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Autor Thema: Strafantrag gegen den Beitragsservice/eh. GEZ wegen Amtsanmaßung  (Gelesen 147640 mal)

  • Beiträge: 695
  • Schweigst du noch oder klagst du schon?
Lieber Seppl,
nach Angaben im Jahresbericht 2014 des Beitragsservice zeichnen sich die Intendanten und Intendantinnen für die Direktanmeldung verantwortlich (vgl. ebda S. 46). Daher kann man auch direkt gegen diese Damen und Herren vorgehen. Da die Direktanmeldung auf kein Gesetz beruht und sie wegen § 80 Abs. 2 Nr. 1 VwGO direkt zu Vollstreckungsmaßnahmen führen kann, werden die Staatsanwaltschaften ihre Schwierigkeiten haben, direkt einzustellen (sie können hier nämlich nicht auf die Verwaltungsgerichte verweisen und die Amtsgerichte wollen mit der Sache schon gar nichts zu tun haben).
Da dieser Weg auch direkt die Möglichkeit eröffnet vor dem Europäischen Gerichtshof (wegen des Verstoßes gegen mehr als die Hälfte aller Artikel der CHARTA DER GRUNDRECHTE DER EUROPÄISCHEN UNION) zu klagen, wäre ich bereit für jemanden zu spenden, der bereit wäre diesen Weg zu gehen, da mir die Sache durchaus erfolgversprechend zu sein scheint. Es sollte jedoch jemand sein, der auf Grund der Direktanmeldung Opfer von Vollstreckungsmaßnahmen geworden ist. 


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Ein öffentlich-rechtlicher Rundfunk, der nur finanzierbar ist, wenn Menschen ihre Grundrechte verlieren, gehört abgeschafft.

Volksbegehren in Nordrhein-Westfalen zum Demokratieförderungsgesetz
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Anfechtungsklage zur Verletzung der Gedanken- und Meinungsfreiheit
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Beschwerden bei Menschenrechtsorganisationen (AI-Vorlage)
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D
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Lieber Seppl,
.....
Da dieser Weg auch direkt die Möglichkeit eröffnet vor dem Europäischen Gerichtshof (wegen des Verstoßes gegen mehr als die Hälfte aller Artikel der CHARTA DER GRUNDRECHTE DER EUROPÄISCHEN UNION) zu klagen, wäre ich bereit für jemanden zu spenden, der bereit wäre diesen Weg zu gehen, da mir die Sache durchaus erfolgversprechend zu sein scheint. Es sollte jedoch jemand sein, der auf Grund der Direktanmeldung Opfer von Vollstreckungsmaßnahmen geworden ist.

Ich würde auch spenden.


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Recht haben und Recht kriegen. In Deutschland so schwer wie in einer Bananenrepublik.

a

azdb-opfer

Die angezeigten Mitarbeiter des BS könnten sich hingegen auf den Auftrag ihres Dienstherren (LRA/ Intendant) berufen, so dass dann automatisch dieser Vorgesetzte zum Ermittlungsobjekt wird.

Das könnte beim NDR interessant werden. Wenn keine zweite bevollmächtigte Person die Direktanmeldung mitbeschlossen hat, wären alle Bescheide, die darauf basieren, nichtig. Das muss jeder NDR-Mitarbeiter wissen. Auch der BS kann sich nicht hinter der Nichtrechtsfähigkeit verstecken.


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Hinweis:
Interessante Analysen und Diskussionen zum (Nicht-)Behördenstatus von ARD-ZDF-GEZ aktuell unter
LG Tübingen 16.9.2016, 5 T 232/16 spricht Klartext zum Behördenstatus des SWR
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20296.0.html


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P
  • Beiträge: 17
Hallo zusammen,

ich bin irritiert, dass dieser Diskussion seit Tübingen (neue Zeitrechnung n.T.) nicht weiter an Fahrt aufnimmt. Wann wenn nicht jetzt sollte eine Anzeige des Geschäftsführers vom Beitragservice, hilfsweise der Rundfunkanstalt erfolgen.

Hab ich einen neuen Zweig im Forum verpasst in dem die Diskussion hierzu weiter geht?

Mal angenommen Person P hätte die entsprechende Anzeige verfasst, würde sie wahrscheinlich im ersten Schritt eine Rückantwort mit dem §152 (unzureichender Tatverdacht) bekommen.  Die mit der Hilfe der Tübinger zu beantworten sollte ja kein Problem sein.
Wie gehts dann weiter P hörte etwas von Akteneinsicht, welche Eskalationsstufen bietet die Staatsanwaltschaft? Macht es Sinn zusätzlich nach am Sitz des Unternehmens Anzeige zu erstatten?

Grüße P


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P
  • Beiträge: 17
P hätte heute Post eventuell Post haben können, siehe Anhang.
Ein Teil der Fragestellung von oben (Antwort #169, http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15200.msg134324.html#msg134324) ist aber noch aktuell.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 04. November 2016, 17:18 von DumbTV«

  • Beiträge: 2.384
  • Sparquote 2013...2025: 13x(~210)=~2700€
Tut mir leid, dass das vielleicht mal gesagt werden muss:

Strafanzeige: Das ist etwas juristisch Komplexes.

Die taktische Hebelwirkung von Strafanzeigen besteht im Prinzip vor allem dann, wenn man sie nicht macht. Das klingt absurd, aber so funktioniert das oft sehr effizient. Aber auch das geht nur nach ganz subtilen rechtlichen Regeln.
Und wenn man Strafanzeigen aus anderen taktischen Erwägungen dann doch ausnahmsweise macht: Entweder man macht das in der richtigen und komplexen Form und dann knallt es auch ganz heftig;
oder man macht es laienhaft und es wird dann voll zu Recht zurückgewiesen. Voll zu Recht. Nichts da mit "Absprachen, weisungsgebunden, die stecken alle unter einer Decke". Ausgerechnet die Staatsanwaltschaft hat am wenigsten Skrupel, wenn es gilt, Netzbeschmutzer des öffentlichen Dienstes zu sanktionieren.

Die meisten Strafanzeiger dieses Threads haben das Glück gehabt,

dass die Senderanstalten auf Anzeigen wegen "falscher Anschuldigung" verzichteten, um noch mehr Rufschaden zu vermeiden.
Siehe:  https://de.wikipedia.org/wiki/Falsche_Verd%C3%A4chtigung
Eigentlich sollte ein Normalbürger vor jeder Strafanzeige einen Kundigen hinzuziehen - fleißiger Jurastudent in höherem Semester reicht.

Strafanzeigen rechnen zu den am besten prognostizierbaren juristischen Waffen.

Wenn nur gemacht, wo juristisch passend,
und wenn richtig gemacht mit perfekter millimetergenauer Analyse von Fakten und Rechtsprechung darüber,
dann ist nahezu 100 % sicher, dass es knallt wie gewünscht.
Aber mit laienhaftem Wissen "ich kenne da einen Paragrafen... das passt ja im Wortlaut, sehe ich sofort" - so funktioniert Strafrecht nicht, und das ist gut so.

Tut mir leid, dass das vielleicht mal gesagt werden musste.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 04. November 2016, 18:27 von pjotre«
"Glücklich das Land, das Rechtsstaatsverteidiger hat. Traurig das Land, das sie nötig hat."   (Pedro Rosso)
Deine Worte weht der Wind ins Nirwana des ewigen Vergessens. Willst du die Welt wandeln, so musst du handeln. Um Böses abzuschaffen, Paragrafen sind deine Waffen.

K
  • Beiträge: 142
@piotre
Ich denke da genau anders. Die Strafanzeige ist meiner Meinung nach genau das Mittel der Wahl.
Man muss sich dabei natürlich an gewisse Regeln halten, um sich nicht selbst schuldig zu machen. Die drei Sachen die man dabei falsch machen kann sind die üble Nachrede, die falsche Verdächtigung und die Verleumdung. Man sollte also nicht verdächtigen, sondern  vermuten und natürlich nichts behaupten, was man nicht Beweisen kann, und nichts, was dazu geeignet wäre den Gegner verächtlich zu machen.
Grundsätzlich kann aber eine bestimmte Anzahl von Strafanzeigen gegen eine bestimmte Person, ohne dass gegen sie ermittelt wird oder sie gar schon schuldig gesprochen ist, erhebliche Auswirkungen auf deren berufliche Stellung, Karriere etc. haben. Auch kenne ich numerische Aufstellungen, nach denen bestimmte Sachverhalte von den Staatsanwaltschaften an die Politik weiter gegeben werden. Person Z hatte mal in einer Sache mit Gerichten zu tun, in der die möglichen Sanktionen gegen den Täter schlicht nicht organisierbar waren, weil der entsprechende Sachverhalt einfach zu selten vorkam. Da war es dann so, dass bei ca. 10000 Anzeigen Bundesweit eine Eingabe an den Bundestag gemacht werden würde, und bei 50000 Anzeigen wäre direkt ein Ausschuss gegründet worden, mit der Aufgabe die Sanktionen zu organisieren.
Selbiges wäre auch beim Rundfunkbeitrag möglich.
Ich denke da zum Beispiel an ca. 1000000 Strafanzeigen gegen die Rundfunkanstallten wegen vermutetem Betreiben eines sittenwidrigen Wuchergeschäfts (unter Ausnutzung einer Zwangslage). Da wären zum Beispiel die vielfachen Aussagen des Herrn Eicher über eine gewünschte Einnahmenmaximierung ein guter Verdachtsmoment. Beim MDR würde ich mich für Untreue entscheiden (da wurden hunderte von Mio. noch DM für satzungsfremde Zwecke ausgegeben, mit Immobilien spekuliert etc.). Letztlich fühlt sich ja so ziemlich jeder von uns auf illegale Weise ausgebeutet, genötigt, bestohlen und vieles mehr.
Damit sollte man sich anstatt der aussichtslosen Klagen, besser an die wenden, die für Straftaten zuständig sind. Dieser Weg würde schneller zu den Entscheidungsebenen führen, so glaube ich.


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K
  • Beiträge: 215
- so funktioniert Strafrecht nicht, und das ist gut so.

Wie Strafrecht mittlerweile nicht mehr funktioniert hier ganz aktuell für RLP:




Bildquelle: http://www.wormser-zeitung.de/pics/edition/wz/logo_header.png

Quelle: wormser-zeitung.de, 04.11.2016

Rheinland-Pfalz
Wird bald nicht mehr jede Tat verfolgt? Strafjustiz in Rheinland-Pfalz ist überlastet
von Achim Sawall

Zitat
MAINZ - Die rheinland-pfälzische Strafjustiz ist stellenweise derart überlastet, dass von einer Teilkapitulation gesprochen werden kann. Diesen Schluss legen interne Überlegungen nahe, die nach Informationen dieser Zeitung vor etwa einem Jahr an mindestens einer Staatsanwaltschaft schriftlich fixiert wurden. Es handelt sich um Erörterungen dazu, wie die Arbeit angesichts steigender Belastung bei bestenfalls gleichbleibendem Personalstand effizienter gestaltet werden könnte.

Weiterlesen auf:
http://www.wormser-zeitung.de/politik/rheinland-pfalz/rheinland-pfalz-justiz-richter-staatsanwaelte-mainz_17443921.htm


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 04. November 2016, 20:15 von DumbTV«
- Omnipräsente Vielschreiber (Trolle) gebrauchen politisch motivierte Foren vielfach als Plattform um ein schon seit langer Zeit existierendes potemkinsches Dorf als funktonierenden Rechtsstaat zu propagieren.
- Horst Seehofer: "Diejenigen die entscheiden sind nicht gewählt und diejenigen die gewählt werden haben nichts zu entscheiden"
- Der deutsche Steuer- und Abgabenkuli stellt den Eliten eine Allmende bereit auf der sich jedes Rindvieh sattgrasen kann.

P
  • Beiträge: 17
Um hier nochmal am Ball zu bleiben.

Seit meine Strafanzeige am 02.11.2016 an die Staatsanwaltschaft in Köln weitergeleitet wurde habe ich keine Nachricht mehr vom BS erhalten.
Den Festsetzungsbescheid hatte ich zeitgleich mit der Anzeige als Rechnung, welche fälschlicherweise mit "Festsetzungsbescheid" überschrieben und somit nichtig sei, zurückgewiesen.

Wird wohl nicht für immer sein, gefühlt hatte ich aber bisher eine höhere Frequenz der Anschreiben.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 27. Januar 2017, 23:08 von Bürger«

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  • Schweigst du noch oder klagst du schon?
Den Weg über eine Strafantrag wegen Nötigung gegen den BS vorzugehen finde ich sehr interessant, da ich jemanden kenne, der in seiner Anfechtungsklage auch bemängelt, dass der BS bzw. die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ihm gegenüber gleichwie ein Schutzgelderpresser aufgetreten sind.
Im Widerspruch gegen die Einstellung des Verfahrens, die wohl irgendwann mal kommen wird, solltest du vielleicht darauf hinweisen, dass die Direktanmeldung (Zwangsanmeldung) keine rechtliche Grundlage hat. Da mich dieses Thema interessiert, wäre es schön, wenn du uns informieren würdest, wie die Sache ausgegangen ist. Siehe hierzu auch:
Strafanzeige gegen Zwangsanmeldung (Direktanmeldung)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19819.0.html


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 02. Februar 2017, 19:14 von Bürger«
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b
  • Beiträge: 50
Hallo
ich hatte schon 2013 Strafanzeige gegen BS aus gleichen Gründen gemacht, dauerte nicht lange, da kam ein Schreiben von der Staatsanwaltschaft: Verfahren eingestellt, es liegen keine strafbaren Handlungen vor.
bringt also nix, die stecken alle unter einer Decke
bukh1


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Ja, das war 2013, mittlerweile haben wir 2017 und kennen Geschäftsberichte des BS und haben das
Urteil aus Tübingen, womit es durchaus Beweise gibt, die für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens
ausreichen dürften.

Ich habe mir in der Sache auch einmal rein hypothetisch überlegt, irgendwelchen Menschen in der Manier
des Hauptmann von Köpenick irgendwelche Festsetzungsbescheide zu zusenden. Wahrscheinlich würde ich
bei der Obrigkeitgläubigkeit der Stadtkassen auch mit einem Amtshilfeantrag zu Einziehung der Geldbeträge
durchkommen.

Also, was für einen Ärger würde ich denn bekommen, wenn die Sache dann doch auffliegen würde?     

Denn eines ist klar, der Beitragsservice weist in keiner Weise in seinen Schreiben nach, dass er eine Behörde ist
oder überhaupt eine Legitimierung hat, irgendwelche Bescheide zu erlassen. Auch kann von einem einfachen
Bürger nicht erwartet werden, dass er erkennt, dass irgendetwas, das sich Service nennt, überhaupt irgendetwas
amtsmäßiges sei, wenn dies überhaupt der Fall ist, da es als strittig betrachtet werden kann.

Menschen, die nur auf Grund der Androhung von Vollstreckungsmaßnahmen und der damit verbundenen Unannehmlichkeiten
gezahlt haben, befinden sich durchaus in einer Situation der Nötigung, da sie nur zahlen, um ein größeres Übel abzuwenden.
Der Versuch der Nötigung ist soweit ich weiß, auch schon strafbar, so dass es sich hierbei durchaus um ein legitimes Mittel
handeln dürfte, um Vollstreckungsmaßnahmen abzuwenden. Man muss den damit beschrittenen Rechtsweg dann aber auch
konsequent weiter verfolgen, indem man auch in ein Klageerzwingungsverfahren geht. Denn meiner Ansicht nach gehört es
auch strafrechtlich untersucht, ob die Durchsetzung eines umstrittenen Gesetzes mit den Mitteln der Amtsgewalt überhaupt
zu rechtfertigen ist, insbesondere wenn man weiß, dass dieses Gesetz aller Voraussicht nach nicht so bestehen bleiben wird
und es offensichtlich Sachverhalte gibt, die keine rechtlich Grundlage haben, wie die Diskussion zur Direktanmeldung aufzeigt.   


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a
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Mir ist eine Strafanzeige gegen den BS, gegen LRA und Gegen die Vollstreckungebehörde als Beihilfe bekannt. Ebenfalls nach kurzer Zeit Einstellung.


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Nicht in Foren aufregen sondern sich an die Verursacher wenden. An die Parteien, Fraktionen, Politiker, Institutionen... Unbequeme Fragen stellen, Antworten verlangen. Webauftritte, Facebook, Kontaktformulare, Abgeordnetenwatch.. Die Fragen sollen für alle sichtbar sein. Niemand soll behaupten können, er hätte ja von nix gewusst.

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Ich habe in meinem vorherigen Beitrag schon klargestellt, dass man eine solche Strafanzeige auch
ernsthaft verfolgen sollte und sich durch eine erste Einstellung nicht entmutigen lassen sollte.
Es sollte auch mehr darum gehen, dem Rechtsstaat (den angeblich unabhängigen Gerichten),
die Augen zu öffnen, dass hier Unrecht geschieht, als irgendwelche persönlichen Vorteile zu suchen.
Gründe und Argumente gibt es hierfür genug. Nicht unwichtig finde ich es, darauf hinzuweisen, dass
die Direktanmeldung, die in vielen Fällen zur Androhung von Vollstreckungsmaßnahmen geführt hat,
offensichtlich keine Rechtsgrundlage hat. Der Beitragsservice hätte hier nach meinen Recherchen mit
Bezug auf §9 RBStV erst ein Verwaltungszwangverfahren zur Erhebung der Auskunft einleiten müssen
und den entsprechenden Weg beschreiten müssen, was natürlich bedeutet hätte, dass er, als Kläger,
für die dortigen Kosten erst einmal aufkommen hätte müssen.
Die Zweifelhaftigkeit der Amtsmäßigkeit des Beitragsservice wäre noch ein anderer Argumentationsweg.
Die Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft kann man noch ohne Anwalt einlegen, da man den erst
beim Klageerzwingungsverfahren braucht.

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19819.0.html


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