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Autor Thema: Mit Bargeld gegen den Rundfunkbeitrag  (Gelesen 34491 mal)

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Mit Bargeld gegen den Rundfunkbeitrag
Autor: 07. Juni 2015, 14:52
Mit Bargeld gegen den Rundfunkbeitrag



Immer mehr Deutsche ärgern sich über den Rundfunkbeitrag – die Zahl der Ablehner geht mittlerweile in die Millionen. Seit dieser als Haushaltsabgabe ohne Rücksicht auf den tatsächlichen Konsum erhoben wird, scheint für viele kein Entkommen möglich. Dennoch hat ein erfindungsreicher Journalist des Magazin „Handelsblatt“ einen einfachen Weg gefunden, diese ungerechte Abgabe zu kippen: einfach durch Barzahlung!

Im Blog „Norbert Häring – Geld und mehr“ veröffentlichte der Volkswirt und Redakteur des Magazins „Handelsblatt“ Nobert Häring am 8. Mai, zunächst zum größten Teil unbemerkt von der Öffentlichkeit, den Beitrag „Wie man ganz legal die Rundfunkgebühren spart und dabei die Geldreform voranbringt“.

Dieser Artikel hat sich mittlerweile nicht nur im Internet stark verbreitet und einen regelrechten Siegeszug angetreten. Auch die „Bild am Sonntag“ widmete Härings Idee eine ganze Seite.

Wir selbst stellen uns energisch gegen die die jetzige Form des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und dessen Finanzierung. Nichtsdestotrotz haben viele Leute unbegründete Angst, sich gegen diese in der Bundesrepublik Deutschland beispiellose Praktik zu wehren, die mit Hilfe von Politik, Justiz und Medien, Zwangsgeld für die Finanzierung eines monströsen, unproduktiven und seit mehr als 25 Jahren nicht mehr benötigten Apparates aus dem letzten Jahrtausend von uns allen erhebt.

Für Leute, die entweder keine Zeit für eine langwierige Auseinandersetzung mit diesem Problem aufbringen können oder für diejenigen, die sich einfach nicht trauen, stellt die findige Idee Härings eine hervorragende Alternative dar, sich trotzdem zur Wehr zu setzen und ein eindeutiges Zeichen gegen diese Ungerechtigkeit zu setzen.

Weiterlesen:
http://online-boykott.de/de/nachrichten/133-mit-bargeld-gegen-den-rundfunkbeitrag


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    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
siehe hierzu u.a. auch den ursprünglichen Beitrag unter
Norbert Häring > Der "Trick" mit dem Bargeld
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,14145.0.html

Ich bleibe bei meiner dortigen Einschätzung...
Dennoch halte ich *jegliche* Zahlung des Rundfunkbeitrags - egal ob bar oder nicht - für vollkommen unangebracht, da es sich bei dieser Forderung um eine kategorische Grundrechtswidrigkeit handelt, die eigentlich nur eine ebenso kategorische Zahlungsverweigerung, kategorische juristische Anfechtung und kategorische politische Bekämpfung zulässt.

Seine Aussage
Zitat
Ich finde die Rundfunkgebührt zwar doof, bin aber Demokrat genug um sie zu zahlen, wenn unsere Volksvertreter meinen, das sei eine gute Sache.
ist insofern ein absoluter Fehlsch(l)uss.

ICH bin DEMOKRAT genug, um dieser undemokratische, asozialen und rechtsstaatswidrigen Forderung die MAXIMALE STIRN zu bieten.


Allenfalls mag das Anerbieten einer Barzahlung für Personen in Betracht kommen, die aus schlichter (zeitlicher und nervlicher) Überforderung den Rechtsweg nicht beschreiten wollen oder können. Aber auch da gilt dieser
sehr einleuchtende, kämpferische Beitrag, weshalb
Widerspruch einlegen auch ohne spätere Klage wichtig sein kann...:

Warum gegen Beitragsbescheide Widerspruch einlegen?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10246.msg71237.html#msg71237

Für Steuerzahlungen o.ä. halte ich eine Barzahlung für durchaus einen probaten Weg... ;)


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Ich gebe dir Recht, Bürger. Daher auch im einleitenden Text:

Wir selbst stellen uns energisch gegen die die jetzige Form des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und dessen Finanzierung. Nichtsdestotrotz haben viele Leute unbegründete Angst, sich gegen diese in der Bundesrepublik Deutschland beispiellose Praktik zu wehren, die mit Hilfe von Politik, Justiz und Medien, Zwangsgeld für die Finanzierung eines monströsen, unproduktiven und seit mehr als 25 Jahren nicht mehr benötigten Apparates aus dem letzten Jahrtausend von uns allen erhebt.

Für Leute, die entweder keine Zeit für eine langwierige Auseinandersetzung mit diesem Problem aufbringen können oder für diejenigen, die sich einfach nicht trauen, stellt die findige Idee Härings eine hervorragende Alternative dar, sich trotzdem zur Wehr zu setzen und ein eindeutiges Zeichen gegen diese Ungerechtigkeit zu setzen.


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  • #GEZxit
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Hier ein Link auf einen Bild-Artikel über das gleiche Thema:

http://www.bild.de/geld/wirtschaft/finanzstrategie-sparen/kippt-ein-bargeld-trick-die-rundfunkgebuehr-41253298.bild.html

Zitat:
»Auf BamS-Anfrage äußerte sich der Beitragsservice am Freitag. Eine Sprecherin verweist auf die Satzung der Rundfunkanstalten, in der es heißt: „Der Beitragsschuldner kann die Rundfunkbeiträge nur bargeldlos (. . .) entrichten.“ Hintergrund sei, dass Bargeldzahlungen bei über 40 Millionen Rundfunkteilnehmern zu hohe Verwaltungskosten verursachen würden.

Doch darf sich die Satzung einfach über das Bundesbank-Gesetz hinwegsetzen? Nein, meint der Notenbankrechtler Helmut Siekmann (67) von der Goethe-Universität Frankfurt am Main: „Die Einrichtung eines Bundeslandes, um die es sich bei einer Rundfunkanstalt handelt, hat nicht die Kompetenz, von der Vorschrift des Bundesbank-Gesetzes abzuweichen. Sogar der Bund darf das nicht, da das Gesetz im Europa-Recht verankert ist.“

Deshalb setzt Häring sein Experiment fort. „Weist mich die Ex-GEZ auf eine Barzahlungsmöglichkeit hin, werde ich einzahlen, die Bearbeitungskosten der Bank aber abziehen.“ Ebenso gut möglich scheint, dass sich der Beitragsservice und Häring vor Gericht sehen.«


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P
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Zitat
werde ich einzahlen

Das kann und sollte auch nicht das Ziel sein. Denn, nur eine vollständige Zahlungsverweigerung wird das System ändern.
Jeder Bürger kann von seinen Möglichkeiten, welche das Grundgesetz bereithält Gebrauch machen und das/die "Gesetz/e" zum Rundfunk respektive die Umsetzung der Verträge dazu als Nichtig/Ungültig deklarieren und dieses ebenso anzeigen, bei den Personen, welche dafür hauptverantwortlich sind. Und eine Klärung von unabhängigen Richtern dazu einfordern, also insbesondere auch von Richtern, welche unabhängig vom Rundfunk und Politik sind.
Die Anzeige und Information dazu sollte erfolgen mittels Zurückweisung mit einem zusätzlichen hilfsweisem Widerspruch auf jeden "Bescheid" gegenüber jeder Seite BS,LRA, jeweiliger Landtag.
Jedes Schreiben an die LRA,BS sollte dazu in Kopie zu den Landtagen gesendet werden, damit der Protest auch dort ankommt, wo dieser ebenso hin gehört.  --> Personen in der Vollstreckung, sollten das mit den Schreiben ebenso machen.

Sollten tatsächlich doch Widerspruchsbescheide erstellt werden, dann kann und sollte Klage erhoben werden, gegen die jeweilige Landesregierung, sowie zusätzlich Klage vor dem VG mit dem Ziel der Feststellung, dass die Rechtsbelehrung des Widerspruchsbescheid falsch sei, weil Verwaltungsgerichte hauptsächlich Form Fehler behandeln können/dürfen, aber überhauptkeine Fragen in Bezug auf die Verfassung, und somit der einfache Rechtsweg nicht offen steht. Die aktuelle Lage ist, das die Bürger, bei sich bei den verantwortlichen Tätern und deren Helfern mit Kosten durchklagen müssen. Damit das ein Ende hat, bedeutet es, dass die Verwaltungsgerichte dazu gezwungen werden sollten ihre Nichtzuständigkeit zu erklären.

Der Staat, also genauer die Landesregierungen, spielen nicht nach den Regeln des Grundgesetzes, sondern brechen das Grundgesetz direkt selbst, mit der Schaffung einer Besteuerung/Bebeitragung von Wohnraum. Die rechtliche Grundlage dazu fehlt im Grundgesetz. Das jeweilige Gebilde, welches diesen Vorgang überhaupt zugelassen und damit Volkswirtschaftlichen Schaden verursacht hat sollte direkt zur Verantwortung gezogen werden.
Ansich müsste jeder Bürger, welcher noch klar bei Verstand ist, erkennen können, dass hier etwas völlig falsch läuft. Und das Barzahlen keine sinnvolle Option sein kann.


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g
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Barzahlen mag vielleicht keine sinnvolle Option, aber dennoch ein großer Tropfen auf dem Stein.
ich finde die Idee sympathisch, weil die Hürde vergleichsweise niedrig ist, verglichen mit dem Aufwand und Generve, den Gerichtsverfahren, Vollstreckung etc. mit sich bringen - man stelle sich nur vor, eine Million Bezahler greifen zum Widerstand "light" und schließen sich dem an, einfach um das mal zu testen und ihrem Unmut gegen GEZ, BS, Programm, whatever,  kundzutun, dann käme aber hallo Bewegung in die Bude.

eine vollständige Zahlungsverweigerung würde natürlich das System verändern, aber das ist insofern unrealistisch da ja immer noch die halbe Nation an der Glotze hängt und dafür auch gerne bezahlt. vor einer solchen Verweigerung müsste erstmal eine Änderung der kollektiven Mentalität stattfinden, die ist jedoch nicht in Sicht..


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Zahlung mit Bargeld: Journalist findet Weg, um GEZ auszutricksen

Ein Journalist besteht auf sein Recht, welches im Bundesbankgesetz verankert ist, die Rundfunkgebühr bar zu bezahlen. Der Beitragsservice geht nicht auf seinen Vorschlag ein. Seitdem hat er kein Zahlungsaufforderung mehr erhalten.

http://deutsche-wirtschafts-nachrichten.de/2015/06/09/zahlung-mit-bargeld-journalist-findet-weg-um-gez-auszutricksen/


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siehe hierzu u.a. auch den ursprünglichen Beitrag unter
Norbert Häring > Der "Trick" mit dem Bargeld
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,14145.0.html

Ich bleibe bei meiner dortigen Einschätzung...
Dennoch halte ich *jegliche* Zahlung des Rundfunkbeitrags - egal ob bar oder nicht - für vollkommen unangebracht, da es sich bei dieser Forderung um eine kategorische Grundrechtswidrigkeit handelt, die eigentlich nur eine ebenso kategorische Zahlungsverweigerung, kategorische juristische Anfechtung und kategorische politische Bekämpfung zulässt.

Seine Aussage
Zitat
Ich finde die Rundfunkgebührt zwar doof, bin aber Demokrat genug um sie zu zahlen, wenn unsere Volksvertreter meinen, das sei eine gute Sache.
ist insofern ein absoluter Fehlsch(l)uss.

ICH bin DEMOKRAT genug, um dieser undemokratische, asozialen und rechtsstaatswidrigen Forderung die MAXIMALE STIRN zu bieten.


Allenfalls mag das Anerbieten einer Barzahlung für Personen in Betracht kommen, die aus schlichter (zeitlicher und nervlicher) Überforderung den Rechtsweg nicht beschreiten wollen oder können. Aber auch da gilt dieser
sehr einleuchtende, kämpferische Beitrag, weshalb
Widerspruch einlegen auch ohne spätere Klage wichtig sein kann...:

Warum gegen Beitragsbescheide Widerspruch einlegen?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10246.msg71237.html#msg71237

Für Steuerzahlungen o.ä. halte ich eine Barzahlung für durchaus einen probaten Weg... ;)

Zitat
Ich finde die Rundfunkgebührt zwar doof, bin aber Demokrat genug um sie zu zahlen, wenn unsere Volksvertreter meinen, das sei eine gute Sache.

Das ist mir auch sauer aufgestoßen. So ein Schwachsinn. Ein solches Verhalten wird das System niemals ändern. Für mich ist das lediglich ein Pseudowiderstand gegen das System. Und wenn er zahlen will, dann soll er doch auch zahlen. Und zwar unbar. Fertig.


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"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"

e

erc

  • Beiträge: 34
Im gleichen Kontext ein weiterer Artikel im Handelsblatt, vom 5.6.

DIe Intentionen des Autors sind verschieden. Zum einen geht es um die Bedeutung von Bargeld allgemein (als Schutz vor Bankenrun etc.) und im letzten Absatz wird die GEZ kritisiert. Wie weiter oben im Thema bereits angedeutet, eine Art "Protest light"

Der Artikel im Anhang.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 09. Juni 2015, 23:51 von Bürger«

w

wtfacow

Auch wenn die Interessen von Norbert H. und uns etwas Unterschiedlich liegen, so hat seine Idee Potenzial. :D
Behält er Recht und der Verein ist dazu verpflichtet Bargeld anzunehmen, dann bin ich mal gespannt wo das Bargeld abgegeben werden kann und wie der Laden das managen will. Wenn die Geld wollen dann sollen die doch vorbeikommen. Nach Terminabsprache natürlich!Schließlich muss ja gearbeitet werden um die Zwangszahlung aufzutreiben...Bei solchen Terminen kann übrigens auch mal etwas dazwischen kommen. >:D. Stelle mir den Ablauf sehr „lustig“ vor...
Außerdem ist eine Barzahlung doch viel persönlicher .  Es müssen sich dann noch mehr Leute mit unzufriedenen motzenden Bürgern beschäftigen...


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Re: Mit Bargeld gegen den Rundfunkbeitrag
#10: 10. Juni 2015, 07:07
Beim Bürgerbüro oder der Bank, wenn die es wollen bekommen die es hin.
Der Parasit passt sich immer an, aber Gebühren dafür dürfte die es wohl
für nicht nehmen.



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  • Weg mit der Zwangsabgabe
Re: Mit Bargeld gegen den Rundfunkbeitrag
#11: 10. Juni 2015, 10:01
Ich kann dieser Idee auch nichts abgewinnen. Das zwangsweise Einkassieren von Geld für eine aufgedrungene Dienstleistung, die man nicht in Anspruch nimmt, ist einfach ein Unrecht, das mich im Innersten empört. Es macht mich ungeheuer wütend, in diesem Zusammenhang auch noch als "Schuldner" abqualifiziert zu werden.

Wenn ich nun trotzdem meine Bereitschaft erkläre, dafür bar zu zahlen, erkenne ich diese Forderung an und gebe somit dem Unrecht nach und schwäche damit erheblich meine eigene Position. Ich kann nicht gleichzeitig dagegen klagen und trotzdem bereit sein zu zahlen, ob bar oder unbar.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 10. Juni 2015, 10:15 von sparks«

  • Beiträge: 1.334
  • bye offiz nicht "deutsch genug" angek Abschiebung
Re: Mit Bargeld gegen den Rundfunkbeitrag
#12: 10. Juni 2015, 17:26
.... dann bin ich mal gespannt wo das Bargeld abgegeben werden kann...

Beim Bürgerbüro oder der Bank. Wenn die es wollen, bekommen die es hin.

Ja ist richtig, Power-Dodge.
Die Banken helfen dem Beitragss. & den Anstalten natürlich gern.
Da bekommen die Banken doch sogar noch Geld durch die Zwangsbeitragsbarzeinzahlung rein.

Die offizielle Antwort des Beitragss. auf den "Trick mit der Barzahlung" gibt es nun:
http://www.rundfunkbeitrag.de/informationen/aktuelles/aktuelle_berichterstattung_zur_moeglichkeit_der_barzahlung_des_rundfunkbeitrags/index_ger.html

Markus


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 10. Juni 2015, 17:31 von unGEZahlt«

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  • Status: Vielleicht gehe ich bald in den Knast
Re: Mit Bargeld gegen den Rundfunkbeitrag
#13: 10. Juni 2015, 17:53
Immer mehr Deutsche ärgern sich über den Rundfunkbeitrag – die Zahl der Ablehner geht mittlerweile in die Millionen. Seit dieser als Haushaltsabgabe ohne Rücksicht auf den tatsächlichen Konsum erhoben wird, scheint für viele kein Entkommen möglich. Dennoch hat ein erfindungsreicher Journalist des Magazin „Handelsblatt“ einen einfachen Weg gefunden, diese ungerechte Abgabe zu kippen: einfach durch Barzahlung!

Weiterlesen:
http://online-boykott.de/de/nachrichten/133-mit-bargeld-gegen-den-rundfunkbeitrag

... wie bereits mal erwähnt ist es schön zu wissen, dass die Tendenz steigt!
Die Bürger werden langsam wach!
Barzahlungen oder Münzzahlungen halte ich für sinnlos!
Ebenso die Aktion mit dem "Käse zuschicken" von Bernd Höcker als er auf die Korrespendenz mit den LRA Bezug nahm ;D
Hier sehe ich es genauso wie Einige:
Man kann nur mit Widerstand in gerichtlicher Form Ziele erreichen!
Alles Andere ist nur etwas Sand im Getriebe...

Die offizielle Antwort des Beitragss. auf den "Trick mit der Barzahlung" gibt es nun:
http://www.rundfunkbeitrag.de/informationen/aktuelles/aktuelle_berichterstattung_zur_moeglichkeit_der_barzahlung_des_rundfunkbeitrags/index_ger.html

Markus

Zitat
Bei der Einzahlung des Rundfunkbeitrags ist zu beachten, dass als Verwendungszweck, die eigene 9-stellige Beitragsnummer angegeben wird. Nur so kann der Beitragsservice die Zahlung dem korrekten Beitragskonto zuordnen.

Zu beachten ist, dass Kreditinstitute für die Bareinzahlung auf ein fremdes Konto in aller Regel eine Bearbeitungsgebühr verlangen. Die Höhe dieser Gebühr beträgt zwischen 5 und 15 Euro. Sie wird nicht vom Beitragsservice erhoben, sondern ist in den Geschäftsbedingungen des jeweiligen Kreditinstituts festgelegt.
Und da hammers nun: zwischen 5 und 15 Euro.... wie im einem Kindergarten - Krieg!
Davon mal abgesehen... gut gekonntert - Thema erledigt! Viel Spass beim Bareinzahlen...


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 10. Juni 2015, 18:14 von Bürger«
Der Bürger hat das Recht und die Pflicht, die Regierung zur Ordnung zu rufen, wenn er glaubt, daß sie demokratische Rechte mißachtet.”
Dr. Gustav Heinemann, Bundespräsident (1969 –1974 )

G

Gast

Re: Mit Bargeld gegen den Rundfunkbeitrag
#14: 10. Juni 2015, 18:14
Die offizielle Antwort des Beitragss. auf den "Trick mit der Barzahlung" gibt es nun:

HAHAA  :laugh:

Unser lieber sonst so hochnäsiger Verein nimmt Stellung dazu, was "verschiedene Medien" über einen von einem Journalisten aufgebrachten Bareinzahlungstrick berichten; nicht aber darüber, dass verschiedene Medien über ein finanzwissenschaftliches Gutachten des Bundesfinanzministeriums berichten, aus dem hervorgeht, dass die aktuelle Erhebung nicht zu rechtfertigen ist.

Da ist doch etwas faul an der Sache!  :police:

Der scheinbar wesentliche Teil der aktuellen Stellungnahme ...

Zitat
Aus den in einigen Artikeln zitierten § 14 Abs. 1 S. 2 BBankG können Beitragszahlende hingegen kein Recht auf Barzahlung des Rundfunkbeitrags ableiten. Die Vorschrift schließt nicht aus, dass in klar abgegrenzten Bereichen aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung und zur Kosteneinsparung die Möglichkeit zur Barzahlung mittels Banknoten begrenzt wird.

... wird ja noch nicht einmal versucht mit einem Paragraphen irgendeines gültigen Gesetzes zu untermauern, sodass ich hier erstmal pauschal aus dem Bauch heraus den Wahrheitsgehalt anzweifle ...


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