gez-boykott.de::Forum

Allgemeines => Archiv => Pressemeldungen Juni 2015 => Thema gestartet von: Uwe am 02. Juni 2015, 18:13

Titel: Mit diesem simplen Trick umgehen Sie die Rundfunkgebühren
Beitrag von: Uwe am 02. Juni 2015, 18:13
(http://billionsrising.org/wp-content/uploads/2014/09/Huffington-Post-Logo.jpg)

Mit diesem simplen Trick umgehen Sie die Rundfunkgebühren

Der ehemalige Handelsblatt-Kolumnist Nobert Häring hat vor einigen Tagen einen interessanten Vorschlag gemacht. Häring, der lange Zeit in der wöchentlichen Kolumne "Stimmt es, dass..." ökonomische Zusammenhänge respektlos und allgemeinverständlich darstellte, hat seine Einzugsermächtigung für den "Beitragsservice" von ARD und ZDF gekündigt.

Anschließend meldete sich dieser und bat um die Überweisung des Betrages. Häring schrieb zurück, dass er den Rundfunkbeitrag bar bezahlen wolle. Er verwies auf § 14 Bundesbankgesetz. Dort steht, dass "in Deutschland ... auf Euro lautende Banknoten das einzige unbeschränkt gesetzliche Zahlungsmittel" sind.

weiterlesen auf:

http://www.huffingtonpost.de/frank-schaffler/mit-diesem-trick-konnen-sie-die-rundfunkgebuhren-umgehen_b_7482752.html
Titel: Re: Mit diesem simplen Trick umgehen Sie die Rundfunkgebühren
Beitrag von: PersonX am 02. Juni 2015, 19:21
Das grundsätzliche Problem bleibt, dass die Anstalten denken, dass Sie sich auf gültige Gesetze berufen.

Diese Denkweise sollte geändert werden.

Und das ist zunächst einfach, denn es kann jeder Bürger selbst für sich und anderen erklären, dazu braucht er keinen Richter und damit kann er es direkt für sich ändern.

http://dejure.org/gesetze/GG/19.html
Zitat
(4) Wird jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt, so steht ihm der Rechtsweg offen. Soweit eine andere Zuständigkeit nicht begründet ist, ist der ordentliche Rechtsweg gegeben. Artikel 10 Abs. 2 Satz 2 bleibt unberührt.

Dazu gehört es, eine deklaratorische Feststellung der Nichtigkeit der entsprechenden Gesetze beim Landesgesetzgeber anzuzeigen.
Der ordentliche Rechtsweg ist aktuell nicht geben, weil ein entsprechendes Prozessgesetz für derartige Klagebegehren fehlt, obwohl es dieses geben sollte. Somit sollte also zusätzlich die Forderung dieses zu schaffen ebenso mitgestellt werden.
Bis der Erlass eines solchen Prozessgesetz passiert, kann entsprechend Art. 1 Abs. 3 GG i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG, als grundgesetzliche Grundlage der deklaratorischen Feststellung der Nichtigkeit dieser Landesgesetze herangezogen werden.

Diese Information in Kopie an den BS und die Rundfunkanstalt zu senden und darauf hinweisen, dass der Grundgesetzbruch nicht hingenommen wird. Es muss kein Richter mehr feststellen, dass der Rundfunkbeitragstaatsvertrag grundgesetzwidrig ist, denn das steht bereits fest.
Die Verwaltungsgerichte dürfen es jedoch nicht erkennen, weil diese nur Formfehler behandeln können. Ob das Bundesverfassungsgericht es erkennen wird bleibt offen. Bei den Tätern klagen ist nur gegen Kosten möglich, weil diese erklären, dass eine direkte Abwehr nicht möglich sei, schließlich wäre Deutschland ein Rechtsstaat. Was dabei herauskommt, kann an den aktuellen Urteilen der unteren VG gesehen werden. Es gilt die öffentliche Gewalt unmittelbar zur Ordnung zu rufen, damit diese sich an das Grundgesetz hält oder aber offen den Bruch Grundgesetzbruch also die Diktatur erklärt.
 
Es gilt die Täter zu verklagen, schließlich haben diese mit dieser Änderung eine Diktatur geschaffen.
Die Täter sitzen in den jeweiligen Landesparlamenten.

Zudem ist anzuzeigen, dass keine Schuldner Schaft besteht.

Der Feind des Bürgers ist beim Rundfunk der Staat selbst, welcher den Bürger um seine Mittel bringen will.
Aber jeder Bürger hat die Möglichkeit ungültige Gesetze anzuzeigen, und das Recht zum Widerstand.

http://dejure.org/gesetze/GG/20.html
Zitat
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

Der jeweilige Gegner ist in dem Fall des Rundfunks der Landesgesetzgeber, weil dieser die die die verfassungsmäßige Ordnung missachten und Gesetze erlassen, welche gegen das Grundgesetz verstoßen, welches den Bürger vor dem Staat schützt.

Wenn viele Bürger diesen Schritt gehen, und sich damit auch Ihrer Rechte, welche Ihnen das Grundgesetz zusichert, bewusst werden, dann gibt es auch eine Änderung.

Eine Zustimmung Bar zahlen zu wollen, ist nicht das gleiche wie seine Rechte wahrzunehmen.
Titel: Re: Mit diesem simplen Trick umgehen Sie die Rundfunkgebühren
Beitrag von: Bürger am 02. Juni 2015, 19:22
...lediglich noch mal das Original wieder "aufgewärmt:
Norbert Häring > Der "Trick" mit dem Bargeld
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,14145.msg94732.html#msg94732

Ich bleibe bei meiner dortigen Einschätzung...
Dennoch halte ich *jegliche* Zahlung des Rundfunkbeitrags - egal ob bar oder nicht - für vollkommen unangebracht, da es sich bei dieser Forderung um eine kategorische Grundrechtswidrigkeit handelt, die eigentlich nur eine ebenso kategorische Zahlungsverweigerung, kategorische juristische Anfechtung und kategorische politische Bekämpfung zulässt.

Seine Aussage
Zitat
Ich finde die Rundfunkgebührt zwar doof, bin aber Demokrat genug um sie zu zahlen, wenn unsere Volksvertreter meinen, das sei eine gute Sache.
ist insofern ein absoluter Fehlsch(l)uss.

ICH bin DEMOKRAT genug, um dieser undemokratische, asozialen und rechtsstaatswidrigen Forderung die MAXIMALE STIRN zu bieten.


Allenfalls mag das Anerbieten einer Barzahlung für Personen in Betracht kommen, die aus schlichter (zeitlicher und nervlicher) Überforderung den Rechtsweg nicht beschreiten wollen oder können. Aber auch da gilt dieser
sehr einleuchtende, kämpferische Beitrag, weshalb
Widerspruch einlegen auch ohne spätere Klage wichtig sein kann...:

Warum gegen Beitragsbescheide Widerspruch einlegen?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10246.msg71237.html#msg71237

Für Steuerzahlungen o.ä. halte ich eine Barzahlung für durchaus einen probaten Weg... ;)
Titel: Re: Mit diesem simplen Trick umgehen Sie die Rundfunkgebühren
Beitrag von: Sophia.Orthoi am 02. Juni 2015, 19:42
Seit dem 1.1.1910 sind Noten der Reichsbank / Bank deutscher Länder / Bundesbank / EZB gesetzliches Zahlungsmittel. Schulden sind getilgt, wenn man damit zahlt.

Man hat noch nicht geschafft, das man ein Recht auf ein Bankkonto hat, aber man hat noch das Recht, kein Bankkonto zu haben.

Wenn die Rundfunkanstalten nur durch den Gerichtsvollzieher oder sonstige Eintreiber die Noten akzeptieren, dann sollen sie auch selbst die Kosten des Verfahrens tragen.
Titel: Re: Mit diesem simplen Trick umgehen Sie die Rundfunkgebühren
Beitrag von: Minion am 03. Juni 2015, 13:30
Im Einzelfall erfolgreich, aber
Zitat von: http://www.huffingtonpost.de/frank-schaffler/mit-diesem-trick-konnen-sie-die-rundfunkgebuhren-umgehen_b_7482752.html
Gelingt es, zehntausend, hunderttausend oder vielleicht sogar eine Million Zwangsbeitragszahler zu bewegen, ihre Einzugsermächtigung zu kündigen und die Barzahlung zu verlangen
kommt gar nichts in Bewegung, wie es der Autor meint. Im Gegenteil, die Einzugszentrale stellt vielleicht ein paar Automaten auf, wo man seine Beiträge einzahlen kann, dann rentiert es sich ja.

Der Zwangsbeitrag muss weg. Alles andere ist nur Verschleppung.
Titel: Re: Mit diesem simplen Trick umgehen Sie die Rundfunkgebühren
Beitrag von: Uwe am 05. Juni 2015, 22:50
(http://www.handelsblatt.com/images/logo_handelsblatt/11002806/7-formatOriginal.png)

DAS BARZAHLUNGSEXPERIMENT

Mit Münzen und Scheinen gegen den Rundfunkbeitrag
Autor:   
Norbert Häring
Datum:   
05.06.2015 20:34 Uhr

Bargeld ist laut Gesetz „das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel“ – dennoch akzeptiert die ehemalige GEZ es nicht als Zahlung. Dürfen die das? Ein Handelsblatt-Redakteur wollte es genauer wissen.

Ich muss natürlich zugeben, dass der Beitragsservice nicht ganz ohne Bedacht gewählt ist. Die Rundfunkgebühr ist de facto eine Kopfsteuer, die jeden Haushalt in gleicher Höhe trifft. Sie verursacht einen riesigen Verwaltungsaufwand und ist zutiefst unsozial gestaltet. Ob die Qualität des Öffentlich Rechtlichen Rundfunks die sehr hohen Mittel rechtfertigt, die ihm auf diese Weise zugeführt werden, ist auch so eine Frage.

weiterlesen auf:

http://www.handelsblatt.com/finanzen/maerkte/devisen-rohstoffe/das-barzahlungsexperiment-mit-muenzen-und-scheinen-gegen-den-rundfunkbeitrag/11877136.html
Titel: Re: Mit diesem simplen Trick umgehen Sie die Rundfunkgebühren
Beitrag von: 907 am 05. Juni 2015, 23:24
ich halte davon nichts
"Bitte teilen Sie uns mit, wo wir den Rundfunkbeitrag bar bezahlen können."<-- das ist doch eine Willenserklärung
Durch übereinstimmende Willenserklärung kommt ein zweiseitiges, verbindliches Rechtsgeschäft zustande.
Titel: Re: Mit diesem simplen Trick umgehen Sie die Rundfunkgebühren
Beitrag von: Minion am 05. Juni 2015, 23:32
ich halte davon nichts
"Bitte teilen Sie uns mit, wo wir den Rundfunkbeitrag bar bezahlen können."<-- das ist doch eine Willenserklärung
Durch übereinstimmende Willenserklärung kommt ein zweiseitiges, verbindliches Rechtsgeschäft zustande.

Der Autor des Artikels hatte bis dahin ja auch eine Einzugsermächtigung erteilt, also geht es nicht darum sich gegen den Beitrag zu stellen. Das hatte er ja auch in seinem sehr lesenswerten Beitrag geschrieben.
Titel: Re: Mit diesem simplen Trick umgehen Sie die Rundfunkgebühren
Beitrag von: 907 am 06. Juni 2015, 00:01
"Mit Münzen und Scheinen gegen den Rundfunkbeitrag"

Überschrift vermittelt eine falsche Botschaft für Rundfunk-Verweigerer.  Die Meinung vieler Bürger wird dadurch falsch widerspiegelt, wenn "DAS BARZAHLUNGSEXPERIMENT" öfters zum Einsatz kommt.
z.B. "viele Bürger wollen nur bar bezahlen und sind mit ÖRR zufrieden." Das hat andere Auswirkungen.
Titel: Re: Mit diesem simplen Trick umgehen Sie die Rundfunkgebühren
Beitrag von: wtfacow am 06. Juni 2015, 00:14
Auch wenn die Ziele von Norbert H. andere sind, ist sein Ansatz doch gar nicht schlecht und könnte auch uns zugute kommen. Sollte das der Fall sein das dieser Saftladen wirklich dazu verpflichtet ist Bargeld anzunehmen, dann ist es doch ein Versuch Wert erst zu zahlen wenn wirklich einer von den "Bargeldeintreibungsfutzis" vor der Haustür steht.
Und ob es dazu kommt wenn mehrere Leute diesen Weg bestreiten ist sehr fraglich. Dies bedeutet nämlich richtig Aufwand für den Laden....Einen Gerichtvollzieher schicken dürften die dann auch nicht, weil man grundliegend bereit ist zu zahlen..Ich bleib auf jedenfall dran an der Sache. Teste diese Variante vielleicht sogar selbst.
Wir müssen jeden Widerstandsweg nutzen bzw. testen der uns zur Verfügung steht.Der ein oder andere Weg der erstmal seltsam klingt ist mit Sicherheit noch ausbaufähig...
Titel: Re: Mit diesem simplen Trick umgehen Sie die Rundfunkgebühren
Beitrag von: noTV am 07. Juni 2015, 11:13
Mit Bargeld gegen die Zwangsgebühren
Von Frank Schäffler, Geschäftsführer von Prometheus – Das Freiheitsinstitut

Der ehemalige Handelsblatt-Kolumnist Nobert Häring hat vor einigen Tagen einen interessanten Vorschlag gemacht. Häring, der lange Zeit in der wöchentlichen Kolumne “Stimmt es, dass…” ökonomische Zusammenhänge respektlos und allgemeinverständlich darstellte, hat seine Einzugsermächtigung für den “Beitragsservice” von ARD und ZDF gekündigt.

Anschließend meldete sich dieser und bat um die Überweisung des Betrages. Häring schrieb zurück, dass er den Rundfunkbeitrag bar bezahlen wolle. Er verwies auf § 14 Bundesbankgesetz. Dort steht, dass “in Deutschland … auf Euro lautende Banknoten das einzige unbeschränkt gesetzliche Zahlungsmittel” sind. Das bedeute, so Häring in seinem Schreiben weiter, “dass Sie die Bezahlung einer Schuld mit diesem unbeschränkten gesetzlichen Zahlungsmittel nicht ablehnen dürfen.

Seitdem habe er vom “Beitragsservice” von ARD und ZDF nichts mehr gehört.


http://zwangsbeitrag.info/mit-bargeld-gegen-die-zwangsgebuehren/
Titel: Re: Mit diesem simplen Trick umgehen Sie die Rundfunkgebühren
Beitrag von: MrTNo am 07. Juni 2015, 20:14
Ich denke auch, dass es eine Massenmobilisierungsmöglichkeit darstellt (was für ein Wort). Was macht denn der BS, wenn nun plötzlich 100.000 Menschen in bar zahlen wollen? Sie müssen dann eine Barzahlungsstelle einsetzen. Werden sie dann wohl auch schnell tun, aber wir gewinnen etwas Zeit und die Öffentlichkeit wird viel stärker durch diese Sache erreicht. Für uns Verweigerer ist das, was da im Moment durch alle Medien getragen wird, perfekt!
Titel: Re: Mit diesem simplen Trick umgehen Sie die Rundfunkgebühren
Beitrag von: Eagle1 am 07. Juni 2015, 21:39
oder man zahlt den Jahresbetrag in 1 Cent Münzen.
Stellt euch mal vor die GEZ Schergen müssten dann mit Sackkarren und LKWs vorfahren.
Titel: Re: Mit diesem simplen Trick umgehen Sie die Rundfunkgebühren
Beitrag von: 20MillionenEuroTäglich am 07. Juni 2015, 21:41
Richtig interessant wird es ja dann in Verbindung mit Ratenzahlung...  ::)

Titel: Re: Mit diesem simplen Trick umgehen Sie die Rundfunkgebühren
Beitrag von: Kelrok am 07. Juni 2015, 21:43
Hier kommt der nächste Artikel aus der Presse zum thema:

http://www.rp-online.de/wirtschaft/beitragsservice-mit-bargeld-gegen-den-rundfunkbeitrag-kaempfen-aid-1.5147455
Titel: Re: Mit diesem simplen Trick umgehen Sie die Rundfunkgebühren
Beitrag von: René am 07. Juni 2015, 22:54
Hier kommt der nächste Artikel aus der Presse zum thema:

http://www.rp-online.de/wirtschaft/beitragsservice-mit-bargeld-gegen-den-rundfunkbeitrag-kaempfen-aid-1.5147455

Auch bei uns:
Mit Bargeld gegen den Rundfunkbeitrag
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,14507.0.html
Titel: Re: Mit diesem simplen Trick umgehen Sie die Rundfunkgebühren
Beitrag von: dimon am 07. Juni 2015, 22:54
Stellt euch mal vor die GEZ Schergen müssten dann mit Sackkarren und LKWs vorfahren.
die gibt es seit 01.2013 nicht mehr
Titel: Re: Mit diesem simplen Trick umgehen Sie die Rundfunkgebühren
Beitrag von: Sophia.Orthoi am 07. Juni 2015, 23:00
Der Beitragsservice des gesetzlichen Beauftragten für Information, Bildung, Unterhaltung, Kultur und Beratung beauptet:

Zitat
Der Beitragsservice ignoriert zunächst die Anfragen Härings. Erst nach Wochen kommt eine Antwort, die juristisch sehr fragwürdig ist. Darin stellt man sich über geltendes EU-Recht, indem man verneint, dass man Bargeld annehmen müsse.

http://www.rp-online.de/wirtschaft/beitragsservice-mit-bargeld-gegen-den-rundfunkbeitrag-kaempfen-aid-1.5147455 (http://www.rp-online.de/wirtschaft/beitragsservice-mit-bargeld-gegen-den-rundfunkbeitrag-kaempfen-aid-1.5147455)

Andererseits liest man in der Seite der Bundesbank:
Zitat
Gesetzliches Zahlungsmittel

Als gesetzliches Zahlungsmittel bezeichnet man das Zahlungsmittel, das in einem Währungsraum aufgrund gesetzlicher Regelung von jedermann zur Tilgung einer Geldschuld akzeptiert werden muss. Im Euroraum ist Euro-Bargeld das gesetzliche Zahlungsmittel; nur die Zentralbanken des Eurosystems dürfen es in Umlauf bringen. In Deutschland sind auf Euro lautende Banknoten das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel. Euro-Münzen sind beschränkte gesetzliche Zahlungsmittel, da niemand verpflichtet ist, mehr als 50 Münzen oder Münzen im Wert von über 200 Euro anzunehmen. Deutsche Euro-Gedenkmünzen sind im Inland gesetzliches Zahlungsmittel.

https://www.bundesbank.de/Navigation/DE/Service/Glossar/_functions/glossar.html?lv2=32032&lv3=62252 (https://www.bundesbank.de/Navigation/DE/Service/Glossar/_functions/glossar.html?lv2=32032&lv3=62252)

Der öffentlich rechtliche Rundfunk ist so wichtig für die Demokratie, dass er uns falsch informieren darf.
Titel: Re: Mit diesem simplen Trick umgehen Sie die Rundfunkgebühren
Beitrag von: Nos am 07. Juni 2015, 23:00
Spannend dazu auch die Antwort des BS:

Zitat
„Der Beitragsservice von ARD ZDF und Deutschlandradio ist nicht verpflichtet, Bargeld als Zahlung zu akzeptieren. Der Rundfunkbeitrag ist bargeldlos zu zahlen. Dies ist ausdrücklich in § 9 Abs. 2 Satz 2 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags in Verbindung mit § 10 Abs. 2 der Satzungen der Rundfunkanstalten über das Verfahren zur Leistung der Rundfunkbeiträge geregelt. In § 10 Abs. 2 der Satzung heißt es: Der Beitragsschuldner kann die Rundfunkbeiträge nur bargeldlos mittels folgender Zahlungsformen entrichten:1. Ermächtigung zum Einzug mittels Lastschrift bzw. künftiger SEPA-Basislastschrift 2. Einzelüberweisung, 3. Dauerüberweisung.

Hintergrund dieser Regelung ist, dass die Bargeldzahlung bei über 40 Mio.  Rundfunkteilnehmern einen Verwaltungsaufwand und damit Kosten verursachen würde, mit denen der Gesetzgeber die Beitragszahler bewusst nicht belasten wollte. Auf § 14 Bundesbankgesetz kommt es in diesem Zusammenhang hingegen nicht an, weil die Regelungen des Beitragsrechts die hierfür speziellen Vorschriften enthalten. Da der Rundfunkbeitrag bargeldlos zu bezahlen ist, sind die Bürgerinnen und Bürger nach wie vor gesetzlich verpflichtet den Rundfunkbeitrag zu leisten. Die Beitragspflicht besteht also fort.“

Quelle: http://www.handelsblatt.com/finanzen/maerkte/devisen-rohstoffe/das-barzahlungsexperiment-mit-muenzen-und-scheinen-gegen-den-rundfunkbeitrag/11877136.html

Demnach behauptet der BS also, dass der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag und die Satzungen der LRAs über Bundesrecht und geltendem EU-Recht stehen.

Kann man diese Hybris noch irgendwie toppen?
Titel: Re: Mit diesem simplen Trick umgehen Sie die Rundfunkgebühren
Beitrag von: MrTNo am 07. Juni 2015, 23:05
Man wird prozessieren müssen. EU Recht und Bundesrecht sagen eindeutig, dass die Antwort des BS nicht rechtlich haltbar sein kann - zumindest aus meiner Sicht als Laie. Dass Münzen nur begrenzt angenommen werden können, ist hier nicht das Problem. Ich persönlich würde ja mit Scheinen bezahlen...
Titel: Re: Mit diesem simplen Trick umgehen Sie die Rundfunkgebühren
Beitrag von: 20MillionenEuroTäglich am 07. Juni 2015, 23:14
Das mit dem Bargeld ist nur ein weiteres Beispiel für Rechtsbruch, der durch "Rundfunkstaatsverträge" pseudo-legaliisiert wird.
ÖRR braucht heute kein Mensch mehr, sie müssen mit solchen Mitteln versuchen, dieses Gebilde aus dem letzten Jahrtausend den Menschen aufzuzwingen. Schande über Justiz und Politik, das sie bei diesem üblen Spiel (so lange) mitspielen...


Titel: Re: Mit diesem simplen Trick umgehen Sie die Rundfunkgebühren
Beitrag von: Eagle1 am 07. Juni 2015, 23:16
Stellt euch mal vor die GEZ Schergen müssten dann mit Sackkarren und LKWs vorfahren.
die gibt es seit 01.20013 nicht mehr

Hm ich habe hier mal gelesen das einzelne von dem Gesindel noch Aktiv sind um nach Schwarzbauten zu spionieren um noch mehr Schutzgeld zu erpressen.
Aber egal vielleicht gibt es diesen ******** wirklich nicht mehr.
Titel: Re: Mit diesem simplen Trick umgehen Sie die Rundfunkgebühren
Beitrag von: Knax am 07. Juni 2015, 23:26
Hintergrund dieser Regelung ist, dass die Bargeldzahlung bei über 40 Mio.  Rundfunkteilnehmern einen Verwaltungsaufwand und damit Kosten verursachen würde, mit denen der Gesetzgeber die Beitragszahler bewusst nicht belasten wollte.

Das Argument ist nicht überzeugend. Hier wird argumentiert, 40 Millionen "Rundfunkteilnehmer" würden mit Bargeld zahlen, sofern man Barzahlung "zulassen" würde. Das ist weltfremd. Tatsächlich wird nur ein kleiner Teil der Beitragssklaven in bar bezahlen.

Kann man diese Hybris noch irgendwie toppen?

Nein, das sind Betonköpfe. Die Politik hat denen einen Persilschein zur Ausbeutung der Bevölkerung gegeben und jetzt meinen sie, sie wären Götter.
Titel: Re: Mit diesem simplen Trick umgehen Sie die Rundfunkgebühren
Beitrag von: Isso am 09. Juni 2015, 21:18
Als ich das das erste Mal gelesen habe, kam in mir ein kleiner Funken Schadenfreude hoch und ich dachte so bei mir, der Typ ist clever und hat es richtig gemacht.
Mittlerweile bin ich mehr als skeptisch, denn im Radio erzählen sie auch darüber. Meine Skepsis besteht deswegen, weil genau dieser Radiosender sonst so gut wie nie in diese Richtung berichtet. Und jetzt auf einmal geben die Tipps, wie man sich die GEZ-Gebühr spart!!!? Niemals!!!!
Ich hoffe ja nicht, dass mein Verdacht sich bestätigt, aber ich persönlich lasse die Hände von BITTE-SAGEN-SIE-MIR-WO-ICH-BAR-EINZAHLEN-KANN. Denn dies ist nichts anderes als eine ZUSTIMMUNG zu meiner Zwangsmitgliedschaft. Und ich wette, die Anstalt richtet schneller Bareinzahlungsbüros ein, als wir gucken können.---Wenn sie das nicht sogar schon in Planung haben.
Vielleicht wurde diese Nachricht auch mit Rückendeckung von der GEZ verbreitet. Wer weiß das schon ;) den ist alles zuzutrauen  ;)
Titel: Re: Mit diesem simplen Trick umgehen Sie die Rundfunkgebühren
Beitrag von: seppl am 10. Juni 2015, 00:24
Man sollte vielleicht bei dem Antrag auf Barzahlung nicht schreiben, dass man gewillt ist, den Rundfunkbeitrag zu zahlen, sondern eher, dass man Widerspruch gegen den Beitragsbescheid eingelegt hat/ einlegen will, aber -  da der Widerspruch nach § 80 Abs.2 Nr. 1 VwGO keine aufschiebende Wirkung hat - sich bereiterklärt unter Vorbehalt bis zur endgültigen Entscheidung die Beiträge in bar einzuzahlen.
Titel: Re: Mit diesem simplen Trick umgehen Sie die Rundfunkgebühren
Beitrag von: Bürger am 10. Juni 2015, 01:40
[...] sich bereiterklärt unter Vorbehalt bis zur endgültigen Entscheidung die Beiträge in bar einzuzahlen.

Hier könnte evtl. die nächste Krux lauern...

Ungeachtet der nicht sehr wirkungsvollen Methode einer "Zahlung unter Vorbehalt", bliebe zu prüfen, inwiefern auch die Barzahlung mit einer solchen Vorbehaltszahlung weitestgehend rechtssicher verknüpfbar wäre...
...ein entsprechender Schriftsatz dazu scheint jedenfalls unabdinglich.

"Zahlung unter Vorbehalt" wäre theoretisch (und entgegen den Verlautbarungen des Beitragsservice) sehr wohl möglich, solange kein Bescheid = Verwaltungsakt ergangen ist, der das Prozedere ins Verwaltungsrecht erhebt.
Hierzu hilft es sich richtig einzulesen ;)
Muster: Ab 2013 - Zahlung unter Vorbehalt
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4058.0.html

Beachte hierbei aber auch die Kommentare am Ende des Threads bzgl. der
Widersinnigkeit einer "Zahlung unter Vorbehalt"
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4058.msg56595.html#msg56595

...und auch beachten:
Personliche Anmerkung von mir:
"Unter Vorbehalt" seinem Gegner den Kampf gegen einen selbst auch noch zu finanzieren,
ist wie dem Henker "unter Vorbehalt" ein Beil auszuhändigen... ;)
Titel: Re: Mit diesem simplen Trick umgehen Sie die Rundfunkgebühren
Beitrag von: seppl am 10. Juni 2015, 03:21
Zitat von: Bürger am 06. Januar 2015, 04:52
   
Zitat
Personliche Anmerkung von mir:
    "Unter Vorbehalt" seinem Gegner den Kampf gegen einen selbst auch noch zu finanzieren,
    ist wie dem Henker "unter Vorbehalt" ein Beil auszuhändigen... ;)

... es geht hier ja gerade um die Unmöglichkeit der Barzahlung, daher händigt man eben auf diese Weise nicht das Beil aus, egal ob mit oder ohne Vorbehalt. Ich hatte nur den Gedanken, wie man verhindern könnte, dass das Angebot der (Bar)zahlung als Zustimmung zur RBStV-Regelung gewertet wird.
Titel: Re: Mit diesem simplen Trick umgehen Sie die Rundfunkgebühren
Beitrag von: merco am 10. Juni 2015, 03:46
...  Und ich wette, die Anstalt richtet schneller Bareinzahlungsbüros ein, als wir gucken können.---Wenn sie das nicht sogar schon in Planung haben.
Vielleicht wurde diese Nachricht auch mit Rückendeckung von der GEZ verbreitet. Wer weiß das schon ;) den ist alles zuzutrauen  ;)

ein Beitrag zu diesem Thema aus einem anderen Forum mit dem Hinweis auf den Begriff "Bringschuld":

"... da die Zahlung eine Bringschuld (http://de.wikipedia.org/wiki/Bringschuld) ist, würde sie dafür nur eine Einzahlungsstelle, z.B. in Köln (http://www.dasgelbeforum.net/forum_entry.php?id=325028), betreiben müssen. Und alle Flensburger, Hamburger, Münchner usw. "Widerständler" müssten einmal im Monat nach Köln fahren und dort während der Öffnungszeiten einzahlen.
 Wer da den grösseren Schaden hätte, ist für mich offensichtlich.
"
Titel: Re: Mit diesem simplen Trick umgehen Sie die Rundfunkgebühren
Beitrag von: Miklap am 10. Juni 2015, 15:05
Interessant ist dass es heute Morgen bei RTL in "Punkt 12" gesendet wurde...
Das überhaupt das Thema "GEZ" oder noch besser : "wie man dagegen tricksen kann" im TV gesendet wird, wundert mich wirklich! Man will sich doch nicht etwa "die Finger verbrennen"!
Nun gut, man hat dann als Erklärung hinten drangehängt, dass die "GEZ" dort noch ausbessern wird, falls nötig!
Also nach dem Motto: Zahlst du jetzt nicht, dann eben später...

... das man auch mit einer Barzahlung den Mist akzeptiert und im Netz gefangen wurde,
sollte ebenso beachtet werden!

Interessant fand ich auch, dass die im Anschluss interviewten Passanten alle meinten dass es eine gute Sache wäre wenn man es nicht bezahlen bräuchte/würde/könnte!

Ich persönlich halte diesen Trick für vollkommen bescheuert!
Mit Münzen bezahlen....
Generell Barbezahlung um es dennen zu zeigen... pffffffffft


Einzugsermächtigung kündigen,
Widerspruch auf Alles was von denen kommt und
Klagen bis der Arzt kommt -

...halte ich für die bessere Alternative !!!
Titel: Re: Mit diesem simplen Trick umgehen Sie die Rundfunkgebühren
Beitrag von: PersonX am 11. Juni 2015, 18:58
Rundfunkgebühren und der Anspruch auf Barzahlung (mit Mustertext) (Von Rechtsanwalt
Felix Hoffmeyer, LL.M.   )
http://www.123recht.net/GEZ-und-die-Barzahlung-der-Gebuehren-__a156708.html

Zitat
Die "GEZ“ (Beitragsservice) hatte bereits gegenüber der „Bild am Sonntag“ eine Stellungnahme abgegeben. Eine Sprecherin verwies auf die Satzung der Rundfunkanstalten, wonach der Beitragsschuldner die Rundfunkbeiträge nur bargeldlos entrichten könne. Ansonsten entstünden bei Bargeldzahlungen von über 40 Millionen Rundfunkteilnehmern zu hohe Kosten.

Dies Ansicht ist allerdings falsch, da der Satzung kein einziger Gebührenzahler zugestimmt hat und eine Einschränkung eines Bundesgesetzes nicht ohne Zustimmung jedes einzelnen Gebührenzahlers vorgenommen werden darf. Man denke auch nur an die Beitragszahler, die kein Konto haben und gleichwohl zur Zahlung per Überweisung aufgefordert werden.
Titel: Re: Mit diesem simplen Trick umgehen Sie die Rundfunkgebühren
Beitrag von: tokiomotel am 11. Juni 2015, 19:08
Diese Strategie hat den seltsamen Beigeschmack einer Sackgasse und endet eines Tages auch nur beim GV.
Der nimmt Bargeld mit Handkuss entgegen.
Oder möchte man seinen Zwangsobolus besser persönlich einmal im Vierteljahr im BS-Monsterbau zu Köln in 1-Cent Stücken zur Schauzählung anvisieren.