Das würde ich nicht unterschreiben. Durch die Festsetzung wird der Bescheid (mit Rechtshelfsbelehrung), sofern man nicht rechtzeitig Widerspruch einlegt, vollstreckbar!!! Dieser Bescheid (mit Rechtshelfsbelehrung) stellt einen Verwaltungsakt dar.
Nein. Die Festsetzung als solche ist nicht vollstreckbar. Vollstreckbar ist die Aufforderung zur Entrichtung der festgesetzten Rundfunkbeiträge. Dies ist nach folgenden Überlegungen auch logisch nachvollziehbar:
Der Staat fordert den Bürger zur Entrichtung von öffentlichen Abgaben mit einem Leistungsgebot auf. Jetzt gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder, der Bürger kommt dieser Aufforderung nach oder er kommt ihr nicht nach.
- Sofern der Bürger der Aufforderung nachkommt, ist die Verwaltungssache erledigt, eben weil der Aufforderung Folge geleistet worden ist.
- Sofern der Bürger der Aufforderung nicht nachkommt, wird die Aufforderung, der er nicht nachgekommen ist, zwangsweise vollzogen.
Die Festsetzung als solche kann nicht vollzogen werden, die Aufforderung zur Entrichtung der festgesetzten Rundfunkbeiträge schon.
Wie gesagt, du irrst dich!
§10 (6) Rundfunkbeitragsstaatsvertrag:
Festsetzungsbescheide werden im Verwaltungsvollstreckungsverfahren vollstreckt. Ersuchen um Vollstreckungshilfe gegen Beitragsschuldner, deren Wohnsitz oder Sitz in anderen Ländern liegt, können von der zuständigen Landesrundfunkanstalt unmittelbar an die für den Wohnsitz oder den Sitz des Beitragsschuldners zuständige
Vollstreckungsbehörde gerichtet werden.
In 99,9% der Fälle in dem ein nichtzahlender Bürger Deutschlands einen Festsetzungsbescheid erhält, beinhaltet dieser eine Rechtsbehelfsbelehrung. Wird gegen diesen kein Widerspruch eingereicht, wird dieser bestandskräftig und es kann vollstreckt werden.
Um auf dein Beispiel mit dem Staat zu kommen. Der Rundfunkbeitrag ist ohne die Aufforderung eines Schreibens dem Landesrundfunkanstalten geschuldet. Mit den Festsetzungsbescheiden eröffnen die Landesrundfunkanstalten sozusagen das Vollstreckungsverfahren. Und dann hast du 2 Möglichkeiten:
1. Widerspruch + Klage
2. Kopf in den Sand und du wirst vollstreckt werden....
Ergänzung zu 2., einige konnten zwar mittlerweile erfolgreich gegen die Vollstreckung vorgehen, in dem sie behaupteten die Festsetzungsbescheide nie erhalten zu haben, allerdings würde ich nicht darauf hoffen, dass dies bei allen klappt.
Die beste Möglichkeit gegen das korrupte System vorzugehen, ist zur Zeit immer noch der Widerspruch und die Klage. Je mehr es werden, umso mehr werden die Gerichte mit dieser Sache überlastet werden und vielleicht öffnen sich dann irgendwann die Augen der Richter und halten nicht wie zur Zeit die Ohren zu, sobald es um den Rundfunkbeitrag geht.