Person A "könnte" zwar evtl. so antworten - die Frage ist aber, ob dies sachdienlich und zielführend wäre...
Es scheint eher geraten, sich die
Vollstreckungsstelle nicht zum Gegner, sondern zum Verbündeten zu machen - und insofern von unfreundlichen Andeutungen (und seien sie auch nur zwischen den Zeilen) eher Abstand zu nehmen...
[...]Geringes mathematisches Verständnis reicht aus, um zu erkennen,
Bezüglich der
objektiven Unmöglichkeit, einen Nichtempfang "nachzuweisen" siehe bitte unter
Hochinstanzliche Urteile bzgl. Bestreiten/Nachweis der Zustellung/Bekanntgabe (Zugangsfiktion)http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13736.0.htmlDaraus geht u.a. auch hervor, dass
- ein fehlender Rücklauf kein ausreichendes Indiz für eine Zustellung ist
- die 3-Tage-Regelung eben keine Zugangs-"Fiktion" ist, sondern lediglich eine "widerlegbare VERMUTUNG"
- im Zweifel der
Absender (die "Behörde") den Zugang
nachzuweisen hat!
- Zweifel bereits bestehen, wenn der Adressat den Zugang - schlicht - bestreitet
- der Adressat dieses Bestreiten auch gar nicht näher substantiieren (begründen oder gar "nachweisen") kann, da er dazu "objektiv nicht in der Lage ist"
Und auch wenn der "Gesetzgeber keine förmliche Zustellung vorsieht", so trägt doch allein der Absender das Risiko einer vereinfachten Zustellung
usw.
PS:
Es könnte mitunter nicht schaden, der Gegenseite (ARD-ZDF-GEZ) auch direkt zu schreiben...
Ablauf +3a Reaktion auf Zwangsvollstreckung ["Beitragsschuldner"]http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74838.html#msg74838Im Weiteren bitte unbedingt noch generell eingehend einlesen, verinnerlichen und versuchen, das Konstrukt & Prozedere zu verstehen
"Schnelleinstieg"Zu allererst bitte hier lesen! Schnelleinstieg, "Erste Hilfe", Hinweise...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12292.0.html