Auf die vielen Details sei hier nicht eingegangen - das wird ja ausreichend diskutiert. Hier zu "halb vergessenen" Punkten:
Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgebot durch Nichtberücksichtigung der Kaufkraft-Unterschiede.
Dieses anfängliche Argument blieb wohl unbearbeitet, "weil gegen diese rechtliche Waffe kein Textbaustein existiert, weil Unrecht". Also neu vortragen als Stellungnahme-Aufforderung unmittelbar an die Intendantin
für Beantwortung unmittelbar an das Gericht
mit Kopie zur Kenntnisnahme an das Gericht und mit Antrag an das Gericht, die Antwort nach Eingang zu übermitteln.
Im besten Fall wartet das Gericht dann einfach ab - möglicherweise ziemlich laaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaange...
Was ist los mit Kölner Adresse?
September 2016 erfolgte Aufforderung an eben diese Intendantin, für RBB innerhalb von 1 Monat einzuleiten, dass die Kölner Nicht-Rechtsperson nicht mehr mit vorgetäuschtem Anschein der Rechtsperson auftreten darf. Im November wurde generell für die ARDs verkündet, dass dies ab April 2017 "irgendwie" in diesem Sinn generell bundesweit geändert "worden werden sei".
"Wenn man seinen Hund richtig dressiert, gehorcht er." Nicht nur Hunde, auch Behörden.
Nun also die Umsetzung - wieder einmal eine kleine Portion Teilschlacht gegen staatliches Unrecht unserer selbstherrlichen Neo-Aristokraten gewonnen: Auch sie stehen nicht mehr über dem Gesetz, obwohl sie sich das 7 Jahre lang so einbildeten.
Die Richter beim VG Berlin haben diesen Streit live mitbekommen und werden nun sicherlich geschmunzelt haben...
Antrag auf Härtefallprüfung nicht möglich laut Gesetz?
Nein, das steht ganz ausdrücklich als Möglichkeit so im Gesetz, wenn man begriffspräzis Wort für Wort analysiert.
Die Klausel der Pflicht der Sozialbescheid-Vorlage bezieht sich nicht hierauf, obgleich vorsätzlich im Gesetz so platziert, dass dieser Irrtum nahegelegt wird.
Die Härtefallprüfung ist generelle Auffangklausel für alles und ist bisher bedingungsfrei im Gesetz. Kann jeder für jeden beliebigen Grund beantragen. Nur muss man das gesagt bekommen. Ist hiermit gesagt. Bitte verbreiten.
Es genügt also, sich auf ein Befreiungsrecht nach Grundheitsgrundsatz (Grundgesetz) zu berufen wegen Einkommen nur im Bereich von Beihilfen-Berechtigung, und schon sind die Apparatschiks gesetzlich verpflichtet, dies zu bearbeiten und zu bewilligen. Die abweichenden Textbausteine sind falsch und also vorsätzlich illegal formuliert. Aber über diesen Aspekt wird schon an anderer Stelle effizient gestritten.
Einfach Antrag stellen, auch wieder direkt an die RBB-Intendantin, auch wieder mit der Bitte, dass das Gericht den Entscheid-Eingang bitte abwarten möge.
Da verfassungsrechtlich basiert, kann universell so eingewandt werden,
also auch gegen Vollstreckung. Wie gut das gegen Vollstreckung hilft, ist aber ungewiss, weil in Vollstreckungsstellen der Anteil von Sadisten und Brutalos nie völlig fehlt. Um in so einem Job zu arbeiten, das halten sowieso nur psychisch Kranke auf die Dauer durch? Bitte nicht generalisieren, viele Vollstrecker tun ihr Bestes gegenüber den berühmten "armen Schweinen" der Gesellschaft.
Ferner immer beantragen: Aussetzung zu allem und jedem ... wegen anhängiger Verfahren beim Bundesverfassungsgericht, Entscheid angekündigt, also Annahme nicht abgelehnt, also Entscheid von obersten Richtern als "offen" definiert.
Antrag auf Einverständnis auch wieder an die Intendantin.... Beklagter soll im Normalfall ja zustimmen.
Bitte an Richter, sich Erstinstanzlicher nicht entscheidungsfähiger zu führen als die dazu berufenen Richter des Verfassungsgerichts - sprich, Aussichtslosigkeit darf nicht mehr durch Verwaltungsrichter behauptet werden.
Sofern vom Vorstehenden etwas umgesetzt wird, bitte hier in diesen Thread eventuelle Reaktionen und Ergebnisse hinein berichten.
Das hat praktische Bedeutung für ein anhängiges Gesamtverfahren zugunsten von allen Niedrigverdienern bundesweit.
Vorstehend Ideen, wie jemand das selber für sich machen würde. In Foren ist nie Beratung, nie Empfehlung. Jeder muss eigenverantwortlich selbst entscheiden, was er tut oder nicht tut:
Üblicher Super-Disclaimer: "Bitte befragen Sie vorher einen Anwalt Ihres Vertrauens." Übrigens, Anwälte, denen man vertrauen kann, ja, das gibt. es sogar.