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Autor Thema: Verbraucherzentralen  (Gelesen 26718 mal)

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Re: Verbraucherzentralen
#15: 26. September 2016, 22:26
Die einzige legale Befugnis der Kölner "Infosteuer-Finanzamts-Außenstelle" (Tarnbezeichnung "Beitragsservice") ist, intern (intern!) die Bürgerkonten-Verwaltung zu administrieren. Hier wirkt die Kontrolle seitens der Senderanstalt-Intendanten. Diese Logik reicht.

Die Tätigkeit mit Außenwirkung sind zwar durch allerlei Regelungs-Klebewerk angeklebt worden, und zwar landesrechtlich. Dies darf aber ziemlich vollständig als nichtig angesehen werden, weil Verstoß gegen übergeordnetes Bundesrecht: Nicht-Rechtspersonen dürfen das meiste davon nicht.

Eine entsprechende Unterlassungsaufforderung ist für ein Bundesland erfolgt mit Frist bis etwa Ende Oktober 2016. Nach fruchtlosem Verstreichen erfolgt Gerichtsverfahren, wie in der Aufforderung bereits angekündigt.

Der soeben hier im Beitrag vorgetragene Gesichtspunkt der "totalen Nicht-Kontrolle durch Unabhängige" verstärkt diese Argumentation. Danke für den Hinweis. Das wird eingearbeitet werden.


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K
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Re: Verbraucherzentralen
#16: 12. Oktober 2016, 22:40
Südwestrundfunk und Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V. vereinbaren Beratungsangebot zum Rundfunkbeitrag
Pressemitteilung vom 27.06.2013
Zitat
[...]
Das erweiterte Beratungsangebot der Verbraucherzentrale umfasst unter anderem die kostenfreie telefonische und schriftliche Beratung sowie die Vermittlung zwischen Verbraucherinnen und Verbrauchern und dem Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio. Dabei wird die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V. auch ganz konkrete Hilfestellung geben, zum Beispiel bei Anträgen auf Befreiung vom Rundfunkbeitrag. Eine weitere Besonderheit besteht darin, dass die Beratung auch in türkischer Sprache angeboten wird. Darüber hinaus sind Informationsveranstaltungen in den Beratungsstellen und Stützpunkten der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz geplant.
[...]
SWR-Justitiar Dr. Hermann Eicher: "Durch die Kooperation zwischen dem SWR und der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V. erhalten Bürgerinnen und Bürgern zukünftig noch mehr Service und Beratung. Vor allem der persönliche Kontakt zu den Verbrauchern vor Ort stellt eine sinnvolle Ergänzung zum bisherigen Informationsangebot des öffentlich-rechtlichen Rundfunks dar.”
Quelle: http://www.verbraucherzentrale-rlp.de/suedwestrundfunk-und-verbraucherzentrale-rheinland-pfalz-e-v--vereinbaren-beratungsangebot-zum-rundfunkbeitrag

Beratung zum Rundfunkbeitrag gut genutzt
Pressemitteilung vom 26.06.2014
Zitat
Mehr als 600 Ratsuchende haben seit Juli 2013 das kostenlose Beratungsangebot der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz zum Rundfunkbeitrag genutzt.
[...]
Finanziert wird dieses Angebot vom Südwestrundfunk, der seine Unterstützung um ein Jahr verlängert hat.
[...]
"Es war sehr hilfreich, die Verbraucherzentrale mit ihrer Beratungskompetenz bei der Einführung des Rundfunkbeitrags an der Seite zu haben. Da die Umstellungsphase immer noch andauert, haben wir die Zusammenarbeit gerne um weiteres Jahr verlängert", so Dr. Hermann Eicher, Justiziar des SWR.
Quelle: http://www.verbraucherzentrale-rlp.de/beratung-zum-rundfunkbeitrag-gut-genutzt

Einnahmen:
Südwestrundfunk (SWR)
2013 Beratung zum Rundfunkbeitrag 13.495,00 € Quelle: Jahresbericht 2013
2014 Beratung zum Rundfunkbeitrag 25.784,10 € Quelle: Jahresbericht 2014
2015 Beratung zum Rundfunkbeitrag 15.260,90 € Quelle: Jahresbericht 2015


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"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

S
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Re: Verbraucherzentralen
#17: 12. Oktober 2016, 23:26
Mit der Unabhängigkeit von Staat und Markt wird der öffentlich rechtliche Rundfunk gerechtfertigt. Neutralität.

Müssten nicht auch Verbraucherzentralen von Staat und Markt unabhängig sein?

Wenn der Rundfunk Abgaben verlangt, spielt er Staat (der Verfassungswidrig handelt). Wenn er sendet, ist er eine subventionierte Marktkraft. Geben die Rundfunkanstalten Geld den Verbraucherzentralen, damit sie neutral beraten?


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b
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Re: Verbraucherzentralen
#18: 13. Oktober 2016, 00:02
Südwestrundfunk und Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V. vereinbaren Beratungsangebot zum Rundfunkbeitrag
Pressemitteilung vom 27.06.2013
Zitat
[...]
"Dank der Unterstützung durch den Südwestrundfunk haben wir nun die Möglichkeit, Verbraucherinnen und Verbrauchern bei Fragen zu Regelungen des Beitrags ausführlich zu beraten und – falls erforderlich – gegenüber dem Beitragsservice zu vertreten.”
[...]
Quelle: http://www.verbraucherzentrale-rlp.de/suedwestrundfunk-und-verbraucherzentrale-rheinland-pfalz-e-v--vereinbaren-beratungsangebot-zum-rundfunkbeitrag

Eine in Rheinland-Pfalz wohnende Person kann mit Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V. als Verbraucher (nicht Beitragsschuldner) Kontakt aufnehmen und "ausführlich" beraten lassen. Z.B. welche Rechte hat die Person als Verbraucher - gegenüber dem Beitragsservice. Und andere spannende Fragen. Die kompletten Kosten für die "ausführliche" Beratung übernimmt freundlich SWR.

Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V. Satzung
http://www.verbraucherzentrale-rlp.de/media241630A.pdf

Zitat
§ 2 Zweck
1. Die im Land Rheinland-Pfalz arbeitenden Verbraucherverbände und Frauenorganisationen haben sich in der VZ freiwillig zusammengeschlossen, um den allgemeinen Verbraucherinteressen zu dienen. [...]
2. Die VZ verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Sie dient unter Wahrung der Selbständigkeit der Mitglieder der Förderung von Verbraucherberatung und Verbraucherschutz.
Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere:
a) durch Aufklärung und Unterrichtung der Verbraucher über marktgerechtes Verhalten [...]

Deswegen ist es klug, dort als Verbraucher mit Interessen in Erscheinung zu treten. Wahrscheinlich dürfen die Rundfunkbeitragsschuldner gar nicht beraten werden, da laut Satzung Aufklärung und Unterrichtung der Verbraucher stattfindet.

Verbraucherzentralen arbeiten nach Rechtsdienstleistungsgesetz

Zitat
§ 4 Unvereinbarkeit mit einer anderen Leistungspflicht

Rechtsdienstleistungen, die unmittelbaren Einfluss auf die Erfüllung einer anderen Leistungspflicht haben können, dürfen nicht erbracht werden, wenn hierdurch die ordnungsgemäße Erbringung der Rechtsdienstleistung gefährdet wird.

Richtig spannend wird es mit der oben genannten Zitat der Pressemitteilung vom 27.06.2013. Interessant sind Wörter "beraten" und "vertreten". Und dann könnte Person P der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V. einige Fragen stellen: wie könnte es sein, dass ein Beitragsschuldner (Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V.) einen anderen Beitragsschuldner (Bürger) berät und vertritt? Und ob es nicht mit § 4 des RDG kollidiert. Vor allem, wenn Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V. als Beitragsschuldner Eigeninteresse hat, mehr Beitragsschuldner "zu produzieren". Und dann kommt noch die Sache mit der Satzung. Laut Satzung werden Verbraucher aufgeklärt und unterrichtet. Rundfunkbeitragsschuldner sind aber keine Verbraucher, somit keine Aufklärung und kein Unterricht. Folgend: wofür das Geld von SWR dann?



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Re: Verbraucherzentralen
#19: 13. Oktober 2016, 10:28
Vor allem, wenn Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V. als Beitragsschuldner Eigeninteresse hat, mehr Beitragsschuldner "zu produzieren". Und dann kommt noch die Sache mit der Satzung. Laut Satzung werden Verbraucher aufgeklärt und unterrichtet. Rundfunkbeitragsschuldner sind aber keine Verbraucher, somit keine Aufklärung und kein Unterricht. Folgend: wofür das Geld von SWR dann?[/b]

Hast Du das Urteil des LG Tübingen vergessen?

Der SWR betrachtet sich als Unternehmen, die Abnehmer Ihrer Produkte können nichts als Verbraucher sein.


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Re: Verbraucherzentralen
#20: 13. Oktober 2016, 13:54
Die Frage, ob die Beziehung korruptionsartig sei, um Verbraucherschutzvereine nie als Gegner zu haben, ist schwer zu beantworten. Jeder wird behaupten, hier wolle niemand etwas Korruptives. Intentionen kann man nicht widerlegen.
Selbst die Mitgliedschaft in Rundfunkräten ist rechtlich nur schwer einstufbar.

Also stattdessen zu den Fakten:
-----------------------------
(1) Es ist hier nicht bekannt, dass irgendein Verbraucherschutzverein seit 2013 bis heute gegen die Mängel der Rundfunkabgabe zu Gericht gezogen sei. Wenn es solche Fälle gab, bitte mitteilen. 

(2) Es ist nicht bekannt, dass irgendein Verbraucherschutzverein seit 2013 bis heute engagiert für die etwa 10 % der Bevölkerung aufgetreten ist, die die Rundfunkabgabe für extremes Unrecht halten.
An Gruppierungen, die den Widerspruch zentralisierten, fehlt es nicht - siehe dies Forum.

Wenn irgend jemand es besser weiß, bitte hier zu diesem Thema die ruhmreichen Taten der Verbraucherschutzverein hinzufügten. Wenn nichts kommt, dürfen wie die Behauptung wagen, "vermutlich war da auch niemals etwas".



Ferner: Subventionenrecht:
------------------------------------
Hier werden die staatlich subventionierten Verbraucherzentralen als "externes Callcenter" missbraucht: Sie sollen den öffentlich-rechtlichen Senderanstalten einen Teil der öffentlich-rechtlichen Beratungspflichten abnehmen.
Das dürfen sie aber nicht. Sie dürfen nicht (wie ein eigenwirtschaftliches Unternehmen) den Marktteilnehmern (hier: Callcentern) unlauteren Wettbewerb machen, da im Subventionen-Vorteil durch die gewaltigen staatlichen Subventionen für den Verbraucherschutz.

Die staatlich subventionierten Vereine gegen unlauteren Wettbewerb hätten dies längst unterbinden müssen, ebenso das Kartellamt, ebenso EU-Stellen,
ebenso die Rechnungshöfe wegen Missbrauchs der Subventionen "für Verbraucherschutz", um die Sender-Anstalten zu quer-subventionieren. Steuergeld zur Querfinanzierung unter anderem von Multi-Millionären, den Sender-Chefs, den Intendanten, ist als strikt unzulässig anzusehen. 


Weitere Frage:  RBB , Berlin , Brandenburg
--------------------------------------------------
Ist jemand informiert, ob auch der Sender RBB Gelder für Verbraucherschutzvereine zahlte?
Oder das Kölner Etablissement "Beitragsservice"? (Letzteres wäre dann zu 5 % zu Lasten von Berlin.)
Nur in diesen Fällen wäre es unmittelbar verwertbar gegenüber RBB, wo es zur Zeit ja extrem streitig hergeht.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 14. Oktober 2016, 23:39 von Bürger«
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  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Re: Verbraucherzentralen
#21: 09. Dezember 2017, 19:57
Anm. "Bürger" für die inhaltliche Einordnung:
Angestoßen durch die aktuellen Recherchen und Diskussionen unter
So werden jetzt "GEZ"-Verweigerer entlarvt und zur Kasse gebeten
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,25546.0.html
mit verqueren Auskünften der Verbraucherzentralen stellt sich folgende Frage:


Was taugt eigentlich die Beratung der Verbraucherzentralen?

Ein Blick auf die Seiten der Verbraucherzentrale NRW könnte erhellend sein:
https://www.verbraucherzentrale.nrw/wissen/digitale-welt/fernsehen/wissenswertes-zum-rundfunkbeitrag-beitragspflicht-und-meldung-5793

Dort findet man folgende Ansicht:
Der Beitrag wird nicht nach Geräten, sondern Haushalten berechnet.

Haushalte? Das ist, nunja, verblüffend. Denn der sogn. Rundfunkbeitrag wird bekanntlich pro (bewohnter) Wohnung verlangt. Und in einer Wohnung kann es sehr wohl mehrere Haushalte geben. Sonz. B. wenn in Trennung lebende Paare in der Wohnung leben, man einen Elternteil aufgenommen hat usw. Die Wohnung nach dem sogn. Rundfunkbeitragsstaatsvertrag beginnt hinter der Wohnungstür. In vielen Einfamilienhäusern, die ich kenne, wohnt oben z. B. eines der Kinder mit den Enkeln, unten die Altenteiler. Oder den Fall, dass der Bruder einer Frau Wohnrecht in dem von ihr und ihrem Mann errichteten Haus hatte, weil die Frau auf dem Grundstück der Eltern bauen konnte. Ergo hatte der Bruder im Dach zwei Zimmer, die er auch bewohnte. Es gab aber keine weitere Wohnungstür, d. h. seine "Wohnung" war nicht ein abgeschlossener Teil des Hauses. Es ist eine Wohnung, nur ein Beitrag wird fällig, nicht zwei, wenn man die Haushalte zählt.

Die Verbraucherzentrale NRW setzt Wohnung gleich mit Haushalt, und das ist falsch. Wer will sich von denen, abgesehen von der Finanzierung durch den WDR, ernsthaft beraten lassen, wenn die nicht einmal über Grundkenntnisse verfügen?

M. Boettcher


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 09. Dezember 2017, 21:30 von Bürger«
Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

P
  • Beiträge: 4.011
Re: Verbraucherzentralen
#22: 09. Dezember 2017, 20:27
Zitat
Wer will sich von denen, abgesehen von der Finanzierung durch den WDR, ernsthaft beraten lassen, wenn die nicht einmal über Grundkenntnisse verfügen?

Das Problem ist, dass Personen, welche sich beraten lassen wollen, nicht wissen, dass die Verbraucherzentralen aufgrund von Wissensdefiziten falsche Aussagen machen werden und es damit zu einer mangelhaften Beratung kommt. Die Frage nach "wer" zielt damit in die falsche Richtung.
Wahrscheinlich muss gefragt werden, wie können potenzielle Personen vor den falschen Beratungsaussagen geschützt werden? Eine mögliche Lösung wäre eine Unterlassungsaufforderung mit dem Ziel diese falschen Aussagen zu unterlassen verbunden mit der Aufforderung der Richtigstellung.
Was dann wohl noch folgen müsste ist die Ankündigung rechtlicher Schritte zur Durchsetzung der Unterlassungsforderung.

Hier stellen sich zwei, drei Fragen...
Wer ist berechtigt gegen Verbraucherzentralen vorzugehen?
Welche Stelle führt Aufsicht über Verbraucherzentralen?
Welche Rechtsform haben Verbraucherzentralen?


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b
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  • Recht, das man nicht lebt + verteidigt, verwirkt.
Re: Verbraucherzentralen
#23: 09. Dezember 2017, 21:48
Ich rege an (gebe allerdings zu, dass ich selber nicht die Energie dafür habe), dass, wer Zeit und Laune hat, bei einer der Verbrauchzentralen anruft, sich stundenlang blöd beraten lässt und am Ende so, dass es juristisch noch einwandfrei ist, aber inhaltlich eindeutig, den dortigen Mitarbeitern sagt, was er von ihrer Käuflichkeit für den Gefängnisfunk hält.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 09. Dezember 2017, 21:59 von Bürger«
Work in Progress:
2 Klagen am Verwaltungsgericht Berlin
1 abgewehrte Vollstreckung

Frage nicht, was dein Land für dich tun kann – frage, was du für dein Land tun kannst.

n
  • Beiträge: 390
Re: Verbraucherzentralen
#24: 10. Dezember 2017, 11:20
Der Schuldzinski  :laugh: wurde ja oben schon durchleuchtet, hier noch etwas zu dem:

Zitat
Vorstand der Verbraucherzentrale NRW

Wolfgang Schuldzinski
Vorstand der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e. V., Düsseldorf.
In Anlehnung an § 65 a Landeshaushaltsordnung legen wir die Vergütungen des Vorstands gemäß Zuwendungsbescheid offen. Die Vorstandsbezüge für 2016 beliefen sich auf 116.914,67€.  (das ist ja anscheinend nur das was er dort als Vorstand bekommt, aber der hat ja noch mehr "Funktionen", malen wir uns lieber nicht seine gesamten Bezüge aus)
Quelle: https://www.verbraucherzentrale.nrw/organisation1

Und hier noch jemand aus NRW:

Zitat
Helga Zander-Hayat
Mitglied der Geschäftsleitung und Leiterin des Bereichs Markt und Recht der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e.V.
Berufliche Stationen
1988 – 1990 als angestellte Rechtsanwältin in Düsseldorf tätig
Seit 1990 bei der Verbraucherzentrale NRW zunächst als wissenschaftliche Mitarbeiterin mit dem Schwerpunkt „Kollektiver Rechtsschutz“
Ab 1997: Leiterin der Gruppe Verbraucherrecht im Bereich Markt und Recht
Ab 2015: Leiterin des Bereichs Markt und Recht, zu dem gehören:
Gruppe Verbraucherrecht
Gruppe Gesundheits- und Pflegemarkt
Marktwächter „Digitale Welt“ für das Thema „Nutzergenerierte Inhalte“
Schlichtungsstelle Nahverkehr NRW
„Beratungsstelle Rundfunkgebühren“ (gefördert vom WDR)
 
Persönliche Schwerpunkte
Verbraucherschutz in der digitalen Welt
Kollektiver Rechtsschutz
Datenschutz
 
Weitere Tätigkeiten
Mitglied des WDR-Rundfunkrats
Mitglied im Landespräventionsrat NRW
Mitherausgeberin der Zeitschrift „Verbraucher und Recht“
Mitglied im Beirat der „Trusted shops GmbH“, Köln
Mitglied im Beirat des Projekt „ABIDA – Big Data Begleitforschung“ des Instituts für Informations-, Telekommunikations– und Medienrecht der Universität Münster und des Instituts für Technologiefolgenabschätzung und Systemanalyse des Karlsruher Instituts für Technologie
Lehraufträge an der Bergischen Universität Wuppertal (bis 2003)
Quelle: http://www.svr-verbraucherfragen.de/svrv/die-mitglieder-des-svrv/helga-zander-hayat/

Edit, es mag lohnenswert sein, sich die anderen Personen dieses "svrv" auch anzusehen, mir fiel grade eine Person auf, die zusammen mit jemanden namens "Cass R. Sunstein" publiziert hat. Den Namen sollte man googlen!

Hier ein Einblick:
Zitat
Cass Sunstein has long been one of Barack Obama’s closest confidants.  Often mentioned as a likely Obama nominee to the Supreme Court, Sunstein is currently Obama’s head of the Office of Information and Regulatory Affairs where, among other things, he is responsible for “overseeing policies relating to privacy, information quality, and statistical programs.”  In 2008, while at Harvard Law School, Sunstein co-wrote a truly pernicious paper proposing that the U.S. Government employ teams of covert agents and pseudo-“independent” advocates to “cognitively infiltrate” online groups and websites — as well as other activist groups — which advocate views that Sunstein deems “false conspiracy theories” about the Government.  This would be designed to increase citizens’ faith in government officials and undermine the credibility of conspiracists.  The paper’s abstract can be read, and the full paper downloaded, here.
Quelle: https://criticalunity.org/news/nwo/war-on-dissent/1800-cass-sunstein-wants-the-government-to-cognitively-infiltrate-anti-government-groups

Es fällt auch auf: Beide sind Anwälte.
Ich traue dieser Berufsgruppe nur noch bedingt.


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Re: Verbraucherzentralen
#25: 10. Dezember 2017, 21:37
Vorschlag: Bei Verbraucherzentralen die ja kostenlose Beratung erfragen und hierbei Beweiskraft der Falschberatung herbeiführen.
Das hat auf jeden Fall auch Eigennutzen.  Denn man kann in eigener Sache der Infosteuer (Tarnbezeichnung "Rundfunkbeitrag") dann Beweis über Falschberatung führen und die Sache derart peinlich machen, dass die ARD-Anstalt erst einmal Pause macht bis zum Entscheid des Bundesverfassungsgerichts.
Achtung, vorher zu klären, ob der konkrete Verbraucherschutzverein kostenlos (!) diesbezüglich berät. Es wird wohl bundesweit kostenlos (!) beraten - richtiger gesagt, die Zahler der Infosteuer (Tarnbezeichnung "Rundfunkbeitrag") bezahlen pro Beratungs-Besuch wohl rund 100 Euro.

Welche Falschberatungen sind "gesichert" (und decken die Interessen ziemlich aller aktiven Forumsteilnehmer ab):

(1) Härtefallprüfung für  Geringverdiener:

Wird immer verweigert, ist aber rechtlich zwingend auf Antrag durchzuführen und dies ohne Pflicht von Sozialbescheid, weil das nicht im Gesetz steht.
Kommt das Falschberatungs-Blabla, dann sofort verweisen auf:
Zitat
  Hier nochmals die "realen" Hauptentscheide BVerfG:
 (alle: --- 1 BvR 3269/08 -  1 BvR 656/10 - 1 BvR 665/10 --- hilfreich 1 BvR 2550/12 RN 5 ))
und bitten, dass die Beratung bitte sehr kompetent dies analysieren möge und dass dann bitte der ARD-Anstalt "die Leviten gelesen werden müssen" durch die Juristen des Verberaucherschutzvereins.

(2) Härtefallprüfung für Nichtzuschauer:
Wird immer verweigert, weil es davon angeblich nur 3 % gibt, also nicht viele.
Tatsächlich sind es 30 %, bei Personen bis Alter 30 sogar rund 70 Prozent.
Wenn der Verbraucherschutz-Experte dies noch nicht gelernt hat, diesen informieren und ebenfalls bitten, dass  dann der ARD-Anstalt "die Leviten gelesen werden müssen" durch die Juristen des Verbraucherschutzvereins.

Sodann, wird vorgeschlagen, hier im Forum in diesem Thread bitte die Beratungserfahrungen berichten. 
(Namen der Berater wie immer abgekürzt - der jeweilige Verein darf aber voll identifizierend benannt werden.)
Besonders schön ist es, sofern hierbei auch schriftliche Auskünfte erzeugt werden können.
Sofern per E-Mail, dann bitte abspeichern als xxxx.txt , aber die Variante "Quellcode" - nämlich inklusive Header. 

Eigenvorteil? - Die Akte bereichern durch die Kernpunkte der Falschbearbeitung.
Im Fall von Klageverfahren beispielsweise an die ARD-Adresse
- mit Kopie an das Gericht "damit die gerichtliche Akte ein vollständiger Spiegel des Vorganges bleibt".

Merke: So lange eine gerichtliche Akte etwa 1x pro Monat etwas rechtlich Erhebliches zugeschickt erhält, kann es passieren, dass das Gericht nie zum Urteilsspruch terminiert. Sobald eine Akte dann 200++ Seiten enthält, zählt sie zu den Akten, die die eventuell nach Erledigungs-Bonus-Karriere-Punkten suchenden Richter dann hoffentlich hassen und meiden wie die Pest.

Merke: Wer auf juristischer Augenhöhe mit den Mitarbetiern der zuständigen ARD-Anstalt streitet - immer mit Adressierung persönlich an den Intendanten - , der hat Aussicht, dass irgendwann um diese Akte "ein Bogen gemacht wird", weil "zu heiß". Es geht ja immer auch um Strafrecht (Risiko von "Inkassobetrug" - der Versuch allein ist bei Betrug strafbar). Das könnte in der Realität recht gut vor Vollstreckungen schützen. 

Neben dem Eigenvorteil wird aber auch Folgendes bewirkt:
Es wird beweiskräftig gemacht, wie systematisch die Manipulation der richterlichen Rechtsprechungsquellen funktioniert.
Ferner - was gerade über interne Mitteilungen belegt wurde - :

(a) Die Verbraucherschutzvereine dürfen überhaupt nicht bezüglich Verwaltungsrecht "beraten". Schön, wenn wir beweisen, wie inkompetent sie es tun, wie oben (1) und (2) mit nahezu 100 % Gewissheit belegen werden.
Sobald die vorstehenden Fragen ausdiskutiert sind, kann man zum Schluss fragen, wieso der Verein erwiesenermaßen hier Rechtsberatung machte, obgleich seine Rechtsberatungs-Autorisierung dies Rechtsgebiet gar nicht umfasst: Verstoß gegen das Rechtsberatungs-Verbot (weil es verstoßfrei durch Nicht-Anwälte nur für das dem Verein autorisierte Rechtsgebiet ist, es sei denn, der jeweilige Berater ist zugleich Rechtsanwalt). 
Da diese Vereine per Gesetz nur für Verbraucher "rechts-beraten" dürfen, sind sie hier in der Falle der Selbstanzeige eines Rechtsverstoßes. Es nützt und hilft überhaupt nicht, die unzulässige Rechtsberatung bezüglich Rundfunkabgabe zu tarnen, indem die "Beitragszahler" notorisch als "Verbraucher" spezifiziert werden.

(b) Für oben (1) liegt Nachweis vor, dass die Verbraucherschutzvereine für die Gesetzgebung genau diese Befreiung im Jahr 2010 eingefordert hatten
und im Gesetz ja auch erhielten. Sie verstoßen mit der Falschberatung für Unmenschlichkeit gegenüber Niedrigverdienern (strikt unzulässiges staatliches Antasten des Existenz-Minimums) gegen das von Ihnen selbst mit herbeigeführte faire Gesetz - und damit gegen den Sinn ihrer ja generell vom Steuerzahler subventionierten Existenz.

Disclaimer: Alles hier im Forum ist nicht Rechtsberatung. :)
Was jemand macht oder nicht macht, ist eigenverantwortlicher Entscheid. Hier werden nur Gedankenblitze vorgetragen oder auch, wie andere Leute das machten oder planen, wird anschaulich berichtet.


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Re: Verbraucherzentralen
#26: 10. Dezember 2017, 23:03
Zitat
bezahlen pro Beratungs-Besuch wohl rund 100 Euro

Der dringende Hinweis, das genau zu recherchieren. Es sind ja nicht nur die Beratungen. Auch Abrufe von den Onlinematerialien, ... Kurz: wir wissen nicht wieviel und wofür genau.

rundfunkbeitrag_a_de


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Wer sieht dich, selbst wenn du ihn nicht siehst?
 - Der ÖRR.

  • Moderator
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Re: Verbraucherzentralen
#27: 10. Dezember 2017, 23:21
Ich habe Anfragen zum Thema Rundfunkbeitrag über E-Mail an die Vzn Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern gestellt. Beide wurden kostenfrei beantwortet (Wenn man mal davon absieht, dass die Beratung mit Beitragsgeldern finanziert wird).
Allerdings fiel auf, dass bei unklaren Sachverhalten der NDR befragt wurde und dessen Aussagen 1:1 übernommen wurden.

Ich gehe davon aus, dass die Verbraucherzentralen nicht über den Gesetzeshorizont des RBStV hinausschauen. Eine notwendige kritische Auseinadersetzung mit dem Gesetz wird vermieden, indem die Ungereimtheiten der NDR-Stellungnahmen nachgeplappert werden.

Da kommen so Sachen bei raus wie
"Sie haben auf ihre Weise Recht, aber der NDR ist da anderer Auffassung."


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„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

  • Beiträge: 7.385
Re: Verbraucherzentralen
#28: 10. Dezember 2017, 23:31
Sollten die Verbraucherzentralen aber nicht den Verbraucher unparteiisch beraten?

Und dazu ist es nötig, sich selbst in die aktuelle nationale wie europäische Rechtslage einzuarbeiten.

Es wird an dieser Stelle auch gerne wiederholt:
Die gültige Rechtslage findet man nicht bei jenem, der durch ein Gesetz evtl. begünstigt wird, was freilich nicht ausschließt, alle Beteiligten ob ihrer Meinung zu befragen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 11. Dezember 2017, 01:36 von Bürger«
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

  • Beiträge: 979
  • So hatten sie es sich auch diesmal wieder gedacht.
Re: Verbraucherzentralen
#29: 11. Dezember 2017, 09:37
Natürlich wäre es schwierig...

...
Allerdings fiel auf, dass bei unklaren Sachverhalten der NDR befragt wurde und dessen Aussagen 1:1 übernommen wurden.

Ich gehe davon aus, dass die Verbraucherzentralen nicht über den Gesetzeshorizont des RBStV hinausschauen. Eine notwendige kritische Auseinadersetzung mit dem Gesetz wird vermieden, indem die Ungereimtheiten der NDR-Stellungnahmen nachgeplappert werden.

Da kommen so Sachen bei raus wie "Sie haben auf ihre Weise Recht, aber der NDR ist da anderer Auffassung."

...auf einzelne Stellen bezogen valide, verallgemeinerbare Aussagen zu treffen, was deren jeweilige Kompetenz i. S. des sogenannten "Rundfunkbeitrags" & die weite deren Horizonts in dem Zusammenhang anlangt. Wenn man aber sich die Verlautbarungen des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen aus 2010 ansieht (Koll. pjotre hat die), kann man schon zu einem anderen Eindruck (klingt ja auch in Deinem Posting an) kommen, als dass die Art & Weise des Umgangs mit der Thematik ursächlich & zwingend auf Nichtwissen oder einen Mangel an Beurteilungsvermögen zurückzuführen wäre.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 11. Dezember 2017, 10:09 von Besucher«
"Es ist dem Untertanen untersagt, das Maß seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen." - v. Rochow

"Räsoniert, soviel ihr wollt und worüber ihr wollt, aber gehorcht!" - Dieser Wunsch Friedr. II. ist wohl der Masse immer noch (oder wieder) Musik in ihren Ohren...

"Macht zu haben, heißt, nicht lernen zu müssen" - Karl Werner Deutsch. Der muss unsere Anstalten & die dt. Verwaltungsgerichtsbarkeit gekannt haben.

 
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