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Autor Thema: vollstreckungsankündigung bitte um Rat  (Gelesen 2181 mal)

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  • Beiträge: 1
vollstreckungsankündigung bitte um Rat
Autor: 08. Februar 2015, 10:32
Hallo liebe Forumsmitglieder, bitte dringend um Rat. Gestern haben Person A+B Vollstreckungsankündigungen bekommen. Forderung: Rundfunkgebühren aus Amtshilfe.
Müssen A+B jetzt zahlen?!
Kurz zur Vorgeschichte. A+B haben viele Jahre im Ausland gelebt. Kamen aber 2012 wieder nach De. Davor waren A+B nie bei damaligen GEZ angemeldet. Kurz nach dem Umzug nach De bekamen A+B Anmeldeformulare des Beitragsservices. Die haben A+B ignoriert da sie keinen Fernseher hatten und wussten um die ganze Problematik mit den Gebühren gar nichts. Zwischendurch kam 2 Mal eine Mahnung und das wars. Jetzt aber auf einmal heißt es VOLLSTRECKUNGSANKÜNDIGUNG und zwar für beide und über ganz unterschiedliche Summen?! A soll 361Eur bezahlen und B 424 Eur. Wie kann so etwas passieren ?! Drei Jahre Ruhe und dann auf einmal so was? Müssen A+B jetzt beide bezahlen obwohl wir bei dem Verein nie gemeldet waren?! Warum die unterschiedlichem Summen? Dürfen die überhaupt und den Gerichtsvollzier an den Hals hetzen ohne irgendwelche vorigen Beschlüsse oder ähnliches? A+B droht jetzt wie es in dem Schreiben steht: Kontopfändung, Parkkralle am Auto, Eintrag in Schufa, sogar Erzwingungshaft ! Verzeiht bitte Tippfehler A schreibt vom Telefon aus und bin ziemlich aufgebracht, da A so ein Vorgehen wirklich nicht als verständlich ansehe. Können A+B sich irgenwie noch wehren?!


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 08. Februar 2015, 10:39 von Uwe«

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  • Beiträge: 4.011
Re: vollstreckungsankündigung bitte um Rat
#1: 08. Februar 2015, 12:03
Eine Vollstreckung bedarf logischerweise eines bekannt gegebenen Titel, welcher
den Gläubiger nachprüfbar auflistest. Oder etwas vergleichbares.

Eine reine Mahnung (ohne Rechtsbelehrung) gehört nicht dazu.

Sollten also keine Titel oder vgl. zugestellt worden sein, dann sollte das dringend mit der jeweiligen Stelle, welche die Forderung eintreiben will, und dem vermeintlichen Gläubiger geklärt werden. Die Behauptung, dass "irgendwas" zugestellt wurde aus dem Grund heraus dass es tatsächlich abgesand, also in die Post, gegeben wurde wäre eine Beweisführung nach der Art eines Anscheinbeweis, dagegen gibt es bereits Gerichtsurteile.

Die allgemeinen Sachen, wie sich gegen die jeweilige Stelle gewandt wird wurde hier im Forum bereits mehrfach aufgezeigt, PersonX kann bei diesem Fall keine weitere Besonderheit erkennen.

Stichworte, wären ZPO und Vollstreckungserinnerung, wenn es übers Amtsgericht mit GV kommt.

Allgemeiner Ablauf
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74416.html#msg74416

Thema: Ablaufschema/ Kurzübersicht - Anmeldung/ Bescheid/ Widerspruch/
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74838.html#msg74838

dort -> folgender Block

Zitat
A) bei nicht (nachweislich) zugestelltem (und demzufolge auch nicht widersprochenem)
Verwaltungsakt = "Beitrags-/ FestsetzungsBESCHEID":

Abwehr der Zwangsvollstreckung bei "angeblich", aber eben
nicht nachweislich zugestelltem Verwaltungsakt/ "BeitragsBESCHEID"
Zwangsvollstreckung/ Rechtsmittel/ Amtsgericht/ Vollstreckungsgericht/ Erinnerung §
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,9121.0.html
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7842.msg64283.html#msg64283

Wie genau auf Zwangsvollstreckungsbrief reagieren
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11721.msg78996.html#msg78996

in Verbindung mit
Fristwahrung nach Bekanntgabe/ Zustellung - Unzulässigkeit von Anscheinsbeweisen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8721.0.html

sowie
VG Hannover vom 29.03.2004 (6 A 844/02) - oder die Briefe sind nie angekommen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10210.0.html

ein Ablauf allgemein in möglichen Handlungsschritten
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12863.msg86626.html#msg86626


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