Das grundsätzliche Problem bleibt, dass die Anstalten denken, dass Sie sich auf gültige Gesetze berufen.
Diese Denkweise sollte geändert werden.
Und das ist zunächst einfach, denn es kann jeder Bürger selbst für sich und anderen erklären, dazu braucht er keinen Richter und damit kann er es direkt für sich ändern.
http://dejure.org/gesetze/GG/19.html(4) Wird jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt, so steht ihm der Rechtsweg offen. Soweit eine andere Zuständigkeit nicht begründet ist, ist der ordentliche Rechtsweg gegeben. Artikel 10 Abs. 2 Satz 2 bleibt unberührt.
Dazu gehört es, eine deklaratorische Feststellung der Nichtigkeit der entsprechenden Gesetze beim Landesgesetzgeber anzuzeigen.
Der ordentliche Rechtsweg ist aktuell nicht geben, weil ein entsprechendes Prozessgesetz für derartige Klagebegehren fehlt, obwohl es dieses geben sollte. Somit sollte also zusätzlich die Forderung dieses zu schaffen ebenso mitgestellt werden.
Bis der Erlass eines solchen Prozessgesetz passiert, kann entsprechend Art. 1 Abs. 3 GG i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG, als grundgesetzliche Grundlage der deklaratorischen Feststellung der Nichtigkeit dieser Landesgesetze herangezogen werden.
Diese Information in Kopie an den BS und die Rundfunkanstalt zu senden und darauf hinweisen, dass der Grundgesetzbruch nicht hingenommen wird. Es muss kein Richter mehr feststellen, dass der Rundfunkbeitragstaatsvertrag grundgesetzwidrig ist, denn das steht bereits fest.
Die Verwaltungsgerichte dürfen es jedoch nicht erkennen, weil diese nur Formfehler behandeln können. Ob das Bundesverfassungsgericht es erkennen wird bleibt offen. Bei den Tätern klagen ist nur gegen Kosten möglich, weil diese erklären, dass eine direkte Abwehr nicht möglich sei, schließlich wäre Deutschland ein Rechtsstaat. Was dabei herauskommt, kann an den aktuellen Urteilen der unteren VG gesehen werden. Es gilt die öffentliche Gewalt unmittelbar zur Ordnung zu rufen, damit diese sich an das Grundgesetz hält oder aber offen den Bruch Grundgesetzbruch also die Diktatur erklärt.
Es gilt die Täter zu verklagen, schließlich haben diese mit dieser Änderung eine Diktatur geschaffen.
Die Täter sitzen in den jeweiligen Landesparlamenten.
Zudem ist anzuzeigen, dass keine Schuldner Schaft besteht.
Der Feind des Bürgers ist beim Rundfunk der Staat selbst, welcher den Bürger um seine Mittel bringen will.
Aber jeder Bürger hat die Möglichkeit ungültige Gesetze anzuzeigen, und das Recht zum Widerstand.
http://dejure.org/gesetze/GG/20.html(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
Der jeweilige Gegner ist in dem Fall des Rundfunks der Landesgesetzgeber, weil dieser die die die verfassungsmäßige Ordnung missachten und Gesetze erlassen, welche gegen das Grundgesetz verstoßen, welches den Bürger vor dem Staat schützt.
Wenn viele Bürger diesen Schritt gehen, und sich damit auch Ihrer Rechte, welche Ihnen das Grundgesetz zusichert, bewusst werden, dann gibt es auch eine Änderung.
Eine Zustimmung Bar zahlen zu wollen, ist nicht das gleiche wie seine Rechte wahrzunehmen.