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Autor Thema: Letzte Zahlungserinnerung, mögliche Vorgehensweise  (Gelesen 1953 mal)

F
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Es geht um folgenden Zusammenhang.

Person A wohnt mit Person B  seit X-Jahren an einem gemeinsamen Ort und erhält Mitte des Jahres das erste Schreiben. A und B sind zu dem Zeitpunkt beruflich so ausgelastet, dass kaum Zeit und mentale Kapazität übrig bleibt um sich ausführlich darum zu kümmern. Hinzu kommt das gesammelte Wissen aus dem Netz, dass bis fast kurz vor Schluss die Briefe weitestgehend ignoriert werden können. Nachfolgend kommen auch einige weitere Schreiben, unter anderem die Zwangsanmeldung etc.

Nun sieht es bei Person A zeitlich besser aus und genau passend kommt auch die sogenannte letzte Zahlungserinnerung, in der die Festsetzung eines Gebühren/Beitragsbescheides angekündigt wird, falls die Zahlung von Summe 4XX nicht innerhalb von zwei Wochen erfolgt. Selbstverständlich hat das Schreiben über eine Woche für die Zustellung benötigt.

Die Person A hat nochmals recherchiert und ist jetzt ein wenig verwirrt. Es kann einerseits so verstanden werden, dass erst dem nun angekündigtem Beitragsbescheid widersprochen werden soll, andererseits dass bereits alles verloren ist und Person A doch nun zahlen sollte und alle weiteren Zahlungen verweigern und danach wieder von vorne beginnen.

Die Person A hat nun überlegt die Zahlungserinnerung zu beantworten und nach der Grundlage für diese zu erfragen. Alle vorherigen Schreiben sind nämlich nie angekommen und Person A wüsste rein von nichts und ist sehr überrascht. Wäre dies eine gute Strategie, oder sollte Person A besser andere Lösungswege ergründen?


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Es kann einerseits so verstanden werden, dass erst dem nun angekündigtem Beitragsbescheid widersprochen werden soll, andererseits dass bereits alles verloren ist und Person A doch nun zahlen sollte und alle weiteren Zahlungen verweigern und danach wieder von vorne beginnen.
Erst der Beitrags-/ FestsetzungsBESCHEID setzt (wie der Name schon sagt) die Beiträge fest und bietet in seiner Rechtsbehelfsbelehrung überhaupt die vorgesehenen Rechtsmittel an.
Insofern ist auch noch nicht "alles verloren", sondern geht gerade erst los... ;)

Die Person A hat nun überlegt die Zahlungserinnerung zu beantworten und nach der Grundlage für diese zu erfragen. Alle vorherigen Schreiben sind nämlich nie angekommen und Person A wüsste rein von nichts und ist sehr überrascht. Wäre dies eine gute Strategie, oder sollte Person A besser andere Lösungswege ergründen?
Die Zahlungserinnerung zu beantworten wäre ebenso müßig, wie die "Grundlage für diese zu erfragen", da diese - wenn auch augenscheinlich auf verfssungswidrige Art und Weise - mit dem sog. "Rundfunkbeitragsstaatsvertrag" (RBStV) gegeben ist.


Die Einlegung der in der Rechtsbehelfsbelehrung des Bescheids benannten Rechtsmittel (i.d.R. Widerspruch) innerhalb der ebenfalls dort angegebenen Frist nach Zustellung = Bekanntgabe (i.d.R. 1 Monat) entspräche auch dem
Kurzüberblick über den regulären, "offiziellen" und legalen Weg von
Widerspruch & Klage gegen den sog. "Rundfunkbeitrag"

Ablaufschema/ Kurzübersicht - Anmeldung/ Bescheid/ Widerspruch/ Klage
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.0.html

Auch hilft es nachzuschauen, um welche Art von Schreiben es sich konkret handelt, d.h. wo dieses einzuordnen ist im
Ablauf - Beispielablauf
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74416.html#msg74416


Bitte unbedingt generell eingehend einlesen, verinnerlichen und versuchen, das Konstrukt & Prozedere zu verstehen ;)
"Schnelleinstieg"
Zu allererst bitte hier lesen! Schnelleinstieg, "Erste Hilfe", Hinweise...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12292.0.html


Da diese allgemeinen Fragen schon mehrfach und ausgiebig im Forum behandelt wurden, bleibt dieser Thread zur Vermeidung von Mehrfachdiskussionen und somit auch zur Wahrung der Übersicht des Forums mindestens vorübergehend geschlossen. Danke für das Verständnis.


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