Ausführungen RA Bölck in etwa wiedergegeben:
Wichtig ist, wie im Kirchhof Gutachten, die Möglichkeit der Widerlegbarkeit
(Anmerkung von mir auch aus dem Gutachten von Kirchhof:
Kein weiterer Beitrag für eine 2. Wohnung, Befreiung der Studenten)
Sich einfach aus diesem Gutachten nur die Rosinen herauszupicken, hmm
Ebenso: Säumniszuschlag, Typisierung (diese Themen wurden im Forum schon
ausführlich behandelt)
RA Bölck Rede:
Ansichten zu der Frage: was ist gesetzwidrig und wie wird vorgegangen, sollte dagegen verstoßen werden.
Bsp.: wer falsch parkt wird bestraft (Einzelverfolgung)
Aber es darf keine Generalverurteilung geben.
Link
Video:
https://www.facebook.com/video.php?v=904419526256542RA Bölck: Rückkehr zum alten Gebührenmodell
Link
https://www.youtube.com/watch?v=_5cF7gj9STAAussage von Thomas Bellut, ZDR-Intendant:
„Dass einfach mehr zahlen und die Ehrlichen werden dadurch belohnt, die schon immer bezahlt haben, denn die Lasten werden auf mehr Schultern verteilt.
Nochmal das Video von der Verhandlung in Münster:
https://www.facebook.com/video.php?v=904419526256542Aussage von Roland Boysen, Rechtsabteilung WDR:
„Ich glaube, dass der Gesetzgeber hier eine gerechte Regelung geschaffen hat. Das zeigen auch die ersten Ergebnisse, dass nämlich jetzt die Leute, die vorher vielleicht auch zu Unrecht nicht bezahlt haben erfasst werden durch den Rundfunkbeitrag.
Dazu nur kurz: wer eine Ordnungswidrigkeit begeht (falsch Parken) wird individuell bestraft
(auch Ordnungswidrigkeiten!, keine Generalverurteilung!)
Link: Sie könnten aber!
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13002.msg90658.html#msg90658Orginal Roland Boysen in etwa wiedergegeben:
Def. Der Notwendigkeit eines „milderen Mittels“ als es damals bei der „GEZ“ vollzogen wurde fragwürdig.
Dort angeblich massenhafte Durchsuchungen der Wohnungen (allerdings: nur Ordnungswidrigkeit als Tatbestand!)
Bzw. jetzt dann aktuell: durch die Staatsanwaltschaft, mittels Polizeiunterstützung,
die Überprüfung der „Glaubwürdigkeit“ der getätigten Aussagen: ich habe kein „Empfangsgerät“.
(Wir heissen übrigens nicht alle „Hoeness“)
Wenn rechtliche Abweichung, dann gibt es immer noch die Möglichkeit, der Regulierung auf rechtlicher Basis: Ordnungswidrigkeitsverfolgung (Steuerfahndung etc.)
Meiner Meinung nach sollte man immer ersteinmal von einem ehrlichen Mitbürger
ausgehen, warum auch nicht.
Wenn ich mir dagegen die seit dem 1.1.13 vom Beitragsservice als besondere Serviceleistung durchgeführte Vorgehensweise anschaue, ich könnte k.......
Zwangsanmeldung, sie haben Ratenzahlung vereinbart, Zwangvollstreckung, Vermögensauskunft, Schufaeintrag, Androhung von Freiheitsentzug, Haftbefehl, Kontopfändung (direkt beim Arbeitgeber, evtl. dadurch Jobverlust) Abgreifen des Geldbetrages über dem „Existenzminimums“, Klageverläufe, Abbügeln von Klagen etc.
mir ist jetzt schlecht......)
Und all dies wird außerdem noch durch die Gerichte bestätigt