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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Probleme mit dem Beitragsservice => Thema gestartet von: IhateTV am 23. Mai 2015, 15:05

Titel: 1:0 für die GEZ Zwei Punkt Null nach Klage
Beitrag von: IhateTV am 23. Mai 2015, 15:05
Hallo liebe Freunde;
Madame Z hat mit eurer Hilfe in erster Instanz geklagt und verloren. Die Klage ging Ende 2014 beim Gericht ein. Zwischendurch hat Madame  Z schon gedacht, sie wurde vergessen. Leider ist dies nicht der Fall gewesen. Diese Woche hat sie dann Post bekommen, mit dem negativen Urteil. Ein Tag drauf dann wieder Post mit der Rechnung fürs Gericht über 105€, ein Tag drauf dann wieder Post von ihren Freunden aus Stuttgart, die jetzt Geld sehen wollen. Madame Z hat natürlich in ihrer Klage noch auf das Gutachten gegen den Öffentlich Rechtlichen Rundfunk verwiesen, welches Weihnachten 2014 veröffentlicht wurde. Madame Z hat gekämpft und hat in erster Instanz verloren. Sie ist fast am Ende ihrer Kräfte und hat kein Bock mehr auf den Verein, da sie auch in nächster Instanz einen Anwalt braucht und  dies nicht nur Zeit sondern auch Geld kostet. Im Anhang hat Madame Z euch die Urteilsbegründung angehangen.
Titel: Re: 1:0 für die GEZ Zwei Punkt Null nach Klage
Beitrag von: IhateTV am 23. Mai 2015, 15:06
Hier die weiterern Dateien
Titel: Re: 1:0 für die GEZ Zwei Punkt Null nach Klage
Beitrag von: Sophia.Orthoi am 23. Mai 2015, 15:57
Zitat:

Zitat
Die vom Kläger gegen die Ausgestaltung des Rundfunkbeitragstaatsvertrages vorgetragenen verfassungsrechtlichen Bedenken, vermag die Kammer nach eingehender Erwägung im Ergebnis nicht zu teilen.

Endet wirklich so das Urteil?
Titel: Re: 1:0 für die GEZ Zwei Punkt Null nach Klage
Beitrag von: BrauchsNicht am 23. Mai 2015, 17:55
Also wie nun? Das VG entscheidet, ab verfassungsrechtliche Bedenken vorliegen und diese statthaft sind?
Irgendwie habe ich hier etwas anderes "gelernt".
Titel: Re: 1:0 für die GEZ Zwei Punkt Null nach Klage
Beitrag von: seppl am 23. Mai 2015, 18:26
Moment! Das übergeordnete Verfassungsrecht ist in diesem Fall die Landesverfassung! Nicht die Bundesverfassung!
Und ohne mündliche Verhandlung ist das Gericht wohl bequemerweise davon ausgegangen, dass die Landesverfassung gemeint war. Und damit stimmt der RBStV zwangsläufig überein. Zur Bundesverfassung sagt das VG überhaupt nichts (Ist auch irgendwie nirgends erwähnt) und kann es auch nicht. Es kann in dem Fall höchstens an die nächste Instanz weiterreichen.  Kann das so gewesen sein?
Titel: Re: 1:0 für die GEZ Zwei Punkt Null nach Klage
Beitrag von: IhateTV am 23. Mai 2015, 21:19
Zitat
Die vom Kläger gegen die Ausgestaltung des Rundfunkbeitragstaatsvertrages vorgetragenen verfassungsrechtlichen Bedenken, vermag die Kammer nach eingehender Erwägung im Ergebnis nicht zu teilen.
Endet wirklich so das Urteil?

Nein natürlich nicht, da gab es ein Problem mit dem Formular.
hier kommt der Rest
Titel: Re: 1:0 für die GEZ Zwei Punkt Null nach Klage
Beitrag von: IhateTV am 23. Mai 2015, 21:23
6+7
Titel: Re: 1:0 für die GEZ Zwei Punkt Null nach Klage
Beitrag von: IhateTV am 23. Mai 2015, 21:23
8+9
Titel: Re: 1:0 für die GEZ Zwei Punkt Null nach Klage
Beitrag von: Shran am 24. Mai 2015, 04:45
Das heißt der Ablauf war wie vorgesehen. Klage auf Widerspruchbescheid? Was bedeutet "Freunde wollen Geld" sehen?

Tatbestand: Der Kläger wendet sich gegen die Hernziehung zu Rundfunkbeiträgen. ---> Ist das richtiges deutsch?
Und ist das der tatsächliche Tatbestand? Ich zweifel nur an dem Dokument selbst um evtl. auf das DAVOR schließen zu können.
Ich vermute dass der Widerspruch von X nicht besonders gut war.

Ein Weigerung ist doch eigtl. keine Tatbestand wenn dieser wichtige Punkte enthält, finanzielle und persönliche eingeschlossen. Wenn die Weigerung doch anhand diverser anderer Gründe und Beweise und persönlichen und finanziellen bedenklichen Gründen, zudem durch die Hernziehung dieser Beiträge die freie Informations-Beschaffung durch z.b. Zeitungen eingeschränkt werden (speziell Abos, suche im Forum). Es darf ja nicht sein das dieser Beitrag ein Zeitungsabo zunichte macht wegen Geldmangel nicht beides zahlen zu können. Das muss doch ein Gericht eigtl. nachvolziehen können. Daher vermute ich mal, auch wenns kein Totschlagargument ist, dass der Widerspruch vielleicht mal hochgelaen werden sollte.

Das macht jetzt das Urteil nicht rückgängig aber man könnte vielleicht einen weiteren Nachreichen, denn die Punkte gegen den Beitragsservice steigen JEDEN TAG an und beeinflussen jeden TAG die MEINUNG und die eigene Meinung ist sehr wichtig.

Grüße
Titel: Re: 1:0 für die GEZ Zwei Punkt Null nach Klage
Beitrag von: tipsybroom am 24. Mai 2015, 09:48
Ich höre in letzter Zeit oft, dass Klagen gegen den Beitragsservice abgewiesen wird. Was passiert, wenn alle Klagen scheitern?

1.
Ich weiß jetzt nicht wie viele Klagen gerade laufen aber kostet das nicht alles eine Unmenge an Geld? Die Richter, die Anwälte die pseudo Gerichtsvollzieher und wer noch alles damit zu tun hat kosten Geld. Dann noch die Säumniszuschläge und der Beitrag selbst muss auch bezahlt werden. Ist das nicht auch schon bedacht worden? Ich meine wir schieben dem Apparat und dem Beitragsservice unser Geld entgegen. Warum müssen wir Geld bezahlen, wenn wir unser Recht wollen?

2.
Wie weit wird es gehen? Wenn wir irgendwann vor dem höchsten Gericht stehen und in letzter Instanz auch noch verlieren, was heißt das für uns? War alles umsonst? Ich fluche schon seit mehreren Jahren gegen die GEZ und jetzt gegen den Beitragsservice. Ich hab das Gefühl wir kommen nicht voran. Gibt es denn einen Hoffnungsschimmer, dass wir irgendwann gewinnen?

3.
Was wird aus der nächsten Generation? Ich will unsere Kinder nicht in eine Welt bringen, in dem Sie für Technik und co auch noch Steuern zahlen müssen. Wenn wir jetzt scheitern, lassen wir dem Beitragsservice alle Freiheiten den Vertrag wieder zu ändern, die Steuern zu erhöhen und uns nach Strich und Faden auszunutzen obwohl wir das Recht darauf haben uns für eine geeignete Informationsbeschaffungsmaßnahme zu entscheiden. Derweil werden unsere Kinder vom Fernsehem verblödet, das Niveau sinkt und wir haben kaum noch die Chance unsere Kinder darauf vorzubereiten für ihr Recht zu kämpfen.

Das klingt jetzt vielleicht wie Paranoia aber ständig hört man nichts Gutes von den Klagen gegen den neuen Vertrag und dem Beitragsservice. Auch wenn es täglich mehr Punkte gegen den Beitragsservice gibt, scheinen sie bei den Gerichten abzuprallen oder auf taube Ohren. Ich hoffe dass irgendwann entweder die Politik oder das Volk was dagegen unternimmt. Warum gibt es denn nicht endlich einen Volksentscheid? Warum unterschreiben wir so viele Petitionen und doch passiert nix? Ich hoffe das Blatt wird sich irgendwann wenden und wir können ruhiger schlafen.
Titel: Re: 1:0 für die GEZ Zwei Punkt Null nach Klage
Beitrag von: seppl am 24. Mai 2015, 10:00
Nur fehlerhafte Klagen oder schwache Klageargumente werden "bestraft". Die Anderen werden bis zu  einer höhergerichtlichen Entscheidung ruhend gestellt. Ich bin zuversichtlich. Die Verwaltungsgerichte haben ihren eigenen beschränkten Gesetzeshorizont. Das BVerfG einen Übergeordneten.
Titel: Re: 1:0 für die GEZ Zwei Punkt Null nach Klage
Beitrag von: Gast am 24. Mai 2015, 11:13
Ich fluche schon seit mehreren Jahren gegen die GEZ und jetzt gegen den Beitragsservice.

GEZ / BS sind lediglich geschaffene Sündenböcke. Da keine Rechtsfähigkeit vorliegt, kann ein normal Sterblicher einem Konstrukt wie BS auch nicht habhaft werden. Daraus folgt, dass jegliche Aufregung gegen BS umsonst ist.  ;)

Die lokal fuhrwerkende LRA möchte ja per Bescheid das Geld aus meiner Tasche ziehen. Zielführender ist es also den eigenen Unmut zu bündeln und ausschließlich gegen diese zu richten!  :police:
Titel: Re: 1:0 für die GEZ Zwei Punkt Null nach Klage
Beitrag von: 20MillionenEuroTäglich am 24. Mai 2015, 15:24
Nur fehlerhafte Klagen oder schwache Klageargumente werden "bestraft". Die Anderen werden bis zu  einer höhergerichtlichen Entscheidung ruhend gestellt. Ich bin zuversichtlich. Die Verwaltungsgerichte haben ihren eigenen beschränkten Gesetzeshorizont. Das BVerfG einen Übergeordneten.

Gibt es hier eine Sammlung fehlerhafter und nicht fehlerhafter Klagen?
Titel: Re: 1:0 für die GEZ Zwei Punkt Null nach Klage
Beitrag von: Shran am 25. Mai 2015, 07:35
Ich höre in letzter Zeit oft, dass Klagen gegen den Beitragsservice abgewiesen wird. Was passiert, wenn alle Klagen scheitern?

Eigentlich werden alle abgewiesen oder verschieben sich bis zu einer Klärung der Umstände. Und diese Umstände sind nach vielen hochrangigen Analysen selbstredend.

Zitat
1.
Ich weiß jetzt nicht wie viele Klagen gerade laufen aber kostet das nicht alles eine Unmenge an Geld? Die Richter, die Anwälte die pseudo Gerichtsvollzieher und wer noch alles damit zu tun hat kosten Geld. Dann noch die Säumniszuschläge und der Beitrag selbst muss auch bezahlt werden. Ist das nicht auch schon bedacht worden? Ich meine wir schieben dem Apparat und dem Beitragsservice unser Geld entgegen. Warum müssen wir Geld bezahlen, wenn wir unser Recht wollen?

Insgesamt kostet eine Klage für den Kläger weniger als die Nachzahlung der Beiträge....Ab Schulden von 100€ aufwärts. Da in erster Instanz glaub so um die 105€ oder so fällig wären. Das wurde alles schon bedacht und ich habe das auch schon mal angesprochen allerdings hieß es dann im Forum es sei zu pessimistisch und die kritische Frage wurde entfernt. Leider. Ich habe vermutet dass man mit dem Klageweg ebenso Geld verdienen kann/ loswerden kann. Das Recht kann man nur durchsetzen wenn man Jurist ist oder genügend Geld. Das ist Deutschland.
Sich einen Anwalt zu besorgen bei jedem Piep ist amerikanisches Vorbild. Will nicht antiamerikanisch klingen ist aber eine Tatsache.

Zitat
2.
Wie weit wird es gehen? Wenn wir irgendwann vor dem höchsten Gericht stehen und in letzter Instanz auch noch verlieren, was heißt das für uns? War alles umsonst? Ich fluche schon seit mehreren Jahren gegen die GEZ und jetzt gegen den Beitragsservice. Ich hab das Gefühl wir kommen nicht voran. Gibt es denn einen Hoffnungsschimmer, dass wir irgendwann gewinnen?

Fluchen bringt nicht viel. Lesen. Gesetze lesen und Prozedere verstehen. Wir werden sicher irgendwann eine Revolution erleben was den Rundfunk angeht. Ich hoffe er wird dann gerecht und nicht nur billiger wie vor kurzem. Der Apparat wird fallen. Früher oder Später.

Zitat
3.
Was wird aus der nächsten Generation? Ich will unsere Kinder nicht in eine Welt bringen, in dem Sie für Technik und co auch noch Steuern zahlen müssen. Wenn wir jetzt scheitern, lassen wir dem Beitragsservice alle Freiheiten den Vertrag wieder zu ändern, die Steuern zu erhöhen und uns nach Strich und Faden auszunutzen obwohl wir das Recht darauf haben uns für eine geeignete Informationsbeschaffungsmaßnahme zu entscheiden. Derweil werden unsere Kinder vom Fernsehem verblödet, das Niveau sinkt und wir haben kaum noch die Chance unsere Kinder darauf vorzubereiten für ihr Recht zu kämpfen.

Man möge die Kinder TV frei erziehen oder nur gewählte Sendung anschauen lassen. Die Eltern sollten darüber Kontrolle haben auch übers Internet. Kinder im Internet finden schnell ALLES was sie eben so finden. Eltern rüstet euch und schützt eure Kinder. Aufklären, Verstehen und Lernen mit den Kindern. Was machen wir, was ist Ethik als ist Revolution, was ist Religion, was ist dies und jenes, kurz Bildung. Es gibt wesentlich interessantere Dinge für Kinder als TV. Musik, Kunst, Spiel, Bücher nicht zu vergessen.
Also orwellsche Machenschaften kann man sicher auch in den Grundzügen erkennen, aber eine öffentliche Aufklärung wird die Sache schnell wieder beseitigen.


Zitat
Das klingt jetzt vielleicht wie Paranoia aber ständig hört man nichts Gutes von den Klagen gegen den neuen Vertrag und dem Beitragsservice. Auch wenn es täglich mehr Punkte gegen den Beitragsservice gibt, scheinen sie bei den Gerichten abzuprallen oder auf taube Ohren. Ich hoffe dass irgendwann entweder die Politik oder das Volk was dagegen unternimmt. Warum gibt es denn nicht endlich einen Volksentscheid? Warum unterschreiben wir so viele Petitionen und doch passiert nix? Ich hoffe das Blatt wird sich irgendwann wenden und wir können ruhiger schlafen.

Das Ziel ist das Hinauszögern mit dem Verwaltungsakt, der hoffentlich gut genug ist um beiseite geschoben zu werden. Ich kennen jemanden der hat als Widerspruch 20 Seiten geschrieben. Dort fand man alles was bisher darüber berichtet wurde. Kritik und Paragraphen bis zum abwinken. Persönliche Ansichten, ethische Grundsätze, sogar Ideen für ein anderen Bezahlsystem für diesen Service. Scheinbar brauchen die Hilfe ihr verkorkstes System zu korrigieren als muss man ihnen helfen. Aber dann auch wieder einen § um die Ohren hauen. Zuckerbrot und Peitsche, bis man sie gebrochen hat. Peace.
Titel: Re: 1:0 für die GEZ Zwei Punkt Null nach Klage
Beitrag von: IhateTV am 25. Mai 2015, 19:12
Ich vermute dass der Widerspruch von X nicht besonders gut war.
Sofern Madame Z nichts dagegen hat, kann ich den gerne hier veröffentlichen. Madame Z hat leider
keinen Pc, und lehnt TV Konsum ab, daher hat sie mich gebeten das hier zu veröffentlichen. Wie ich sie kenne, vermute ich, dass es ihr lieber ist, die Klagebegründung nicht komplett öffentlich hier zu posten. Sie wird wahrscheinlich nichts gegen PNs habe.  Ich werde sie in den kommenden tagen fragen.
Titel: Re: 1:0 für die GEZ Zwei Punkt Null nach Klage
Beitrag von: IhateTV am 25. Mai 2015, 19:32
Das heißt der Ablauf war wie vorgesehen. Klage auf Widerspruchbescheid? Was bedeutet "Freunde wollen Geld" sehen?

Das bedeutet, dass die GEZ Zwei Punkt Null Madame Z einen Brief geschickt hat, indem ungefähr  folgendes steht. Weil das Gericht die Klage abgelehnt hat, überweisen sie jetzt die GEZ Zwei Punkt Null Gebühren vom 01.01.2013 bis 06.2015 zusätzlich 24 Euro Säumnis und 8 € Mahnkosten.  Man bietet Madame Z auch Ratenzahlung an. Man geht also davon aus, dass Madame Z kein Bock auf den Verein hat und jetzt aufgibt bzw. erachtet das als selbstverständlich.
Madame Z hat auch ehrlich gesagt kein Bock mehr auf diesen Verein. Da Madame Z nicht in Italien wohnt, wo man das Problem mit Hilfe der Cosa Nostra vermutlich auf effiziente Art und Weise gelöst hätte, wird Madame Z jetzt wohl Einknicken. Sie hat auf ihrem Tablett,  schon sehr viele Stunden in diesem Forum verbracht, das Ganze hat eine Menge Zeit  und auch Geld gekostet, (Informieren, Briefe Schreiben (Einschreiben und Rückschein), zur Post gehen, in der Warteschlange bei der Post stehen, weil es auf ihrer Dorfpost nur einen Schalter gibt.) etc. Sie hat es immerhin geschafft 2,5 Jahre keinen Cent an diesen Verein zu zahlen, sie hat geklagt und sie kann wenn sie morgens aufsteht noch in den Spiegel schauen und sagen, sie hat als Individuum versucht etwas gegen diesen Verein zu Unternehmen. Wenn das jeder Gebührenzahler gemacht hätte, wäre sie sich sicher, dass wir die Gez Zwei Punkt Null nicht mehr benötigen. Aber es interessiert nun mal nicht was Madame Z denkt, Die Fakten bzw. Gerichte sprechen eine andere Sprache.
Titel: Re: 1:0 für die GEZ Zwei Punkt Null nach Klage
Beitrag von: IhateTV am 25. Mai 2015, 19:36
Nur fehlerhafte Klagen oder schwache Klageargumente werden "bestraft". Die Anderen werden bis zu  einer höhergerichtlichen Entscheidung ruhend gestellt.

Hmmm, Madame Z hätte sich gewünscht, dass die Klage zumindest ruhegestellt wird.
Sie wird wohl zu Schwach gewesen sein.

Titel: Re: 1:0 für die GEZ Zwei Punkt Null nach Klage
Beitrag von: Shran am 25. Mai 2015, 21:34
Es gibt hier mehr als genug Klagegründe, da würden 20 Seiten kaum reichen, wenns anonym ist ist es theoretisch auch egal. Ansonsten wenn das vertrauen zu dem einen oder anderen Forumsmitglied okay ist gehts ja auch per PN. Bin zwar kein Profi aber lesen würd ich es gerne. Dann kann ich was zu sagen. Man kann ja auch die Essenzen raus nehmen welche schon bekannt sind und Verwendung fanden.
Titel: Re: 1:0 für die GEZ Zwei Punkt Null nach Klage
Beitrag von: Shran am 25. Mai 2015, 21:45
Das heißt der Ablauf war wie vorgesehen. Klage auf Widerspruchbescheid? Was bedeutet "Freunde wollen Geld" sehen?

Das bedeutet, dass die GEZ Zwei Punkt Null Madame Z einen Brief geschickt hat, indem ungefähr  folgendes steht. Weil das Gericht die Klage abgelehnt hat, überweisen sie jetzt die GEZ Zwei Punkt Null Gebühren vom 01.01.2013 bis 06.2015 zusätzlich 24 Euro Säumnis und 8 € Mahnkosten.  Man bietet Madame Z auch Ratenzahlung an. Man geht also davon aus, dass Madame Z kein Bock auf den Verein hat und jetzt aufgibt bzw. erachtet das als selbstverständlich.
Madame Z hat auch ehrlich gesagt kein Bock mehr auf diesen Verein. Da Madame Z nicht in Italien wohnt, wo man das Problem mit Hilfe der Cosa Nostra vermutlich auf effiziente Art und Weise gelöst hätte, wird Madame Z jetzt wohl Einknicken. Sie hat auf ihrem Tablett,  schon sehr viele Stunden in diesem Forum verbracht, das Ganze hat eine Menge Zeit  und auch Geld gekostet, (Informieren, Briefe Schreiben (Einschreiben und Rückschein), zur Post gehen, in der Warteschlange bei der Post stehen, weil es auf ihrer Dorfpost nur einen Schalter gibt.) etc. Sie hat es immerhin geschafft 2,5 Jahre keinen Cent an diesen Verein zu zahlen, sie hat geklagt und sie kann wenn sie morgens aufsteht noch in den Spiegel schauen und sagen, sie hat als Individuum versucht etwas gegen diesen Verein zu Unternehmen. Wenn das jeder Gebührenzahler gemacht hätte, wäre sie sich sicher, dass wir die Gez Zwei Punkt Null nicht mehr benötigen. Aber es interessiert nun mal nicht was Madame Z denkt, Die Fakten bzw. Gerichte sprechen eine andere Sprache.

Das ist genau das was man erreichen will, dieser Fehler im System macht uns zu Juristen. Ich bin froh dass ich Zeit finden konnte mit damit auseinander zu setzen, man darf sich nicht brechen lassen. Hier zeigt sich jetzt und heute wer standhaft sein kann gegen solche Ideen, das Volk zu knechten. Man kommt nicht drum herum den Leuten so auf die Nüsse zu gehen dass sie merken hier kann man das nicht machen! Der Typ der in Köln mit der Axt auf die Zentrale der ARDZDFQuatsch los ging, war nur der Anfang.Wenn die so weiter machen.....hier muss ich leider aufhören, Gewalt ist natürlich keine Lösung...Den Verwaltungsakt kann man schon halbwegs handhaben...man muss sich die Zeit nehmen da leider die Aufklärung durch den Verein nicht bürgerfreundlich ist. Man muss selbst in den Akt einsteigen und sich umfangreich bilden. Sicher und Schade interessiert es niemand. Keine Rücksicht auf Haustiere, Verstorbene, Betagte und Jungspunde, alles sollen zahlen.

Georg Büchner: „ … Das Gesetz ist das Eigenthum einer unbedeutenden Klasse von Vornehmen und Gelehrten, die sich durch ihr eigenes Machwerk die Herrschaft zuspricht. Diese Gerechtigkeit ist nur ein Mittel, euch in Ordnung zu halten, damit man euch bequehmer schinde; sie spricht nach Gesetzen, die ihr nicht versteht, nach Grundsätzen, von denen ihr nichts wißt, Urtheile, von denen ihr nichts begreift. Unbestechlich ist sie, weil sie sich gerade theuer genug bezahlen läßt, um keine Bestechung zu brauchen. Aber die meisten ihrer Diener sind der Regierung mit Haut und Haar verkauft.“
Titel: Re: 1:0 für die GEZ Zwei Punkt Null nach Klage
Beitrag von: IhateTV am 30. Mai 2015, 12:18
Es gibt hier mehr als genug Klagegründe, da würden 20 Seiten kaum reichen, wenns anonym ist ist es theoretisch auch egal. Ansonsten wenn das vertrauen zu dem einen oder anderen Forumsmitglied okay ist gehts ja auch per PN. Bin zwar kein Profi aber lesen würd ich es gerne. Dann kann ich was zu sagen. Man kann ja auch die Essenzen raus nehmen welche schon bekannt sind und Verwendung fanden.

Madamme Z hat überwiegend die Gründe angegeben, die sie persöhnlich stören und nicht Gründe die zu allgemein sind und sie nur am Rande betreffen. Auf diese Gründe wurde eigentlich auch kaum bzw.  überhaupt nicht eingegangen. Madamme Z hat dies glaube ich in dem Buch von Bernd Höcker so gelesen.
Titel: Re: 1:0 für die GEZ Zwei Punkt Null nach Klage
Beitrag von: IhateTV am 30. Mai 2015, 12:25
Zitat
Das bedeutet, dass die GEZ Zwei Punkt Null Madame Z einen Brief geschickt hat, indem ungefähr  folgendes steht. Weil das Gericht die Klage abgelehnt hat, überweisen sie jetzt die GEZ Zwei Punkt Null Gebühren vom 01.01.2013 bis 06.2015 zusätzlich 24 Euro Säumnis und 8 € Mahnkosten.
Ist das überhaupt legitim Säumnis und Mahnkosten zu verlangen in der Höhe?
Titel: Re: 1:0 für die GEZ Zwei Punkt Null nach Klage
Beitrag von: Shran am 30. Mai 2015, 20:43
Nach §12 des 15.RBStV ist es eine Ordnungswidrigkeit, die Aufschlüsselung der Höhe ist fraglich, sollte hinterfragt werden, aber könnte u.U. damit in Verbindung stehen.
Titel: Re: 1:0 für die GEZ Zwei Punkt Null nach Klage
Beitrag von: IhateTV am 01. Juni 2015, 23:34
Das Trauerspiel geht weiter. Die gehen einfach so davon aus, das  Z aufgibt.

Hier seite 1/2 eines neuen schreibens.
Titel: Re: 1:0 für die GEZ Zwei Punkt Null nach Klage
Beitrag von: IhateTV am 01. Juni 2015, 23:35
Hier seite 2/2
Titel: Re: 1:0 für die GEZ Zwei Punkt Null nach Klage
Beitrag von: IhateTV am 01. Juni 2015, 23:36
Was heißt das jetzt? Die wollen 20 Euro sehen für ihren Aufwand? Was hat das mit 5% zu tun?
Titel: Re: 1:0 für die GEZ Zwei Punkt Null nach Klage
Beitrag von: ThisIsSparta! am 02. Juni 2015, 12:52
Ist etwas verwirrend, aber erfrage die Bedeutung von diesem Antrag einfach mal. Da es in der 1. Instanz keine Pflicht zum Rechtsanwalt gibt, dann entweder selbst nachlesen im Gesetz oder freundlich beim Gericht um Erklärung bitten.
Titel: Re: 1:0 für die GEZ Zwei Punkt Null nach Klage
Beitrag von: seppl am 02. Juni 2015, 20:37
Die verschenken nichts! Das ist eine Auslagenpauschale, die immer als "Bonbon" von der LRA draufgegeben wird um zu zeigen, dass sie jeden Cent, den sie bekommen können auch mitnehmen.
Titel: Re: 1:0 für die GEZ Zwei Punkt Null nach Klage
Beitrag von: IhateTV am 05. Juni 2015, 21:39
Die verschenken nichts! Das ist eine Auslagenpauschale, die immer als "Bonbon" von der LRA draufgegeben wird um zu zeigen, dass sie jeden Cent, den sie bekommen können auch mitnehmen.
Soll heißen neben Mahngebühren, Säumniszuschlag etc ist das jetzt auch noch fällig?
Titel: Re: 1:0 für die GEZ Zwei Punkt Null nach Klage
Beitrag von: TommyW126 am 12. Juni 2015, 18:23
Danke, dass du gekämpft hast, Madame Z! Ich wünsche dir Kraft, die ganzen Repressalien noch weiter durchzustehen.

Dass Klagen abgewiesen werden, hat doch nichts mit Argumenten zu tun, das wissen wir doch alle. Nach hochrichterlicher Entscheidung ist die Wohnungssteuer doch auch keine Steuer - any questions left? Da ist doch eindeutig etwas faul im Staate Dä...utschland.
Titel: Re: 1:0 für die GEZ Zwei Punkt Null nach Klage
Beitrag von: seppl am 12. Juni 2015, 20:02
Soll heißen neben Mahngebühren, Säumniszuschlag etc ist das jetzt auch noch fällig?

Mahngebühren und Säumniszuschlag gehören zur Abwicklung des Beitragsverfahrens. Die Auslagenpauschale zum Gerichtsverfahren. Sie kann beantragt werden, muss aber nicht. Da die Auslagen der LRA ja auch über den Rundfunkbeitrag finanziert werden, kann hier prima (nach Gesetz) noch mal abgeräumt werden.
Titel: Re: 1:0 für die GEZ Zwei Punkt Null nach Klage
Beitrag von: Elever am 15. Juni 2015, 09:56
Nur fehlerhafte Klagen oder schwache Klageargumente werden "bestraft". Die Anderen werden bis zu  einer höhergerichtlichen Entscheidung ruhend gestellt. Ich bin zuversichtlich. Die Verwaltungsgerichte haben ihren eigenen beschränkten Gesetzeshorizont. Das BVerfG einen Übergeordneten.

Diese Meinung scheint mir im Forum weit verbreitet zu sein und ich habe sie auch geglaubt, bis ich mit einem Juristen telefoniert habe.

Der einschlägig bekannte Rechtsanwalt Thorsten Bölck aus Hamburg, hat mir in mehreren Gesprächen deutlich gemacht, dass eine Ruhendstellung kein wirklicher Weg mit Aussicht auf Erfolg ist.

Wer in erster Instanz klagt und dann mit einer Ruhendstellung des Verfahrens hofft, dass die Verfassungswidrigkeit des Rundfunkstaatsvertrages nachgewiesen wird, der wird vermutlich enttäuscht werden.

Der Instanzenweg sei der einzige Weg, der wirklich erfolgversprechend ist, wenn man selber die besten Argumente zu haben glaubt. Somit 1. Instanz, Berufung, 2. Instanz, Berufung, 3. Instanz...usw und sofort...

Ich hatte geglaubt, dass es so einfach geht, aber all die ruhenden Verfahren nützen einem gar nichts - selbst, wenn man erstmal nicht zahlen muss und sich zurücklehnt, um davon auszugehen, dass andere Verfahren höchstrichterlich entschieden werden  - wenn am Ende in Karlsruhe dann doch negativ entschieden wird, weil andere Klagebegründungen nicht ausgereicht haben.

Herr Bölck hat sehr interessante und scheinbar schlagkräftige Begründungen herausgearbeitet. Aber solche Begründungen bekommt man auch nur hin, wenn man entweder selbst Jurist ist, oder sich von einem Juristen, wie Herrn Bölck, auch fachmännisch und natürlich gegen finanzielle Entlohnung vertreten lässt.

Die Anwaltskosten belaufen sich ganz grob überschlagen allein bei 4 Instanzen auf 4.000,-- EUR, zzgl. den Gerichts- und Berufungskosten. Natürlich würde sich das über Jahre strecken, aber nur derjenige, der wirklich das entsprechende Kapitel hat, sollte sich diesem Vorhaben auch wirklich annehmen.

Meine Person A hat sich das nun nach langem Hin- und Her und viel nervlichem Aufwand reiflich überlegt und ist zu dem Schluss gekommen, eher mit den ÖR in Kontakt zu treten, als sich diesen Seelenstress aufzuhalsen.

Natürlich ist dieses System marode und verfassungsrechtlich höchst bedenklich. Aber es kann nicht "meine" Aufgabe sein - die Aufgabe eines "kleinen Bürgers" - sich unter Aufwendung solcher finanzieller Mittel gegen ein System durch alle Instanzen zu klagen, welches die "Beitragspflicht" von 40. Mio Haushalten regelt.

Wir sprechen hier von Verwaltungsrecht in höherem Sinne, eine Konstrukt, welches schwer zu durchschauen ist und davor steht ein Bollwerk aus Justiz, Öffentlich-Rechtlichen und viel Bestechung und Intrigen. Meine Person A ist es leid und nach einem Bandscheibenvorfall und seelischer Belastung, sagt sie nun "Nein, danke" und stimmt lieber der Zahlung der "17,98 €" im Monat zu, als sich seelisch kaputt zu machen.

Und wie gesagt...es ist ein Bollwerk, ein unglaubliches Bollwerk, was laut Hr. Bölck auch nicht mit 100 %iger Sicherheit gekippt werden kann. Wir sprechen hier von Milliarden von Euros, die davon abhängen. Eher noch wird es eine Lockerungsregelung geben, die die Befreiungsvoraussetzungen erleichtert, aber am Ende könnte eine Veränderung des Staatsvertrages dabei herauskommen, der das ganze dann nochmal etwas verfassungskonformer auslegt, als dass man das ganze System kippt.

Die Gespräche waren ernüchternd, aber auch klar und gut verständlich. Wer das Kapital, die Kraft und die dicke Haut hat, der sollte klagen. Meine Person A wäre froh, wenn es weitergeführt wird. Aber so etwas erfordert viel Zeit und kann einen auf Dauer zermürben.

Und am Ende wird immer die Ungewissheit stehen, da niemand weiss, ob diese Klageflut an Privatklagen Erfolg haben wird.

Und ja, es ist ein Trugschluss, zu glauben, dass man vor dem VG klagt, 105 Euro zahlt und eine Ruhendstellung erhält, um sich danach zurücklehnen zu können, weil andere Urteile in Karlsruhe irgendwann positiv ausfallen werden. Das ist ganz einfach ein Trugschluss - wer es nicht glaubt, der kann sich gerne mit Herrn Bölck in Verbindung setzen.

Ich möchte hier auch niemanden demotivieren oder von seinem Vorhaben abhalten. Aber man sollte die ganze Wahrheit wissen. Wären es wirklich nur 105,-- EUR gewesen, dann hätte ich es auch gemacht. Aber der Rattenschwanz ist deutlich länger, als erhofft.
Titel: Re: 1:0 für die GEZ Zwei Punkt Null nach Klage
Beitrag von: Bürger am 15. Juni 2015, 10:57
Der einschlägig bekannte Rechtsanwalt Thorsten Bölck aus Hamburg, hat mir in mehreren Gesprächen deutlich gemacht, dass eine Ruhendstellung kein wirklicher Weg mit Aussicht auf Erfolg ist.

Wer in erster Instanz klagt und dann mit einer Ruhendstellung des Verfahrens hofft, dass die Verfassungswidrigkeit des Rundfunkstaatsvertrages nachgewiesen wird, der wird vermutlich enttäuscht werden.

Der Instanzenweg sei der einzige Weg, der wirklich erfolgversprechend ist, wenn man selber die besten Argumente zu haben glaubt. Somit 1. Instanz, Berufung, 2. Instanz, Berufung, 3. Instanz...usw und sofort...

Ich hatte geglaubt, dass es so einfach geht, aber all die ruhenden Verfahren nützen einem gar nichts - selbst, wenn man erstmal nicht zahlen muss und sich zurücklehnt, um davon auszugehen, dass andere Verfahren höchstrichterlich entschieden werden  - wenn am Ende in Karlsruhe dann doch negativ entschieden wird, weil andere Klagebegründungen nicht ausgereicht haben.

[...]

Und am Ende wird immer die Ungewissheit stehen, da niemand weiss, ob diese Klageflut an Privatklagen Erfolg haben wird.

Und ja, es ist ein Trugschluss, zu glauben, dass man vor dem VG klagt, 105 Euro zahlt und eine Ruhendstellung erhält, um sich danach zurücklehnen zu können, weil andere Urteile in Karlsruhe irgendwann positiv ausfallen werden. Das ist ganz einfach ein Trugschluss - wer es nicht glaubt, der kann sich gerne mit Herrn Bölck in Verbindung setzen.

Ich möchte hier auch niemanden demotivieren oder von seinem Vorhaben abhalten. Aber man sollte die ganze Wahrheit wissen. Wären es wirklich nur 105,-- EUR gewesen, dann hätte ich es auch gemacht. Aber der Rattenschwanz ist deutlich länger, als erhofft.

Ruhendstellung ist - insbesondere für die breite Masse - in meinen Augen allemal sinnvoller und wirksamer, als gar nicht zu klagen.

Dass ein ruhendgestelltes Verfahren keine unmittelbare Auswirkung auf die Beurteilung der Verfassungswidrigkeit hat, dürfte klar sein.
Meines Wissens werden aber ruhendgestellte Verfahren nach einer (evtl. auch abschlägigen) Entscheidung des BVerfG "wieder aufgerufen".
Dann können evtl. noch nicht berücksichtigte Gründe vorgebracht werden.

Im übrigen gilt für alle *vor* einer übereifrigen Zahlung:
Sehr einleuchtender, kämpferischer Beitrag, weshalb
Widerspruch einlegen auch ohne spätere Klage wichtig sein kann...:

Warum gegen Beitragsbescheide Widerspruch einlegen?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10246.msg71237.html#msg71237
Titel: Re: 1:0 für die GEZ Zwei Punkt Null nach Klage
Beitrag von: zwanglos am 16. Juni 2015, 02:22
Jede Klage zählt, unabhängig von ihrem Ausgang. Es ist wichtig, dass so viele wie möglich ihre Stimme erheben. Es geht auch um Druck von unten und Beschäftigungstherapie für das System. Laut meinem Anwalt kann man jeden neuen Bescheid wieder beeinspruchen und dagegen klagen, selbst wenn man schon einmal vor dem VG verloren hat. Jede neue Klage ist weniger Arbeit für uns, weil wir uns unsere Textbausteine schon erarbeitet haben. Wenn alle Gerichte vor Überlastung stöhnen und das System merkt, dass wir niemals aufgeben werden und dass es immer mehr werden, wird sich politisch etwas bewegen, unabhängig wie es vor dem BVerfG am Ende ausgeht. Ich habe bei unserem letzten runden Tisch gehört, dass der Bürgermeister einer größeren Stadt entschieden hat, dass sie nicht mehr die Vollstrecker für die LRA spielen werden und alle dementsprechenden Anträge zurückgegeben werden. Das fand ich ermutigend. Einem anderen Mitstreiter hat der Gerichtsvollzieher erzählt, dass er das Wort "GEZ" nicht mehr hören kann. Wenn das zum Trend wird, haben wir gewonnen.
Um bei den genannten geschätzen Kosten von 4000,- zu bleiben, damit könnte man ca 30 Verfahren in der 1. Instanz finanzieren. Das würde für 10-20 Jahre Widerstand reichen. So lange wird sich das bestehende System nicht halten. Also realistisch gesehen, bei 130-260,- pro Jahr ist man dabei. Klingt schon weniger bedrohlich ... Dabei sein ist alles!  ;D ;D
Titel: Re: 1:0 für die GEZ Zwei Punkt Null nach Klage
Beitrag von: Elever am 16. Juni 2015, 11:30
Jede Klage zählt, unabhängig von ihrem Ausgang. Es ist wichtig, dass so viele wie möglich ihre Stimme erheben. Es geht auch um Druck von unten und Beschäftigungstherapie für das System. Laut meinem Anwalt kann man jeden neuen Bescheid wieder beeinspruchen und dagegen klagen, selbst wenn man schon einmal vor dem VG verloren hat. Jede neue Klage ist weniger Arbeit für uns, weil wir uns unsere Textbausteine schon erarbeitet haben. Wenn alle Gerichte vor Überlastung stöhnen und das System merkt, dass wir niemals aufgeben werden und dass es immer mehr werden, wird sich politisch etwas bewegen, unabhängig wie es vor dem BVerfG am Ende ausgeht. Ich habe bei unserem letzten runden Tisch gehört, dass der Bürgermeister einer größeren Stadt entschieden hat, dass sie nicht mehr die Vollstrecker für die LRA spielen werden und alle dementsprechenden Anträge zurückgegeben werden. Das fand ich ermutigend. Einem anderen Mitstreiter hat der Gerichtsvollzieher erzählt, dass er das Wort "GEZ" nicht mehr hören kann. Wenn das zum Trend wird, haben wir gewonnen.
Um bei den genannten geschätzen Kosten von 4000,- zu bleiben, damit könnte man ca 30 Verfahren in der 1. Instanz finanzieren. Das würde für 10-20 Jahre Widerstand reichen. So lange wird sich das bestehende System nicht halten. Also realistisch gesehen, bei 130-260,- pro Jahr ist man dabei. Klingt schon weniger bedrohlich ... Dabei sein ist alles!  ;D ;D

Nein, das stimmt nicht.  Vielleicht solltest du dich selber einmal mit einem Anwalt unterhalten. Der kann dir die Gerichtskosten für die 1. Instanz und die Berufung dazu entsprechend anhand deines Streitwertes aufschlüsseln.

Der Anwalt kommt mit seinen Kosten dazu noch oben drauf.  Also ausgegangen von 105,-- EUR für die Klage und 35,-- EUR für den Antrag auf Aussetzung der Vollziehung bist du für eine wirklich gute Klage, die dann dein Anwalt einreicht, mit Kosten für den Anwalt von 500,-- EUR für die erste Instanz dabei.

Also kannst du 640,-- EUR für die erste Instanz rechnen. Geht es in die Berufung, wird dein Anwalt dich für die nächste Formulierung nochmals um eine Pauschale bitten. Das wird sich somit summieren.

Die ÖR und die Politik interessieren sich nicht für den Unmut, der unter den Bürgern herrscht. Ob nun ein Gerichtsvollzieher oder 100 Gerichtsvollzieher das Wort GEZ nicht mehr hören können, das wird niemanden dort oben oder von den ÖR dazu bewegen, zu handeln. Leider ist dem so. Frage einen Anwalt.

Der einzige Weg ist der, sich durch die Instanzen zu klagen und vor dem Bundesverfassungsgericht Klage zu erheben, die Rechtsmäßigkeit dieses Beitrages anzuprangern. Wir wissen ja bereits, dass die 1. Instanz nur reine Formalität ist. Daher bringen dir keine 30, auch keine 300 Klagen in erster Instanz etwas.

Sollen die Gerichte doch stöhnen. Dann strecken sich die Verfahren eben. Das wird alles nichts bringen. Wir müssen vor das Karlsruher Bundesverfassungsgericht. Nur dort kann entschieden werden. Und solange dort niemand vorspricht, wird sich auch mit den ganzen Klagen in 1. Instanz nichts bewegen.

"Dabei sein ist alles" ist meiner Meinung nach zwar schön und gut, aber ein falscher Hinweis an diejenigen, die sich tolle Chancen und baldige Ruhe ausrechnen. Die Ernüchterung wird groß sein, wenn man dann ohne Anhörung der richtigen Klagebegründung abgewiesen wird. Denn das werden die Gerichte tun. Einzelfälle ausgeschlossen.
Titel: Re: 1:0 für die GEZ Zwei Punkt Null nach Klage
Beitrag von: VorsichtStufe am 16. Juni 2015, 13:28
nebenbei bemerkt: man hat keinen Anspruch auf Ruhendstellung. Diese kann grundsätzlich nur erfolgen, wenn die Rundfunkanstalt der Ruhendstellung zustimmt, was im Fall der mir bekannten Person A nicht passierte.

Oder das VG sieht Gründe, das Verfahren auszusetzen, was aber in der Regel nicht passiert.
Titel: Re: 1:0 für die GEZ Zwei Punkt Null nach Klage
Beitrag von: InesgegenGEZ am 16. Juni 2015, 14:15
@Elever

Was schlägst du vor? Sollen wir dieses Forum schließen und morgen alle brav den Beitrag bezahlen? Da ja alle Klagen keinen Sinn machen... Ich bin übrigens nicht deiner Meinung, dass nur ein Jurist vor Gericht Erfolg haben kann, sondern es kommt darauf an, wieviel Zeit du in diese Geschichte investierst. Ich habe in meinem Leben drei Klagen vor Gericht gehabt, die beiden in denen mich ein Rechtsanwalt vertreten hat, habe ich verloren, die in der ich mich selbst vertreten habe gewonnen. Meines Erachtens lag und liegt es daran, dass die Rechtsanwälte zum großen Teil nur abassieren wollen und sich mit der Sache überhaupt nicht wirklich beschäftigen. Das sind meine Erfahrungswerte. Hier möchte ich natürlich Herrn Bölck ausnehmen, aber bei ihm geht es mit Sicherheit auch um sein eigenes Interesse, dass er diese Ungerechtigkeit des Rundfunkbeitrages beenden will.

Meine Klage liegt seit einem halben Jahr vor Gericht und ich habe bis heute keine Antwort seitens des Beitragsservice mehr bekommen. Natürlich flattern alle drei Monate die Festsetzungsbescheide ins Haus und diese beantworte ich nur noch mit den immer gleichen Widerspruchsschreiben. Aus diese habe ich bis dato auch keine Antworten mehr bekommen. Was ich damit sagen möchte, je mehr Klagen laufen, desto länger haben die Bürger Ruhe. In der Hoffnung das in den nächsten 1 -2 Jahren diese Ungerechtigkeit beendet wird. Wer brav sein Beitrag zu Hause bei Seite legt, schläft ruhiger und kann im Falle eines Falles doch den Betrag zahlen. Sollte die Ungerechtigkeit gekippt werden, hat man eine nette Ersparnis, denn die Bürger die gezahlt haben, sehen ihr Geld nicht wieder, da sie den Rundfunkbeitrag anerkannt haben.
Titel: Re: 1:0 für die GEZ Zwei Punkt Null nach Klage
Beitrag von: zwanglos am 16. Juni 2015, 22:14
@ elever: In der 1. Instanz ist ein Anwalt nicht nötig. Ist meiner Meinung auch nicht nötig. Material findet man genug im Forum und sein Geld kann man sich für die nächsten Instanzen sparen. Mich hat die erste Instanz 138,50 gekostet, all inclusive. Ich persönlich habe mich nach längerem Überlegen dazu durchgerungen in die Berufung zu gehen. Aber wir sprachen ja über Alternativen für diejenigen, die aus irgendwelchen Gründen nicht dazu bereit oder fähig sind. Und da halte ich die Beschäftigung der ersten Instanzen durchaus für einen sinnvollen Weg. Klar, gewinnen wird man da nichts, aber der Druck von unten muss aufrecht erhalten werden und es macht einen Unterschied, ob der Widerstand auf Dauer abebbt oder nicht. Am Ende muss die Politik handeln. Jede Stimme zählt. Was ist denn Deine Alternative? Nichts tun? Zahlen? Auf den Gerichtsvollzieher warten? Was ändert das?

Liebe Grüße,
Titel: Re: 1:0 für die GEZ Zwei Punkt Null nach Klage
Beitrag von: zwanglos am 16. Juni 2015, 22:29
Die Klageflut selbst ... ich kenne mich da rechtlich nicht aus, welchen Sinn es macht, hier wirklich in Masse zu klagen.
Es gibt ein Urteil des VG Hamburg, in dem festgestellt wird, dass die große Menge an Klagen ein Indiz dafür ist, dass die Typisierung falsch angewendet wurde.
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12675.msg85851.html#msg85851
Titel: Re: 1:0 für die GEZ Zwei Punkt Null nach Klage
Beitrag von: Peli am 17. Juni 2015, 00:20
Es geht im Wesentlichen darum, lang, dauerhaft, in Massen und auf verschiedenen Ebenen "Sand in das Getriebe" zu streuen.
Dies kann man erreichen, wenn man sich gegen jeden Bescheid separat mit Widerspruch und erstinstanzlichem Verfahren wehrt.
Danach geht es zum nächsten Widerspruch
Verliert man, kann man dann entweder die Zahlung verschleppen und den Staat zur Arbeit zwingen, die Zahlung erschweren,
beispielsweise durch Raten- oder Barzahlung, Fehler bei den Beträgen einbauen, so dass eine maschinelle Bearbeitung nicht mö-
glich ist und ein Zweibeiner gefordert ist. Und dann geht es wieder von vorne los.

Dass sich die Menschen so dagegen wehren würden, damit hatten die mit Sicherheit nicht gerechnet. Und außerdem hat die Sache
noch eine ganz eigene Dynamik. Überraschungen in jeder Form sind möglich.

Liebe Grüße

Peli
Titel: Re: 1:0 für die GEZ Zwei Punkt Null nach Klage
Beitrag von: David Lee am 17. Juni 2015, 09:44
Die Anwaltskosten belaufen sich ganz grob überschlagen allein bei 4 Instanzen auf 4.000,-- EUR, zzgl. den Gerichts- und Berufungskosten. Natürlich würde sich das über Jahre strecken, aber nur derjenige, der wirklich das entsprechende Kapitel hat, sollte sich diesem Vorhaben auch wirklich annehmen.
Denke da gibt es unterschiedliche Sichtweisen.

Verliert man das Verfahren ist man 4.000 Euro los. Das stimmt schon.

Andererseits - gehen wir aber mal davon aus, dass die Lebenserwartung noch 40 Jahre beträgt.
17,98 x 12 x 40 = 8.630,40 Euro

Stellt sich die Frage wie groß die Wahrscheinlichkeit ist ein Verfahren zu gewinnen.

Das der Beitrag maßgeblich gesenkt wird - zu bezweifeln.

Was aber auch fehlt ist eine Lobby und eine wirkliche Bewegung gegen den ÖRR. Dieses Forum ist zar nett, aber bewegt wird hier nichts. Wie auch - Medienverweigerer sollen plötzlich zu virtuosen Medienbeeinflussern werden?
Titel: Re: 1:0 für die GEZ Zwei Punkt Null nach Klage
Beitrag von: watcherx am 17. Juni 2015, 10:38
Der Instanzenweg sei der einzige Weg, der wirklich erfolgversprechend ist, wenn man selber die besten Argumente zu haben glaubt. Somit 1. Instanz, Berufung, 2. Instanz, Berufung, 3. Instanz...usw und sofort...

[...]

Die Anwaltskosten belaufen sich ganz grob überschlagen allein bei 4 Instanzen auf 4.000,-- EUR, zzgl. den Gerichts- und Berufungskosten. Natürlich würde sich das über Jahre strecken, aber nur derjenige, der wirklich das entsprechende Kapitel hat, sollte sich diesem Vorhaben auch wirklich annehmen.


Echt?

Ich hatte mit nem fünfstelligen Betrag gerechnet. Cool! Na dann auf nen Happy Instanzenweg...  >:D
Titel: Re: 1:0 für die GEZ Zwei Punkt Null nach Klage
Beitrag von: Bürger am 17. Juni 2015, 22:47
Hinzu kommt, dass ab einem gewissen Zeitpunkt bzw. ab einer gewissen Anzahl an höher- oder gar höchstinstanzlichen Verfahren ohnehin die Verfahren in den untersten Instanzen ruhend gestellt werden dürften bzw. nicht alle noch durch die Instanzen klagen müssten...
...allein schon deshalb, weil zwischenzeitlich wohl irgendwann schon eine höher- bzw. höchstinstanzliche Entscheidung gefällt werden würde.

Ich darf daran erinnern, dass bereits Verfahren dort gelandet sind...

REVISION vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVerwG, Az. 6 C 7.15)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,14068.0.html

Es geht weiter: Verfassungsbeschwerde an das BVerfG Karlsruhe (Az. AR 1409/15)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12931.msg91101.html#msg91101

Insbesondere jene, welche erst jetzt in den "Genuss" kommen, klagen zu können, dürften wohl allein aufgrund der Verfahrensdauern rein zeitlich mglw. ohnehin nicht mehr in höhere oder höchste Instanzen gelangen... bis zu einer Entscheidung des BVerfG...
...da erst jetzt die Verfahren dort gelandet sind, die bereits vor Jahren (z.T. aus 2013!) begonnen wurden.

Das sollte also helfen, das alles - insbes. das Zeit- und Kostenrisiko - ein wenig zu relativieren... ;)