Nun habe ich eine Antwort zu meinem Widerspruch erhalten.
Wie aus dem vorletzten Absatz hervor geht, ist der BS nun der Meinung, dass die Angelegenheit somit geklärt ist...
lol
Noch schöner ist der Hinweis, dass der BS nun weitere Schreiben als gegenstandslos betrachtet und nicht mehr beantwortet werden.
Der BS ist der Meinung, dass ich ein
Informationsschreiben rausgeschickt habe (kein Wort von „WIDERSPRUCH“:
„vielen Dank für lhre lnformation.“Gegenüberstellung meines Widerspruchs und der Antwort:
1. Die Quelle meiner personenbezogener Daten wurde genannt = OK
1.1 Über welche Daten der BS verfügt wurde nicht genannt = ?
1.2 Auf meine Forderung zur Löschung dieser Daten wird nicht eingegangen = ?
2. Keiner klare Aussage auf welcher gesetzlichen Bestimmung hin eine „Direktanmeldung“ erfolgte... lediglich ein Hinweis:
„Bitte beachten Sie: lm privaten Bereich ist von jedem Wohnungsinhaber ein Rundfunkbeilragzu zahlen.....“3. Meine Teilnehmernummer steht wieder steht im sichtbaren Adressfenster = nicht OK
4. Ich weiß a.G. des Schreibens immer noch nichts über die „Rechtsform“ des BS = ?
5. eine Begründung zu den Beitragsberechnungen fehlt wieder – lediglich eine Angabe eines Kontostandes = ?
6. Kein Hinweis dazu, dass der Festsetzungsbescheid vom 02.03.2015 das erste „offizielle“ Schreiben war:
„Ohne einen als formaler Verwaltungsakt ausgestalteten Beitragsbescheid, der Beitragspflicht und Beitragshöhe feststellt bzw. festsetzt, fehlt die Fälligkeit der Zahlungsverpflichtung, ohne eine solche Pflicht besteht kein Rückstand, kann kein Rückstandsbescheid erlassen und erst recht kein Säumniszuschlag tituliert werden. Somit ergibt sich folgende Situation: Der öffentlich-rechtliche Rundfunkbeitrag wird erst mit einem wirksamen Bescheid fällig.“ = Stattdessen rechnet man gem. Kontostand einfach weiter/ akkumuliert
7. Es wird ein Hinweis gegeben, dass der Beitragsservice einen Verwaltungsakt gem. Vewaltungsverfahrensgesetz erlässt, der auch noch automatisch erfolgt, aber ich weiß nicht, ob die dazu berechtigt sind, geschweige denn, a.G. welcher gesetzlichen Grundlage? = ??
8. Frage an unsere Juristen (und die, die es werden wollen):
„Bei dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag handelt es sich um eines durch die Bundesländer erlassenes Gesetz, welches bundeseinheitlich gultig ist....“ = Vertrag = Gesetz
9. Es wird zwar auf Art. 5 Abs. 1 GG eingegangen, aber ist diese sehr „schwammig“ und anfechtbar. Ich finde im GG (hier: Art. 5) keinen Hinweis auf „Rundfunkbeitrag“ oder sonstige Finanzierungsquellen. Daher finde ich die „Selbstanzeige“ (Zitat:
„Der Rundfunkbeitrag knüpft vielmehr an die Möglichkeit zum Empfang unterschiedlichster Rundfunksendungen an und verpflichtet daher nicht zur Nutzung von bestimmten lnlormationen.“) schon für meine weitere Vorgehensweise sehr interessant.
Mal abgesehen von den Rechtschreibfehlern in meinen Beiträgen und auch in dem Schreiben des BS,
Nun zur Frage an die Community:- Wie geht’s weiter?
- Was soll/kann ich tun? (
mit meinen begrenzten finanziellen Möglichkeiten)
- Wie weit sind die „offenen“ Rechtsprechungen und anhängige Verfahren / Klagen gegen die Regelungen des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages? (sprich: gibt es schon Rechtsprechungen und Begründungen, auf die ich mich konkret beziehen kann?)
Für Ratschläge und Hinweise bin ich sehr dankbar!Edit "Bürger":
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