irgendwelche Behörden, die als Helfer und Helfershelfer im Auftrag dieses "Beitragsservice" unterwegs sind, drangsaliert, genötigt, kriminalisiert  und teilweise an den Rand des Ruins getrieben werden (ein Eintrag in das Schuldnerverzeichnis kann unter Umständen das finanzielle Aus bedeuten) - in einem einzigen Wort terrorisiert werden - bin ich der Meinung, dass man sich dagegen mit allen rechtlichen Mitteln zur Wehr setzen muss.

Mir fallen jetzt auch noch Begriffe wie "Urkundenfälschung" und/oder "(versuchte) Nötigung" ein.


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C
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Der BS formuliert das etwa so.
Der Bescheid läßt im Briefkopf und in der Namensgabe in der Grüßformel (LRA, ohne Unterschrift) die erlassende Behörde erkennen. Dabei bedient sie (LRA) sich des BS als nichtrechtsfähige öffentliche Verwaltungsgemeinschaft, die im Namen und Auftrag der LRA den Einzug des Rundfunkbeitrags durchführt.
[/i]

Einzug der Beiträge und Verwaltung der Konten….ok. Aber Bescheide erstellen…?

Das hört sich für mich an wie Augenwischerei.
Darf die LRA den BS beauftragen in seinem Namen Bescheide zu erlassen, erstellen und zu versenden?



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"Das Internet ist für uns alle Neuland": Angela Merkel, 19.06. 2013

p

px3

  • Beiträge: 113
Hmmm.. PersonX überlegt gerade, ob das nicht ein riesen Spaß werden könnte, zumal PersonX vom Beitragsservice ein passendes Schreiben dazu hat  >:D

Zum Hintergrund:
Der BS hatte PersonX 2 Bescheide zugestellt, denen widersprochen wurde.
PersonX erhielt auf den ersten Widerspruch dann 3 Monate später das übliche "Bestätigungsschreiben des Eingangs beim BS".

Auf den zweiten Widerspruch kam dann dieses lustige Schreiben vom BS, ohne Angabe einer LRA:
Zitat
Sehr geehrte PersonX,
vielen Dank für Ihre Mitteilung.

Sie wenden sich erneut gegen den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag, weil Sie der Auffassung sind, dass er verfassungswidrig sei.

Wir haben Ihr gleichlautendes Schreiben vom 21.xx.xxxx bereits am 23.xx.xxxx beantwortet. Die gesetzlichen Grundlagen zum Rundfunkbeitrag wurden Ihnen erläutert. Eine Änderung hat sich nicht ergeben.

Wir sehen Ihr Anliegen als abschließend geklärt. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir weitere Schreiben zum gleichen Sachverhalt nicht erneut beantworten werden.

.....

PersonX wäre nun, da auf letztem Schreiben keine LRA angegeben ist, durchaus geneigt zunächst den BS nochmals anzuschreiben:
Zitat
Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihre erneute Bestätigung des Eingangs meiner beiden Widersprüche, gegen die von Ihnen rechtswidrig erteilten Festsetzungsbescheide.
Zwar bezeichnen Sie meine Widersprüche - selbstverständlich gleichlautenden Inhalts, da sich auch an meiner Rechtsauffassung in der Zwischenzeit ebenfalls keine Änderung ergeben hat - lediglich als "Schreiben", was ich persönlich sehr schade finde, allerdings vermisse ich auf Ihrem Schreiben vom 07.xx.xxxx die, für den Bescheid zuständige, Landesrundfunkanstalt, denn wie wir ja nun alle aus diversen Urteilen (u.A. 1 BvR 2270/05(BVerfG)) gelernt haben, durfte weder die GEZ, noch darf jetzt der Beitragsservice Festsetzungsbescheide ausstellen.

Weder Ihr "Schreiben" vom 23.xx.xxxx - es tut mir sehr leid, dass ich das so bezeichnen muß - ist, ebensowenig wie Ihr "Schreiben" vom 07.xx.xxxx, ein rechtsgültiger Widerspruchsbescheid, auch wenn Sie durch Ihre Aussage "Wir sehen Ihr Schreiben als abschließend geklärt an" den Anschein erwecken möchten, daß Sie als "Behörde" hiermit einen Widerspruchsbescheid zugestellt hätten.

Erfreut habe ich allerdings zur Kenntnis genommen, daß Sie von weiteren Schreiben zum selben Sachverhalt nun Abstand zu nehmen gedenken - hierunter fallen meiner Interpretation nach nun auch Mahnungen oder sonstige illustre gegenstandslose Schreiben von Ihnen zum selben Sachverhalt.

Sofern Sie sich als Behörde denn irgendwann einmal durchringen können mir rechtsgültige Widerspruchsbescheide per Zustellungsurkunde zukommen zu lassen, bin ich gerne bereit meine Rechtsauffassung und die Ihrige von sämtlichen Gerichtsinstanzen - inklusive des EUGH - prüfen zu lassen.

Bis dahin verbleibe ich gemäß dem Motto "Meine Taschen sind voll, aber zu"

mit freundlichen Grüßen

PersonX


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Darf die LRA den BS beauftragen in seinem Namen Bescheide zu erlassen, erstellen und zu versenden?

Mit höchster Wahrscheinlichkeit nicht. Aber wie wir es inzwischen alle wissen, darf diese "Behörde" ziemlich alles.

@Victor7

Zitat
es besteht der dringende Verdacht der Amtsanmaßung durch den Beitragsservice (eh. GEZ):

ARD ZDF Deutschlandradio
Beitragsservice
Freimersdorfer Weg 6
 
50829 Köln.

Bitte noch ergänzen:

Vertreten durch den Geschäftsführer Stefan Wolf. Ich werde den Begriff "Geschäftsführer" auf jeden Fall durch Fettschrift hervorheben, damit der Staatsanwaltschaft diese Ungereimtheit von Anfang an ins Auge sticht.

Nochmal: Ein nicht rechtsfähiges Etwas, das sogar durch einen Geschäftsführer vertreten und geführt wird, kann keine Behörde sein! Es sei denn, der "Beitragsservice" wurde dazu befugt, alle in Deutschland geltenden Gesetze außer Kraft zu setzen.  :o


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H
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Da die Hauptzollämter in Sachsen und Thüringen auch derselben Überzeugung sind, dass der Beitragsservice illegale Amtsanmaßung betreibt, beteiligen sie sich auch nicht an den Vollstreckungsverfahren.

So wurden die finanzklammen Kommunen oder Finanzämter von den Landesregierungen "gezwungen" was der Zoll erfolgreich zurück weisen konnte.

Auf mehrfaches schriftliches Insistieren war auch die Stadt Halle mir ihre Behauptung nach zu weisen, dass es sich beim "Beitragsservice" um eine "Behörde" handeln würde. Intern wird die GEZ wohl als "Behörde" angesehen und bezeichnet. Doch deswegen muss das ja nicht für den Bürger gelten.

Da stinkt es doch gewaltig!


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Gruß
Kurt

Kurt, kannst Du freundlicherweise diese eingescanten Unterschriften sowie die Excel-Tabelle zur Verfügung stellen?

Danke im Vorab!


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Ich habe soeben mit "meiner" Staatsanwaltschaft telefoniert. Den Strafantrag solltet Ihr am besten bei der Polizei stellen, weil aufgrund eines Strafantrages die Polizei zu sofortigen Ermittlungen verpflichtet ist.  :police:

Und habt keine Angst, laut Aussage des Staatsanwaltes sind Strafanträge wegen Amtsanmaßung keine Seltenheit.  ;)


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Gruß
Kurt

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Danke im Vorab!

Bitte Dokumente mit persönlichen Daten der eh. GEZ Mittarbeiter über E-Mail/priv. Download tauschen, um nicht wegen des Persönlichkeitsrechts angreifbar zu werden. Siehe den Fall des Intendanten Lutz Marmor gegen Bernd Höcker.


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Nochmal: Ein nicht rechtsfähiges Etwas, das sogar durch einen Geschäftsführer vertreten und geführt wird, kann keine Behörde sein! Es sei denn, der "Beitragsservice" wurde dazu befugt, alle in Deutschland geltenden Gesetze außer Kraft zu setzen.  :o

Aber es kann auch nicht "Teil der Rundfunkanstalten" sein, da der Beitragsservice eigene Organe (hat Geschäftsführer + Verwaltungsrat) besitzt. Zudem sind die Landesrundfunkanstalten dem Beitragsservice nicht weisungsbefugt.



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Stellt Euch mal vor. Ein engagierter Staatsanwalt gibt uns tatsächlich Recht und die "Bescheide" der eh. GEZ sind nicht das Papier wert, auf dem sie gedruckt wurden.
 
Wäre damit nicht bewiesen, dass die bisherigen Witzurteile der nicht für Verfassungsfragen zuständigen Verwaltungsgerichte die Rechtmäßigkeit der Bescheide, wie zuvor die Verfassungswidrigkeit des „Rundfunkbeitrags“ auch „übersehen“ haben und sich weiter zum Gespött der juristischen Fachwelt und der Bürger machen?



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