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Autor Thema: 1:0 für die GEZ Zwei Punkt Null nach Klage  (Gelesen 23219 mal)

E
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Nur fehlerhafte Klagen oder schwache Klageargumente werden "bestraft". Die Anderen werden bis zu  einer höhergerichtlichen Entscheidung ruhend gestellt. Ich bin zuversichtlich. Die Verwaltungsgerichte haben ihren eigenen beschränkten Gesetzeshorizont. Das BVerfG einen Übergeordneten.

Diese Meinung scheint mir im Forum weit verbreitet zu sein und ich habe sie auch geglaubt, bis ich mit einem Juristen telefoniert habe.

Der einschlägig bekannte Rechtsanwalt Thorsten Bölck aus Hamburg, hat mir in mehreren Gesprächen deutlich gemacht, dass eine Ruhendstellung kein wirklicher Weg mit Aussicht auf Erfolg ist.

Wer in erster Instanz klagt und dann mit einer Ruhendstellung des Verfahrens hofft, dass die Verfassungswidrigkeit des Rundfunkstaatsvertrages nachgewiesen wird, der wird vermutlich enttäuscht werden.

Der Instanzenweg sei der einzige Weg, der wirklich erfolgversprechend ist, wenn man selber die besten Argumente zu haben glaubt. Somit 1. Instanz, Berufung, 2. Instanz, Berufung, 3. Instanz...usw und sofort...

Ich hatte geglaubt, dass es so einfach geht, aber all die ruhenden Verfahren nützen einem gar nichts - selbst, wenn man erstmal nicht zahlen muss und sich zurücklehnt, um davon auszugehen, dass andere Verfahren höchstrichterlich entschieden werden  - wenn am Ende in Karlsruhe dann doch negativ entschieden wird, weil andere Klagebegründungen nicht ausgereicht haben.

Herr Bölck hat sehr interessante und scheinbar schlagkräftige Begründungen herausgearbeitet. Aber solche Begründungen bekommt man auch nur hin, wenn man entweder selbst Jurist ist, oder sich von einem Juristen, wie Herrn Bölck, auch fachmännisch und natürlich gegen finanzielle Entlohnung vertreten lässt.

Die Anwaltskosten belaufen sich ganz grob überschlagen allein bei 4 Instanzen auf 4.000,-- EUR, zzgl. den Gerichts- und Berufungskosten. Natürlich würde sich das über Jahre strecken, aber nur derjenige, der wirklich das entsprechende Kapitel hat, sollte sich diesem Vorhaben auch wirklich annehmen.

Meine Person A hat sich das nun nach langem Hin- und Her und viel nervlichem Aufwand reiflich überlegt und ist zu dem Schluss gekommen, eher mit den ÖR in Kontakt zu treten, als sich diesen Seelenstress aufzuhalsen.

Natürlich ist dieses System marode und verfassungsrechtlich höchst bedenklich. Aber es kann nicht "meine" Aufgabe sein - die Aufgabe eines "kleinen Bürgers" - sich unter Aufwendung solcher finanzieller Mittel gegen ein System durch alle Instanzen zu klagen, welches die "Beitragspflicht" von 40. Mio Haushalten regelt.

Wir sprechen hier von Verwaltungsrecht in höherem Sinne, eine Konstrukt, welches schwer zu durchschauen ist und davor steht ein Bollwerk aus Justiz, Öffentlich-Rechtlichen und viel Bestechung und Intrigen. Meine Person A ist es leid und nach einem Bandscheibenvorfall und seelischer Belastung, sagt sie nun "Nein, danke" und stimmt lieber der Zahlung der "17,98 €" im Monat zu, als sich seelisch kaputt zu machen.

Und wie gesagt...es ist ein Bollwerk, ein unglaubliches Bollwerk, was laut Hr. Bölck auch nicht mit 100 %iger Sicherheit gekippt werden kann. Wir sprechen hier von Milliarden von Euros, die davon abhängen. Eher noch wird es eine Lockerungsregelung geben, die die Befreiungsvoraussetzungen erleichtert, aber am Ende könnte eine Veränderung des Staatsvertrages dabei herauskommen, der das ganze dann nochmal etwas verfassungskonformer auslegt, als dass man das ganze System kippt.

Die Gespräche waren ernüchternd, aber auch klar und gut verständlich. Wer das Kapital, die Kraft und die dicke Haut hat, der sollte klagen. Meine Person A wäre froh, wenn es weitergeführt wird. Aber so etwas erfordert viel Zeit und kann einen auf Dauer zermürben.

Und am Ende wird immer die Ungewissheit stehen, da niemand weiss, ob diese Klageflut an Privatklagen Erfolg haben wird.

Und ja, es ist ein Trugschluss, zu glauben, dass man vor dem VG klagt, 105 Euro zahlt und eine Ruhendstellung erhält, um sich danach zurücklehnen zu können, weil andere Urteile in Karlsruhe irgendwann positiv ausfallen werden. Das ist ganz einfach ein Trugschluss - wer es nicht glaubt, der kann sich gerne mit Herrn Bölck in Verbindung setzen.

Ich möchte hier auch niemanden demotivieren oder von seinem Vorhaben abhalten. Aber man sollte die ganze Wahrheit wissen. Wären es wirklich nur 105,-- EUR gewesen, dann hätte ich es auch gemacht. Aber der Rattenschwanz ist deutlich länger, als erhofft.


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Der einschlägig bekannte Rechtsanwalt Thorsten Bölck aus Hamburg, hat mir in mehreren Gesprächen deutlich gemacht, dass eine Ruhendstellung kein wirklicher Weg mit Aussicht auf Erfolg ist.

Wer in erster Instanz klagt und dann mit einer Ruhendstellung des Verfahrens hofft, dass die Verfassungswidrigkeit des Rundfunkstaatsvertrages nachgewiesen wird, der wird vermutlich enttäuscht werden.

Der Instanzenweg sei der einzige Weg, der wirklich erfolgversprechend ist, wenn man selber die besten Argumente zu haben glaubt. Somit 1. Instanz, Berufung, 2. Instanz, Berufung, 3. Instanz...usw und sofort...

Ich hatte geglaubt, dass es so einfach geht, aber all die ruhenden Verfahren nützen einem gar nichts - selbst, wenn man erstmal nicht zahlen muss und sich zurücklehnt, um davon auszugehen, dass andere Verfahren höchstrichterlich entschieden werden  - wenn am Ende in Karlsruhe dann doch negativ entschieden wird, weil andere Klagebegründungen nicht ausgereicht haben.

[...]

Und am Ende wird immer die Ungewissheit stehen, da niemand weiss, ob diese Klageflut an Privatklagen Erfolg haben wird.

Und ja, es ist ein Trugschluss, zu glauben, dass man vor dem VG klagt, 105 Euro zahlt und eine Ruhendstellung erhält, um sich danach zurücklehnen zu können, weil andere Urteile in Karlsruhe irgendwann positiv ausfallen werden. Das ist ganz einfach ein Trugschluss - wer es nicht glaubt, der kann sich gerne mit Herrn Bölck in Verbindung setzen.

Ich möchte hier auch niemanden demotivieren oder von seinem Vorhaben abhalten. Aber man sollte die ganze Wahrheit wissen. Wären es wirklich nur 105,-- EUR gewesen, dann hätte ich es auch gemacht. Aber der Rattenschwanz ist deutlich länger, als erhofft.

Ruhendstellung ist - insbesondere für die breite Masse - in meinen Augen allemal sinnvoller und wirksamer, als gar nicht zu klagen.

Dass ein ruhendgestelltes Verfahren keine unmittelbare Auswirkung auf die Beurteilung der Verfassungswidrigkeit hat, dürfte klar sein.
Meines Wissens werden aber ruhendgestellte Verfahren nach einer (evtl. auch abschlägigen) Entscheidung des BVerfG "wieder aufgerufen".
Dann können evtl. noch nicht berücksichtigte Gründe vorgebracht werden.

Im übrigen gilt für alle *vor* einer übereifrigen Zahlung:
Sehr einleuchtender, kämpferischer Beitrag, weshalb
Widerspruch einlegen auch ohne spätere Klage wichtig sein kann...:

Warum gegen Beitragsbescheide Widerspruch einlegen?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10246.msg71237.html#msg71237


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Jede Klage zählt, unabhängig von ihrem Ausgang. Es ist wichtig, dass so viele wie möglich ihre Stimme erheben. Es geht auch um Druck von unten und Beschäftigungstherapie für das System. Laut meinem Anwalt kann man jeden neuen Bescheid wieder beeinspruchen und dagegen klagen, selbst wenn man schon einmal vor dem VG verloren hat. Jede neue Klage ist weniger Arbeit für uns, weil wir uns unsere Textbausteine schon erarbeitet haben. Wenn alle Gerichte vor Überlastung stöhnen und das System merkt, dass wir niemals aufgeben werden und dass es immer mehr werden, wird sich politisch etwas bewegen, unabhängig wie es vor dem BVerfG am Ende ausgeht. Ich habe bei unserem letzten runden Tisch gehört, dass der Bürgermeister einer größeren Stadt entschieden hat, dass sie nicht mehr die Vollstrecker für die LRA spielen werden und alle dementsprechenden Anträge zurückgegeben werden. Das fand ich ermutigend. Einem anderen Mitstreiter hat der Gerichtsvollzieher erzählt, dass er das Wort "GEZ" nicht mehr hören kann. Wenn das zum Trend wird, haben wir gewonnen.
Um bei den genannten geschätzen Kosten von 4000,- zu bleiben, damit könnte man ca 30 Verfahren in der 1. Instanz finanzieren. Das würde für 10-20 Jahre Widerstand reichen. So lange wird sich das bestehende System nicht halten. Also realistisch gesehen, bei 130-260,- pro Jahr ist man dabei. Klingt schon weniger bedrohlich ... Dabei sein ist alles!  ;D ;D


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Jede Klage zählt, unabhängig von ihrem Ausgang. Es ist wichtig, dass so viele wie möglich ihre Stimme erheben. Es geht auch um Druck von unten und Beschäftigungstherapie für das System. Laut meinem Anwalt kann man jeden neuen Bescheid wieder beeinspruchen und dagegen klagen, selbst wenn man schon einmal vor dem VG verloren hat. Jede neue Klage ist weniger Arbeit für uns, weil wir uns unsere Textbausteine schon erarbeitet haben. Wenn alle Gerichte vor Überlastung stöhnen und das System merkt, dass wir niemals aufgeben werden und dass es immer mehr werden, wird sich politisch etwas bewegen, unabhängig wie es vor dem BVerfG am Ende ausgeht. Ich habe bei unserem letzten runden Tisch gehört, dass der Bürgermeister einer größeren Stadt entschieden hat, dass sie nicht mehr die Vollstrecker für die LRA spielen werden und alle dementsprechenden Anträge zurückgegeben werden. Das fand ich ermutigend. Einem anderen Mitstreiter hat der Gerichtsvollzieher erzählt, dass er das Wort "GEZ" nicht mehr hören kann. Wenn das zum Trend wird, haben wir gewonnen.
Um bei den genannten geschätzen Kosten von 4000,- zu bleiben, damit könnte man ca 30 Verfahren in der 1. Instanz finanzieren. Das würde für 10-20 Jahre Widerstand reichen. So lange wird sich das bestehende System nicht halten. Also realistisch gesehen, bei 130-260,- pro Jahr ist man dabei. Klingt schon weniger bedrohlich ... Dabei sein ist alles!  ;D ;D

Nein, das stimmt nicht.  Vielleicht solltest du dich selber einmal mit einem Anwalt unterhalten. Der kann dir die Gerichtskosten für die 1. Instanz und die Berufung dazu entsprechend anhand deines Streitwertes aufschlüsseln.

Der Anwalt kommt mit seinen Kosten dazu noch oben drauf.  Also ausgegangen von 105,-- EUR für die Klage und 35,-- EUR für den Antrag auf Aussetzung der Vollziehung bist du für eine wirklich gute Klage, die dann dein Anwalt einreicht, mit Kosten für den Anwalt von 500,-- EUR für die erste Instanz dabei.

Also kannst du 640,-- EUR für die erste Instanz rechnen. Geht es in die Berufung, wird dein Anwalt dich für die nächste Formulierung nochmals um eine Pauschale bitten. Das wird sich somit summieren.

Die ÖR und die Politik interessieren sich nicht für den Unmut, der unter den Bürgern herrscht. Ob nun ein Gerichtsvollzieher oder 100 Gerichtsvollzieher das Wort GEZ nicht mehr hören können, das wird niemanden dort oben oder von den ÖR dazu bewegen, zu handeln. Leider ist dem so. Frage einen Anwalt.

Der einzige Weg ist der, sich durch die Instanzen zu klagen und vor dem Bundesverfassungsgericht Klage zu erheben, die Rechtsmäßigkeit dieses Beitrages anzuprangern. Wir wissen ja bereits, dass die 1. Instanz nur reine Formalität ist. Daher bringen dir keine 30, auch keine 300 Klagen in erster Instanz etwas.

Sollen die Gerichte doch stöhnen. Dann strecken sich die Verfahren eben. Das wird alles nichts bringen. Wir müssen vor das Karlsruher Bundesverfassungsgericht. Nur dort kann entschieden werden. Und solange dort niemand vorspricht, wird sich auch mit den ganzen Klagen in 1. Instanz nichts bewegen.

"Dabei sein ist alles" ist meiner Meinung nach zwar schön und gut, aber ein falscher Hinweis an diejenigen, die sich tolle Chancen und baldige Ruhe ausrechnen. Die Ernüchterung wird groß sein, wenn man dann ohne Anhörung der richtigen Klagebegründung abgewiesen wird. Denn das werden die Gerichte tun. Einzelfälle ausgeschlossen.


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nebenbei bemerkt: man hat keinen Anspruch auf Ruhendstellung. Diese kann grundsätzlich nur erfolgen, wenn die Rundfunkanstalt der Ruhendstellung zustimmt, was im Fall der mir bekannten Person A nicht passierte.

Oder das VG sieht Gründe, das Verfahren auszusetzen, was aber in der Regel nicht passiert.


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@Elever

Was schlägst du vor? Sollen wir dieses Forum schließen und morgen alle brav den Beitrag bezahlen? Da ja alle Klagen keinen Sinn machen... Ich bin übrigens nicht deiner Meinung, dass nur ein Jurist vor Gericht Erfolg haben kann, sondern es kommt darauf an, wieviel Zeit du in diese Geschichte investierst. Ich habe in meinem Leben drei Klagen vor Gericht gehabt, die beiden in denen mich ein Rechtsanwalt vertreten hat, habe ich verloren, die in der ich mich selbst vertreten habe gewonnen. Meines Erachtens lag und liegt es daran, dass die Rechtsanwälte zum großen Teil nur abassieren wollen und sich mit der Sache überhaupt nicht wirklich beschäftigen. Das sind meine Erfahrungswerte. Hier möchte ich natürlich Herrn Bölck ausnehmen, aber bei ihm geht es mit Sicherheit auch um sein eigenes Interesse, dass er diese Ungerechtigkeit des Rundfunkbeitrages beenden will.

Meine Klage liegt seit einem halben Jahr vor Gericht und ich habe bis heute keine Antwort seitens des Beitragsservice mehr bekommen. Natürlich flattern alle drei Monate die Festsetzungsbescheide ins Haus und diese beantworte ich nur noch mit den immer gleichen Widerspruchsschreiben. Aus diese habe ich bis dato auch keine Antworten mehr bekommen. Was ich damit sagen möchte, je mehr Klagen laufen, desto länger haben die Bürger Ruhe. In der Hoffnung das in den nächsten 1 -2 Jahren diese Ungerechtigkeit beendet wird. Wer brav sein Beitrag zu Hause bei Seite legt, schläft ruhiger und kann im Falle eines Falles doch den Betrag zahlen. Sollte die Ungerechtigkeit gekippt werden, hat man eine nette Ersparnis, denn die Bürger die gezahlt haben, sehen ihr Geld nicht wieder, da sie den Rundfunkbeitrag anerkannt haben.


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@ elever: In der 1. Instanz ist ein Anwalt nicht nötig. Ist meiner Meinung auch nicht nötig. Material findet man genug im Forum und sein Geld kann man sich für die nächsten Instanzen sparen. Mich hat die erste Instanz 138,50 gekostet, all inclusive. Ich persönlich habe mich nach längerem Überlegen dazu durchgerungen in die Berufung zu gehen. Aber wir sprachen ja über Alternativen für diejenigen, die aus irgendwelchen Gründen nicht dazu bereit oder fähig sind. Und da halte ich die Beschäftigung der ersten Instanzen durchaus für einen sinnvollen Weg. Klar, gewinnen wird man da nichts, aber der Druck von unten muss aufrecht erhalten werden und es macht einen Unterschied, ob der Widerstand auf Dauer abebbt oder nicht. Am Ende muss die Politik handeln. Jede Stimme zählt. Was ist denn Deine Alternative? Nichts tun? Zahlen? Auf den Gerichtsvollzieher warten? Was ändert das?

Liebe Grüße,


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Die Klageflut selbst ... ich kenne mich da rechtlich nicht aus, welchen Sinn es macht, hier wirklich in Masse zu klagen.
Es gibt ein Urteil des VG Hamburg, in dem festgestellt wird, dass die große Menge an Klagen ein Indiz dafür ist, dass die Typisierung falsch angewendet wurde.
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12675.msg85851.html#msg85851


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 17. Juni 2015, 22:38 von Bürger«

P
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Es geht im Wesentlichen darum, lang, dauerhaft, in Massen und auf verschiedenen Ebenen "Sand in das Getriebe" zu streuen.
Dies kann man erreichen, wenn man sich gegen jeden Bescheid separat mit Widerspruch und erstinstanzlichem Verfahren wehrt.
Danach geht es zum nächsten Widerspruch
Verliert man, kann man dann entweder die Zahlung verschleppen und den Staat zur Arbeit zwingen, die Zahlung erschweren,
beispielsweise durch Raten- oder Barzahlung, Fehler bei den Beträgen einbauen, so dass eine maschinelle Bearbeitung nicht mö-
glich ist und ein Zweibeiner gefordert ist. Und dann geht es wieder von vorne los.

Dass sich die Menschen so dagegen wehren würden, damit hatten die mit Sicherheit nicht gerechnet. Und außerdem hat die Sache
noch eine ganz eigene Dynamik. Überraschungen in jeder Form sind möglich.

Liebe Grüße

Peli


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D

David Lee

Die Anwaltskosten belaufen sich ganz grob überschlagen allein bei 4 Instanzen auf 4.000,-- EUR, zzgl. den Gerichts- und Berufungskosten. Natürlich würde sich das über Jahre strecken, aber nur derjenige, der wirklich das entsprechende Kapitel hat, sollte sich diesem Vorhaben auch wirklich annehmen.
Denke da gibt es unterschiedliche Sichtweisen.

Verliert man das Verfahren ist man 4.000 Euro los. Das stimmt schon.

Andererseits - gehen wir aber mal davon aus, dass die Lebenserwartung noch 40 Jahre beträgt.
17,98 x 12 x 40 = 8.630,40 Euro

Stellt sich die Frage wie groß die Wahrscheinlichkeit ist ein Verfahren zu gewinnen.

Das der Beitrag maßgeblich gesenkt wird - zu bezweifeln.

Was aber auch fehlt ist eine Lobby und eine wirkliche Bewegung gegen den ÖRR. Dieses Forum ist zar nett, aber bewegt wird hier nichts. Wie auch - Medienverweigerer sollen plötzlich zu virtuosen Medienbeeinflussern werden?


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Echt?

Ich hatte mit nem fünfstelligen Betrag gerechnet. Cool! Na dann auf nen Happy Instanzenweg...  >:D


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Hinzu kommt, dass ab einem gewissen Zeitpunkt bzw. ab einer gewissen Anzahl an höher- oder gar höchstinstanzlichen Verfahren ohnehin die Verfahren in den untersten Instanzen ruhend gestellt werden dürften bzw. nicht alle noch durch die Instanzen klagen müssten...
...allein schon deshalb, weil zwischenzeitlich wohl irgendwann schon eine höher- bzw. höchstinstanzliche Entscheidung gefällt werden würde.

Ich darf daran erinnern, dass bereits Verfahren dort gelandet sind...

REVISION vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVerwG, Az. 6 C 7.15)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,14068.0.html

Es geht weiter: Verfassungsbeschwerde an das BVerfG Karlsruhe (Az. AR 1409/15)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12931.msg91101.html#msg91101

Insbesondere jene, welche erst jetzt in den "Genuss" kommen, klagen zu können, dürften wohl allein aufgrund der Verfahrensdauern rein zeitlich mglw. ohnehin nicht mehr in höhere oder höchste Instanzen gelangen... bis zu einer Entscheidung des BVerfG...
...da erst jetzt die Verfahren dort gelandet sind, die bereits vor Jahren (z.T. aus 2013!) begonnen wurden.

Das sollte also helfen, das alles - insbes. das Zeit- und Kostenrisiko - ein wenig zu relativieren... ;)


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