Als ich die Argumentation gelesen hatte, spürte ich bereits innerlich, dass die Klagen abgeschmettert werden. Bereits frühere Klagen monierten dieselben Punkte und mit jeder weiteren Farce, Entschuldigung, mit jedem neuen Gerichtsbeschluss, der nichts anders macht, als das nachzulabern, was andere davor verbockt haben, wird es für die Richter leichter, in diesem Mainstream zu bleiben.
Aus diesem Grund ist es egal, wie das Kind heißt: Gebühr, Beitrag, Schutzgeld, Zwangsentgelt usw. – solange die Gerichte weiter entscheiden, das sei alles konform mit dem Grundgesetz und sonstigen anderen Gesetzen und Verordnungen, wird sich so schnell nichts ändern. Daher sollte man an einer anderen Stelle ansetzen, die mir bei allen bisher geführten Verhandlungen fehlt:
»Brauchen wir als Gesellschaft diesen öffentlich-rechtlichen Rundfunk und ist dieser so wichtig, dass er von der Gemeinschaft – auch von nicht Konsumenten und sogar Ablehnern – zu finanzieren ist?«
Der Beweis dafür, dass wir diesen ÖRR brauchen, hat bisher niemand erbracht. Alles sind entweder Behauptungen oder Ansichten aus der Mitte der 80er Jahre des vorigen Jahrhunderts.
Wenn es uns gelänge, die fehlende Notwendigkeit dieses ÖRR zu beweisen bzw. der Gegenseite gelingt es nicht, diese Notwendigkeit mit Fakten zu untermauern, dann ist das System nicht notwendig. Damit entfällt automatisch die Notwendigkeit, es am Leben durch Zwang zu erhalten – gleichgültig wie das Kind heißt oder ob gegen das GG verstößt.
Daran sollten wir arbeiten.