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Autor Thema: Beschluss VG Stade Zahlungsaufforderungen werden zu Bescheiden gemacht  (Gelesen 24953 mal)

g
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Knax, sehr sehr schöner und informativer Post von Dir. ;)

Ich verstehe das Prinzip des Leistungsgebots nicht richtig.

Wenn genau diese Schreiben, die vor Gericht als "Bescheide" behauptet wurden, eben diese "Zahlungsaufforderungen" waren die hier so massig bekannt sind (keine Unterschrift, kein Bescheid Wort, kein Rechthilfebelehrung etc.) wie will die Behörde (die sich nur durch den BS an M gewandt hat) denn tastsächlich nachweisen das es eben Bescheide waren?

Warum zeigt mir das Gericht diese ominösen "Bescheide" nicht mal....die würde ich gerne mal erstmalig zu Gesicht bekommen. Auch die Unterstellungen "Antragsteller ist finanziell mittelos und versucht Vollstreckung zu entgehen" ist eine unglaubliche Dreistigkeit. Dann dieses VG Stade bekannte Wort: "Schutzbehauptung"   schreiben die da echt gerne kann ich nur sagen.

Kennt hier jemand einen Anwalt der diese Sache übernehmen möchte?

Das Ding geht bis nach ganz ganz Oben versprochen!

Spenden wären dann willkommen, allerdings müsste man erst versuchen PKH zu bekommen.

P.S: P-Konto ist bereits eingerichtet |-


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 19. Mai 2015, 20:16 von grobi1212«

G
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Schaust Du mal hier, was richtige Richter zu der Zustellung der Bescheide des NDR beschließen:

http://www.docdroid.net/st64/beschluss-vg-schleswig-holstein.pdf.html

So lebt es sich in einem Rechtsstaat, diese Richter bezahle ich gern.


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Ich verstehe das Prinzip des Leistungsgebots nicht richtig.

Wenn genau diese Schreiben, die vor Gericht als "Bescheide" behauptet wurden, eben diese "Zahlungsaufforderungen" waren die hier so massig bekannt sind (keine Unterschrift, kein Bescheid Wort, kein Rechthilfebelehrung etc.) wie will die Behörde (die sich nur durch den BS an M gewandt hat) denn tastsächlich nachweisen das es eben Bescheide waren?

Richtige Überlegung von Dir.
Du musst unterscheiden zwischen der Festsetzung der Beiträge einerseits und der Zahlungsaufforderung andererseits. Beide sind eigenständige Verwaltungsakte. Selbstverständlich können beide Verwaltungsakte in einem Bescheid (also auf einem Papierdokument) gleichzeitig enthalten sein. Es muss an dieser Stelle darauf hingewiesen werden, dass die Zahlungserinnerungen des Beitragsservice, die zeitlich vor den Beitrags- bzw. Feststellungsbescheiden verschickt werden, keine Verwaltungsakte sind. Sie haben zum einen nicht den Charakter eines Verwaltungsaktes, weil ihnen keine Rechtsbehelfsbelehrung beigefügt ist. Zum anderen ist der Beitragsservice nicht befugt, in eigenem Namen Verwaltungsakte zu erlassen. In den neueren "Festsetzungsbescheiden" erfolgt lediglich eine Festsetzung, jedoch keine Zahlungsaufforderung. Somit ist aus diesen "Festsetzungsbescheiden" keine Vollstreckung möglich.

Warum zeigt mir das Gericht diese ominösen "Bescheide" nicht mal....die würde ich gerne mal erstmalig zu Gesicht bekommen.

Vollkommen richtige Argumentation.

Auch die Unterstellungen "Antragsteller ist finanziell mittelos und versucht Vollstreckung zu entgehen" ist eine unglaubliche Dreistigkeit. Dann dieses VG Stade bekannte Wort: "Schutzbehauptung"   schreiben die da echt gerne kann ich nur sagen.

Man kann an dem Duktus der Begründung erkennen, dass die Vorstellung der Voreingenommenheit des Gerichts nicht ganz aus der Luft gegriffen erscheint.

Kennt hier jemand einen Anwalt der diese Sache übernehmen möchte?

Rechtsanwalt Bölck aus Hamburg ist durch einen Aufsatz in NVwZ bekannt geworden. Er vertritt bereits einige Teilnehmer dieses Forums. Er hat damit unter Beweis gestellt, dass er sich mit der rechtlichen Materie eingehend befasst hat und bereits über große Streiterfahrung in dieser Angelegenheit verfügt.


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Loppy

Ich brauche eine Empfehlung für einen Rechtsanwalt der sich in der Sache auskennt.

Weiß hier jemand wer das machen könnte?

Danke
Ich bin vor Kurzem auf einen RA im Internet gestoßen, er heißt Sascha Giller und setzt sich für Klagende ein. Er ist auch Vorsitzender der Stiftung für Medienopfer, mit Sitz in Jena. Ich weiss nicht, ob das eine Hilfe ist. Viel Glück!


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 08. September 2018, 21:48 von DumbTV«

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Hallo

Also, erst einmal nochmals vielen Dank für die Diskussion und die "Anteilnahme" und Hinweise von euch.

Nun hat sich die erste Wut bei mir gelegt darum möchte ich nachträglich nochmals zum Sachverhalt etwas Klarstellen:

Es ist kein Hypothetischer Fall, allerdings bin wirklich nicht ich selbst betroffen. Es handelt sich um einen engen Verwandten von mir. Mir geht dies allerdings emotional sehr nahe, was für Schweinereien  hier durch die "Gemeinden" durch solche "Bürgermeister" und "Vollstreckungsbeamte" die den Namen wirklich nicht verdient haben stattfinden. Dann noch die befangenen Gerichte! Es ist zum Wahnsinnig werden. Hier in diesem niedersächsischen "Kreis" Cuxhaven treibt eine ähnliche "Justiz" ihr unwesen wie in Bayern.

Ich bin um Hilfe gebeten worden, da derjenige den es betrifft psychisch und physisch am ende ist (wegen anderer Sachen). Was mich so auf die Palme bringt ist die Tatsache, er wollte ja zahlen, allerdings nur das was dieser Rundfunkstaatsvertrag eben vorsieht. Es ist ihm KOMPLETT sein rechtliches Gehör versagt worden, dies ist nach meinen Erfahrungen auch genauso gewollt vom BS und den LRA. Wo kommen wir nun bloß hin, wenn dieses demokratische Grundrecht eines Rechtsstaatsprinzips völlig ausgehebelt werden kann von Bürgermeistern, Vollstreckungsbeamten, Richtern und Persönlichkeitsgestörten Sachbearbeitern einer Verwaltung?

Dein Hinweis auf Öffentlich-Machung von Dir lieber Knax, nehme ich gerne an. Nur wie? Zeitung? Medien?

Ich brauche auch die Hilfe dieses Forums! 

Den Ratschlag mit RA Bölck werde ich Umsetzen und ihn morgen versuchen telefonisch zu kontaktieren.
Den Beschluss mit Schleswig-Holstein kannte ich so noch nicht, wenn ich das lese könnte ich allerdings das heulen kriegen was hier in Stade für Richter sitzen. Ich kenne das Gericht auch durch eine eigene Sache aus der Vergangenheit und ich kann nur sagen, dieses Gericht hat mein Leben ruiniert, ganz ehrlich nicht übertrieben. Ist eine lange Geschichte aber Hartz IV war die direkte folge davon. Ich kenne keine Entscheidung die auch nur EINMAL für den rechtschaffenden Bürger getroffen wurde. Nur meine persönliche Erfahrungen aus dem Bekanntenkreis.

Nun aber wieder zum Beschluss.

Was die Obersauerei ist, es wurde DIREKT nach erhalt der Stellungnahme der Stadt durch den BM am selben Tag noch eine Stellungnahme angefertigt die eben GENAU gegen diese Punkte Argumentiert wie vom Gericht zur Begründung genommen wurde. Als ob so was schon geahnt wurde. Son Pech wie? Am selben Tag noch als dieses Schreiben zur Kenntnisnahme verschickt wurde, wurde schnell der negative Beschluss gefertigt.

Zwangsvollstreckungen gegen erbärmlich arme Rentner, die ohne Heizung zuhause ihr dasein fristen NUR um politische Zwänge durchzusetzten ist SCHÄNDLICH! SCHANDE über die ganze Stadt Geestland und ihrem Bürgermeister der von genau diesen Leuten gewählt wurde. SCHANDE über die sogenannte Bundesrepublik Deutschland und ihre Länder. SCHANDE über die sogenannten Rundfunkanstalten, die auf kosten von Leuten die sich nur noch aufhängen wollen weil sich nicht mehr imstande sind etwas zu bezahlen aber eben ihren Reststolz wahren wollen, eben nicht mit schulden sterben zu wollen, ihre dekadente Milliardensause zu finanzieren.

Denn eins ist in diesem Rechtsstreit ja völlig klar: Die LRA will keinen Rechtsstreit da ein Teil der Forderung aus einer Zeit stammt wo es noch keine rechtliche Grundlage eines Rundfunkstaatsvertrages gab, der andere Teil der Forderung stammt aus einer Zeit, wo eine Arbeitslosigkeit vorlag, wo bestimmte Härtefall-Regelungen gerichtlich hätten überprüft werden müssen.

Dies alles geht aber nur mit rechtlichen Gehör! Wenn er keine Möglichkeit hat einen negativen Widerspruchsbescheid zu bekommen, dann kann er seine RECHTE in diesem angeblichen "Rechtsstaat" auch nicht wahrnehmen.

Das sind "Wilder Westen" Methoden und ich kann nur für euch ALLE hoffen das dieser Beschluss schleunigst aufgehoben wird, ansonsten wenn die das Spitz kriegen vom BS und sich darauf berufen dann GUTE NACHT!
Das hast Du, Knax, ja in deinen Punkten auch schon sehr treffend erkannt.

DESHALB: Bitte ich um Hilfe von euch allen, wie das nun fort gehen soll mit z.b. Öffentlich Machen.

Danke an alle für das Lesen ;)

P.S Danke Loppy. Ich habe mir den Namen notiert und werde mich ebenfalls mit ihm in Verbindung setzten, falls RA Bölck meinen Verwandten nicht vertreten möchte.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 19. Mai 2015, 22:20 von grobi1212«

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Dein Hinweis auf Öffentlich-Machung von Dir lieber Knax, nehme ich gerne an. Nur wie? Zeitung? Medien?

Richtig. Bei den größeren Zeitungen und Journalen wird das Thema möglicherweise nicht aufgegriffen werden, weil zu provinziell. Aber ich könnte mir gut vorstellen, dass ein Redakteur einer Lokalzeitung daraus einen Artikel machen könnte. Auf solche Artikel ist ja hier im Forum auch schon öfters verlinkt worden. Ich erinnere mich beispielsweise an einen Artikel, in dem darüber berichtet wurde, dass der Beitragsservice von der seit vielen Jahren vermissten Peggy Knobloch den Rundfunkbeitrag forderte. Auf den hiermit in unmittelbarem Zusammenhang stehenden Justizskandal um Ulfi Kulatsch sei hier nur nebenbei hingewiesen. Ein anderer Artikel offenbarte, dass der Beitragsservice selbst von Asylbewerbern den Rundfunkbeitrag forderte. Der Vampir mit Namen "Beitragsservice" zeigt an diesen Beispielen seine unersättliche Gier nach Geld, die jegliche Menschlichkeit vermissen lässt.

Zwangsvollstreckungen gegen erbärmlich arme Rentner, die ohne Heizung zuhause ihr dasein fristen NUR um politische Zwänge durchzusetzten ist SCHÄNDLICH!

Ich wiederhole in diesem Zusammenhang gerne noch einmal meine Auffassung aus einem früheren Diskussionsbeitrag:
Scheinbar haben die Deutschen aus der Zeit des Nazi-Regimes nichts dazugelernt. Sie folgen blindlings den Regeln, die ihnen die Obrigkeit auferlegt. Dies gilt im Falle der Rundfunkbeiträge ganz besonders für die Gerichtsvollzieher. Würden die Gerichtsvollzieher die geltenden Regelungen wirklich inhaltlich hinterfragen und das Unrechtssystem erkennen, so wäre die Erhebung des Rundfunkbeitrages in der gegenwärtigen Form bereits ab morgen undurchführbar. Aber das tun sie nicht, weil sie keine Eier in der Hose haben. Sie befolgen lieber blindlings Regeln.

P.S Danke Loppy. Ich habe mir den Namen notiert und werde mich ebenfalls mit ihm in Verbindung setzten, falls RA Bölck meinen Verwandten nicht vertreten möchte.

Herr Giller ist auch in Ordnung. Ein junger, dynamischer Rechtsanwalt, der mit Sicherheit in dieser Angelegenheit auch empfehlenswert ist.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 20. Mai 2015, 00:10 von Knax«

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Hi,

@Knax

Weißt du, erstmal fettes Lob an Dich, das Du dich hier in meinem Thread so beteiligst und mich mit deinen Posts ein bisschen beruhigst. Das geht mir alles so nahe, weil ich sehe welch Lebensunwürdiger Staat sich hier auf dem Gebiet meiner Heimat breitgemacht hat. Eigentlich müssten DIE alle gehen und nicht der verzweifelte Bürger. Dein Beispiel mit dem NS-Regime ist absolut TREFFEND und ich habe in der Vergangenheit auch schon bei so vielen Unrechtsachen darauf hingewiesen(andere Sachen). Verstehen oder besser gesagt durchschauen tun das leider die wenigsten. Es wird auch immer diskutiert ob die DDR ein Unrechtsstaat war. Das wird auch gerne so in den Medien um die es hier auch geht politikgesteuert so breitgetreten. Ob er es war? JA ABER HALLO! Natürlich! Aber der entscheidene Unterschied ist der, die DDR ist vergangenheit die BRD ist Gegenwart.

DA sollten die Menschen lieber mal hinschauen, denn in der jetzigen Situation kann es einfach keine 2 Meinungen mehr geben.

Es ist schon komisch, es gibt eine Statistik in der die Berufe aufgezählt wurden, denen die Menschen in Deutschland an meisten Respekt und Beliebtheit entgegnen. Der Letzte Platz war Politiker und der erste Platz war Richter, zweiter war Polizist. Nun sage mir einer, wer wurde in seinem Leben noch nie von einem Gericht verarscht oder hat verloren obwohl er sich im Recht wägte? Wer hat noch nie eine absolut mit tricksereien gepushte Strafe bei einen Polizisten bezahlt obwohl er es ungerecht fand? Wie kann es dann sein das diese "Kasten" so beliebt sind im GESAMTEN Volk?

Und Gegenfrage: Was hat ein Politiker euch jemals persönlich zu leide getan, außer seine Hand für etwas gehoben zu haben womit man nicht ganz einverstanden war? Warum dann etzter Platz?

Dieses Land ist i-wie nicht mehr zu retten, mit seinen "Bürgern" die brav zur Wahl gehen und sich von diesen Politikmedien so propagieren zu lassen, bis der Arzt kommt. Die wählen dann ihre üblichen Pappheimer und nehmen jeden Mist so hin.

Der Verwandte um den es hier geht hat sich 45 Jahre Kaputt Malocht wie ein Tier, für ein erbärmliches Gehalt und nun bekommt er eine noch erbärmlichere Rente. Er ist in Deutschland geboren und aufgewachsen und es ist seine Heimat. Er wollte schon längst ins Ausland Auswandern, weil er von Deutschland die Nase voll hat. Er hat 45 Jahre seine Rentenbeiträge HIER entrichtet, doch der "Staat" erlaubt es ihm nicht einmal seine Rente zu beziehen wenn er ins Ausland auswandert. Er wird also gezwungen hier zu bleiben und durch den BS beraubt zu werden.

Wenn ich sehe was mich i-wamn erwartet bekomme ich nur noch Brechreize.

Nachtrag zum Beschluss:

Ich habe mir die Antragsschrift nun nochmals durchgelesen. Der Vollständigkeit halber sei hier erwähnt das das mit dem bestreiten des Zugangs und nicht bestreiten des erstellen und Versendens wohl doch nicht so ganz stimmt. Das konnte hier natürlich keiner wissen, muss man durch die abenteuerliche Begründung des VG Stade doch annehmen das es so war.

Ich gebe hier den betreffenden Satz aus der Antragsschrift wieder:

" ...sollte tastächlich irgendwann ein Leistungsbescheid zu existieren vermögen bzw. versendet worden sein, wird dadurch ein Verwaltungsakt überhaupt erst geschaffen und somit eine Forderung die  erst bei negativem Widerspruchsbescheid und Ablauf der Klagefrist Vollstreckt werden darf...."

Soviel dann zum Thema Erstellung und Versand nicht bestritten ;)

Das VG Stade macht sich das Recht wie es eben benötigt wird....


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Auf Seite 5 unten steht geschrieben:
Zitat von: VG Stade
Es bestehen nämlich keine Zweifel daran, dass die Bescheide dem Antragsteller tatsächlich nicht zugegangen sind.
Es wird doch gar nicht bezweifelt, dass die Bescheide nicht zugestellt wurden!!!

Die weiteren 3 Sätze gelten für besondere Absender, z.B. wichtige Schreiben mit einzuhaltenden Fristen vom Gericht an den Kläger oder Beklagten, dann kann nicht einfach die Zustellung oder der Zeitpunkt der Zustellung abgestritten werden, dann muss man Nachweise bringen. Für die Briefe vom BS gilt diese Nachweispflicht nicht.


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Hi Roggi,

Ich verstehe deinen Post nicht....

Ich darf garnicht den Zugang des Leistungsbescheides bestreiten?

Könntest Du das nochmal genauer erläutern bitte?


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  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
...stoße leider erst jetzt auf diesen "abenteuerlichen" Thread.

Zum einen - bitte unbedingt immer und überall den wichtigen Hinweis oben rechts im Forum beachten:
Wichtig für Sie:
Fragen so genau wie möglich stellen. Angaben über Namen, Orte und sonstige Daten vermeiden. Platzhalter wie z. B. „Person A“, „Firma B“, „Ort C“ usw. verwenden, um Ihr Anliegen hypothetisch zu beschreiben.


Wir gehen hier also bitte einfach von einem sehr emotionalen *fiktiven* Fall einer Person A aus...



Zum anderen - auch in Ergänzung zu Knax' Ausführungen - bitte auch diese bereits zusammengetragenen Infos berücksichtigen... ;)
...vielleicht trägt dies zum Verständnis und zum Gelingen bei:

Beschlüsse/Urteile gegen ARD-ZDF-GEZ wg. Vollstreckungen [Sammel-Thread]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13703.0.html

AG Riesa/ AG Dresden > fehlender Bescheid > §766 ZPO oder §40 VwGO? AG oder VG?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13609.0.html
incl. BESCHWERDE gegen den ablehnenden Beschluss
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13609.msg92964.html#msg92964
über die
"Erinnerung gem. §766 ZPO gegen die Art und Weise der Zwangsvollstreckung"
wegen fehlender Vollstreckungsgrundlage/ Bestreiten des Zugangs eines FestsetzungsBESCHEIDs
Wie genau auf Zwangsvollstreckungsbrief reagieren
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11721.msg78996.html#msg78996

Hochinstanzliche Urteile bzgl. Bestreiten/Nachweis der Zustellung/Bekanntgabe (Zugangsfiktion)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13736.0.html



ergänzend im Weiteren auch noch
(allerdings akut wohl nicht vorrangig von Bedeutung)

Mangelhafte Aufklärung über Rechtsmittel i. Z. der Zwangsvollstreckung
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13099.0.html

Neue Vollstreckungsersuchen > mit formalen Änderungen (Gläubigerkennung, etc.)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13065.0.html

Infoblätter für Gerichte (BY): Zwangsvollstreckung/Tübingen/Festsetzungsbesch.
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13418.0.html

Erfahrung Zahlungsaufforderung - Beginn Zwangsvollstreckung in Berlin
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13893.0.html



Ebenfalls als mögliche Anregung explizit im Zusammenhang mit fehlender Zustellung/ Bestreiten des Zugangs der Vollstreckungsgrundlage (Beitrags-/ FestsetzungsBESCHEIDe)
GEZ-Vollstreckung (nach Bundesländern)
http://gezvollstreckung.npage.de/gez-vollstreckung.html


Alles selbstverständlich ohne Gewähr! Keine Rechtsberatung!


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Hallo Bürger,

Oooookay, Danke für den Hinweis....

Nochmals zur Klarstellung: Der Fall ist natürlich frei erfunden. Ich habe mich emotional psychisch so sehr hineingesteigert, das es mir wie eine Realität vorkam....

Hui....Habe hier im Forum noch was interessantes gefunden:

Zitat
Rd. Nr. 44
Der zwischen den Beteiligten umstrittene Zugang des Bescheides des Beklagten vom 2. Juni 1998 gibt dem Senat Veranlassung zu folgenden ergänzenden Hinweisen: Jedenfalls dann, wenn der Zugang eines Bescheides als solcher streitig ist, es also nicht lediglich um die Frage des Zeitpunktes des Zugangs geht, sind an die Substantiierung des (schlichten) Bestreitens im Rahmen der Bekanntgabevermutung des § 41 Abs. 2 VwVfG NRW keine weiteren Anforderungen zu stellen. Abgesehen davon kommt der Beweis des ersten Anscheins in diesem Zusammenhang nur dann in Betracht, wenn der nach der Lebenserfahrung bestimmte Folgen auslösende typische Sachverhalt, zu dem die Absendung des jeweiligen Bescheides gehört, feststeht. Davon ist in der Regel nicht allein im Hinblick darauf auszugehen, dass der in Rede stehende Bescheid mit einem "Ab-Vermerk" versehen und/oder sein Erlass im entsprechenden Teilnehmerkonto dokumentiert ist.
Zudem lässt allein das Fehlen eines postalischen Rücklaufs und/oder die Tatsache, dass den Adressaten andere Postsendungen der Behörde erreicht haben, nicht mit hinreichender Sicherheit darauf schließen, dass ihn ein mit einfachem Brief versandter Bescheid tatsächlich erreicht hat; es kann vielmehr nach der allgemeinen Lebenserfahrung, nicht ausgeschlossen werden, dass einzelne Briefsendungen auf dem Postweg verloren gehen.

Das stammt aus einem Beschluss des OVG NRW


Mir kommt noch eine Frage erst jetzt in den Sinn, welche ich euch alle mal stellen will:

Wenn das VG Stade behauptet es seien 4 Bescheide ergangen und gerade diese nicht zugegangen bla bla bla ihr wisst schon...dann stellt sich mir unweigerlich zunächst die Frage: Glaubt das VG Stade ALLEN ERNSTES das eine LRA ganze 4!!! Leistungsbescheide in EINER Forderung erlässt? Warum eigentlich 4 Stück von denen? Hätte nicht ein LB genügt um die Vollstreckung zu beauftragen?

Hier ist doch was Faul im Staate Dänemark! ;)


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Leistungs- bzw. FestsetzungsBESCHEIDe weden hier für einen jeweils in sich geschlossenen Zeitraum erlassen...
...beim sog. "Rundfunkbeitrag" i.d.R. für jedes Quartal einen. Bei einem Jahr macht das schon mal 4 Bescheide... ;)

Und wo steht, dass ARD-ZDF-GEZ diese 4 "Leistungsbescheide in EINER Forderung" erlassen haben sollen...?


Das Zitat des OVG NRW ist u.a. auch Bestandteil der umfangreich mit positiven Urteilen gefüllten fiktiven
BESCHWERDE gegen den ablehnenden Beschluss bzgl. einer Erinnerung gegen die Zwangsvollstreckung unter
AG Riesa/ AG Dresden > fehlender Bescheid > §766 ZPO oder §40 VwGO? AG oder VG?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13609.msg92966.html#msg92966


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Doch, der Zugang der Bescheide darf abgestritten werden, so ist das Postzustellungsgesetz zu verstehen. Nur die Zustellung von Schreiben vom Gericht darf nicht einfach abgestritten werden.
Tipp: Onkel Google fragen nach "Frist verpasst vor Gericht" oder dergleichen gibt nähere Informationen.
 
Hi Roggi,

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Das würde ich nicht unterschreiben. Durch die Festsetzung wird der Bescheid (mit Rechtshelfsbelehrung), sofern man nicht rechtzeitig Widerspruch einlegt, vollstreckbar!!! Dieser Bescheid (mit Rechtshelfsbelehrung) stellt einen Verwaltungsakt dar.

Wenn genannte Person X hier eine reine Zahlungsaufforderung (ohne Rechtshelfsbelehrung) erhält, ist dies kein Verwaltungsakt, sondern ein Infobrief des Beitragsservice. Auf diesen muss nicht geantwortet werden, allerdings sicherheitshalber immer abheften und nicht gleich in die Tonne werfen.


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Das würde ich nicht unterschreiben. Durch die Festsetzung wird der Bescheid (mit Rechtshelfsbelehrung), sofern man nicht rechtzeitig Widerspruch einlegt, vollstreckbar!!! Dieser Bescheid (mit Rechtshelfsbelehrung) stellt einen Verwaltungsakt dar.

Nein. Die Festsetzung als solche ist nicht vollstreckbar. Vollstreckbar ist die Aufforderung zur Entrichtung der festgesetzten Rundfunkbeiträge. Dies ist nach folgenden Überlegungen auch logisch nachvollziehbar:

Der Staat fordert den Bürger zur Entrichtung von öffentlichen Abgaben mit einem Leistungsgebot auf. Jetzt gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder, der Bürger kommt dieser Aufforderung nach oder er kommt ihr nicht nach.

  • Sofern der Bürger der Aufforderung nachkommt, ist die Verwaltungssache erledigt, eben weil der Aufforderung Folge geleistet worden ist.
  • Sofern der Bürger der Aufforderung nicht nachkommt, wird die Aufforderung, der er nicht nachgekommen ist, zwangsweise vollzogen.

Die Festsetzung als solche kann nicht vollzogen werden, die Aufforderung zur Entrichtung der festgesetzten Rundfunkbeiträge schon.

Wenn genannte Person X hier eine reine Zahlungsaufforderung (ohne Rechtshelfsbelehrung) erhält, ist dies kein Verwaltungsakt, sondern ein Infobrief des Beitragsservice. Auf diesen muss nicht geantwortet werden, allerdings sicherheitshalber immer abheften und nicht gleich in die Tonne werfen.

Richtig. Man spricht hier von Zahlungserinnerungen, um den Verwaltungsakt der Zahlungsaufforderung vom Realakt der Zahlungserinnerung begrifflich voneinander abzugrenzen.


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