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Autor Thema: Mit diesem simplen Trick umgehen Sie die Rundfunkgebühren  (Gelesen 16804 mal)

Uwe

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Mit diesem simplen Trick umgehen Sie die Rundfunkgebühren

Der ehemalige Handelsblatt-Kolumnist Nobert Häring hat vor einigen Tagen einen interessanten Vorschlag gemacht. Häring, der lange Zeit in der wöchentlichen Kolumne "Stimmt es, dass..." ökonomische Zusammenhänge respektlos und allgemeinverständlich darstellte, hat seine Einzugsermächtigung für den "Beitragsservice" von ARD und ZDF gekündigt.

Anschließend meldete sich dieser und bat um die Überweisung des Betrages. Häring schrieb zurück, dass er den Rundfunkbeitrag bar bezahlen wolle. Er verwies auf § 14 Bundesbankgesetz. Dort steht, dass "in Deutschland ... auf Euro lautende Banknoten das einzige unbeschränkt gesetzliche Zahlungsmittel" sind.

weiterlesen auf:

http://www.huffingtonpost.de/frank-schaffler/mit-diesem-trick-konnen-sie-die-rundfunkgebuhren-umgehen_b_7482752.html


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Das grundsätzliche Problem bleibt, dass die Anstalten denken, dass Sie sich auf gültige Gesetze berufen.

Diese Denkweise sollte geändert werden.

Und das ist zunächst einfach, denn es kann jeder Bürger selbst für sich und anderen erklären, dazu braucht er keinen Richter und damit kann er es direkt für sich ändern.

http://dejure.org/gesetze/GG/19.html
Zitat
(4) Wird jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt, so steht ihm der Rechtsweg offen. Soweit eine andere Zuständigkeit nicht begründet ist, ist der ordentliche Rechtsweg gegeben. Artikel 10 Abs. 2 Satz 2 bleibt unberührt.

Dazu gehört es, eine deklaratorische Feststellung der Nichtigkeit der entsprechenden Gesetze beim Landesgesetzgeber anzuzeigen.
Der ordentliche Rechtsweg ist aktuell nicht geben, weil ein entsprechendes Prozessgesetz für derartige Klagebegehren fehlt, obwohl es dieses geben sollte. Somit sollte also zusätzlich die Forderung dieses zu schaffen ebenso mitgestellt werden.
Bis der Erlass eines solchen Prozessgesetz passiert, kann entsprechend Art. 1 Abs. 3 GG i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG, als grundgesetzliche Grundlage der deklaratorischen Feststellung der Nichtigkeit dieser Landesgesetze herangezogen werden.

Diese Information in Kopie an den BS und die Rundfunkanstalt zu senden und darauf hinweisen, dass der Grundgesetzbruch nicht hingenommen wird. Es muss kein Richter mehr feststellen, dass der Rundfunkbeitragstaatsvertrag grundgesetzwidrig ist, denn das steht bereits fest.
Die Verwaltungsgerichte dürfen es jedoch nicht erkennen, weil diese nur Formfehler behandeln können. Ob das Bundesverfassungsgericht es erkennen wird bleibt offen. Bei den Tätern klagen ist nur gegen Kosten möglich, weil diese erklären, dass eine direkte Abwehr nicht möglich sei, schließlich wäre Deutschland ein Rechtsstaat. Was dabei herauskommt, kann an den aktuellen Urteilen der unteren VG gesehen werden. Es gilt die öffentliche Gewalt unmittelbar zur Ordnung zu rufen, damit diese sich an das Grundgesetz hält oder aber offen den Bruch Grundgesetzbruch also die Diktatur erklärt.
 
Es gilt die Täter zu verklagen, schließlich haben diese mit dieser Änderung eine Diktatur geschaffen.
Die Täter sitzen in den jeweiligen Landesparlamenten.

Zudem ist anzuzeigen, dass keine Schuldner Schaft besteht.

Der Feind des Bürgers ist beim Rundfunk der Staat selbst, welcher den Bürger um seine Mittel bringen will.
Aber jeder Bürger hat die Möglichkeit ungültige Gesetze anzuzeigen, und das Recht zum Widerstand.

http://dejure.org/gesetze/GG/20.html
Zitat
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

Der jeweilige Gegner ist in dem Fall des Rundfunks der Landesgesetzgeber, weil dieser die die die verfassungsmäßige Ordnung missachten und Gesetze erlassen, welche gegen das Grundgesetz verstoßen, welches den Bürger vor dem Staat schützt.

Wenn viele Bürger diesen Schritt gehen, und sich damit auch Ihrer Rechte, welche Ihnen das Grundgesetz zusichert, bewusst werden, dann gibt es auch eine Änderung.

Eine Zustimmung Bar zahlen zu wollen, ist nicht das gleiche wie seine Rechte wahrzunehmen.


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  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
...lediglich noch mal das Original wieder "aufgewärmt:
Norbert Häring > Der "Trick" mit dem Bargeld
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,14145.msg94732.html#msg94732

Ich bleibe bei meiner dortigen Einschätzung...
Dennoch halte ich *jegliche* Zahlung des Rundfunkbeitrags - egal ob bar oder nicht - für vollkommen unangebracht, da es sich bei dieser Forderung um eine kategorische Grundrechtswidrigkeit handelt, die eigentlich nur eine ebenso kategorische Zahlungsverweigerung, kategorische juristische Anfechtung und kategorische politische Bekämpfung zulässt.

Seine Aussage
Zitat
Ich finde die Rundfunkgebührt zwar doof, bin aber Demokrat genug um sie zu zahlen, wenn unsere Volksvertreter meinen, das sei eine gute Sache.
ist insofern ein absoluter Fehlsch(l)uss.

ICH bin DEMOKRAT genug, um dieser undemokratische, asozialen und rechtsstaatswidrigen Forderung die MAXIMALE STIRN zu bieten.


Allenfalls mag das Anerbieten einer Barzahlung für Personen in Betracht kommen, die aus schlichter (zeitlicher und nervlicher) Überforderung den Rechtsweg nicht beschreiten wollen oder können. Aber auch da gilt dieser
sehr einleuchtende, kämpferische Beitrag, weshalb
Widerspruch einlegen auch ohne spätere Klage wichtig sein kann...:

Warum gegen Beitragsbescheide Widerspruch einlegen?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10246.msg71237.html#msg71237

Für Steuerzahlungen o.ä. halte ich eine Barzahlung für durchaus einen probaten Weg... ;)


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Seit dem 1.1.1910 sind Noten der Reichsbank / Bank deutscher Länder / Bundesbank / EZB gesetzliches Zahlungsmittel. Schulden sind getilgt, wenn man damit zahlt.

Man hat noch nicht geschafft, das man ein Recht auf ein Bankkonto hat, aber man hat noch das Recht, kein Bankkonto zu haben.

Wenn die Rundfunkanstalten nur durch den Gerichtsvollzieher oder sonstige Eintreiber die Noten akzeptieren, dann sollen sie auch selbst die Kosten des Verfahrens tragen.


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Im Einzelfall erfolgreich, aber
Gelingt es, zehntausend, hunderttausend oder vielleicht sogar eine Million Zwangsbeitragszahler zu bewegen, ihre Einzugsermächtigung zu kündigen und die Barzahlung zu verlangen
kommt gar nichts in Bewegung, wie es der Autor meint. Im Gegenteil, die Einzugszentrale stellt vielleicht ein paar Automaten auf, wo man seine Beiträge einzahlen kann, dann rentiert es sich ja.

Der Zwangsbeitrag muss weg. Alles andere ist nur Verschleppung.


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DAS BARZAHLUNGSEXPERIMENT

Mit Münzen und Scheinen gegen den Rundfunkbeitrag
Autor:   
Norbert Häring
Datum:   
05.06.2015 20:34 Uhr

Bargeld ist laut Gesetz „das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel“ – dennoch akzeptiert die ehemalige GEZ es nicht als Zahlung. Dürfen die das? Ein Handelsblatt-Redakteur wollte es genauer wissen.

Ich muss natürlich zugeben, dass der Beitragsservice nicht ganz ohne Bedacht gewählt ist. Die Rundfunkgebühr ist de facto eine Kopfsteuer, die jeden Haushalt in gleicher Höhe trifft. Sie verursacht einen riesigen Verwaltungsaufwand und ist zutiefst unsozial gestaltet. Ob die Qualität des Öffentlich Rechtlichen Rundfunks die sehr hohen Mittel rechtfertigt, die ihm auf diese Weise zugeführt werden, ist auch so eine Frage.

weiterlesen auf:

http://www.handelsblatt.com/finanzen/maerkte/devisen-rohstoffe/das-barzahlungsexperiment-mit-muenzen-und-scheinen-gegen-den-rundfunkbeitrag/11877136.html


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907

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  • Im Namen der Gerechtigkeit
ich halte davon nichts
"Bitte teilen Sie uns mit, wo wir den Rundfunkbeitrag bar bezahlen können."<-- das ist doch eine Willenserklärung
Durch übereinstimmende Willenserklärung kommt ein zweiseitiges, verbindliches Rechtsgeschäft zustande.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 05. Juni 2015, 23:28 von 907«
Die schlimmste aller Ungerechtigkeiten ist die vorgespielte Gerechtigkeit. ( Plato )
Ich kann freilich nicht sagen, ob es besser werden wird, wenn es anders wird; aber soviel kann ich sagen: es muss anders werden, wenn es gut werden soll.
“Charakteristisch für Propaganda ist, dass sie die verschiedenen Seiten einer Thematik nicht darlegt und Meinung und Information vermischt.“

M
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ich halte davon nichts
"Bitte teilen Sie uns mit, wo wir den Rundfunkbeitrag bar bezahlen können."<-- das ist doch eine Willenserklärung
Durch übereinstimmende Willenserklärung kommt ein zweiseitiges, verbindliches Rechtsgeschäft zustande.

Der Autor des Artikels hatte bis dahin ja auch eine Einzugsermächtigung erteilt, also geht es nicht darum sich gegen den Beitrag zu stellen. Das hatte er ja auch in seinem sehr lesenswerten Beitrag geschrieben.


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  • Im Namen der Gerechtigkeit
"Mit Münzen und Scheinen gegen den Rundfunkbeitrag"

Überschrift vermittelt eine falsche Botschaft für Rundfunk-Verweigerer.  Die Meinung vieler Bürger wird dadurch falsch widerspiegelt, wenn "DAS BARZAHLUNGSEXPERIMENT" öfters zum Einsatz kommt.
z.B. "viele Bürger wollen nur bar bezahlen und sind mit ÖRR zufrieden." Das hat andere Auswirkungen.


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Ich kann freilich nicht sagen, ob es besser werden wird, wenn es anders wird; aber soviel kann ich sagen: es muss anders werden, wenn es gut werden soll.
“Charakteristisch für Propaganda ist, dass sie die verschiedenen Seiten einer Thematik nicht darlegt und Meinung und Information vermischt.“

w

wtfacow

Auch wenn die Ziele von Norbert H. andere sind, ist sein Ansatz doch gar nicht schlecht und könnte auch uns zugute kommen. Sollte das der Fall sein das dieser Saftladen wirklich dazu verpflichtet ist Bargeld anzunehmen, dann ist es doch ein Versuch Wert erst zu zahlen wenn wirklich einer von den "Bargeldeintreibungsfutzis" vor der Haustür steht.
Und ob es dazu kommt wenn mehrere Leute diesen Weg bestreiten ist sehr fraglich. Dies bedeutet nämlich richtig Aufwand für den Laden....Einen Gerichtvollzieher schicken dürften die dann auch nicht, weil man grundliegend bereit ist zu zahlen..Ich bleib auf jedenfall dran an der Sache. Teste diese Variante vielleicht sogar selbst.
Wir müssen jeden Widerstandsweg nutzen bzw. testen der uns zur Verfügung steht.Der ein oder andere Weg der erstmal seltsam klingt ist mit Sicherheit noch ausbaufähig...


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Mit Bargeld gegen die Zwangsgebühren
Von Frank Schäffler, Geschäftsführer von Prometheus – Das Freiheitsinstitut

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Seitdem habe er vom “Beitragsservice” von ARD und ZDF nichts mehr gehört.


http://zwangsbeitrag.info/mit-bargeld-gegen-die-zwangsgebuehren/


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Ich denke auch, dass es eine Massenmobilisierungsmöglichkeit darstellt (was für ein Wort). Was macht denn der BS, wenn nun plötzlich 100.000 Menschen in bar zahlen wollen? Sie müssen dann eine Barzahlungsstelle einsetzen. Werden sie dann wohl auch schnell tun, aber wir gewinnen etwas Zeit und die Öffentlichkeit wird viel stärker durch diese Sache erreicht. Für uns Verweigerer ist das, was da im Moment durch alle Medien getragen wird, perfekt!


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oder man zahlt den Jahresbetrag in 1 Cent Münzen.
Stellt euch mal vor die GEZ Schergen müssten dann mit Sackkarren und LKWs vorfahren.


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Richtig interessant wird es ja dann in Verbindung mit Ratenzahlung...  ::)



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21 Millionen BS Mahnmaßnahmen (s. Jahresbericht 2016 GEZ/Beitrags"service" S. 25)+Millionen zähneknirschend zahlende ARD/ZDF&Co Nichtnutzer nicht berücksichtigt. Immer mehr wehren sich, u.a. gegen zwangsfinanzierte, unverschämte örRenten: z.B. 22952 (!) Euro Pension (monatlich, nicht jährlich) für T*m B*hrow/WDR u. weigern sich, so etwas in lebenslänglichen Zwangsraten à 17,50 (=ca. 13000 EUR!) mitzufinanzieren. Zahlst Du noch oder verteidigst Du schon Deine Grundrechte?

K
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