PersonX denkt, dass wahrscheinlich kein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung mit einem Widerspruch gestellt wurde.
Ein Widerspruchsbescheid immer noch fehlt und bereits mehr als 3 Monate vergangen seien.
Möglicherweise könnte eine Klageeröffnung mehr bringen. Auch wäre es möglich Klage gegen eine Vollstreckung zu eröffnen, was aber wahrscheinlich/vermutlich auch Kosten verursacht, in welchem Verhälnis diese zum Betrag der Vollstreckung selbst stehen kann PersonX nicht beurteilen. Eine Zurückweisung ween Nichterhalt der Bescheide wird durch die Widersprüche ausgeschlossen, sofern genau so ein Bescheid, welche widersprochen wurde, vollstreckt werden soll. Aus den fiktiven Daten heraus würde PersonX annehmen das dem so wäre.
Bedeutet,
sollange kein Antrag auf Aussetzung gestellt wurde kann von der Seite der Rundfunkanstalt aus versucht werden zu vollstrecken.
Die Frage ist, ob das Ersuchen, welches ans Finanzamt geleitet wurde dafür rechtlich taugt, also in der Form richtig ist, oder ob dieses auch wie die Schreiben an die Verwaltungsgerichte angreifbar ist.
Eine Person Q wäre zumindest gut beraten, sich dieses Ersuchen entsprechend anzuschauen vorzeigen\kopieren zu lassen, um diese Punkte zu prüfen.
Reagiert eine Person Q gar nicht, kann das normal recht schnell zu einer Kontosperre oder ähnlichem führen, wie das bei einem P Konto ist, kann PersonX nicht beurteilen. Wenn das Finanzamt nicht ans Konto darf, dann kommen diese ja auch wie normale GV persönlich vorbei, was immer das bedeutet.
Person Q hat sicherlich bereits geprüft, dass es nicht eine Fälschung sei, laut einem fiktiven Bild wirkt es auf PersonX aber ehr echt, dennoch schon mal die Telefon Nummern und IBAN geprüft?