wenn ich das richtig sehe, ginge es in dem fiktiven Fall doch mittlerweile bereits darum, ob der Kläger die (bereits begründete) Klage zurücknimmt oder nicht. Es ginge also darum, was die
Alternativen sind, wie aussichtsreich eine
Berufung in der nächsten Instanz sein kann - da der Kl. damit rechnet, dass seine Klage kurzerhand abgewiesen würde, wenn er sie nicht zurücknimmt.
Dennoch wäre evtl. zu überlegen, ob man auch bei einem solchen Stand des Verfahrens weitere, ergänzende Klagebegründung(en) einreichen könnte.
Frage ist auch, was für
weitere Kosten bei einem Berufungsverfahren entstehen. Die Gerichtskosten sind anscheinend überschaubar. Sind
*** zu erwarten, die der Kl. zu tragen hat, wenn er die Berufung verliert, und wie hoch können solche sein?
Ich könnte mir vorstellen, dass es zu der geschilderten Situation auch schon Diskussionen im forum gibt - ist doch seit dem Urteil aus Leipzig (März 2016) aktuell. Stich-/
Suchworte evtl.: Ruhendstellung aufgehoben o.ä. (hab grad Internetstörung, bitte selbst nachsehen).
*** "Kosten der Gegenseite" (hier hat grad der Forums-
zugeschlagen (eigenmächtiges Löschen des Textes, stattdessen Einfügen von smilies, beim Schreiben von Beiträgen! - was ich hiermit dokumentieren möchte und deshalb so lasse!)
PS:
anscheinend geht mein Internet im Moment grad mal...