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Autor Thema: Widerspruchsführer als BeitragsKUNDE bezeichnet > ARD-ZDF-GEZ-Selbstverständnis?  (Gelesen 5396 mal)

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  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Wie steht es um das Selbstverständnis der sog. "öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten", wenn diese in einem WiderspruchsBESCHEID den Widerspruchsführer nicht etwa - wie bisher üblich - als "BeitragsSCHULDNER", sondern nunmehr als "BeitragsKUNDEN" titulieren...?
Zitat
Sie sind zu Recht als Beitragskunde im privaten Bereich ermittelt worden.

Es mag ein kleines Detail sein...
...bei genauerer Betrachtung jedoch mit einer durchaus aufschlussreichen und pikanten Note!

Zu finden unter...
Einschreiben-Antwort (Widerspruchsbescheid) von BS auf Widerspruch > wie weiter?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,14229.0.html
...jedoch aufgrund der eigenen Thematik hierher in diesen separaten Thread ausgelagert zwecks weiterer Diskussion.


Aufmerksam gemacht durch user "GEiZ ist geil" in Bezug auf dieses Abbild eines WiderspruchsBESCHEIDs einer Landesrundfunkanstalt


Auf der letzten Seite wird von "Beitragskunde" geschrieben. Das habe ich ja noch nie gelesen. Sind jetzt die Insassen von Justizvollzugsanstalten "Haftkunden", die Steuerpflichtigen "Steuerkunden" und die Bundesbürger "Regierungskunden"? Gilt dann doch das Widerrufsrecht für Fernabsatz?
Sehr hübsch!!! In der Tat! ;) ;D
Das sollte sich Person A gut aufheben und diese Art "Selbstverständnis" des Klagegegners gleich mit in die Klagebegründung einfließen lassen.
VOLLTREFFER!!! ;) ;D
Wie genau ist das zu verstehen? Welchen Vorteil hätte Person A, wenn sie diese offensichtlich Falschangabe des BS in die Klagebegründung miteinfließen lassen würde?

Es gälte ja herauszufinden, ob dies in Würdigung aller Umstände tatsächlich eine "Falschangabe" ist... ;)
...und wenn ja, in welcher Weise.

Der Gesetzgeber und die sog. "öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten" stellen sich ja auf die Position, dass der Rundfunkbeitrag qua zum "LandesGESETZ" erhobenen sog. "Rundfunkbeitragsstaatsvertrag" (RBStV) eine *ÖFFENTLICHE* Abgabe sei - für die es eben qua "LandesGESETZ" eben auch keiner *ANMELDUNG* bedarf, sondern diese eben qua "LandesGESETZ" als sog. "Schick-Schuld" definiert wurde.

Wenn nun aber der Begünstigte den sog.
- "BeitragsSCHULDNER" einer "öffentlichen Abgabe" nunmehr als
- "BeitragsKUNDEN" im Duktus eines privatrechtlichen Kunden-Vertrags
selbst so tituliert, so steht dies im krassen Widerspruch zum eigentlichen Postulat des Gesetzgebers...

...und genau dies wirft eben die Frage nach dem Selbstverständnis der sog. "öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten" auf:

1) Betrachten sich diese als
"öffentlich-rechtlich" und somit die Forderung eines sog. "Rundfunkbeitrags" als eine "öffentliche" Forderung, für welche naturgemäß öffentliches/ VERWALTUNGsrecht greift ?

oder
2) Betrachten sich diese eher als
privatwirtschaftlicher Dienstleister und somit die Forderung eines sog. "Rundfunkbeitrags" als eine vertraglich geschuldete Gegenleistung, für welche jedoch naturgemäß eigentlich ein Vertrag abgeschlossen sein müsste und Vertrags-/ PRIVATrecht greifen sollte ?


Nicht missverstehen!
Es ändert prinzipiell erst mal nichts an der Existens des LandesGESETZes,
jedoch stellt es dieses durchaus in Frage - eben durch das Selbstverständnis des Begünstigten.


Ich finde diese Verlautbarung daher nach wie vor äußerst pikant und aufschlussreich!

Daher:
SICHERN und WEITERVERWERTEN! ;)


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C
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Da das Schreiben aus der Feder des Beitragservice stammt verwundert die Bezeichnung der Beitragsschuldner als Beitragskunde nicht sonderlich.
Bereits in ihrem Geschäftsbericht2013 veröffentlicht im Juni letzten Jahres sprechen die im Rahmen der durchgeführten Zwangsanmeldung von "Neukundengewinnung".

So nebenbei: Privatunternehmen veröffentlichen Geschäftsberichte durch HGB definiert und deren Leitung unterliegt einem Geschäftsführer.
Behörden sind Organe einer Körperschaft und handeln im Auftrag von Gesetzen. Erstellen die normalerweise einen Rechenschaftsbericht? und unterstehen einem Behördenleiter.

Im Zuge der allseits grassierenden Privatisierung dürfen auch Unternehmen Aufgaben der Verwaltung übernehmen.
Schluß mit lustig ist es wenn Art. 33 Abs. 4 GG verletzt wird.
"Die Ausübung hoheitsrechtlicher Befugnisse ist als ständige Aufgabe in der Regel Angehörigen des öffentlichen Dienstes zu übertragen, die in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis stehen."

Laut der BS Eigenwerbung "Jobs und Karriere" sprechen die von sich als ein öffentlich-rechtlicher Arbeitgeber mit tariflicher Absicherung.
Wie verhält sich das mit dem "Öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis" bei Angestellten des Beitragsservice und der Landesrundfunkanstalten?


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Zum Wort "Kunde" in diesem Zusammenhang sagt Wikipedia:

http://de.wikipedia.org/wiki/Kunde#Euphemismen


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„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

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  • bye offiz nicht "deutsch genug" angek Abschiebung
Wenn Buhrow nur die Gruppe die Beitragszahler als Kunden bezeichnet
( http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,9635.msg66842.html#msg66842 )
kann uns das noch egal sein.
Alle, die beim schäbigen Rundfunkbeitrag mitmachen, haben die Bezeichnung Kunde meiner Meinung nach ja vielleicht sogar verdient.


Ein Kunde im eigentlichen Sinne hat ja aber immer nur auf freiwilliger Basis Interesse.

Wir als Zwangsbeitragsverweigerer sollten uns aber auf keinen Fall als Kunden(!) beschimpfen lassen, finde ich.

Wenn der Beitragss. oder die Anstalt beginnen sollten, uns mit Sie Kunden zu beleidigen, überlege ich gerade, ob da eine Anzeige wegen StGB § 187 ein geeigneter Versuch zur Selbstverteidigung sein könnte
( http://dejure.org/gesetze/StGB/187.html ) .
Meinungen, Hinweise usw. erwünscht  :)

Markus


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Ich würde es andersrum beurteilen. Die Bezeichnung Kunde ist ja keine Beleidigung, schließlich ist mancherorts "der Kunde König". Schlimmer ist, daß sich der BS so indirekt als seriöser Händler oder Auftragnehmer generiert, was natürlich angesichts der mafiösen Strukturen ein Unding ist. Wahrscheinlich kann man da aber (rechtsstaatlich) nichts machen. Oder doch?


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Vermutung
#5: 19. Mai 2015, 13:46
Ich würde es andersrum beurteilen. Die Bezeichnung Kunde ist ja keine Beleidigung, schließlich ist mancherorts "der Kunde König". Schlimmer ist, daß sich der BS so indirekt als seriöser Händler oder Auftragnehmer generiert, was natürlich angesichts der mafiösen Strukturen ein Unding ist. Wahrscheinlich kann man da aber (rechtsstaatlich) nichts machen. Oder doch?

Die Menschen, die mit dem Jobcenter zu tun haben, werden auch als "Kunden" bezeichnet - aus welchem Grund auch immer. Möglicherweise liegt es an dem verwendeten IT-System, dass originär für gewerbliche Unternehmen entwickelt wurde und bislang nur unzureichend an behördliche Belange angepasst wurde. Oder die gemeinsame Stelle hat einen bestimmten ganzheitlichen Managementprozess übernommen, der diesen Begriff verwendet.


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Re: Vermutung
#6: 19. Mai 2015, 14:59
Die Menschen, die mit dem Jobcenter zu tun haben, werden auch als "Kunden" bezeichnet - aus welchem Grund auch immer.
Du kommst sicher selber drauf?

Niemand wird Dich zu Arbeitsamt und Co tragen, wenn Du nicht von selbst dort hingehst. Freilich bist Du dann Kunde, weil Du von denen was willst? Bei einer vom AG angemeldeten Massenentlassung schaut das anders aus, weil Du dann dem Amt bereits bekannt bist, aber sonst hast Du erst dann Pflichten, wenn Du die Dir vom Staat gewährten Rechte wahrmehmen möchtest.


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Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, der Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

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  • Status: Vielleicht gehe ich bald in den Knast
Auch wenn die Thematik jetzt als Volltreffer für eine Klageerweiterung zu sehen ist...

Denkt Ihr nicht auch, dass man sich für das "Versehen" entschuldigt mit den Worten:
"oh Entschuldigung, dass sollte eigentlich "Beitragspflichtiger" heißen...."
"wird demnächst sofort korrigiert..."

Ihr kennt doch den Laden!

Zudem bekam der Begriff "Kundenfang"  im Wirkungsbereich der ÖR bei der geplanten Umstrukturierung - von GEZ zu BS - bestimmt eine ganz andere Bedeutung zugewiesen...
(da kann man sich schon mal leicht vertun   ;D )


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Der Bürger hat das Recht und die Pflicht, die Regierung zur Ordnung zu rufen, wenn er glaubt, daß sie demokratische Rechte mißachtet.”
Dr. Gustav Heinemann, Bundespräsident (1969 –1974 )

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  • Beiträge: 3.247
"Neukundengewinnung" ist auch so ein toller Begriff aus irgend einem statistischen Bericht des Beitragsservice!


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„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

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Zitat
"Neukundengewinnung"

Dieser Begriff wird auch von allen anderen Arten von Drückerkolonnen verwendet, egal ob die Oma mit Lamahaardecken, Glückssteinen, Voodoopuppen, Wunderküchengeräten, Allheilmitteln oder anderem Tand betrogen werden soll.


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