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Autor Thema: Vollstreckungsankündigung, Formfehler, weiteres Vorgehen  (Gelesen 34367 mal)

d
  • Beiträge: 7
Hallo an alle. Ich hoffe ihr könnt helfen.

Person A öffnete heute den Brief mit der Vollstreckungsankündigung des "Kreisausschusses als Vollstreckungsbehörde" ihrer Gemeinde. Datiert auf den 07.05.2015 mit der normalen Frist von 10 Tagen. Nachdem A sich nun über Stunden durch das Netz gewälzt hat und sehr viel hier im Forum las, ist sie aber von der ganzen Situation sehr überwältigt und sucht noch Rat zum "Finetuning" des weiteren Vorgehens.

Hier die bisherige Sachlage:
Briefe von der GEZ stets ignoriert, keinen Kontakt gehabt.
Richtige Bescheide sind laut Erinnerung von A nie gekommen. Die Briefe sahen immer gleich aus, es stand gefühlt in den letzten 4 Stück jedes mal dasselbe drin (Drohung mit Zwangsvollstreckung etc). Dass es auch dazu kommen könnte, wurde von A eher naiv als unwahrscheinlich abgetan.
Im selben Haus noch 1 Person wohnhaft (Partner von A), die auch nie gezahlt hat und jetzt ebenfalls eine Vollstreckungsankündigung bekam.

Nun steht in der Ankündigun von A unter "Bezeichnung der Forderung" folgendes:
"Rundfunkbeitrag von 01.13 bis 09.14" - Fälligkeit: 01.06.2014 - 401,58€

FRAGE 1:
Wie kann ein Beitrag, der bis zum September geht, 3 Monate vorher fällig gewesen sein? Zahlt man das sonst im Voraus?
Und ist es normal, dass die Daten so lange zurück liegen? Was ist mit dem Rest, der nicht gezahlt wurde?

Das Schreiben ist wie so viele andere auch nicht unterschrieben oder gestempelt, aber da habe ich nun schon öfter gelesen, dass die Berufung auf diese Tatsache nicht viel bringt.

Momentan sehe ich für ein mögliches Schreiben folgende Argumentationen:
- keinen richtigen Bescheid bekommen
- es wird sich auch nicht auf einen bestimmten Bescheid mit Datum o.Ä. bezogen
- evtl. Formfehler in der oben genannten Sache (Beiträge für Sept im Juni fällig)
- Gläubiger ist nicht rechtsfähig
- es wurde sowieso auch nie ein Vertrag eingegangen (Person A war nie bei der GEZ angemeldet, es besteht auch keine Kundennr.)

FRAGE 2:
Wären das die Argumente, die hier greifen würden, wenn man sie in die richtige Form bringt?

FRAGE 3:
Und wie sieht das mit der Drohung zum Eintrag im Schuldnerverzeichnis aus? Person A hat vor 2 Wochen einen Neuwagen in Auftrag gegeben (Lieferung in ca. 10 Wochen), der teils per Kredit abbezahlt wird und zum Zeitpunkt der Vertragsunterschrift der SchuFa Eintrag ohne Beanstandungen geprüft wurde. Könnte dieses Schuldnerverzeichnis in irgendeiner Form nachträglich noch dem Vertrag irgendwie gefährlich werden? Und wie bekommt man solche Einträge überhaupt wieder weg? Wie schnell geht sowas - wenn man nun Einspruch einlegt, bekommt man dann vorher nochmals eine Warnung?
Wenn Person A sieht dass es nicht anders geht, würde sie ja auch zahlen (müssen). Ab wann erfolgt der Eintrag?

Das Geld zu zahlen wäre mit biegen und brechen wohl schon möglich. Aber 1. muss das nicht sein, 2. herrscht aufgrund besagten Autokaufs sowieso gerade Flaute im Portemonnaie und 3. bliebe es ja nicht nur bei diesen Zahlungen.

Ich hoffe auf Hilfe. Da die 10 Tage am 17. rum sind, sollte ein Ergebnis hier zeitnah entstehen.


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Hallo und willkommen im Forum. :)

Ich kann mich täuschen, aber glaube, dass eine Vollstreckungsankündigung noch keine Vollstreckungshandlung darstellt.

Wurden in dieser Vollstreckungsankündigung konkrete Vollstreckungsmaßnahmen - z. B. ein Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft - in Aussicht gestellt? Falls nein, so kann glaube ich gegen diese Vollstreckungsankündigung noch kein Rechtsmittel - also die Erinnerung - eingelegt werden. Es sollte trotzdem reagiert werden und der Vollstreckungsbehörde unmissverständlich mitgeteilt werden, dass für eine Vollstreckung keine allgemeinen Vollstreckungsvoraussetzungen vorliegen würden, da A kein Vollstreckungstitel vorliegt bzw. keine Zahlungsbescheide über Rundfunkbeiträge zugegangen sind. Die Vollstreckungsbehörde auffordern im Zuge der Einleitung etwaigen Vollstreckungshandlungen A den Vollstreckungstitel und die nachweisliche Zustellung zukommen zu lassen. Auf andere Gründe - außer der Nichtzustellung der Zahlungsbescheide - würde ich als eine Person A gar nicht eingehen, da die Nichtzustellung Grund genug ist und manch andere Gründe - wie z. B. 'nie ein Vertrag eingegangen' - teils unerheblich für die Vollstreckung sein könnten. Ebenso darauf hinweisen, dass man Rechtsmittel gegen eine ungerechtfertigte Vollstreckung einlegen würde.

Irrtümer vorbehalten // keine Rechtsberatung // viel Erfolg (fiktiv gesehen ;) )


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Zitat
Im selben Haus noch 1 Person wohnhaft (Partner von A), die auch nie gezahlt hat und jetzt ebenfalls eine Vollstreckungsankündigung bekam.

Handelt es sich bei dem Haus um eine Wohnung(Einfamilienhaus) oder mehrere?


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Zitat
Im selben Haus noch 1 Person wohnhaft (Partner von A), die auch nie gezahlt hat und jetzt ebenfalls eine Vollstreckungsankündigung bekam.

Handelt es sich bei dem Haus um eine Wohnung(Einfamilienhaus) oder mehrere?

Es handelt sich um ein Einfamilienhaus.


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Person A hat nun ein Schreiben aufgesetzt, in dem der fehlende Leistungsbescheid das Hauptargument ist. Dieses wird heute noch per Einschreiben (richtig?) rausgeschickt.

Wie verhält sich das, wenn beide zusammenlebenden Parteien doppelt belangt werden? Kann man dagegen was machen? In Kontakt mit der GEZ zu treten würde Person A als ziemlich heikel empfinden, nun ist die Frage ob das denn auch nötig wäre. Oder ob es nach den neuen Regelungen sowieso so ist, dass JEDER im Haushalt zahlen muss?

mfg


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Gast

Per Einschreiben ist immer besser. Gerade wenn es um solche obskuren Forderungen geht!

Laut RBStV: Je Wohnung ein 'Beitrag'. Angenommen A und B wohnen zusammen und haben jeweils ein 'Beitragskonto' übergebraten bekommen. Dann kann sich A (oder B) abmelden und dafür die sog. 'Beitragskontonummer' von B (bzw. A) angeben. Eine Abmeldung geht jedoch nur unter der Voraussetzung, dass man auch über eine Anmeldung in Kenntnis gesetzt wurde. ;-)

Bitte diesbzgl. noch grundlegend einlesen. Sehr lesenswert sind die angepinnten Themen im Unterforum 'Probleme mit BS'.

Im fiktiven Fall von A + B wäre es also wohl für A und B ratsam jeweils der Vollstreckung entgegenzuwirken. D. h. 2 x den Schriebs aufsetzen und abschicken! Wenn die drohenden Vollstreckungen abgewimmelt sind können sich A + B immer noch überlegen, ob, wie und wann sie das mit der Abmeldung eines 'Beitragskontos' durchführen.


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Wenn doch zwei Festsetzungsbescheide für eine Wohnung existieren, obwohl da nur ein Beitrag zu zahlen ist, leiden die Bescheide doch vielleicht unter einem besonders schweren Fehler und sind nichtig. Ich würde in diesem fiktiven Fall die Bescheide wegen Nichtigkeit zurückweisen und nur hilfsweise Widerspruch einlegen. Und ebenso hilfsweise die Befreiung wegen Nichtnutzung.


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Gast

TO schreibt doch:

Richtige Bescheide sind laut Erinnerung von A nie gekommen.

Also geht das mit dem Widersprechen ja wohl schlecht. Und sollte sich A täuschen und vielleicht doch mal über den einen oder anderen Bescheid stolpern, so ist die Widerspruchsfrist vermutlich schon verstrichen - auch weil nun schon A eine Vollstreckungsbehörde auf die Pelle rückt.

A und B ist also in dem Fall eher dazu zu raten, sich aufgrund fehlender Vollstreckungstitel gegen die Vollstreckungen zu wenden.


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Entschuldigung, war mein Fehler. Habe nur an die zwei Beitreinbungen in einem Haushalt gedacht, weil das in einem anderen fiktiven Fall genauso ist.


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K
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Hallo zusammen,

ich habe nun das geiche Schreiben erhalten (Abs.:08.05.2015) am 12.05.2015. Mich interessiert hier nun der Teil bzgl. eines Musterschreibens, wie man gegen solch eine Vollstreckungsankündigung schriftlich vorgehen kann, ob ich ein solches bekommen könnte, da ich bisher mich viel eingelesen habe im Internet, aber würde gerne ein solches Schreiben als Vergleich haben wollen. Sicherlich wäre das hier im Forum auch für viele weitere von Nutzen, da sich aktuell in Hessen 60.000 solcher Vollstreckungsankündigungen im Umlauf befinden.
Wenn im Forum ein solches Schreiben/Dokument nicht einstellbar sein sollte, gebe ich auch gerne meine Mail addy preis ;-)

Beste Grüße
Kimi


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  • Status: Vielleicht gehe ich bald in den Knast
Bei einer Ankündigung wird ein Termin gegeben (wenn nicht schon geschehen?) !
Diesen Termin unbedingt wahrnehmen und den Gerichtsvollzieher die Sachlage erklären!
Man hat die Option, das Ersuchen zurückweisen zu lassen!
Da höchstrichterlich noch nicht entschieden wurde, sind Vollstreckungsmaßnahmen dato (eigentlich) nicht durchsetzbar!

Kommt auf das Verhandlungsgeschick und den Beamten an...
Gemäß der momentanen sachlage, wäre eine Vollstreckung nicht angemessen und eine Klage wird ggf. vom Gericht demnach zugestimmt!

Mehrere Beiträge sind im Forum zu lesen!

Letzter aktuelle Beitrag aus Sachsen (wo ist ja wurscht!):
Gelbes Schreiben von GV - Zahlungsaufforderung - Wie reagieren?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,14179.msg94920.html#msg94920

Hallo zusammen,

Mich interessiert hier nun der Teil bzgl. eines Musterschreibens, wie man gegen solch eine Vollstreckungsankündigung schriftlich vorgehen kann, ob ich ein solches bekommen könnte, da ich bisher mich viel eingelesen habe im Internet, aber würde gerne ein solches Schreiben als Vergleich haben wollen.

Beste Grüße
Kimi

Wichtig ist, dass mit der Behörde sachlich und objektiv die Sachlage persönlich geklärt wird!
Von Schreiben bzgl. eines VollstreckungsERSUCHEN an die behörde halte ich für sinnlos, da viele keine Ahnung haben (ja ! Tatsächlich !), keinen Bock haben und von dem "Ersuchenden" quasi ANGEWIESEN werden wie zu verfahren ist... das ist eine Tatsache!
 
Also - hingehen und reden!

Person A hat nun ein Schreiben aufgesetzt, in dem der fehlende Leistungsbescheid das Hauptargument ist. Dieses wird heute noch per Einschreiben (richtig?) rausgeschickt.

Wie verhält sich das, wenn beide zusammenlebenden Parteien doppelt belangt werden? Kann man dagegen was machen? In Kontakt mit der GEZ zu treten würde Person A als ziemlich heikel empfinden, nun ist die Frage ob das denn auch nötig wäre. Oder ob es nach den neuen Regelungen sowieso so ist, dass JEDER im Haushalt zahlen muss?

mfg

wie gesagt: von Anschreiben halte ich nichts, da unsicher!

auf deine Frage:
Beide Personen werden nicht belangt! Es wird lediglich von einer Person die Zahlung verlangt!
Sollte eine Person zahlen, wird die andere Person, nach Richtigstellung der Sachlage befreit!
Es sei denn es sind zwei Wohnungen in einem Haus..

Im Fazit müßten beide Personen gegen die Vollstreckung (falls für beide erfolgt; ansonsten beide separat) vorgehen (reden!  und Klage vor dem gericht) ...

Das Selbe ist gemäß der Widersprüche der Fall - nach der Bekanntgabe natürlich.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 13. Mai 2015, 18:19 von Miklap«
Der Bürger hat das Recht und die Pflicht, die Regierung zur Ordnung zu rufen, wenn er glaubt, daß sie demokratische Rechte mißachtet.”
Dr. Gustav Heinemann, Bundespräsident (1969 –1974 )

d
  • Beiträge: 7
Vielen Dank für die Hilfe.

An dem Tag wurde noch der Rat eines befreundeten Anwalts eingeholt, der ebenfalls sagte man solle die Sache aufgrund des fehlenden Bescheids abwehren. Er bekäme wohl momentan auch haufenweise Anfragen zu dem Thema.
Im Schreiben wurde ebenfalls klargestellt dass es sich um einen gemeinsamen Haushalt handelt.

Beste Grüße



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  • Beiträge: 375
  • Status: Vielleicht gehe ich bald in den Knast
Vielen Dank für die Hilfe.

An dem Tag wurde noch der Rat eines befreundeten Anwalts eingeholt, der ebenfalls sagte man solle die Sache aufgrund des fehlenden Bescheids abwehren. Er bekäme wohl momentan auch haufenweise Anfragen zu dem Thema.

Im Schreiben wurde ebenfalls klargestellt dass es sich um einen gemeinsamen Haushalt handelt.

Beste Grüße

Das ist ja interessant, wenn man bedenkt dass viele RA vorerst die Meinung vertraten,

- man solle bezahlen
- Klage bringt nichts
- aussichtslos
- das ist Gesetz
- usw...

und nun - siehe da - solle man die Sache aufgrund des fehlenden Bescheids abwehren.
Oh, sieht man jetzt etwa ein Licht am Horizont  ??? ??? ???
Wenn ja, dann lohnte sich die Mühe und unser Kampf anscheinend doch.  8)

Hoffentlich gibt es weitere Augen die sich öffnen...
Bitte halte uns weiterhin auf dem Laufenden!


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d
  • Beiträge: 7
Hallo an alle,

nun kam die Antwort des Kreisauschusses. Die Forderungen an Person B würden aufgehoben, die für Person A würden aber weiterhin bestehen. Desweiteren wurden "lt. Aussage des Gläubigers insgesamt 13 Schreiben von ARD, ZDF und Deutschlandradio und dem Hessischen Rundfunk an Ihre aktuelle Anschrift versandt, ohne, dass entsprechende Post zurück an den Absender ging. Aus diesem Grund gehen wir davon aus, dass Ihnen Leistungsbescheid und Mahnung zugegangen sind und die Forderung damit vollstreckbar ist."

Als Frist ist der 10.6. angegeben.

Gelbe Bescheidesind nie gekommen. Nur immer dieselben aussehenden weißen Briefe.
Außerdem wurde ja gesagt, dass der Gläubiger in Beweispflicht ist. Eine einfach Aussage wie "es kam nie entsprechende Post zurück" ist ja kein wirklicher Beweis.

Ideen, wie das weitere Vorgehen wäre?
Unseren entfernt befreundeten Anwalt müssen wir noch anrufen.


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Loser Zettel an der Tür vom Obergerichtsvollzieher
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,14275.msg95584.html#msg95584

nun mündliche Verhandlung gegen BR am 1.6.15
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,14316.msg96265.html#msg96265


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 13. Juli 2015, 17:35 von Bürger«

 
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