Der alten Dame ist es sicher nicht zuzumuten den Weg durch die Instanzen zu gehen oder eine Vollstreckung abzuwehren. Aber so kann auch sie ihren Beitrag (nicht) leisten.
Das war nicht mein Ansatz. Ich würde niemandem der sich nicht mit der Materie auseinandergesetzt hat empfehlen den Instanzenweg zu beschreiten.
Aber mal ganz ehrlich!!! Niemand kommt doch auf die Idee seine Einkommenssteuer ohne Bescheid zu bezahlen. Auch die Vorrauszahlungen erfolgen aufgrund von Bescheiden.
Warum also dann beim Rundfunkbeitrag?
Also sollen doch die LRA´s allen Beitragszahlern Beitrags- und Festsetzungsbescheide senden. Dann einmal Widerspruch einlegen und auf den Widerspruchsbescheid warten.
Sollten das genug aktuelle Beitragszahler machen gibt es in den LRA´s eine Menge zu tun und die Bearbeitungszeiten werden mehrere Monate wenn nicht Jahre dauern.
Was hätte der normale Beitragszahler für ein Risiko? Ich sehe nur den Säumniszuschlag von 8 EUR. Porto für einen Widerspruch. Und die Zeit.
Was wäre der Nutzen? Sollte in dieser Zeit eine höchstrichterliche Klärung dazu führen das der Beitrag neu geregelt wird könnten die Bescheide aufgehoben werden.
Aber eben nur die Bescheide, gegen die Widerspruch eingelegt wurde. Die Beitragszahler die keinen Widerspruch eingelegt haben werden die Beiträge wohl nicht mehr zurückfordern können.
Eine rückwirkende Regelung die alle Beitragszahler betrifft würde ich in den Bereich der Wunschvorstellungen verbannen.