Jep; wenigstens noch jemand, der sich mal eingehender mit dieser Materie beschäftigt.
Sie seien aber nicht befugt, deren Ungültigkeit selbst festzustellen.
Diese Aussage gilt freilich nicht für jene EU-Rechtsakte, die seitens der EU rechtsgültig außer Kraft gesetzt worden sind; -> Richtlinie 2010/13/EU, die mit ihrer Verkündung im EU-Amtsblatt nachlesbar Richtlinien 89/552/EWG wie auch 97/36/EG außer Kraft setzt, sondern nur für gültige Rechtsakte, wo man eine Möglichkeit der Nichtanwendung sucht, da sie per se grundsätzlich angewendet werden müssen.
Diese Nichtanwendung im speziellen Fall wiederum darf nur der EuGH feststellen.
Nationales Recht wird nicht ungültig, es darf nur nicht angewendet werden, wenn europäisches Recht in einer Sache etwas anderes festlegt; siehe auch die aktuellen Datenschutzurteile.
Die Mißachtung der aus den Urteilen herleitbaren Bestimmungen stellen einen offenen, vorsätzlichen Rechtsbruch dar.
Es darf hier auch auf das in diesem Thema bereits verlinkte EU-Statut für Beamte verwiesen werden -> VERORDNUNG Nr. 31 (EWG) 11 (EAG), die in allen EU-MItgliedsländern unmittelbar gilt.
Es darf zudem jedem auf EU-Ebene im Rechtssetzungsprozess tätigen Bürger nahegelgt werden, sich vor einer abschließenden Rechtssetzung gründlich mit dem Thema zu befassen und zu überlegen, ob man in diesem Bereich wirklich eine für alle gültige Rechtssetzung braucht, hat man sich doch nachher selber daran zu halten.
Es sollte daher für dt. EU-Abgeordnete einen allgemeinen Anwesenheitszwang für alle EU-Parlamentssitzungen bzw. Rechtssetzungsprozesse geben, da sie dem nationalen EU-Mitgliedsland Bundesrepublik Deutschland keinen Gefallen tun, da fernzubleiben, weil sie es bspw. aus den nationalen Parlamenten so gewohnt sind.
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)
Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;
- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;
- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;