hey,
Ja, das klingt doch ziemlich gut? meiner vorsichtigen Einschätzung nach...
vermutlich wäre es gut, sich das
Vollstreckungsersuchen (=Ausstandsverzeichnis mit Vermerk "diese Ausfertigung ist vollstreckbar"?) in Kopie zeigen zu lassen - da ja nicht mal klar ist, um welche angeblichen Bescheide es überhaupt geht. Ein Bekannter von mir meinte kürzlich, gelesen zu haben, dass einem Schuldner durchaus Einsicht in wesentliche Vollstreckungsunterlagen zu gewähren sei. Evtl. könnte man das bei der Vollstreckungsbehörde (Stadt?...) mal beantragen? - ob die das auch so sehen, weiß man freilich nicht... Ein Bekannter von mir fand es hilfreich, mit diesen Leuten freundlich zu reden.
In einem anderen Bundesland ist so ein der Vollstreckungsbehörde mitgeteilter eigener Einwand von dieser zunächst als
"Widerspruch" und sodann als
"Erinnerung" (gem. § 766 ZPO) gewertet worden. So was kann man bestimmt erfragen oder sogar erbitten? Man wurde dann behördlicherseits aufgefordert, diesen Rechtsbehelf der Erinnerung zu begründen. (Im Forum gibt es hierzu einiges zu finden. z.B. "AG Riesa" von "Bürger", oder
per Suchfunktion "Erinnerung Gerichtsvollzieher Bayern" - dort sollten sich zu stellende Anträge, aber auch weitere Begründungen hauptsächlich zum Thema
Zustellung von Bescheiden finden lassen). Spätestens gleichzeitig mit der Erinnerung erschien es überaus sinnvoll,
Vollstreckungsschutz zu
beantragen (s. dort). (Man könnte insgesamt auch mal die Antworten #7, 9, 15 nachlesen?).
Allerdings zeigt mittlerweile die Erfahrung, dass es fraglich ist, ob mit so einer "Erinnerung" vor einem Amtsgericht durchzukommen ist.
Die AGs befinden häufig, in Verwaltungsvollstreckungsverfahren nicht zuständig zu sein. Es vergeht die Zeit.........
womöglich entstehen ein paar Kosten
, aber ein Versuch mag es wert sein. Zumindest weiß man dann, wie "sein" Amtsgericht so "tickt"
.
Das allersicherste scheint aber (dann) oft ein
Eilantrag,
an das zuständige Verwaltungsgericht zu sein, die Vollstreckung
wegen fehlender Voraussetzungen (=fehlende Bescheide?) zu stoppen. Vielleicht gibts hierzu was im Forum (evtl. Suchfunktion benutzen? z.B.: "VG Verwaltungsgericht Antrag Vollstreckungsschutz"? o.ä.).
(In einer etwas anders gelagerten Angelegenheit sei von einer Person C ein Schreiben an ein Verwaltungsgericht erdacht worden. Suchfunktion: "Eilantrag Vollstreckung kein Bescheid" - vielleicht finden sich dort noch verwertbare Hinweise?)
Notfalls kann man sich hierzu auch persönlich beim VG und bei der Antragsstellung beraten lassen, sagt man. Es soll schon vorgekommen sein, dass man dort ein wenig versucht hat, einen vom Vorhaben abzubringen
. Es soll aber auch schon vorgekommen sein, dass so ein Eil-Antrag gewonnen wurde - das kommt bestimmt ein wenig auf die Ausgangslage (oder auch auf die Richter*) an.
versuch macht kluch... las ich mal