Es dürfte müßig sein, sich (insbesondere allein) auf die Gläubigerkennung einzulassen...
...eben wegen des BGH Beschlusses, der - wenn auch vielleicht nicht in Stein gemeißelt - so doch wohl in allen diesbezüglichen Verfahren erst mal als Maßstab herangezogen wird - ist ja auch bequem...
Allenfalls als ergänzenden Grund könnte Person A dies evtl. mit einflechten - ggf. auch den noch nicht per BGH-Entscheidung gekippten Beschluss des LG Tübingen aus Januar 2015.
Wichtiger scheint jedoch nach wie vor, dass die Verwaltungsakte/
Bescheide und somit wohl
wesentliche
Vollstreckungsvoraussetzungen fehlen...
Das Amtshilfeersuchen des Beitragsservice vom 02.07.15 ist für uns die Grundlage für die Vollstreckungsankündigung vom 08.07.15.
War es nur eine "Ankündigung" der Zwangsvollstreckung - oder bereits eine Ladung zum Termin für die Abgabe der Vermögensauskunft?
Ungeachtet dessen entbehrt das "Amtshilfeersuchen" ja eben der Grundlage, da der/die dem "Amtshilfeersuchen" zugrundeliegenden angebliche/n Bescheid/e nicht existiert/existieren.
Weiteres siehe unten...
Es gibt für uns keine Anhaltspunkte, dass die Forderungen der rückständigen Rundfunkgebühren nicht rechtmäßig sind. Dies ist auch von uns nicht zu prüfen.
Es geht ja auch nicht um eine Prüfung der
"Rechtmäßigkeit" der
"Forderungen", sondern um eine Prüfung der
Vollstreckungsvoraussetzungen, welche eben ohne zugrundeliegenden Verwaltungsakt/ Bescheid nicht gegeben sein dürften. Dies wäre nach bisheriger Kenntnis sehr wohl - und zwar im gesamten Vollstreckungsverfahren - durch die Vollstreckungsstelle zu prüfen, insbesondere wenn Einwände vorgebracht werden.
Die "Anhaltspunkte" für die
Unzulässigkeit des
Vollstreckungsverfahrens hingegen sind bereits die Einwände des fiktiven Betroffenen, welche "Zweifel" an der Existenz der Verwaltungsakte/ (Festsetzungs-)Bescheide aufkommen lassen.
Diese "Zweifel" wären von der Gegenseite erst nachweislich(!) zu widerlegen...
Die Zahlungspflicht ergibt sich nach Grund (§ 2 Abs. 2 Satz 1 RGebStV; § 2 Abs. 1 RBStV), Höhe (§ 8 RFinStV) und Fälligkeit (§§ 4 Abs. 3 RGebStV; 7 Abs. 3 Satz 2 RBStV) kraft Gesetzes. Die Festsetzung rückständiger Rundfunkbeiträge per Bescheid dient nur der zwangsweisen Beitreibung im Vollstreckungsverfahren. Vgl. Sie hierzu auch einen Beschluss des BVerfG vom 30.01.2008 – 1 BvR 829/06.
Ganz genau: Die "
Festsetzung rückständiger Rundfunkbeiträge per
Bescheid dient [...] der [...] Beitreibung im
Vollstreckungsverfahren" - eine Beitreibung
ohne einen solchen
(Festsetzungs-)Bescheid ist
nicht vorgesehen.
Im vorliegenden fiktiven Fall
fehlt ein solcher der Vollstreckung zugrundeliegender (Festsetzungs-)Bescheid...
Eine Einstellung der Vollstreckung kann aus o.g. Gründen nicht erfolgen. [...]
Die Auffassung eines fiktiven Betroffenen lautet im Gegensatz dazu
"Eine Einstellung der Vollstreckung hat aus o.g. Gründen zu erfolgen." Ich zitiere mich selbst nochmal...
Zwangsvollstr./Erinnerg. > ausgesetzt > Stellungnahme BS > nun Vermögensauskunfthttp://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,14953.msg102525.html#msg102525Es scheint nun aber so, als müsse Person A einfach nur auf das nächste, dann vermutlich "offizielle" Schreiben zur "Abgabe der Vermögensauskunft" warten...
...könnte aber bis dahin eine gepfefferte, vollumfängliche Erinnerung gem. § 766 ZPO gegen die Art und Weise der Zwangsvollstreckung wegen fehlender Vollstreckungsvoraussetzungen vorformulieren.
Bitte noch mal die aktuellen Erkenntnisse nachlesen...
...hier bezogen auf "Erinnerung gegen Zwangsvollstreckung" im fiktiven Sachsen
(für andere Bundesländer und Situationen entsprechend anzupassen)
AG Riesa/ AG Dresden > fehlender Bescheid > §766 ZPO oder §40 VwGO? AG oder VG?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13609.msg102095.html#msg102095
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13609.msg102096.html#msg102096
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13609.msg102118.html#msg102118
..wobei dazu leider noch keine abschließenden Erkenntnisse vorliegen.
in Verbindung u.a. mit
Hochinstanzliche Urteile bzgl. Bestreiten/Nachweis der Zustellung/Bekanntgabe (Zugangsfiktion)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13736.0.html
Beschlüsse/Urteile gegen ARD-ZDF-GEZ wg. Vollstreckungen [Sammel-Thread]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13703.0.html