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Vollstreckungsmaßnahme - Aber nicht an Wohnort

Begonnen von UtzerBen, 22. Februar 2015, 22:07

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UtzerBen

Hallo,

Person P ist wohnhaft in Adresse A als Teil einer Wohngemeinschaft und erhält dort Briefe vom Beitragsservice, beantwortet diese aber nicht. Nach einiger Zeit richtet P einen Nachsendeantrag zu Adresse B ein, ist aber weiterhin bei A wohnlich gemeldet. Der Nachsendeantrag enthält den Zusatz " c/o [name einer dort wohnhaften Person] ", es ist also eindeutig, dass P dort nicht wohnt.
Der erste Brief des Beitragservice wird noch von der Post weitergeleitet, der zweite geht schon direkt zu Adresse B, obwohl P die weiterleitung der Adresse bei der Post nicht zugestimmt hat.
P reagiert weiterhin nicht auf die Post des Beitragsservice, keiner der Briefe war ein Einschreiben.
In der Zwischenzeit beschließen die Personen wohnhaft in Adresse A den Rundfunkbeitrag auch rückwirkend zu bezahlen, Person P meldet sich aber nach wie vor nicht beim Beitragsservice an.

Nun erhält P vom Finanzamt eine Zahlungsaufforderung mit Androhung von Vollstreckungsmaßnahmen und zwar an die c/o Adresse B  unter der P nach wie vor nicht gemeldet ist.

Wie soll sich P nun verhalten?
Kann sich P noch im Haushalt A nachträglich anmelden? Oder sollte P dies lieber nicht tun?