Vorschlag: Bei Verbraucherzentralen die ja kostenlose Beratung erfragen und hierbei Beweiskraft der Falschberatung herbeiführen. Das hat auf jeden Fall auch Eigennutzen. Denn man kann in eigener Sache der Infosteuer (Tarnbezeichnung "Rundfunkbeitrag") dann Beweis über Falschberatung führen und die Sache derart peinlich machen, dass die ARD-Anstalt erst einmal Pause macht bis zum Entscheid des Bundesverfassungsgerichts.
Achtung, vorher zu klären, ob der konkrete Verbraucherschutzverein kostenlos (!) diesbezüglich berät. Es wird wohl bundesweit kostenlos (!) beraten - richtiger gesagt, die Zahler der Infosteuer (Tarnbezeichnung "Rundfunkbeitrag") bezahlen pro Beratungs-Besuch wohl rund 100 Euro.
Welche Falschberatungen sind "gesichert" (und decken die Interessen ziemlich aller aktiven Forumsteilnehmer ab):
(1) Härtefallprüfung für Geringverdiener: Wird immer verweigert, ist aber rechtlich zwingend auf Antrag durchzuführen und dies ohne Pflicht von Sozialbescheid, weil das nicht im Gesetz steht.
Kommt das Falschberatungs-Blabla, dann sofort verweisen auf:
Hier nochmals die "realen" Hauptentscheide BVerfG:
(alle: --- 1 BvR 3269/08 - 1 BvR 656/10 - 1 BvR 665/10 --- hilfreich 1 BvR 2550/12 RN 5 ))
und bitten, dass die Beratung bitte sehr kompetent dies analysieren möge und dass dann bitte der ARD-Anstalt "die Leviten gelesen werden müssen" durch die Juristen des Verberaucherschutzvereins.
(2) Härtefallprüfung für Nichtzuschauer: Wird immer verweigert, weil es davon angeblich nur 3 % gibt, also nicht viele.
Tatsächlich sind es 30 %, bei Personen bis Alter 30 sogar rund 70 Prozent.
Wenn der Verbraucherschutz-Experte dies noch nicht gelernt hat, diesen informieren und ebenfalls bitten, dass dann der ARD-Anstalt "die Leviten gelesen werden müssen" durch die Juristen des Verbraucherschutzvereins.
Sodann, wird vorgeschlagen, hier im Forum in diesem Thread bitte die Beratungserfahrungen berichten. (Namen der Berater wie immer abgekürzt - der jeweilige Verein darf aber voll identifizierend benannt werden.)
Besonders schön ist es, sofern hierbei auch schriftliche Auskünfte erzeugt werden können.
Sofern per E-Mail, dann bitte abspeichern als xxxx.txt , aber die Variante "Quellcode" - nämlich inklusive Header.
Eigenvorteil? - Die Akte bereichern durch die Kernpunkte der Falschbearbeitung.Im Fall von Klageverfahren beispielsweise an die ARD-Adresse
- mit Kopie an das Gericht "damit die gerichtliche Akte ein vollständiger Spiegel des Vorganges bleibt".
Merke: So lange eine gerichtliche Akte etwa 1x pro Monat etwas rechtlich Erhebliches zugeschickt erhält, kann es passieren, dass das Gericht nie zum Urteilsspruch terminiert. Sobald eine Akte dann 200++ Seiten enthält, zählt sie zu den Akten, die die eventuell nach Erledigungs-Bonus-Karriere-Punkten suchenden Richter dann hoffentlich hassen und meiden wie die Pest.
Merke: Wer auf juristischer Augenhöhe mit den Mitarbetiern der zuständigen ARD-Anstalt streitet - immer mit Adressierung persönlich an den Intendanten - , der hat Aussicht, dass irgendwann um diese Akte "ein Bogen gemacht wird", weil "zu heiß". Es geht ja immer auch um Strafrecht (Risiko von "Inkassobetrug" - der Versuch allein ist bei Betrug strafbar). Das könnte in der Realität recht gut vor Vollstreckungen schützen.
Neben dem Eigenvorteil wird aber auch Folgendes bewirkt: Es wird beweiskräftig gemacht, wie systematisch die Manipulation der richterlichen Rechtsprechungsquellen funktioniert.
Ferner - was gerade über interne Mitteilungen belegt wurde - :
(a) Die Verbraucherschutzvereine dürfen überhaupt nicht bezüglich Verwaltungsrecht "beraten". Schön, wenn wir beweisen, wie inkompetent sie es tun, wie oben (1) und (2) mit nahezu 100 % Gewissheit belegen werden. Sobald die vorstehenden Fragen ausdiskutiert sind, kann man zum Schluss fragen, wieso der Verein erwiesenermaßen hier Rechtsberatung machte, obgleich seine Rechtsberatungs-Autorisierung dies Rechtsgebiet gar nicht umfasst: Verstoß gegen das Rechtsberatungs-Verbot (weil es verstoßfrei durch Nicht-Anwälte nur für das dem Verein autorisierte Rechtsgebiet ist, es sei denn, der jeweilige Berater ist zugleich Rechtsanwalt).
Da diese Vereine per Gesetz nur für Verbraucher "rechts-beraten" dürfen, sind sie hier in der Falle der Selbstanzeige eines Rechtsverstoßes. Es nützt und hilft überhaupt nicht, die unzulässige Rechtsberatung bezüglich Rundfunkabgabe zu tarnen, indem die "Beitragszahler" notorisch als "Verbraucher" spezifiziert werden.
(b) Für oben (1) liegt Nachweis vor, dass die Verbraucherschutzvereine für die Gesetzgebung genau diese Befreiung im Jahr 2010 eingefordert hatten und im Gesetz ja auch erhielten. Sie verstoßen mit der Falschberatung für Unmenschlichkeit gegenüber Niedrigverdienern (strikt unzulässiges staatliches Antasten des Existenz-Minimums) gegen das von Ihnen selbst mit herbeigeführte faire Gesetz - und damit gegen den Sinn ihrer ja generell vom Steuerzahler subventionierten Existenz.
Disclaimer: Alles hier im Forum ist nicht Rechtsberatung.
Was jemand macht oder nicht macht, ist eigenverantwortlicher Entscheid. Hier werden nur Gedankenblitze vorgetragen oder auch, wie andere Leute das machten oder planen, wird anschaulich berichtet.