Liebe Freunde,
auch mir hat das liebe Finanzamt geschrieben. Dazu hätte ich folgende Informationen für euch:
Tatsächlich ist es bei mir so, dass diese Kriminellen direkt das Konto pfänden, also keinen GV vorbeischicken.
Nun habe ich herausgefunden, dass JEDER ein Konto pfänden kann, der einen Gerichtsbeschluss hat. Also ein Urteil vom Richter
Bei mir müsste er dann vom Amtsgericht Hamburg ausgestellt werden (morgen wird im Amtsgericht angerufen, um zu sehen ob was vorliegt. Ist ja meistens nicht so
).
Es gibt zwei Einrichtungen die auch OHNE des gerichtlichen Beschlussen pfänden können und dazu gehören:
- Finanzamt
- Krankenkasse
Wie sieht ein rechtskräftiger Beschluss aus?
1 .Auf dem Beschluss MUSS eine Richterunterschrift drauf sein.
2 . Im BVerfGG steht, dass in einem richterlichen Beschluss der Gläubiger und Schuldner genau genannt werden müssen.
3. Es muss eine Angabe der Rechtsform der Behörde auf dem Beschluss stehen, sowie Vor- und Zuname, Adresse, (deutliches) Dienstsiegel und Unterschrift des Behördenleiters.
Die große Hoffnung..
Welche Art von Schulden darf das Finanzamt OHNE Beschluss pfänden?
- Das Finanzamt darf NUR Pfändungen erwirken, die EIGENE Forderungen betreffen (Also Steuerschulden wie Einkommenssteuer, Umsatzsteuer und andere Steuern
)
(Das wird morgen bei meiner eigenen Bank erfragt werden, um sicher zu gehen
)
Heißt also, wenn man mir das Konto pfändet ohne Gerichtbeschluss oder das Finanzamt eine Pfändung erwirkt die die eigenen Forderunden nicht betreffen, darf ich sie verklagen
Somit ist das ganze Schreiben RECHTSUNWIRKSAM.
Wäre jetzt nur noch herauszufinden, wo genau die Gesetzte stehen und sie in einem Schreiben zu erwähnen.
Liebe Grüße