Hallo liebes Forum,
gehen wir mal davon aus, dass Person A den ersten (und bisher einzigen) Festsetzungsbescheid bekommen hat. Die meisten der bisherigen Informationsschreiben des Beitragsservice gingen ungeöffnet und mit dem Vermerk "unbekannt verzogen" zurück. Da Person A aber den Ablauf in etwa kennt, hat sie einen der letzten Briefe doch mal geöffnet, dieser enthielt die Androhung einen Festsetzungsbescheid zu erlassen. Ab diesem Zeitpunkt hat Person A alle Briefe des Beitragsservice geöffnet (eine weitere Androhung einen Festsetzungsbescheid zu erlassen und danach den Festsetzungsbescheid), da sie ja weiß, daß sie einem Festsetzungsbescheid widersprechen muss.
Person A hat nun einige Postings durchgelesen und für sich beschlossen, zunächst die"Strategie gegen den Festsetzungsbescheid/Bescheid mit Säumniszuschlag" zu fahren wie erwähnt unter
Strategie gegen den Festsetzungsbescheid: Grundlagenbescheid einfordernhttp://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11242.0.htmlNun würde Person A natürlich gerne wissen, ob diese Strategie noch aktuell und sinnvoll ist. Den geplanten Widerspruch von Person A habe ich mal angehängt. Im speziellen interessiert Person A, ob es sinnvoll wäre den hilfsweisen Widerspruch noch detailliert zu begründen, oder ist dies nicht nötig bzw. vergebene Liebesmüh?
Vielen Dank schon mal!