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  • BERUFUNG - OVG Münster - 12. März 2015 um 10:15: 12. März 2015

Autor Thema: BERUFUNG - OVG Münster - 12. März 2015 um 10:15  (Gelesen 123445 mal)

m
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Hallo Ihr Lieben,

großen Dank an dich Karlsruhe für den wunderbaren Live-Ticker während der Verhandlung.
Auch die körperliche Präsenz von anderen Forumsmitgliedern, den anderen Betroffenen im Gerichtsaal sowie der Zuspruch aus dem Forum ist enorm wichtig und gibt Rückhalt gegen das  Abkassieren von uns Nichtnutzern der öffentlich-rechtlichen Programme. Nur gemeinsam sind wir stark und können den Weg weiter verfolgen. Wir lassen uns nicht durch eine aufgedrängte, mehrfach redundante und nicht gerade vertrauensvolle, 21 Millionen € pro Tag teure Überangebot-Option für Information und Unterhaltung kleinbekommen.

Bevor ich euch noch ein paar weitere Ergänzungen zu dem bereits vorgetragenem Geschehen mache, ein paar Eindrücke zum Auftakt der Verhandlung:

Am Gerichtsgebäude angekommen traf ich auf eine ca. zehn Mann starke Gruppe inkl. des Herrn Rechtsanwalt Bölck und einiger Presse/TV (RTL/WDR/…) Leute mit denen wir uns ebenfalls kurz unterhalten haben.

Nachdem wir durch die Sicherheitskontrollen wie am Flughafen und anschließendem kurzem Interview mit Herrn Bölck durch waren, nahmen wir im Saal neben dem anderen Mitkläger mit Rechtsanwalt am "Verhandlungstisch" Platz.

Meine Gerichtsmappe


legte ich vor mir auf den Tisch ab. Die Presse/TV Leute gingen sogleich in Stellung und machte Minutenlang von uns, dem Saal und der Gerichtsmappe Aufnahmen. Die Gerichtsmappe schien die Presse/TV sichtlich zu interessieren (:)) da Sie sogar davon mehrere Nahaufnahmen gemacht haben. Möglicherweise taucht das Bild in den Nachrichten mit auf, soweit es nicht wie bisher in solchen Fällen wie von Zauberhand wegzensiert wird. Warten wir es ab.

Die weiteren Eindrücke und Informationen folgen bald. Vorerst muss ich was gegen den großen Hunger unternehmen.

Bis bald und viele Grüße
Maxkraft



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  • IP logged  »Letzte Änderung: 13. März 2015, 17:13 von Viktor7«

K
  • Beiträge: 2.246


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"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

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  • #GEZxit
    • Online-Boykott – Das Portal gegen die jetzige Art des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und dessen Finanzierung
Als ich die Argumentation gelesen hatte, spürte ich bereits innerlich, dass die Klagen abgeschmettert werden. Bereits frühere Klagen monierten dieselben Punkte und mit jeder weiteren Farce, Entschuldigung, mit jedem neuen Gerichtsbeschluss, der nichts anders macht, als das nachzulabern, was andere davor verbockt haben, wird es für die Richter leichter, in diesem Mainstream zu bleiben.

Aus diesem Grund ist es egal, wie das Kind heißt: Gebühr, Beitrag, Schutzgeld, Zwangsentgelt usw. – solange die Gerichte weiter entscheiden, das sei alles konform mit dem Grundgesetz und sonstigen anderen Gesetzen und Verordnungen, wird sich so schnell nichts ändern. Daher sollte man an einer anderen Stelle ansetzen, die mir bei allen bisher geführten Verhandlungen fehlt:

»Brauchen wir als Gesellschaft diesen öffentlich-rechtlichen Rundfunk und ist dieser so wichtig, dass er von der Gemeinschaft – auch von nicht Konsumenten und sogar Ablehnern – zu finanzieren ist?«

Der Beweis dafür, dass wir diesen ÖRR brauchen, hat bisher niemand erbracht. Alles sind entweder Behauptungen oder Ansichten aus der Mitte der 80er Jahre des vorigen Jahrhunderts.

Wenn es uns gelänge, die fehlende Notwendigkeit dieses ÖRR zu beweisen bzw. der Gegenseite gelingt es nicht, diese Notwendigkeit mit Fakten zu untermauern, dann ist das System nicht notwendig. Damit entfällt automatisch die Notwendigkeit, es am Leben durch Zwang zu erhalten – gleichgültig wie das Kind heißt oder ob gegen das GG verstößt.

Daran sollten wir arbeiten.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 12. März 2015, 20:55 von René«

B
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Wenn es um den vermeintlichen "Erfolg" der öR geht, dann sind die Medien schnell dabei, es rauszuposaunen und sich auf die Schulter zu klopfen... Jetzt sollte man exakt diese Redaktionen anschreiben und einen Artikel im gleichen Ausmaß über die Missstimmung gegenüber den öR und den Eingriff in die Grundrechte der Bürger fordern!


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"Die Geschichte des Fernsehens ist eine Geschichte voller Missverständnisse. Dabei hat dieser kleine Kasten vielleicht mehr für die Verblödung der Menschheit getan als jedes andere Medium." - Oliver Kalkofe, Kalkofes letzte Worte, Eichborn, 1997, S. 22

B
  • Beiträge: 422
könnte man in einem derartigen Prozess nicht auch Schäubles Gutachter als Zeugen hinzuziehen? Die haben sicher auch noch einiges klarzustellen...


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Uwe

  • Moderator
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  • Angst und Geld habe ich nie gekannt :-)
    • gez-boykott.de
"- Gutachter wehren sich gegen Kritik aus der Politik"

Widerspruch der Wissenschaft: Die Autoren des brisanten Gutachtens zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk wehren sich gegen die Vorwürfe aus den Reihen der Politik und Senderanstalten.


http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13449.0.html


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 12. März 2015, 22:06 von Viktor7«
Schnelleinstieg | Ablauf | FAQ-Lite | Gutachten
Lastschrift kündigen + Teil werden von
www.rundfunk-frei.de

  • Beiträge: 3.239
Und wieder mal ein tolles Fundstück eines Mitgründers der runden Tische sowie Mitstreiter der Infostände:
Das Urteil vom 20.März 2015, obwohl heute erst der 12. März 2015 ist, präsentiert auf ovg/nrw.de:
http://www.ovg.nrw.de/behoerde/presse/pressemitteilungen/index.php
Im Link wird jedoch das korrekte Datum verwendet.
Falls es verschwindet, ein Screenshot als Anhang, bitte Freischaltung abwarten


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 12. März 2015, 22:32 von Roggi«

  • Beiträge: 465
  • Ist Unrecht per Gesetz Recht - Widerstand Pflicht
Wenn ich die Begründung der Kammer vom OVG lese, liesst sich das wie eine Werbebroschüre der Landesrundfunkanstalten. Ich frage mich warum das OVG Revision beim Bundesverwaltungsgericht zugelassen hat, da nicht eine positive Silbe für ein winziges, klitze-kleines Argument der Kläger zu lesen ist.

Politik&ÖRR&Verwaltungsgerichte: Ihr macht Euch damit keinen Gefallen. Sollte nach vielen Jahren nur das Bundesverfassungsgericht feststellen das es mörderisch stinkt im Rundfunkland, dann habt ihr alle Glaubwürdigkeit restlos verloren. Wie können alle Gerichte der unteren Ebenen unisono aus Hochglanzbroschüren der ÖRR zitieren ohne sich inhaltlich mit den Argumenten der Kläger zu befassen? Das ist Rechtsbeugung auf höchsten Filzlevel! Damit machen sich ganze Hierarchien von Gerichten unglaubwürdig und das bleibt dann nicht nur an den Rundfunkurteilen haften.

Hier scheint mit politischen Zwang ein Rundfunksystem aufrecht erhalten zu werden, dessen Erhaltung mehr permanenten Schaden in der Gesellschaft bewirkt als dessen Abwicklung.


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LeckGEZ*

*Nickname ist von meinem ZufallsgeneratorTM über einen langen Zeitraum ermittelt worden und erhebt keine Ansprüche auf Sinn- oder Vollständigkeit. Wäre jedoch bereit, diesen auch für die Politik arbeiten lassen zu wollen. (Tantiemen bitte per PM. Bitte nix unterhalb Intendanten-Gage, Politiker-Nebenjob oder Filz-Beraterhonorar)

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  • Beiträge: 272
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Bevor ich euch noch ein paar weitere Ergänzungen zu dem bereits vorgetragenem Geschehen mache, ein paar Eindrücke zum Auftakt der Verhandlung:

Am Gerichtsgebäude angekommen traf ich auf eine ca. zehn Mann starke Gruppe inkl. des Herrn Rechtsanwalt Bölck und einiger Presse/TV (RTL/WDR/…) Leute mit denen wir uns ebenfalls kurz unterhalten haben.

Nachdem wir durch die Sicherheitskontrollen wie am Flughafen und anschließendem kurzem Interview mit Herrn Bölck durch waren, nahmen wir im Saal neben dem anderen Mitkläger mit Rechtsanwalt am "Verhandlungstisch" Platz.

Meine Gerichtsmappe


legte ich vor mir auf den Tisch ab. Die Presse/TV Leute gingen sogleich in Stellung und machte Minutenlang von uns, dem Saal und der Gerichtsmappe Aufnahmen. Die Gerichtsmappe schien die Presse/TV sichtlich zu interessieren (:)) da Sie sogar davon mehrere Nahaufnahmen gemacht haben. Möglicherweise taucht das Bild in den Nachrichten mit auf, soweit es nicht wie bisher in solchen Fällen wie von Zauberhand wegzensiert wird. Warten wir es ab.

Die weiteren Eindrücke und Informationen folgen bald. Vorerst muss ich was gegen den großen Hunger unternehmen.

Bis bald und viele Grüße
Maxkraft



Teil 2:

Am Anfang folgte eine recht gute Zusammenfassung des Sprechers des Senats in dem einige wichtige Punkte der Berufungsklage kurz angesprochen wurden.

Die erneut sehr fundierte und engagierte Begründung von Herrn Bölck mit konkreten Belegen der Verfassungswidrigkeit des Rundfunkbeitrags und des Landeszustimmungsgesetzes zum RBStV, anhand ergangener Urteile des Bundesverfassungsgerichts, nahm gebührende Zeit in Anspruch. Ich hatte vielfach den Eindruck, welches sich in etwa so beschreiben lässt:

Rede nur ruhig weiter, wir haben bereits unsere Meinung längst gefällt. Wir warten nur so lange, bis du mit dem Vorbringen der Argumente durch bist.

Deutlicher als es der Herr Rechtsanwalt Bölck die Verstöße gegen die Verfassung und die entsprechenden höchstrichterlichen Urteile des Bundesverfassungsgerichts vorgetragen hat, kann man es kaum vorbringen.

Nach nur ca. 1 Std. und 45 Min. "Bedenkzeit" kam schon das bereits bekannte Urteil.

Entgegen dem zweiten Rundfunkurteil des Bundesverfassungsgerichts mit der bindenden Festlegung der fehlenden Gegenleistung und dem fehlenden Leistungsaustausch spricht das OVG Münster dennoch von einer Gegenleistung, obwohl es für die Nichtnutzer der ö.-r. Programme eine gegen den Willen gerichtete Nötigung ist.

Das OVG hält an der veralteten Typisierung fest. Veraltet wegen der nicht mehr heute vorhandenen 1 zu 1 Beziehung von ausschließlichen ö.-r. Programmen und den Empfangsgeräten, die willentlich für diese Programme angeschafft wurden. Die Nutzung der heutigen Multifunktionsgeräte ist vielfältig und nicht auf die einzige ö.-r. Option beschränkt. Die Multifunktionsbildschirme werden für Präsentationen, zum Ansehen von priv. Fotos/Filmen, Filmen auf Abruf oder als Bildschirm für DVD/Blu-ray, andere Recorder und Spielkonsolen, YouTube und Internetinhalte sowie Internetradio, Auslandssender und die priv. TV und priv. Pay-TV verwendet. Wo ist hier der konkrete Zusammenhang mit den ö.-r. Programmen? Ich sehe keinen. Wie kann man von einer "Gegenleistung" für gegen den Willen aufgedrängte Programme als Richter eines OVGs sprechen?

Den Richtern muss die Willkür voll bewusst sein und soll beim Verlesen des Urteils lt. Aussagen der Anwesenden von den Gesichter abzulesen gewesen sein.

Was ist die Taktik? Hier stimme ich mit Radio_Libertas vollkommen überein:

"Man hofft, so die Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht der Anzahl nach gering zu halten und hofft, dass den (privaten) Klägern finanziell die Puste ausgeht."


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v

vmp

  • Beiträge: 94
Wenn es das Ziel wäre, die Klagen vor dem BVerfG gering zu halten, wäre es doch sinnvoller eine Welle Klagen durchzulassen und andere Verfahren bis zur Entscheidung ruhend zu stellen.
Was soll denn der Käse, dass die anfangen jedes Gericht mit unseren Anliegen zu nerven, obwohl sie genau wissen, dass die Entscheidung sowieso vom BVerfG gefällt werden muss.

Das komplette Instanzensystem erscheint mir dahingehend in diesem Falle absolut unverständlich umständlich. Ich meine, wenn die Gerichte wissen, dass es nur in höchster Instanz geklärt werden kann, wieso muss man dann trotzdem die kompletten Instanzen beschreiten? Absolute Geld- und Zeitverschwendung, sowohl für die Kläger, als auch für die Richter.
Selbstverständlich muss es eine Ordnung geben und man kann nicht mit jedem Anliegen direkt zum BVerfG durchgelassen werden, aber bei so vielen Klagen in diesem Sachverhalt, ist es unausweichlich dass diese Sache dort eh hinkommt und alle anderen Instanzen werden sinnlos belagert.


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  • Beiträge: 272
Mehr Zeit bis zur echten Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks bedeutet einfach mehr Geld.


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T
  • Beiträge: 334
Ein Augenzeuge übermittelt seinen Kommentar zur heutigen Sitzung, die dem Forum noch zu später Stunde weitergeleitet sei.

Zitat
Eine weitere Tiefstunde der deutschen Justiz präsentiert heute das Oberverwaltungsgericht NRW mit seiner Abweisung der Berufung. Die Sitzung begann zunächst mit Verspätung, da die beiden Vertreter des WDR verspätet aus Köln angereist sind (!). Von den drei hauptamtlichen und zwei ehrenamtlichen Richtern beginnt der Berichterstatter Dr. Maske mit einer kurzen Zusammenfassung der Klagepunkte, die in der Frage nach der Verfassungsmäßigkeit des Rundfunkbeitrags konvergieren. Dann stellt die vorsitzende Richterin Brauer nochmals die wesentliche Punkte zusammen (Gesetzgebungkompetenz der Länder, die Frage, ob die Empfangsmöglichkeit eine Gegenleistung darstelle, die Zulässigkeit der Typisierung, schließlich die Bemerkung, dass der Wechsel des Anknüpfungspunktes von der Geräteabhängigkeit zu Raumeinheiten als eine Reaktion auf Vollzugsdefizite zu werten sei). Das macht alles noch einen sachlichen Eindruck und lässt daran denken, dass sich die Richter mit den Argumenten auseinandergesetzt hätten. Dann folgt ein brillantes Plädoyer von Rechtsanwalt Bölck, der anschaulich vorführt, wie der derzeitige Rundfunkbeitrag nicht den abgaberechtlichen Erfordernissen einer Beitragserhebung entspricht. Die Ausführungen sind so einleuchtend und anschaulich dargelegt, dass eigentlich alle Anwesenden im Gerichtsaal davon überzeugt sein müssten. Die kurze Entgegnung des WDR-Vertreters (ein Roland Boysen?) fällt äußerst schwach aus, er bemerkt, dass statistisch von einer flächendeckenden Erreichbarkeit des Rundfunkangebots von annähernd 100% auszugehen sei (war aber gar nicht Thema der Klage), bemerkt dann noch, dass auch wenn man kein Fahrrad fährt, dennoch für den Ausbau der Fahrradwege aufkommen muss (gibt es jetzt bald einen Fahrradbeitrag einfach für alle?) und schließt mit der Bemerkung, dass "er persönlich" die neue Regelung gerecht finde und es auch gut funktioniere. Hinterläßt einen sehr unprofessionellen Eindruck. Dann nimmt das Gericht die Klaganträge auf und kündigt an, sich zur Beratung auf unbestimmte Zeit zurück zu ziehen. RA Bölck fragt überrascht, ob denn bereits heute mit einer Urteilverkündung zu rechnen sei. Die vorsitzende Richterin bejaht, aber mann könne keinen Zeitpunkt nennen. Der Gerichtssaal leert sich daraufhin weitgehend. Nur wenige verbleiben im Saal mit persönlichen Gesprächen. Dann nach ca. einer Stunde (gegen 13:30) kommt das überraschende kurze Schlussstück. Die Gerichtsprotokollantin betritt den Saal und kündigt an, dass es nun zur Urteilsverkündung komme. Die fünf Richter betreten den Saal, die Vorsitzende verliest die Zurückweisung der Berufung, aber zugleich die Zulassung der Revision. Beim Verlesen des Urteils scheinen alle fünf eigentümlich beklommen, sie scheinen die wenigen Anwesenden (Kläger, RA und Gäste) kaum anzusehen, sondern eher unsicher zu Boden oder zur Seite schauend, fast hat man den Eindruck, dass es Ihnen peinlich sei, was sie dort von sich geben, da sie überhaupt nicht auf die vorgebrachten Argumente eingehen. Die Urteilsverkündung ist eine beschämende Darbietung, eine Kombination aus intellektueller Trägheit und Feigheit. Eine Tiefstunde der Justiz!


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Schaut euch genau das Video an:



Muss der Rundfunkbeitrag weg?
Mehrere Bürger klagen gegen die Fernsehgebühr


Nachdem die Klage gegen den Rundfunkbeitrag in Köln und Arnsberg abgelehnt wurde, soll heute das Oberverwaltungsgericht Münster über den Fall entscheiden.

Mit Abstimmung:
SIND DIE 215,76 EURO JAHRESBEITRAG FÜR EUCH GERECHTFERTIGT ODER MUSS DAS ABGESCHAFFT WERDEN?

weiterlesen auf:

http://www.sat1nrw.de/aktuell/muss-der-rundfunkbeitrag-weg-118201/

Video:

https://www.facebook.com/video.php?v=904419526256542

Es wird bewusst auf die Mappe gezoomt. Danke SAT1!


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Ja, sehr interessant. So bekommt das Thema endlich etwas mehr Fahrt und der Druck auf den örR steigt.
War da nur ein TV-Team im Saal?
Auf jeden Fall vielen Dank für Dein und Herrn Bölcks Engagement. Ich hoffe Du machst weiter. Meine Unterstützung gibt es weiterhin.


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Zitat
Beim Verlesen des Urteils scheinen alle fünf eigentümlich beklommen, sie scheinen die wenigen Anwesenden (Kläger, RA und Gäste) kaum anzusehen, sondern eher unsicher zu Boden oder zur Seite schauend, fast hat man den Eindruck, dass es Ihnen peinlich sei, was sie dort von sich geben, da sie überhaupt nicht auf die vorgebrachten Argumente eingehen.

Es ist auch peinlich! Ablehnung im Schnelldurchgang! Was lag da denn schon in der Schublade ...?

Die Experten des Finanzministeriums haben schon ganz gute Begründungen geliefert, warum der ÖRR in seiner derzeitigen Form nicht mehr nötig ist. Leider tendieren Organisationen immer dazu, sich selbst am Leben zu erhalten, selbst wenn der ursprüngliche Organisationszweck schon weggefallen ist. Wer hat den Mut, eine Systemänderung durchzusetzen? Es profitieren zu viele Mächtige von diesem System.

Der politische Druck muss sich erhöhen. Vielleicht müssten sich alle Unterzeichner der Unterschriftenliste zu einer Plattform zusammenschließen, die klar sagt: "Diese 90.000 (steigende Zahl) Wähler werden in Zukunft nur einer Partei ihre Stimme geben, die gewillt ist, den ÖRR in unserem Sinn zu reformieren." Der demokratische Druck muss spürbar werden. Bei 700.000 Zwangseintreibungsverfahren und 15 Mio Mahnbriefen, muss das Potential der Zwangsbeitragsgegner noch viel größer sein. Irgendwie müssen wir es schaffen, diese Masse der Ausgebeuteten zu mobilisieren.

Auf allen Ebenen weitermachen! Maxkraft24, ich bin auch wieder dabei, wenn Du in die nächste Instanz gehst!


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