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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Vollstreckungen von Rundfunkbeiträgen (nach Bundesländern sortiert) => Rheinland-Pfalz => Thema gestartet von: Flugzeug am 11. Juli 2015, 11:04

Titel: Vollstreckungsankündigung (Fremdersuchen) A+B (A bisher ohne Post des BS)
Beitrag von: Flugzeug am 11. Juli 2015, 11:04
Hallo Community,

Person A und dessen Lebenspartnerin die in der selben Wohnung wohnen haben heute dieses Schreiben bekommen. Eins wurde an Person A adressiert und eins an Person B: (siehe Anhang).


Person A ist nun ziemlich Ratlos weil man überall was anderes liest. Auf einer Seite heißt es, dass diese Ankündigung nicht Rechtskräftig ist da eine Unterschrift fehlt und der Gläubiger auf dieser Ankündigung nicht eindeutig erkennbar ist und auf der anderen Seite heißt es dann wieder dass alles rechtens ist. Person A hat schon viel gelesen aber wird daraus einfach nicht schlau. Leider kann sich Person A mit dem Thema auch nicht gut auseinandersetzen da Person A unter einer Angststörung und Panikattacken leidet. Person A wird es meistens nach 10 Minuten lesen oder allgemein vor dem PC zu viel und ich muss abbrechen. Person A hofft, ihr könnt so was verstehen und hofft auf eure Hilfe und auf eure Ratschläge.

Person A hat vor der Vollstreckungsankündigung fünf Briefe von der Rundfunkanstalt bekommen (Zahlungserinnerung / Zahlungsaufforderung).
Gegen diese Schreiben hat Person A kein Widerspruch eingelegt da man ihr damals dazu geraten hat Die Briefe zu ignorieren und nicht darauf zu antworten. Person A ist prinzipiell gegen diese Zwangsabgabe aber möchte das hier nicht weiter begründen.

Nun steht in der Ankündigung ja, dass Person A innerhalb von 14 Tagen die Rückstände begleichen soll. Person A könnte es aber sowieso nicht begleichen da sie aus dem Krankengeld aus gesteuert wurde und jetzt ALG1 bekommt. Also kann Person A sich das erst einmal nicht leisten. Ratenzahlung würde gehen. Ob Person A aber überhaupt vorhat, den Rückstand zu begleichen, ist eine andere Sache.

In der Ankündigung steht auch:

Hinweis:
Zwangsvollstreckung bedeutet:
a) Pfändung Ihres beweglichen Vermögens und / oder
b) Pfändung von Forderungen, das heißt beispielsweise Pfändung des Lohnes, Gehalts, Arbeitslosengeldes (-hilfe), bla bla bla


Das heißt, dass der Gerichtsvollzieher bei Person A unter anderem auch dessen PC, HiFi Anlage usw. weg pfänden darf?
Muss Person A den Gerichtsvollzieher überhaupt in die Wohnung lassen?
Wie soll Person A jetzt vorgehen?



Person A wäre über wirklich jeden Ratschlag dankbar.


Freundliche Grüße
Titel: Re: Vollstreckungsankündigung (Fremdersuchen) A+B (A bisher ohne Post des BS)
Beitrag von: speedy777 am 13. Juli 2015, 16:11
Hi,

Gläubiger: ARD ZDF Deutschlandradio???

Da hätte es sich bei Person B schon erledigt!

Nur die Landesrundfunkanstalt:

Südwestrundfunk
Neckarstraße 230
70190 Stuttgart

kann in Person A's Fall Gläubiger sein!

bzw. der WDR, je nachdem wieweit nördlich A in Rheinladpfalz wohnt, das muss A auf den Schreiben der letzten Monate schaun.

Davon abgesehen: Waren darunter auch Schreiben mit der wörtlichen Überschrift: "Festsetzungs- oder Beitragsbescheid"?

Auch muss B's Meinung nach ein ganz bestimmter Betrag eines ganz bestimmten Bescheides als Vollstreckungssumme genannt werden, nicht einfach nur "Rundfunkbeiträge vom xx.xx.xxx"

Siehe aktuelles Urteil vom Verwaltungsgericht Neustadt/Weinstraße:
Exklusiv: Klägerin gewinnt vor dem Verwaltungsgericht Neustadt
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,14993.0.html
Titel: Re: Vollstreckungsankündigung (Fremdersuchen) A+B (A bisher ohne Post des BS)
Beitrag von: Flugzeug am 14. Juli 2015, 10:16
Davon abgesehen: Waren darunter auch Schreiben mit der wörtlichen Überschrift: "Festsetzungs- oder Beitragsbescheid"?

Nein, wie gesagt, Person A hat noch nie Post von denen bekommen.
Nur die Ankündigung zur Vollstreckung.
Titel: Re: Vollstreckungsankündigung (Fremdersuchen) A+B (A bisher ohne Post des BS)
Beitrag von: Bürger am 14. Juli 2015, 14:19
Davon abgesehen: Waren darunter auch Schreiben mit der wörtlichen Überschrift: "Festsetzungs- oder Beitragsbescheid"?
Nein, wie gesagt, Person A hat noch nie Post von denen bekommen.
Nur die Ankündigung zur Vollstreckung.

"noch nie Post"...?
Oben steht doch:
Person A hat vor der Vollstreckungsankündigung fünf Briefe von der Rundfunkanstalt bekommen (Zahlungserinnerung / Zahlungsaufforderung).

Aber ungeachtet dessen: Sofern kein FestsetzungsBESCHEID (nachweislich) zugestellt wurde, könnte Person A sich ggf. auf die Nicht-Existenz bzw. fehlende Bekanntgabe des Verwaltungsakts/ Titels berufen.

Ablauf +3 Zwangsvollstreckungssache (Gelber Brief) v. örtl. Vollzugsstelle
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74837.html#msg74837

Ablauf +3a Reaktion auf Zwangsvollstreckung ["Beitragsschuldner"]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74838.html#msg74838


Meist hilft es schon, einfach mal nachzuschauen, um welche Art von Schreiben es sich konkret handelt, d.h. wo dieses einzuordnen ist im
Ablauf - Beispielablauf
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74416.html#msg74416


Im Weiteren bitte unbedingt noch generell eingehend einlesen, verinnerlichen und versuchen, das Konstrukt & Prozedere zu verstehen ;)
"Schnelleinstieg"
Zu allererst bitte hier lesen! Schnelleinstieg, "Erste Hilfe", Hinweise...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12292.0.html
Titel: Re: Vollstreckungsankündigung (Fremdersuchen) A+B (A bisher ohne Post des BS)
Beitrag von: Flugzeug am 14. Juli 2015, 19:45
Ich meinte damit eigentlich, dass Person A dies behaupten kann.

Aber weiter geht´s:

Person A hat jetzt folgendes Schriftstück angepasst und möchte es morgen per Einschreiben an die zuständigen Stelle abschicken:
http://gezvollstreckung.npage.de/gez-vollstreckung.html

Person A hat sich sogar die Mühe gemacht die Anlagen aus dem Internet raus zu suchen und hat diese ausgedruckt.


Person A fragt sich jetzt folgendes:

Was passiert danach?
Danach wird Person A wahrscheinlich ein Einschreiben von denen bekommen.
Und damit haben die ja nachweislich einen Bescheid an Person A geschickt.
Wie geht es jetzt weiter?

Ich soll von Person A ein herzliches Dankeschön an alle Personen hier ausrichten. Person A möchte kämpfen, ist aber auf Hilfe angewiesen.
Titel: Re: Vollstreckungsankündigung (Fremdersuchen) A+B (A bisher ohne Post des BS)
Beitrag von: Bürger am 15. Juli 2015, 01:41
Was passiert danach?
Danach wird Person A wahrscheinlich ein Einschreiben von denen bekommen.
Und damit haben die ja nachweislich einen Bescheid an Person A geschickt.
Wie geht es jetzt weiter?

...nach "Schema F"? ;)
d.h. gem. der Rechtsbehelfsbelehrung die dort angegebenen Rechtsmittel (i.d.R. Widerspruch) in der ebenfalls dort angegebenen Frist (i.d.R. 1 Monat) einlegen usw.

Dazu bitte unbedingt noch generell eingehend einlesen, verinnerlichen und versuchen, das Konstrukt & Prozedere zu verstehen ;)
"Schnelleinstieg"
Zu allererst bitte hier lesen! Schnelleinstieg, "Erste Hilfe", Hinweise...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12292.0.html

...und dort insbesondere
Kurzüberblick über den regulären, "offiziellen" und legalen Weg von
Widerspruch & Klage gegen den sog. "Rundfunkbeitrag"

Ablaufschema/ Kurzübersicht - Anmeldung/ Bescheid/ Widerspruch/ Klage
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.0.html

sowie auch
Ablauf - Beispielablauf
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74416.html#msg74416

Allgemeine Fragen bzgl. der allgemeinen Vorgehensweise sind im Forum schon ausgiebigst behandelt...
...eine Mehrfachdiskussion solch grundlegender allgemeiner Fragen jedoch aus Kapazitätsgründen und aus Gründen der Übersicht im Forum nicht vorgesehen.
Danke für das Verständnis und mit der Bitte um Berücksichtigung.
Titel: Re: Vollstreckungsankündigung (Fremdersuchen) A+B (A bisher ohne Post des BS)
Beitrag von: Flugzeug am 20. Juli 2015, 13:59
Person A hatte euch ja schon geschrieben dass sie ein Schreiben und die Anlagen an die Verbandsgemeindekasse per Einschreiben versendet hat. Zusätzlich hat sie
denen noch eine E-Mail geschrieben. Sicher ist sicher dachte sich Person A

Person A hat vorhin eine E-Mail derr Verbandsgemeindekasse bekommen und ist etwas Ratlos und hofft auf eure Ratschläge:

Zitat
Sehr geehrter Herr ******,
 
Ihre Mail haben wir zur Kenntnis genommen. Das Amtshilfeersuchen des Beitragsservice vom 02.07.15 ist für uns die Grundlage für die Vollstreckungsankündigung vom 08.07.15.
Es gibt für uns keine Anhaltspunkte, dass die Forderungen der rückständigen Rundfunkgebühren nicht rechtmäßig sind. Dies ist auch von uns nicht zu prüfen.
 
Die Zahlungspflicht ergibt sich nach Grund (§ 2 Abs. 2 Satz 1 RGebStV; § 2 Abs. 1 RBStV), Höhe (§ 8 RFinStV) und Fälligkeit (§§ 4 Abs. 3 RGebStV; 7 Abs. 3 Satz 2 RBStV) kraft Gesetzes. Die Festsetzung rückständiger Rundfunkbeiträge per Bescheid dient nur der zwangsweisen Beitreibung im Vollstreckungsverfahren. Vgl. Sie hierzu auch einen Beschluss des  BVerfG vom 30.01.2008 – 1 BvR 829/06.
 
Eine Einstellung der Vollstreckung kann aus o.g. Gründen nicht erfolgen. Zur Zahlungserleichterung ist eine Ratenzahlungsvereinbarung möglich. Setzen Sie sich hierzu bitte mit uns in Verbindung.
 
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Titel: Re: Vollstreckungsankündigung (Fremdersuchen) A+B (A bisher ohne Post des BS)
Beitrag von: boykott2015 am 27. Juli 2015, 00:20
Hast Person A alle Dokumente angefordert? Bestreite sie die Forderung und verlange die Dokumente. Wegen Rechtssicherheit. Bis die Dokumente kommen, soll alles ruhen.
Zitat
Das Amtshilfeersuchen des Beitragsservice vom 02.07.15 ist für uns die Grundlage für die Vollstreckungsankündigung vom 08.07.15.
Es gibt für uns keine Anhaltspunkte, dass die Forderungen der rückständigen Rundfunkgebühren nicht rechtmäßig sind. Dies ist auch von uns nicht zu prüfen.
Die haben vielleicht keine Bedenken, aber Person A hat welche.  Habe ich richtig gelesen? Amtshilfeersuchen. Rückständige Gebühren? Wenn so was steht, dann abschmettern: seit 01.01.2013 gibts keine Gebühren.


Edit "Bürger":
Beitrag musste aufwändig angepasst werden.
Bitte immer und überall den wichtigen Hinweis u.a. oben rechts im Forum beachten...
Wichtig für Sie:
Fragen so genau wie möglich stellen. Angaben über Namen, Orte und sonstige Daten vermeiden. Platzhalter wie z. B. „Person A“, „Firma B“, „Ort C“ usw. verwenden, um Ihr Anliegen hypothetisch zu beschreiben.

Danke für die zukünftige Berücksichtigung.
Titel: Re: Vollstreckungsankündigung (Fremdersuchen) A+B (A bisher ohne Post des BS)
Beitrag von: speedy777 am 31. Juli 2015, 13:20
Hi,

Es steht ja "Beiträge" im Vollstreckungsersuchen...

Aber nochmal:

Der Beitragsservice kann KEIN Gläubiger sein!! Dies ist die Landesrundfunkanstalt!

Gruß
Titel: Re: Vollstreckungsankündigung (Fremdersuchen) A+B (A bisher ohne Post des BS)
Beitrag von: Matze0815 am 09. August 2015, 12:51
Ist das nicht seit dem Beschluss des BGH vom 11.06.2015 völlig irrelevant?
Titel: Re: Vollstreckungsankündigung (Fremdersuchen) A+B (A bisher ohne Post des BS)
Beitrag von: Flugzeug am 13. August 2015, 19:39
Ja, was denn jetzt?  :laugh:
Titel: Re: Vollstreckungsankündigung (Fremdersuchen) A+B (A bisher ohne Post des BS)
Beitrag von: Bürger am 16. August 2015, 08:47
Es dürfte müßig sein, sich (insbesondere allein) auf die Gläubigerkennung einzulassen...
...eben wegen des BGH Beschlusses, der - wenn auch vielleicht nicht in Stein gemeißelt - so doch wohl in allen diesbezüglichen Verfahren erst mal als Maßstab herangezogen wird - ist ja auch bequem... ;)

Allenfalls als ergänzenden Grund könnte Person A dies evtl. mit einflechten - ggf. auch den noch nicht per BGH-Entscheidung gekippten Beschluss des LG Tübingen aus Januar 2015.

Wichtiger scheint jedoch nach wie vor, dass die Verwaltungsakte/ Bescheide und somit wohl
wesentliche Vollstreckungsvoraussetzungen fehlen...

Zitat
Das Amtshilfeersuchen des Beitragsservice vom 02.07.15 ist für uns die Grundlage für die Vollstreckungsankündigung vom 08.07.15.
War es nur eine "Ankündigung" der Zwangsvollstreckung - oder bereits eine Ladung zum Termin für die Abgabe der Vermögensauskunft?
Ungeachtet dessen entbehrt das "Amtshilfeersuchen" ja eben der Grundlage, da der/die dem "Amtshilfeersuchen" zugrundeliegenden angebliche/n Bescheid/e nicht existiert/existieren.
Weiteres siehe unten...

Zitat
Es gibt für uns keine Anhaltspunkte, dass die Forderungen der rückständigen Rundfunkgebühren nicht rechtmäßig sind. Dies ist auch von uns nicht zu prüfen.
Es geht ja auch nicht um eine Prüfung der "Rechtmäßigkeit" der "Forderungen", sondern um eine Prüfung der Vollstreckungsvoraussetzungen, welche eben ohne zugrundeliegenden Verwaltungsakt/ Bescheid nicht gegeben sein dürften. Dies wäre nach bisheriger Kenntnis sehr wohl - und zwar im gesamten Vollstreckungsverfahren - durch die Vollstreckungsstelle zu prüfen, insbesondere wenn Einwände vorgebracht werden.
Die "Anhaltspunkte" für die Unzulässigkeit des Vollstreckungsverfahrens hingegen sind bereits die Einwände des fiktiven Betroffenen, welche "Zweifel" an der Existenz der Verwaltungsakte/ (Festsetzungs-)Bescheide aufkommen lassen.
Diese "Zweifel" wären von der Gegenseite erst nachweislich(!) zu widerlegen...

Zitat
Die Zahlungspflicht ergibt sich nach Grund (§ 2 Abs. 2 Satz 1 RGebStV; § 2 Abs. 1 RBStV), Höhe (§ 8 RFinStV) und Fälligkeit (§§ 4 Abs. 3 RGebStV; 7 Abs. 3 Satz 2 RBStV) kraft Gesetzes. Die Festsetzung rückständiger Rundfunkbeiträge per Bescheid dient nur der zwangsweisen Beitreibung im Vollstreckungsverfahren. Vgl. Sie hierzu auch einen Beschluss des  BVerfG vom 30.01.2008 – 1 BvR 829/06.
Ganz genau: Die "Festsetzung rückständiger Rundfunkbeiträge per Bescheid dient [...] der [...] Beitreibung im Vollstreckungsverfahren" - eine Beitreibung ohne einen solchen (Festsetzungs-)Bescheid ist nicht vorgesehen.
Im vorliegenden fiktiven Fall fehlt ein solcher der Vollstreckung zugrundeliegender (Festsetzungs-)Bescheid...

Zitat
Eine Einstellung der Vollstreckung kann aus o.g. Gründen nicht erfolgen. [...]
Die Auffassung eines fiktiven Betroffenen lautet im Gegensatz dazu
"Eine Einstellung der Vollstreckung hat aus o.g. Gründen zu erfolgen." ;)


Ich zitiere mich selbst nochmal... ;)
Zwangsvollstr./Erinnerg. > ausgesetzt > Stellungnahme BS > nun Vermögensauskunft
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,14953.msg102525.html#msg102525
Es scheint nun aber so, als müsse Person A einfach nur auf das nächste, dann vermutlich "offizielle" Schreiben zur "Abgabe der Vermögensauskunft" warten...
...könnte aber bis dahin eine gepfefferte, vollumfängliche Erinnerung gem. § 766 ZPO gegen die Art und Weise der Zwangsvollstreckung wegen fehlender Vollstreckungsvoraussetzungen vorformulieren.

Bitte noch mal die aktuellen Erkenntnisse nachlesen...
...hier bezogen auf "Erinnerung gegen Zwangsvollstreckung" im fiktiven Sachsen
(für andere Bundesländer und Situationen entsprechend anzupassen)
AG Riesa/ AG Dresden > fehlender Bescheid > §766 ZPO oder §40 VwGO? AG oder VG?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13609.msg102095.html#msg102095
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13609.msg102096.html#msg102096
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13609.msg102118.html#msg102118
..wobei dazu leider noch keine abschließenden Erkenntnisse vorliegen.

in Verbindung u.a. mit

Hochinstanzliche Urteile bzgl. Bestreiten/Nachweis der Zustellung/Bekanntgabe (Zugangsfiktion)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13736.0.html

Beschlüsse/Urteile gegen ARD-ZDF-GEZ wg. Vollstreckungen [Sammel-Thread]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13703.0.html
Titel: Re: Vollstreckungsankündigung (Fremdersuchen) A+B (A bisher ohne Post des BS)
Beitrag von: Flugzeug am 18. August 2015, 10:48
Erst einmal danke an alle die der Person A helfen. Person A ist hier zwar ganz schön überfordert aber sie versucht das zu regeln. Person A ist aber auf eure Hilfe angewiesen und es tut ihr leid wenn Person A manche Sachen nicht versteht und irgendwelche blöden Fragen stellt.


Zurück zum Thema:

Person A hat heute eine Antwort per Mail bekommen nachdem sie darauf hingewiesen hat, dass der Beitragsservice (ARD, ZDF, Deutschlandradio) kein Gläubiger sein kann. Nun ja, das ist ja in die Hose gegangen. Hier die Mail:


Zitat
Sehr geehrte Person A,
 
aufgrund meines Urlaubes antworte ich Ihnen erst jetzt. Hinsichtlich der Gläubigerthematik darf ich Sie auf den aktuellen Beschluss des BGH vom 11.06.2015, Az: I ZB 64/14 verweisen.
 
Ansonsten empfehle ich Ihnen, sich mit uns hinsichtlich der Tilgung der Forderung dringend in Verbindung zu setzen.
 
Weitere Unterlagen als das Amtshilfeersuchen vom 02.07.15 stehen uns selbst nicht zur Verfügung. Da dies für uns als Vollstreckungsbehörde und nicht für den Schuldner bestimmt ist, kann ich Ihnen dies nicht übersenden.
Ich biete Ihnen aber an, dies im Rahmen unserer Öffnungszeiten bei uns einzusehen.
 
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag


Bevor Person A jetzt darauf antwortet, wollte sie nochmal um Rat fragen was sie jetzt schreiben soll.
Titel: Re: Vollstreckungsankündigung (Fremdersuchen) A+B (A bisher ohne Post des BS)
Beitrag von: Flugzeug am 19. August 2015, 16:10
So, Person A hat der Verbandsgemeindeverwaltung jetzt folgendes geschrieben und sich dabei den o.g. Textausschnitten bedient:


Zitat
Sehr geehrter Herr *******,

Zitat:
"Es gibt für uns keine Anhaltspunkte, dass die Forderungen der rückständigen Rundfunkgebühren nicht rechtmäßig sind. Dies ist auch von uns nicht zu prüfen."


Es geht ja auch nicht um eine Prüfung der "Rechtmäßigkeit" der "Forderungen", sondern um eine Prüfung der Vollstreckungsvoraussetzungen, welche eben
ohne zugrundeliegenden Verwaltungsakt/ Bescheid nicht gegeben sind. Dies wäre sehr wohl - und zwar im gesamten Vollstreckungsverfahren - durch
die Vollstreckungsstelle zu prüfen, insbesondere wenn Einwände vorgebracht werden. Die "Anhaltspunkte" für die Unzulässigkeit des Vollstreckungsverfahrens
hingegen sind bereits die Einwände von mir, da ich Zweifel an der Existenz der Verwaltungsakte/ (Festsetzungs-)Bescheide habe. Diese Zweifel wären von
der Gegenseite erst nachweislich(!) zu widerlegen.


Zitat:
"Die Zahlungspflicht ergibt sich nach Grund (§ 2 Abs. 2 Satz 1 RGebStV; § 2 Abs. 1 RBStV), Höhe (§ 8 RFinStV) und Fälligkeit (§§ 4 Abs. 3 RGebStV; 7 Abs. 3 Satz 2 RBStV) kraft Gesetzes. Die Festsetzung rückständiger Rundfunkbeiträge per Bescheid dient nur der zwangsweisen Beitreibung im Vollstreckungsverfahren. Vgl. Sie hierzu auch einen Beschluss des  BVerfG vom 30.01.2008 – 1 BvR 829/06."


Ganz genau: Die "Festsetzung rückständiger Rundfunkbeiträge per Bescheid dient [...] der [...] Beitreibung im Vollstreckungsverfahren" - eine Beitreibung
ohne einen solchen (Festsetzungs-)Bescheid ist nicht vorgesehen. In meinem Fall fehlt ein solcher der Vollstreckung zugrundeliegender (Festsetzungs-)Bescheid.


Zitat:
"Eine Einstellung der Vollstreckung kann aus o.g. Gründen nicht erfolgen."


Eine Einstellung der Vollstreckung hat aus o.g. Gründen zu erfolgen!


Des weiteren:

§ 74 Einstellung der Vollstreckung und Aufhebung von Vollstreckungsmaßnahmen

(1) Die Vollstreckung ist, abgesehen von den Fällen des § 14 Abs. 1, einzustellen, sobald der Vollstreckungsschuldner gegen den Anspruch als solchen bei der Vollstreckungsbehörde schriftlich oder zu Protokoll Widerspruch erhebt. Der Vollstreckungsschuldner ist über dieses Recht zu belehren. Der Gläubiger ist von dem Widerspruch unverzüglich zu benachrichtigen.
 
Wurde ich über dieses Recht belehrt? Nein, wurde ich nicht! Dies stellt übrigens einen Verstoß Ihrerseits dar.


Freundliche Grüße


Darauf hat Person A folgende Mail zurück bekommen:


Zitat
Sehr geehrte Person A,

ich habe wegen Ihrer Angelegenheit mit dem Beitragsservice telefoniert: Es sind mir auch weiterhin keine Gründe bekannt, welche gegen eine Vollstreckung der Forderung sprechen.
Sie wurden von dem Beitragsservice mehrfach angeschrieben und haben hierauf nicht reagiert. Aufgrund dessen wurden Sie zum Beitrag angemeldet und eine Beitragsnummer wurde Ihnen zugeteilt.
Uns wurde mit Schreiben vom **.07.2015 bescheinigt, dass die Forderungen vollstreckbar sind. Die Bescheide (vom **.06.14, **.07.14, **.09.14, **.12.14, **.03.15) sind inzwischen bestandskräftig.
 
Unsere Vollstreckungsankündigung vom 08.07.2015 ist kein rechtsbehelfsfähiger Bescheid sondern lediglich ein „Hinweis“ unsererseits, dass Rückstände bei der ersuchenden Stelle vorhanden sind und wir um Beitreibung dieser Rückstände ersucht worden sind. Gleichzeitig eröffnen wir Ihnen hiermit die Möglichkeit Vollstreckungs- bzw. Pfändungsmaßnahmen abzuwenden. Hiergegen gibt es keine Möglichkeit des Widerspruchs. Aus diesem Grund ist eine Rechtsbehelfsbelehrung nicht erforderlich und wir müssen Sie über das Widerspruchsrecht  i.S.d. § 74 LVwVG an dieser Stelle nicht belehren.
 
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Ich empfehle Ihnen aber dringend, sich direkt mit dem Beitragsservice in Verbindung zu setzen um weitere Vollstreckungsmaßnahmen abzuwenden.
Sollte ich in der Angelegenheit bis zum 09.09.2015 weder eine Rücknahme des Beitragsservice erhalten noch eine Zahlung Ihrerseits, sind wir gehalten Vollstreckungsmaßnahmen einzuleiten.
 
Ich bitte um Ihr Verständnis, dass ich auf weitere Einwände Ihrerseits, welche für uns keine relevanten Änderungen der Sachlage darstellen, nicht weiter eingehen kann. Ich bitte Sie daher diesbezüglich mit dem Gläubiger in Kontakt zu treten und uns hierüber entsprechend zu informieren.
 
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Titel: Re: Vollstreckungsankündigung (Fremdersuchen) A+B (A bisher ohne Post des BS)
Beitrag von: GEiZ ist geil am 19. August 2015, 16:54
Ein Amtshilfeersuchen kann nur eine Behörde stellen. Der Beitragsservice ist nicht rechtsfähig und keine Behörde. Mit denen braucht die Gemeindeverwaltung nicht zu sprechen.
Titel: Re: Vollstreckungsankündigung (Fremdersuchen) A+B (A bisher ohne Post des BS)
Beitrag von: Flugzeug am 19. August 2015, 19:45
Ja und was soll Person A jetzt am besten machen? Person A wurde ja jetzt an den Beitragsservice verwiesen. Und der gute Herr von der Verbandsgemeindeverwaltung blockt komplett ab.
Das kann ja wohl noch nicht das Ende gewesen sein.
Titel: Re: Vollstreckungsankündigung (Fremdersuchen) A+B (A bisher ohne Post des BS)
Beitrag von: Matze0815 am 25. August 2015, 11:20
Da kannst du nichts mehr machen seit dem der BGH Beschluss da ist.


Dieser sagt ja:

- Bescheid ist nicht mehr nötig
- Briefkopf, Beitragsservice usw beim Vollstreckungsersuchen ist alle ok

Da wurde dem Beitragsservice quasi ein Freibrief zum Vollstrecken gegeben den es so nicht einmal für echte Behörden gibt. Man Stelle sich nur mal vor das Finanzamt würde ohne Bescheid Vollstrecken, der "Beitragsservice" darf dies leider.

Also nochmal: Per Gesetzgebung ist das alles korrekt wie hier argumentiert wird, in der Praxis interessiert die Argumentation durch den Freibrief des BGH jedoch keinen mehr.


PS: Es handelt sich hier nur um meine Meinung
Titel: Re: Vollstreckungsankündigung (Fremdersuchen) A+B (A bisher ohne Post des BS)
Beitrag von: Flugzeug am 25. August 2015, 20:42
Alles klar, dann war es das wohl. Person A wird eine Ratenzahlung vereinbaren. So ein Dreck!!!

Wie sieht es eigentlich aus wenn Person A aufgrund einer Erkrankung Krankengeld erhalten hat und nach dem Bezug von Krankengeld ausgesteuert wurde?
Person A erhält jetzt ALG1 + aufstockendes ALG2. Dadurch kann sich Person A aber nicht von dem Rundfunkbeitrag befreien lassen, oder?
Titel: Re: Vollstreckungsankündigung (Fremdersuchen) A+B (A bisher ohne Post des BS)
Beitrag von: Matze0815 am 30. August 2015, 11:00
Doch, genau das Kann Person A und sollte es schnellstens tun. Ebenso hat Person A kein pfändbares Einkommen und muss keinen einzigen Cent zahlen, es droht jedoch die Abgabe einer Vermögensauskunt. Zahlen muss Person A aber so oder so irgendwann weil er eben nicht geklagt hat, wie das ohne Bescheid funktionieren soll fragt sich Person B bis heute noch.
Titel: Re: Vollstreckungsankündigung (Fremdersuchen) A+B (A bisher ohne Post des BS)
Beitrag von: PersonX am 30. August 2015, 13:37
Bitte nochmal lesen, was der BGH wirklich entschieden hat!

Der BGH hat nicht entschieden, dass Vollstreckungen ohne Verwaltungsakt möglich sind.
Sondern er hat entschieden, das im Fall Tübingen die Form des Vollstreckungsersuchen okey sei, und mehr nicht.

Bitte dazu auch hier lesen: ab Antwort 46 unter

AG Riesa/ AG Dresden > fehlender Bescheid > §766 ZPO oder §40 VwGO? AG oder VG?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13609.msg103193.html#msg103193
Titel: Re: Vollstreckungsankündigung (Fremdersuchen) A+B (A bisher ohne Post des BS)
Beitrag von: Matze0815 am 30. August 2015, 16:51
Dann scheine ich folgende Passage falsch zu verstehen, bzw habe da etwas total falsch verstanden:

"...In dem Vollstreckungsersuchen waren schließlich die zu vollstreckenden Gebühren- und Beitragsbescheide angegeben. Dagegen bedurfte es keines die grundsätzliche Beitragspflicht des Schuldners feststellenden Verwaltungsakts. Ein solcher allgemeiner Bescheid ist neben den Gebühren- und Beitragsbescheiden über die Höhe der jeweiligen Leistungsverpflichtungen weder gesetzlich vorgesehen noch für die Gewährung eines effektiven Rechtsschutzes erforderlich....."

Was versteht man unter einem "allgemeinen Bescheid"? Da scheint der Hund begraben zu liegen und hiermit könnte man argumentieren sofern man der Vollstreckungsbehörde den Unterschied klarmachen kann. Die Vollstreckungsbehörde argumentiert derzeit das kein Bescheid mehr nötig sei, der BGH trennt aber strickt zwischen dem "allgemeinen Bescheid" und den Gebühren- und Beitragsbescheiden.

Titel: Re: Vollstreckungsankündigung (Fremdersuchen) A+B (A bisher ohne Post des BS)
Beitrag von: GEiZ ist geil am 30. August 2015, 17:00
Zitat
Ein solcher allgemeiner Bescheid ist neben den Gebühren- und Beitragsbescheiden über die Höhe der jeweiligen Leistungsverpflichtungen weder gesetzlich vorgesehen noch für die Gewährung eines effektiven Rechtsschutzes erforderlich....."

Das bedeutet, dass zusätzlich zu den Bescheiden kein weiterer allgemeiner Bescheid erforderlich ist. Die Beitragsbescheide sind natürlich weiterhin erforderlich.
Titel: Re: Vollstreckungsankündigung (Fremdersuchen) A+B (A bisher ohne Post des BS)
Beitrag von: Bürger am 06. September 2015, 04:11
Zitat
Ein solcher allgemeiner Bescheid ist neben den Gebühren- und Beitragsbescheiden über die Höhe der jeweiligen Leistungsverpflichtungen weder gesetzlich vorgesehen noch für die Gewährung eines effektiven Rechtsschutzes erforderlich....."
Das bedeutet, dass zusätzlich zu den Bescheiden kein weiterer allgemeiner Bescheid erforderlich ist. Die Beitragsbescheide sind natürlich weiterhin erforderlich.
Mit "allgemeiner Bescheid" dürfte ein Ausgangs-/ Grundlagen-/ Leistungsbescheid gemeint sein.
Die uns bekannten "Gebühren-/ Beitrags-/ FestsetzungsBESCHEIDe" sind ja nachgelagerte/ rückwirkende FestsetzungsBESCHEIDe (ohne vorausgegangene Ausgangs-/ Grundlagen-/ Leistungsbescheide)...
...und diese alleinigen, rückwirkenden FestsetzungsBESCHEIDe hat der BGH eben aus "ausreichend" anerkannt.


Dieses Thema hier aber bitte nicht vertiefen, sondern beim Kern des Themas bleiben, welches da lautet:
Vollstreckungsankündigung (Fremdersuchen) A+B (A bisher ohne Post des BS)
Danke für die Berücksichtigung.
Titel: Re: Vollstreckungsankündigung (Fremdersuchen) A+B (A bisher ohne Post des BS)
Beitrag von: Flugzeug am 10. September 2015, 14:26
Person A war heute morgen zuhause als es plötzlich an der Tür klingelte. Ein Blick aus dem Fenster und Person A wusste dass es nichts gutes bedeuten würde
(Mann mit Aktenkoffer und so). Person A ließ die Tür zu und guckte nach paar Minuten in den Briefkasten (siehe Anhang). Person A seine Lebensgefährtin, die
auch bei Person A wohnt, hat ebenfalls solch einen Brief mit der gleichen Aufforderung bekommen. Person A fragt sich jetzt ab wann man diesen Typ ins Haus
rein lassen muss. Außerdem fragt sich Person A was alles gepfändet werden darf. Person A hat einen teuren Fernseher, einen Laptop, eine gute Musikanlage,
eine PlayStation 4 (Spielkonsole) und eine große Spardose mit viel Kleingeld :) Soll Person A das alles lieber mal in Sicherheit bringen oder wie läuft das jetzt ab?

Anmerkung: Person A bezieht derzeit ALG 1 + Aufstockung ALG 2 und wurde durch Krankheit aus dem Krankengeldbezug ausgesteuert. Hat jemand Tipps
für Person A?
Titel: Re: Vollstreckungsankündigung (Fremdersuchen) A+B (A bisher ohne Post des BS)
Beitrag von: Flugzeug am 17. September 2015, 11:21
Keiner eine Idee? Langsam wird es knapp :(
Titel: Re: Vollstreckungsankündigung (Fremdersuchen) A+B (A bisher ohne Post des BS)
Beitrag von: speedy777 am 22. September 2015, 13:02
Eigentlich ist doch alles klar! Kein Bescheid zugestellt bzw. vorhanden, kein Vollstreckbarer Titel!

Lass Dir den Titel zeigen und fertig! Aber den gibt es nicht!!

Ich hatte selbst schon privatrechtlich mit dem Gerichtsvollzieher zu tun, allerdings stand ich auf der anderen Seite (Gläubiger) Ohne Titel gegen den Schuldner keine Chance!

Übrigens sehr interessant das neuste Urteil aus Tübingen ;)
Titel: Re: Vollstreckungsankündigung (Fremdersuchen) A+B (A bisher ohne Post des BS)
Beitrag von: PersonX am 04. Oktober 2015, 22:29
wer so informiert ist, kennt sicherlich auch
http://rundfunkbeitragsklage.de/info/

und
Anwendung des BGH-Beschlusses vom 11.6.15 bei Vollstreckung ohne Bescheid
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15970.0.html