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Autor Thema: neue Vollstreckungsersuchen > mit formalen Änderungen (Gläubigerkennung, etc.)  (Gelesen 27234 mal)

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...mir "zugespielt":

Vergleichsweise "neues" Vollstreckungsersuchen des MDR von Anfang Januar 2015...
...mit neuerdings diversen offenkundigen Änderungen/ formalen Korrekturen bzgl. der
bereits mehrfach gerichtlich gerügten formalen Unzulänglichkeiten - insbes. Gläubigerkennung
.

"Wo kein Kläger, da kein Richter" scheint sich wieder einmal zu bestätigen.
Jetzt scheint der Druck so langsam zu wirken. Es kommt etwas in Bewegung... ;D

Bin gespannt, wann die ersten Beitrags-/ FestsetzungsBESCHEIDE mit "korrigierten" Angaben versendet werden...

Auszug
Zitat von: Vollstreckungsersuchen 2015 von ARD-ZDF-GEZ, Auflistung Seite 3
Dem/ Der Beitragsschuldner(in) sind bereits Festsetzungsbescheide und Mahnungen mit folgenden Daten unter der Beitragsnummer xxx zugesandt worden:
[...]
Hervorhebung nicht im Original - zu Bedeutung/ Konsequenzen des Wortes "Festsetzungsbescheide" insbes. hier im Zusammenhang mit dem "Vollstreckungsersuchen" siehe u.a. unter
[Link folgt - bitte etwas Geduld]



Hier also Vergleich alt/ neu

"alt""neu"
   
   
   



"alt" auch bekannt aus...
Quelle:
Post vom Obergerichtsvollzieher (Sachsen, Gläubiger MDR/ Beitragsservice)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11397.msg77136.html#msg77136



Edit "Bürger":
Querverweis aus wichtigem Grunde:
Vollstreckungsersuchen 2020 > (Vermögens-)Drittauskünfte unter 500€
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=33990.0

Siehe jedoch auch
Gesetzentwurf - Pfändungsschutzkonto-Fortentwicklungsgesetz (PKoFoG) 06/2020
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=33908.0



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...mit neuerdings diversen offenkundigen Änderungen/ formalen Korrekturen bzgl. der
bereits mehrfach gerichtlich gerügten formalen Unzulänglichkeiten - insbes. Gläubigerkennung
.

Zwar jetzt anders aufgemacht, ist aber dennoch weiterhin nur ein Briefkasten bei der Rundfunkanstalt (siehe im neuen Schreiben Postanschrift Köln) und die Telefonnummer ist die altbekannte sehr teure Call-Center-Nummer.

Die Post kommt von Köln und geht nach Köln.

Gläubiger ist ein Briefkasten :o

Hier noch das Erlebnis in München dazu:
Widerspruch zur Niederschrift - München
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11071.msg76552.html#msg76552
(Ich war dabei einer der Zeugen)

Zitat:

„Nach Bitte um einen Termin zur Widerspruchsniederschrift wurden wir an der Rezeption des BR mit der Auskunft abgespeist (wie gesagt wir haben für all diese Vorgänge mehrere Zeugen), dass es beim BR in München keine Beitragsserviceabteilung gäbe und wir uns nach Köln wenden müssen für einen Widerspruch zur Niederschrift. Das angehängte Informationsschreiben wurde uns mit einem Lächeln überreicht. Nachdem wir den Druck erhöhten (wir wussten ja, dass es eine Beitragsserviceabteilung um die Ecke gibt) und nach dem Vorgesetzten fragten kam dieser und erzählte uns, der Beitragsservice in München sei keine wirkliche Abteilung, sondern nur eine Art Postkasten, man nähme die Post und leite sie nach Köln weiter. Als ich fragte ob die Abteilung dann zum Beitragsservice gehöre wurde geantwortet: "doch"
Und zum Bayerischen Rundfunk: "nein"
Ich frage mich wie dann der Bayerische Rundfunk einen Festsetzungsbescheid schicken kann???“


Siehe auch unbedingt den Anhang (nur zu sehen, wenn man eingeloggt ist)

Hier in München wurde laut und deutlich und für alle klar vernehmlich gesagt, dass es nur einen Briefkasten für alle Angelegenheiten bzgl. der „GEZ“-Thematiken gibt und alles dann nur nach
Köln weitergeleitet wird.

Die im Anhang aufgeführte Servicenummer stellte sich für mich als „Call-Center“ heraus.
Habe dort mehrmals angerufen und spaßeshalber gefragt, in welcher Stadt ich denn nun gelandet sei. (Görlitz,....) Über die Fachkompetenz will ich garnicht reden, (welche Fachkompetenz?)

Teuer war es außerdem. Man wurde als Anrufer nicht auf diese Kosten hingewiesen.
Und da mangels Fachkompetenz so ein Anruf lange dauern kann, wenn man konkrete Fragen hat
(moment, muss ich mal eben nachfragen) ist schnell der Betrag von 17,98 € auch mal wieder erreicht.
absolut ohne kompetente Ansprechpartner.


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Statement nach der Verhandlung, 16.05.18 BVerfG:
Wegen der zunehmenden schwindenden Akzeptanz, wurde  über mehrere Jahre nun das bestehende Modell ausgedacht, und dabei wortlos hingenommen, dass es dabei zu immensen Kollateralschäden kam/kommt!!!!!!!!

Ich will einfach als ehrlicher Nichtnutzer erkannt, akzeptiert, toleriert und in Ruhe gelassen werden, ohne irgendeine Art von "Schutzgeld" zahlen zu müssen, um nicht in den Knast zu wandern, danke!!!

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Ausgehend von hiesigem Thema kam eine Frage auf

Müssen die Vollstreckungsersuchen keine Rechtsbehelfsbelehrung haben?

welche den grundsätzlichen Aspekt aufwirft...

mangelhafte Aufklärung über Rechtsmittel i.Z. der Zwangsvollstreckung
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13099.0.html

...und ebenda weiterbehandelt wird.


Hier bitte nur noch konkret zu obigem Thema. Danke ;)


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Zwar jetzt anders aufgemacht, ist aber dennoch weiterhin nur ein Briefkasten bei der Rundfunkanstalt (siehe im neuen Schreiben Postanschrift Köln) und die Telefonnummer ist die altbekannte sehr teure Call-Center-Nummer.
Die Post kommt von Köln und geht nach Köln.
Gläubiger ist ein Briefkasten :o

Das wäre wohl eine stark verkürzte Interpretation der Änderungen.
Die Änderungen sind m.E. nach aber als durchaus gewichtig zu erkennen.

Hauptkritikpunkt war ja bisher, dass "Beitragsservice" aufgrund seiner umfänglichen Angaben als möglicher Gläubiger erschien, die jeweilige Landesrundfunkanstalt jedoch aufgrund ihrer mangelhaften und zurückhaltenden Angaben lediglich von "peripherem" Interesse schien.

Durch den bisher fehlenden, gerügten und nun hinzugefügten Zusatz
"Anstalt des öffentlichen Rechts"
sowie der faktische Verzicht auf die Logo-Ansammlung des "Beitragsservice" und stattdessen Angabe einer "c/o"-Adresse der Landesrundfunkanstalt werden zumindest die bisherigen Zweifel darüber beseitigt, wer denn nun von all den bisher auf den Schreiben Genannten (LRA, ARD, ZDF, Deutschlandradio, Beitragsservice) der eigentliche Gläubiger sei.

Ob dies dennoch schon allen formalen Anforderungen genügt, kann wohl nur in der weiteren juristischen Auseinandersetzung geklärt werden.


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Warum geben die nicht die Leipziger Adresse des MDR wie im Impressum angegebenen an?
Dient doch nur weiter zur Verwirrung und dürfte nicht zulässig sein.


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Hallo alle miteinander.

Wo hast Du denn das Vollstreckungsersuchen her? Ich habe lediglich zwei Schreiben vom Gerichtsvollzieher bekommen. Aber nix vom Beitragsservice. Habe die beiden Schreiben mal angehängt. So kann ich natürlich schlecht beurteilen ob das Vollstreckungsersuchen vom Beitragsservice Formfehler enthält. Oder bekommt man das vom Gerichtsvollzieher vorgelegt?

Was mich auch wundert ist, dass die beiden Schreiben vom Gerichtsvollzieher keinerlei Rechtsbehelfsbelehrung enthalten. Jedes Knöllchen das einem vom Ordnungsamt zugeschickt wird hat so etwas. Hier ist übrigens auch eine Adresse in Köln genannt und nicht die Adresse des MDR in Leipzig. Ich denke mal dass das auf dem Vollstreckungsersuchen dann genau so sein wird. Alles sehr mysteriös...

Gruß, der Flummii

Anhängen funktioniert leider net. 300KB is nen bisl wenig.


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Was mich auch wundert ist, dass die beiden Schreiben vom Gerichtsvollzieher keinerlei Rechtsbehelfsbelehrung enthalten.
siehe u.a. unter
mangelhafte Aufklärung über Rechtsmittel i.Z. der Zwangsvollstreckung
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13099.0.html


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  • Beiträge: 860
Mr. X erhielt 2014 auch ein Schreiben vom OGV mit der Anlage ähnlich des 'alten' Vollstreckungsersuchens wie oben abgebildet. Man könnte sagen: nahezu 1:1 identisch, bis auf ein paar Kleinigkeiten. D.h. alles vorgefertigte Textbausteine und nur die Beitragsnummer der Name und die LRA werden eingefügt. Man ist dort nur eine Beitragsnummer.

Mr. X hat eine Beschwerde ans Amtsgericht geschrieben und ein nichtssagendes Schreiben zurück erhalten.
In der Beschwerde wurde der grobe Formfehler des OGV bemängelt, dass er geschrieben hatte:
'  Zwangsvollstreckungssache
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice , Freimersdorfer Weg 6, 50829 Köln, Aktz. -XYZ-  ...  '

Auf diesen Formfehler wurde gar nicht eingegangen.
Nur Gesafte, Geschwalle dass einem schlecht wird beim Lesen.


Diesem Schreiben war eine Stellungnahme des BS angefügt, die ich dem werten Publikum nicht vorenthalten möchte.
Das AG schreibt, dass die Gegenseite zu dem Vorwurf gehört wurde.
( Gegenseite ist ja die LRA )

Zitat
links oben
das Amtsgericht

rechts oben
die kompletten Daten von ARD ZDF DR BS mit Tel. Anschrift wie bekannt.

Rundfunkbeitrag
Mr. X, Straße, Stadt

Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für ihre Information.

Sie bitten in der o.a. Angelegenheit um Stellungnahme.

Zu der vom Schuldner vorgetragenen Thematik waren beim BGH zwei Rechtsbeschwerden anhängig.

Der BGH hat nunmehr mit Beschluss vom 11.06.2015 entschieden ( AZ BGH I ZB 64/14 ).
Damit sind sämtliche Zweifel am Vorliegen der Vollstreckungsvoraussetzungen ausgeräumt.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 10. September 2015, 00:21 von Bürger«

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Zwei Entscheidungen des LG Tübingen - eine wurde behandelt, eine bleibt offen - wie können damit alle Sachen ausgeräumt sein?

Insgesamt bedeutet das jedoch nur, das Inhalt und Form zumindest im ersten behandelt wurden.
Bitte dann immer prüfen ob Inhalt und Form Bestandteil der jeweiligen Beschwerde ist, oder ob es Grundsätzlich um fehlende Bescheide geht. Fehlende Bescheide sind nach Information einer PersonX nicht vom BGH behandelt wurden. Ein Verweis deshalb darauf wie Verblendung aussieht.

Deshalb hier zum Verstehen lesen:

Antwort 46, und folgende unter
AG Riesa/ AG Dresden > fehlender Bescheid > §766 ZPO oder §40 VwGO? AG oder VG?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13609.msg103193.html#msg103193


Edit "Bürger":
Hier bitte nur weiter zum Kern-Thema des Threads, welches da lautet
neue Vollstreckungsersuchen > mit formalen Änderungen (Gläubigerkennung, etc.)
Danke für die Berücksichtigung.


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Zur Beachtung für alle Interessierten... ;)

Es gibt einen erneuten "Rundumschlag-Beschluss" des LG Tübingen vom 09.09.2015...

Rundfunkbeiträge – Gläubiger und Vollstreckungsbehörde (LG Tübingen 9.9.15)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15766.0.html

...in welchem der Gegenstand des Verfahrens zwar ein augenscheinlich noch nicht "angepasstes" Vollstreckungsersuchen aus 2014 war - insofern die Tragweite dieses Beschlusses bzgl. der Formalien bei aktuellen Vollstreckungsersuchen zumindest ein Teilen eingeschränkt sein könnte, wobei aber dennoch einige - nicht unwichtige - Punkte auch auf die neueren Vollstreckungsersuchen und Vollstreckungspraktiken übertragbar zu bleiben scheinen... ;)


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Da hat sich nicht einmal jemand die Mühe gemacht den telefonischen Kontakt in den neuen Ersuchen zu ändern. Entschlüsselt man die Faxmummer so erhält man die o2215o6125o7. Diese ist seit mindestens dem 12.10.2010 dem BS zugeordnet.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 02. Februar 2016, 22:14 von Bürger«

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Aus dem sächsischen Verwaltungsvollstreckungsgesetz
http://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/2655-SaechsVwVG

Zitat
§4 "(3) Einem Vollstreckungsersuchen nach Absatz 2 darf, soweit nichts anderes bestimmt ist, nur entsprochen werden, wenn es folgende Angaben enthält: ... 2. die Bezeichnung des zu vollstreckenden Verwaltungsaktes unter Angabe der erlassenden Behörde, des Datums und des Aktenzeichens"

Ich nehme an, dass "Vollstreckungsersuchen des Mitteldeutschen Rundfunk" die Bezeichnung des zu vollstreckenden Verwaltungsaktes unter Angabe der erlassenden Behörde darstellt. Mir stellt sich die Frage, ob Datum und Aktenzeichen gleichberechtigt mit aufgeführt werden müssen und nicht klein rechts oben unter der fragwürdigen Kölner Postanschrift des MDR.

Weiterhin könnte man Fragen, inwiefern die Beitragsnummer des Schuldners beim BS gleichzeitig das Aktenzeichen der erlassenden Behörde (MDR) ist?


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Zitat
Weiterhin könnte man Fragen, inwiefern die Beitragsnummer des Schuldners beim BS gleichzeitig das Aktenzeichen der erlassenden Behörde (MDR) ist?

Das ignorierte das Gericht Dresden im Beschwerdeverfahren bereits im vergangenem Jahr.


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https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=33990.0

Siehe jedoch auch
Gesetzentwurf - Pfändungsschutzkonto-Fortentwicklungsgesetz (PKoFoG) 06/2020
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=33908.0


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