Bei einer Ankündigung wird ein Termin gegeben (wenn nicht schon geschehen?) !
Diesen Termin
unbedingt wahrnehmen und den Gerichtsvollzieher die Sachlage erklären!
Man hat die Option, das Ersuchen zurückweisen zu lassen!
Da höchstrichterlich noch nicht entschieden wurde, sind Vollstreckungsmaßnahmen dato (eigentlich) nicht durchsetzbar!
Kommt auf das Verhandlungsgeschick und den Beamten an...
Gemäß der momentanen sachlage, wäre eine Vollstreckung nicht angemessen und eine Klage wird ggf. vom Gericht demnach zugestimmt!
Mehrere Beiträge sind im Forum zu lesen!
Letzter aktuelle Beitrag aus Sachsen (wo ist ja wurscht!):
Gelbes Schreiben von GV - Zahlungsaufforderung - Wie reagieren?http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,14179.msg94920.html#msg94920Hallo zusammen,
Mich interessiert hier nun der Teil bzgl. eines Musterschreibens, wie man gegen solch eine Vollstreckungsankündigung schriftlich vorgehen kann, ob ich ein solches bekommen könnte, da ich bisher mich viel eingelesen habe im Internet, aber würde gerne ein solches Schreiben als Vergleich haben wollen.
Beste Grüße
Kimi
Wichtig ist, dass mit der Behörde sachlich und objektiv die Sachlage persönlich geklärt wird!
Von Schreiben bzgl. eines VollstreckungsERSUCHEN an die behörde halte ich für sinnlos, da viele keine Ahnung haben (ja ! Tatsächlich !), keinen Bock haben und von dem "Ersuchenden" quasi
ANGEWIESEN werden wie zu verfahren ist... das ist eine
Tatsache! Also - hingehen und reden!
Person A hat nun ein Schreiben aufgesetzt, in dem der fehlende Leistungsbescheid das Hauptargument ist. Dieses wird heute noch per Einschreiben (richtig?) rausgeschickt.
Wie verhält sich das, wenn beide zusammenlebenden Parteien doppelt belangt werden? Kann man dagegen was machen? In Kontakt mit der GEZ zu treten würde Person A als ziemlich heikel empfinden, nun ist die Frage ob das denn auch nötig wäre. Oder ob es nach den neuen Regelungen sowieso so ist, dass JEDER im Haushalt zahlen muss?
mfg
wie gesagt: von Anschreiben halte ich nichts, da unsicher!
auf deine Frage:
Beide Personen werden nicht belangt! Es wird lediglich von einer Person die Zahlung verlangt!
Sollte eine Person zahlen, wird die andere Person, nach Richtigstellung der Sachlage befreit!
Es sei denn es sind zwei Wohnungen in einem Haus..
Im Fazit müßten beide Personen gegen die Vollstreckung (falls für beide erfolgt; ansonsten beide separat) vorgehen (reden! und Klage vor dem gericht) ...
Das Selbe ist gemäß der Widersprüche der Fall - nach der
Bekanntgabe natürlich.
Der Bürger hat das Recht und die Pflicht, die Regierung zur Ordnung zu rufen, wenn er glaubt, daß sie demokratische Rechte mißachtet.”
Dr. Gustav Heinemann, Bundespräsident (1969 –1974 )