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Autor Thema: Widerspruch 2015: Ab jetzt muss ich reagieren :-(  (Gelesen 13352 mal)

  • Beiträge: 692
Hallo Ihr Lieben!

Bitte vermeidet Rechtschreibfehler, aus denen abgeleitet werden könnte, dass Ihr voneinander abgeschrieben habt, wie z. B.:

Zitat
Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio
Freimersdorfer Weg 6
50829 Köln

Betr.: Widerspruch / Beitragsnummer

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin von Frau XX, im folgenden Frau X genannt, bevollmächtigt, sie in Sachen des Rundfunkbeitrags  zu vertreten. Anliegend die
Vollmacht in Kopie, siehe Anlage 1. Die Vollmacht im Original wird gegebenenfalls nur einem Richter vorgelegt.
Da Frau X und ich die gleiche Auffassung haben, werden Argumente in der „Wir“-Form vorgetragen.
Hiermit erhebe ich für Frau X Widerspruch gegen den Festsetzungsbescheid vom 02.03.2015 und den zuvor ergangenen Vorderrungen Forderungen. Zudem erhebe ich Widerspruch gegen die Zwangsanmeldung von Frau X vom 04.02.2014. Da der „Bestätigung zur Anmeldung“ keine Rechtsbehelfsbelehrung und keine Befristung zum dem Widerspruch beilag, ist ein Widerspruch zum jetzigen Zeitpunkt zulässig.  (Etwas weit herrausgelehnt)
Frau X (Ich) hat (habe) zu keiner Zeit einen schriftlichen oder mündlichen Vertrag mit Ihnen abgeschlossen. Daher besteht kein Schuldverhältnis.
An dieser Tatsache ändert auch nichts, dass die Länder der Bundesrepublik Deutschland Staatsverträge, in Verbindung mit dem Rundfunk, abgeschlossen haben. Diese Staatsverträge wurden zu Lasten Dritter, ohne das sie ihren Einfluss geltend machen konnten, geschlossen. Das verstößt gegen Art. 5 GG und die daraus resultierende allgemeine Rechtsauffassung der Vertragsfreiheit. Diese Verträge verstoßen gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden und sind somit nach §138 BGB sittenwidrig. Zudem werden Staatsverträge nicht zu Gesetzen, nur weil sie per Gesetz anerkannt werden. Selbst wenn es so wäre, steht Bundesrecht (BGB) über Landesrecht.            (Dick aufgetragen und weit rausgelehnt!)
Sie können sich nicht auf Art. 5 GG berufen. Dieser fordert nur die Pressefreiheit und kann daher nicht zur Finanzierung und Aufrechterhaltung des  öffentlich-rechtlichen Rundfunks herangezogen werden. Es kann auch keine verfassungsrechtliche Aufgabe für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk hergeleitet werden. Jeder hat nach Art.5 das Recht auf Meinungsfreiheit und ungehinderten Zugang zu meinungsbildende Informationen. Das heißt nicht, dass dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk dieses Privileg zufällt und alleinig dafür zuständig ist.
Dass das Bundesverfassungsgericht den Rundfunkbeitrag, allein für die Möglichkeit der Inanspruchnahme, billigt,  heißt nicht, dass der Beitrag nicht gegen die guten Sitten und der die allgemeinen Rechtsauffassung verstößt.
Hinweise auf das Kirchhof-Gutachten, dessen Auffassung wir nicht teilen, sind irrelevant. Verweise unsererseits auf diverse Gegengutachten werden sicherlich auch nicht von Ihnen akzeptiert.
Die Bescheide und die Zwangsanmeldung sind nichtig, und somit muss den Widersprüchen stattgegeben werden. Die Nichtigkeit der Bescheide beruht hauptsächlich auf zwei Gründen:
1. Es liegen schwerwiegende Fehler im Verwaltungsakt nach §44 Abs.1 VwVfG vor, die sich unter anderen schon daraus begründen, dass der Beitragsservice nach §44 Abs.2 Punkt1 und Abs.4 keine Behörde ist.
Säumniszuschläge werden demnach auch nicht akzeptiert.
2. Der Beitragsservice ist laut §9 Abs.2 RBStV nicht rechtsfähig und somit nicht befähigt Anmeldungen und Bescheide zu erstellen.
Sollte dem gegenüber doch eine Befähigung bestehen, ist dieses von Ihnen mit einer Vollmacht zu belegen.
Wird trotz der dringenden Argumenten den Widersprüchen nicht stattgegeben, so beantrage ich vorsorglich für Frau X die sofortige Aussetzung der Vollziehung nach §80 Abs.4 VwGO für alle bereits ergangenen Festsetzungsbescheide, bis zu einer abschließenden gerichtlichen Entscheidung. Eine Ablehnung der Aussetzung ist nach §80 Abs.3 VwGO zu begründen und zu belegen.
Erklärungen erwarten wir von Ihnen nur  in gerichtsverwertbaren Begründungen.

Mit freundlichen Grüßen

Ich hoffe, alle Schreibfehler gefunden und korrigiert zu haben. Bitte achtet selbst noch einmal darauf.

Viele Grüße
Euer Mork vom Ork


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Allerdings interessiert es mich, wie adressiert wurde, dass die das gleich weiterleiten.

Der Widerspruch von Person N wurde an den NDR in Hamburg adressiert.


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k
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Alles Verschleierungstaktik,da weiß die Rechte nicht,was die Linke tut.Am Ende schieben sie sich gegenseitig den schwarzen Peter zu.Man könnte darüber lachen,wenn es nicht so traurig wäre. ;)


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koppi1947

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Alles Verschleierungstaktik,da weiß die Rechte nicht,was die Linke tut.Am Ende schieben sie sich gegenseitig den schwarzen Peter zu.Man könnte darüber lachen,wenn es nicht so traurig wäre. ;)

das ist landesweit Standard, dass die LRA die Widersprüche zur weiteren Bearbeitung nach Köln schicken, wurde einer Person x auch so mitgeteilt,  da idR in den LRA gar keine Beitragsservice-Abteilungen tätig sind.
dort wo es welche gibt, sind die wiederum idR (siehe Geschäftsbericht BS) mit der regionalen Klärung von Sachverhalten beschäftigt - bsp. Betriebsstätten zu "betreuen"


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Ich hoffe, alle Schreibfehler gefunden und korrigiert zu haben. Bitte achtet selbst noch einmal darauf.

Danke für die Korrektur. Auf den PC ist auch kein Verlass mehr. ;)
Ich hab den ganzen Sonntag drangesessen, das geht natürlich auf die Konzentration.


Der Widerspruch von Person N wurde an den NDR in Hamburg adressiert.

Schon komisch, Person N hätte ja auch was anderes vom NDR wollen können.


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Schon komisch, Person N hätte ja auch was anderes vom NDR wollen können.

Person N hat sich an die Rechtsbehelfsbelehrung gehalten wo eindeutig drinne stand, entweder BS oder die zuständige LRA.
Und die von NDR haben bestimmt den Brief geöffnet und gesehen "Och nee, schon wieder nen Widerspruch, den leiten wir doch gleich weiter zum BS, damit wollen wir NICHTS zu tun haben"


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a
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Und die von NDR haben bestimmt den Brief geöffnet und gesehen "Och nee, schon wieder nen Widerspruch, den leiten wir doch gleich weiter zum BS, damit wollen wir NICHTS zu tun haben"

Mein erster Gedanke:"Der Postbote wird nicht so lange warten"
Aber die werden so viel Post kriegen, dass der die Rückscheine am nächsten Tag mitnimmt.
Muß mal U fragen, der sendet nur zum Intendanten der LRA.


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n
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Eine Antwort bekam N heute auch von der LRA Hamburg, datiert auf den 23.03.
Steht nichts weiter drinne, ausser dass die sich bedanken für das Schreiben blabla und diese an die zuständige Stelle (BS) weitergeleitet haben.

Und mit Farbe geizen die LRA'S wohl nicht: farbiger Briefkopf UND Umschlag.


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b
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Vorausgesetzt A stört sich aus Gründen der informationellen Selbstbestimmung nicht daran, so könnte A im Widerspruch einfach einen 'hilfsweisen Antrag auf Befreiung' formulieren und die vorhandenen Belege dafür als Kopie mit beilegen.

Danke....und danke für die Antwort.

Folgende Zeilen wollte Person ? daher noch hinzufügen:
"Person B ist Studentin und seit jeher von Rundfunkgebühren gemeldet und befreit. Als Nachweis hierfür sendet Person A Ihnen den aktuellen Beleg, sowie den Beleg der ersten gemeinsamen Wohnung (2009). Die Nachweise wurden dem Beitragsservice zugesandt und sollten Ihnen daher vorliegen."

--> Sinnvoll oder nicht?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 26. März 2015, 19:29 von Bürger«

Rey

  • Beiträge: 5
Nun habe ich eine Antwort zu meinem Widerspruch erhalten.  :-\

Wie aus dem vorletzten Absatz hervor geht, ist der BS nun der Meinung, dass die Angelegenheit somit geklärt ist...  >:D lol
Noch schöner ist der Hinweis, dass der BS nun weitere Schreiben als gegenstandslos betrachtet und nicht mehr beantwortet werden.  :o  >:D

Der BS ist der Meinung, dass ich ein Informationsschreiben rausgeschickt habe (kein Wort von „WIDERSPRUCH“:  „vielen Dank für lhre lnformation.“

Gegenüberstellung meines Widerspruchs und der Antwort:
1.   Die Quelle meiner personenbezogener Daten wurde genannt = OK
1.1   Über welche Daten der BS verfügt wurde nicht genannt = ?
1.2   Auf meine Forderung zur Löschung dieser Daten wird nicht eingegangen = ?
2.   Keiner klare Aussage auf welcher gesetzlichen Bestimmung hin eine „Direktanmeldung“ erfolgte... lediglich ein Hinweis: „Bitte beachten Sie: lm privaten Bereich ist von jedem Wohnungsinhaber ein Rundfunkbeilragzu zahlen.....“
3.   Meine Teilnehmernummer steht wieder steht im sichtbaren Adressfenster = nicht OK
4.   Ich weiß a.G. des Schreibens immer noch nichts über die „Rechtsform“ des BS = ?
5.   eine Begründung zu den Beitragsberechnungen fehlt wieder – lediglich eine Angabe eines Kontostandes = ?
6.   Kein Hinweis dazu, dass der Festsetzungsbescheid vom 02.03.2015 das erste „offizielle“ Schreiben war: „Ohne einen als formaler Verwaltungsakt ausgestalteten Beitragsbescheid, der Beitragspflicht und Beitragshöhe feststellt bzw. festsetzt,  fehlt die Fälligkeit der Zahlungsverpflichtung, ohne eine solche Pflicht besteht kein Rückstand, kann kein Rückstandsbescheid erlassen und erst recht kein Säumniszuschlag tituliert werden. Somit ergibt sich folgende Situation: Der öffentlich-rechtliche Rundfunkbeitrag wird erst mit einem wirksamen Bescheid fällig.“ = Stattdessen rechnet man gem. Kontostand einfach weiter/ akkumuliert
7.   Es wird ein Hinweis gegeben, dass der Beitragsservice einen Verwaltungsakt gem. Vewaltungsverfahrensgesetz erlässt, der auch noch automatisch erfolgt, aber ich weiß nicht, ob die dazu berechtigt sind, geschweige denn, a.G. welcher gesetzlichen Grundlage? = ??
8.   Frage an unsere Juristen (und die, die es werden wollen): „Bei dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag handelt es sich um eines durch die Bundesländer erlassenes Gesetz, welches bundeseinheitlich gultig ist....“ = Vertrag = Gesetz ???
9.   Es wird zwar auf Art. 5 Abs. 1 GG eingegangen, aber ist diese sehr „schwammig“ und anfechtbar. Ich finde im GG (hier: Art. 5) keinen Hinweis auf „Rundfunkbeitrag“ oder sonstige Finanzierungsquellen. Daher finde ich die „Selbstanzeige“ (Zitat: „Der Rundfunkbeitrag knüpft vielmehr an die Möglichkeit zum Empfang unterschiedlichster Rundfunksendungen an und verpflichtet daher nicht zur Nutzung von bestimmten lnlormationen.“) schon für meine weitere Vorgehensweise sehr interessant.

Mal abgesehen von den Rechtschreibfehlern in meinen Beiträgen und auch in dem Schreiben des BS,
Nun zur Frage an die Community:
-   Wie geht’s weiter?
-   Was soll/kann ich tun? (mit meinen begrenzten finanziellen Möglichkeiten)
-   Wie weit sind die „offenen“ Rechtsprechungen und anhängige Verfahren / Klagen gegen die Regelungen des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages? (sprich: gibt es schon Rechtsprechungen und Begründungen, auf die ich mich konkret beziehen kann?)

Für Ratschläge und Hinweise bin ich sehr dankbar!


Edit "Bürger":
1) Bitte der Übersicht wegen *KEINE* Änderung des Betreffs innerhalb eines Threads.
2) Dokument kann nicht freigegeben werden, da die Anonymisierungen reversibel sind.
3) Bitte immer und überall den wichtigen Hinweis u.a. oben rechts im Forum beachten...
Wichtig für Sie:
Fragen so genau wie möglich stellen. Angaben über Namen, Orte und sonstige Daten vermeiden. Platzhalter wie z. B. „Person A“, „Firma B“, „Ort C“ usw. verwenden, um Ihr Anliegen hypothetisch zu beschreiben.

Der Thread muss leider moderiert werden. Bitte etwas Geduld.
Danke für das Verständnis und die zukünftige Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 16. Februar 2016, 23:39 von seppl«
Hinweis: Alle gemachten Aussagen sind ausschließlich persönliche Meinungsäußerungen, subjektive Erfahrungen und Kenntnisse und können von anderen, teilweise betroffenen Personen differenziert wahrgenommen und interpretiert werden.

Freiheit ist das Recht, anderen zu sagen, was sie nicht hören wollen. (George Orwell)

Gegner glauben uns zu widerlegen, indem sie ihre Meinung wiederholen und auf die unsere nicht achten. (Johann Wolfgang von Goethe)

  • Beiträge: 375
  • Status: Vielleicht gehe ich bald in den Knast
...so ein tolles Infobriefchen.
Denen fällt nichts mehr ein - echt langweilig...


Nun zur Frage an die Community:
-   Wie geht’s weiter? Gar nicht! Zumindest bis zum Widerspruchsbescheid! Also locker bleiben...
-   Was soll/kann ich tun? (mit meinen begrenzten finanziellen Möglichkeiten) Nix / Abwarten...
-   Wie weit sind die „offenen“ Rechtsprechungen und anhängige Verfahren / Klagen gegen die Regelungen des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages? (sprich: gibt es schon Rechtsprechungen und Begründungen, auf die ich mich konkret beziehen kann?) wir warten Alle auf den Prozess/Urteil unserer Klage in Karlsruhe - bis dahin bleibts so wie es ist... Falls Widerspruchsbescheid kommt, eine Klage für das VG "zusammenzimmern" und Antrag auf Ruhendstellung stellen!

Für Ratschläge und Hinweise bin ich sehr dankbar!
Klage mit dem Ziel Ruhendstellung +
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,14039.msg94201.html#msg94201

Wie jetzt am sinnvollsten weitergehen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,14172.msg94898.html#msg94898


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 19. Mai 2015, 01:17 von Bürger«
Der Bürger hat das Recht und die Pflicht, die Regierung zur Ordnung zu rufen, wenn er glaubt, daß sie demokratische Rechte mißachtet.”
Dr. Gustav Heinemann, Bundespräsident (1969 –1974 )

Rey

  • Beiträge: 5
...so ein tolles Infobriefchen.
Denen fällt nichts mehr ein - echt langweilig...

Ich verstehe dieses Schreiben natürlich auch mal wieder nur als „Info-Briefchen“   ;D  und sehe dieses als Gegenstandslos.  :P
War mal wieder nett, vom BS zu hören   ;) :angel: lol

Werde wahrscheinlich erst mal nichts tun und abwarten, dass/bis ein offizieller „Widerspruchbescheid“ eingeht.?.



Edit "Bürger":
1) Bitte der Übersicht wegen *KEINE* Änderung des Betreffs innerhalb eines Threads.
2) obiges Dokument kann nicht freigegeben werden, da die Anonymisierungen reversibel sind.
3) Bitte immer und überall den wichtigen Hinweis u.a. oben rechts im Forum beachten...
Wichtig für Sie:
Fragen so genau wie möglich stellen. Angaben über Namen, Orte und sonstige Daten vermeiden. Platzhalter wie z. B. „Person A“, „Firma B“, „Ort C“ usw. verwenden, um Ihr Anliegen hypothetisch zu beschreiben.

Der Thread muss leider moderiert werden. Bitte etwas Geduld.
Danke für das Verständnis und die zukünftige Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 19. Mai 2015, 01:22 von Bürger«
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Freiheit ist das Recht, anderen zu sagen, was sie nicht hören wollen. (George Orwell)

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