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Autor Thema: Drohende Vollstreckung …  (Gelesen 3368 mal)

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Drohende Vollstreckung …
Autor: 23. Februar 2015, 19:02
Guten Tag,
nachdem Person Q nun eine Woche lang das Forum eingehend studiert und auch die Suchfunktion ausgiebig genutzt hat, hat Person Q das Gefühl wieder am Anfang zu stehen.
Zu seinem Fallbeispiel, das Person Q durchdenkt und besprechen möchte:

Ein Mensch – Person Q – hat allerhand Zahlungserinnerungen erhalten und nicht beachtet, den anschließenden Bescheiden (im Juni und Juli 2014) widersprochen und danach nur Mitteilungen und Mahnungen ohne Rechtsbelehrung erhalten, jedoch keinen Widerspruchsbescheid.
Person Q hat diese Schreiben nicht beachtet und schließlich im Januar 2015 einen Festsetzungsbescheid mit Vollstreckungsandrohung erhalten, dem sie ebenfalls widersprach.

Nun ist aber eine Zahlungsaufforderung des Finanzamtes eingegangen, die ebenfalls eine Vollstreckung zum Thema macht.
Person Q hat rasch einen Pfändungsschutz auf dem Konto eingerichtet. Was könnte sie nun tun? Was antwortet sie dem Finanzamt – antwortet sie überhaupt?

Sie lebt übrigens in einer WG, deren zweiter Bewohner sich „abgemeldet“ hat mit Verweis auf das zwangseingerichtete Beitragskonto von Person Q. Außerdem bezieht Q ALG2, wollte sich aber nicht um diese Auseinandersetzung drücken, und hat sich daher nie befreien lassen.

Person Q ist in Rechtsfragen wirklich vollkommen unbedarft und kann Person Q in den verschiedenen Ablaufschemen, die hier vorliegen, nicht wiederfinden.
Vielen Dank für die Hilfe, die die Schreiber dieses Forums bisher zu all diesen aufregenden Denkspielen und Fallbeispielen geleistet haben.


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Re: Drohende Vollstreckung …
#1: 24. Februar 2015, 02:34
PersonX denkt, dass wahrscheinlich kein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung mit einem Widerspruch gestellt wurde.
Ein Widerspruchsbescheid immer noch fehlt und bereits mehr als 3 Monate vergangen seien.
Möglicherweise könnte eine Klageeröffnung mehr bringen. Auch wäre es möglich Klage gegen eine Vollstreckung zu eröffnen, was aber wahrscheinlich/vermutlich auch Kosten verursacht, in welchem Verhälnis diese zum Betrag der Vollstreckung selbst stehen kann PersonX nicht beurteilen. Eine Zurückweisung ween Nichterhalt der Bescheide wird durch die Widersprüche ausgeschlossen, sofern genau so ein Bescheid, welche widersprochen wurde, vollstreckt werden soll. Aus den fiktiven Daten heraus würde PersonX annehmen das dem so wäre.

Bedeutet,
sollange kein Antrag auf Aussetzung gestellt wurde kann von der Seite der Rundfunkanstalt aus versucht werden zu vollstrecken.
Die Frage ist, ob das Ersuchen, welches ans Finanzamt geleitet wurde dafür rechtlich taugt, also in der Form richtig ist, oder ob dieses auch wie die Schreiben an die Verwaltungsgerichte angreifbar ist.

Eine Person Q wäre zumindest gut beraten, sich dieses Ersuchen entsprechend anzuschauen vorzeigen\kopieren zu lassen, um diese Punkte zu prüfen.
Reagiert eine Person Q gar nicht, kann das normal recht schnell zu einer Kontosperre oder ähnlichem führen, wie das bei einem P Konto ist, kann PersonX nicht beurteilen. Wenn das Finanzamt nicht ans Konto darf, dann kommen diese ja auch wie normale GV persönlich vorbei, was immer das bedeutet.

Person Q hat sicherlich bereits geprüft, dass es nicht eine Fälschung sei, laut einem fiktiven Bild wirkt es auf PersonX aber ehr echt, dennoch schon mal die Telefon Nummern und IBAN geprüft?


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Re: Drohende Vollstreckung …
#2: 24. Februar 2015, 11:50

Hmm, Person Q hatte den Widersprüchen aber eine entsprechende Passage zur Aussetzung der Vollziehung beigefügt (siehe Anhang).
Dennoch versucht man genau diese zu vollstrecken, obwohl nie ein Widerspruchsbescheid angekommen ist. Alle Widersprüche wurden mit formlosen Mitteilungen beantwortet, die nur aus Textbausteinen bestanden.
Die auf der Zahlungsaufforderung angegebenen Bankverbindungen stimmen, die Telefonnummern ebenso.

Besten Dank.


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Re: Drohende Vollstreckung …
#3: 24. Februar 2015, 19:39
Hallo.

Angenommen eine fiktive Person F würde demnächst auch mit so einem Brief rechnen, obwohl sie keinen Wiederspruchsbescheid erhalten hat, könnte ich mir vorstellen dass sie so einen ähnlichen Brief wie den hier beschriebenen verschicken würde.

Frei 8)


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-> Link zur aktuellen Situation einer fiktiven Person F

-> Link zur fiktiven 60-seitigen Klagebegründung einer fiktiven Person F

Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.

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Re: Drohende Vollstreckung …
#4: 24. Februar 2015, 21:51
Zitat
Dennoch versucht man genau diese zu vollstrecken, obwohl nie ein Widerspruchsbescheid angekommen ist. Alle Widersprüche wurden mit formlosen Mitteilungen beantwortet, die nur aus Textbausteinen bestanden.

PersonX würde in so einem Fall sehr schnell das Vollstreckungsersuchen prüfen gehen.
Welche Bescheide dort tatsächlich angegeben wären. Und ob es eine Behauptung der Form geben würde, dass angeblich keine Rechtsmittel mehr gäbe und die Bescheide quasi vollständige Bestandskraft erlangt hätte --> der Wortlaut auf den Schreiben ist etwas anders -> drückt aber aus, dass in den zu vollstreckenden Auflistungen keine Rechtmittel mehr möglich wären. Wäre also aber doch noch ein Widerspruchsbescheid offen, falls die Auflistung genau die Bescheide enthält, welchen widersprochen wurde, dann würde PersonX das Schreiben wegen Fehlen der Voraussetzung Entscheidung über die Aussetzung, und damit einen Mangel beim rechtlichen Gehör zurück weisen. Aus Sicht von PersonX wäre das dann eine rechtswidrige Vollstreckung.


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