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Autor Thema: Philosophie: Was wäre, wenn "Wohnung ohne Strom"?  (Gelesen 9688 mal)

k
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Philosophie: Was wäre, wenn "Wohnung ohne Strom"?
Autor: 21. November 2015, 13:26
Hallo, mir ist gerade etwas durch den kopf geschossen da man ja den Beitrag der GEZ an die Wohnung knüpft.
Was wäre wenn ich in meiner wohnung keinen strom beziehe aus irgendwelchen gründen auch immer zb kosten glaube alternatives Leben...
Für licht hätte ich kerzen und zum Kochen habe ich eine Holzofen oder auch gasherd. Nun muss ich ja den beitrag zahlen und um die sendung die mir vieleicht gefallen könnte würde um 20:15 uhr oder auch 23:00 Uhr laufen. Ich würde mir nun einen Notstrom generator auf den Balkon oder halt auch vorgarten stellen (in einer wohnsiedlung). Da ich sonst ja keinen strom für andere geräte bräuchte. Es würde ja nun nicht lange dauern das die Polizei bei mir wegen Ruhestörung klingel würde. Wie verhält sich da dieser ablauf. Alleine auf den punkt das ich in meiner Wohnung keinen Strom habe?

Ich weiß klingt ein bisschen abwegig aber was wäre wenn?

Mit freundlichen Güßen


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  • Status: Noch nie Rundfunkbeiträge bezahlt.
Moin.

Mein Nachbar z.B. hat zur Notstromversorgung lebenserhaltender medizinischer Geräte für den Fall des Ausfalles des öffentlichen Stromnetzes einen recht großen Dieselmotor am Stromgenerator angeschlossen, und der ist so gut schalldämmend gekapselt, dass man den überhaupt nicht hört.

Man wird dir, falls Beschwerden wegen Lärmbelästigung kommen, schlicht und einfach sagen, entweder muss durch Schalldämmung die Nachtruhe und Schallpegelgrenzen eingehalten werden oder der Strom bleibt aus, basta. :police:

Ich verstehe nicht ganz was das mit dem Rundfunkbeitrag zu tun hat...!?

Frei  8)


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-> Link zur aktuellen Situation einer fiktiven Person F

-> Link zur fiktiven 60-seitigen Klagebegründung einer fiktiven Person F

Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.

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Ich kann die Paragraphen/Gesetze nicht benennen, doch weiß ich das eine Wohnung / ein Haus an das öffentliche Stromnetz / Abwasserversorgung angeschlossen sein MUSS.

Vielleicht klappt es so? Stromabschaltung passiert immer öfter in Deutschland

Auszug:
Zitat
Wer die finanzielle Belastung der ständig ansteigenden Stromrechnung nicht mehr tragen kann, muss mit einer Stromabschaltung rechnen. Ein Blick auf die Statistiken macht das deutlich. Im Jahr 2011 wurden bei mehr als über 6 Millionen Haushalte eine Unterbrechung der Stromzufuhr angedroht. Aufträge für eine direkte Abschaltung wurden in 1,25 Millionen Fällen erteilt. Einige Haushalte konnten durch eine Vereinbarung den letzten Schritt gerade noch verhindern. Doch 312.000 Wohnungen blieben im Dunkeln.

Doch wenn Du Geld für Benzin hast, ist das fehlende Geld für Strom schlecht zu erklären.


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LeckGEZ*

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Die Wohnung muss nach Definition des RBStV zum Wohnen oder Schlafen geeignet sein. Strom spielt also nicht wirklich eine Rolle, wenn man dort schlafen kann. Auch Wohnen ist offensichtlich ohne Strom möglich.


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Ich verstehe nicht ganz was das mit dem Rundfunkbeitrag zu tun hat...!?
Nun, ja, ohne Strom läuft auch kein Fernsehgerät? Und die Verpflichtung, Strom zu beziehen, hat es nicht.

Aber, die Wohnung ist technisch nicht in der Lage, auf sie einwirkende Rundfunksignale entsprechend zu verarbeiten. Ok, ohne Strom noch viel weniger, als mit.

Nur ist Stromlosigkeit nicht zielführend.

Zudem wäre evtl. zu beachten, daß der Grundversorger zur Lieferung verpflichtet ist? Selbst bei Rückständen bis zu 70 Euro muß der liefern.

Ist aber eine andere Baustelle.


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Doch wenn Du Geld für Benzin hast, ist das fehlende Geld für Strom schlecht zu erklären.
Wieso? Was wäre denn bei evtl. knappem Budget wichtiger; Geld für Benzin, um dem Job nachgehen zu können, oder Geld für Strom? Sorry, da hat die Jobsicherung Vorrang.

Sie bräuchten bloß mal lernern, in allen Branchen selbst die niedrigste Lohnstufe auskömmlich zu bezahlen.


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Doch wenn Du Geld für Benzin hast, ist das fehlende Geld für Strom schlecht zu erklären.
Wieso? Was wäre denn bei evtl. knappem Budget wichtiger; Geld für Benzin, um dem Job nachgehen zu können, oder Geld für Strom? Sorry, da hat die Jobsicherung Vorrang.

Hier war die Rede von einem Notstromaggregat auf dem Balkon, um hin und wieder selbst Strom "herzustellen".


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k
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Hallo, ich danke für die vielen antworten. Nun ja person A würde sich ein haus kaufen/bauen (ein altes Forsthaus ein stück im wald) was etwas außerhalb der Stadt liegt und dort ist zb kein strom und wasser anschluss (es gibt einen Brunnen). Nun würde ja der lokale Netzbetreiber (TV/Internet) nicht anfangen für einen haushalt ein zb glasfaserkabel auf ca 1 km zu verlegen. und durch die bäume wäre eine Sat.-anlage auch nicht denkbar. gibt es dort nicht den schwierenfall das man befreit wird oder muss ich dann dem Rundfunk den auftrag erteilen mir den graben zu butteln und das kabel zu verlegen? (naja dann tun sie wenigstens mal was nützliches  ;D ...

es muss doch noch andere wirtschaftliche aspekte außer Hartz4 geben?

Mfg


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  • Moderator
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  • Gegen die Wohnungssteuer
    • OB
Nun würde ja der lokale Netzbetreiber (TV/Internet) nicht anfangen für einen haushalt ein zb glasfaserkabel auf ca 1 km zu verlegen.

Genau dies wurde für Frau Dr. A. Merkel getan. Somit hat sie auf ihrer Datsche einen superschnellen Internetzugang. Die Leitung wurde direkt an einem Dorf vorbei gelegt was schon Jahre um einen Internetanschluß bemüht ist und ihn bis heute nicht bekommen hat. Es gab da mal eine Fernsehsendung darüber.

...und schon gefunden - ich liebe das Internet mit seinen unendlichen Weiten  8)

http://www.zdf.de/ZDF/zdfportal/blob/34280934/1/data.pdf - auf Seite 5 lesen (ein Schelm wer böses dabei denkt).

Quelle: http://www.zdf.de


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 22. November 2015, 15:47 von Hailender«
Es ist besser, für den gehasst zu werden, der man ist, als für die Person geliebt zu werden, die man nicht ist.
(Kurt Cobain)

Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.
(Jean-Jacques Rousseau)

Zivi­ler Unge­hor­sam wird zur hei­li­gen Pflicht, wenn der Staat den Boden des Rechts ver­las­sen hat.
(Mahatma Gandhi)

Die größte Angst des Systems sind "wissende Menschen" ohne Angst.

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@knibi
Es gibt keine Möglichkeit wegen nicht vorhandenem Stromanschluß befreit zu werden. Wer keinen Rundfunk empfangen kann, hat die Möglichkeit, einen Härtefallantrag zu stellen. Dies muss letztendlich vor Gericht bewiesen und erkämpft werden. Dazu gab es vor kurzem hier einen Bericht über das Gerichtsverfahren.
Einfach mal das Forum durchstöbern und sich mit der ganzen Problematik des Zwangsbeitrags auseinandersetzen.


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Hier war die Rede von einem Notstromaggregat auf dem Balkon, um hin und wieder selbst Strom "herzustellen".
Ja, hast Recht; aber müsste man hier nicht erst einmal prüfen, welche Variante längerfristig wirklich teurer wäre, Benzin für ein nur gelegentlich betriebenes Notstromaggregat oder Festbeträge für dauerhaft bezogenen Strom?

Bei sind's bspw. im Monat derzeit 65 Euro an monatlichen Stromfixkosten; wie lange kann man dafür also tanken und bei nur gelegentlicher Nutzung ein Notstromaggregat betreiben? Solange das nicht geklärt ist, bleibt jede weitere Aussage ungenau.


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d
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  • Gegen Zwangsfinanzierung
Jeder Richter in der BRD wird die Klage abweisen, weil die Beitragspflicht an das Innehaben einer Wohnung gebunden ist. Wenn behinderte Menschen ohne TV oder Handy zahlen müssen, fragt man sich, ob je ein Richter überhaupt zu Gunsten des Klägers urteilen wird. Ich glaube es nicht.
Wir wissen alle, dass solange die Richter in den Rundfunkaufsichtsräten sitzen oder indirekt etwas mit dem öR zu tun haben wird nie einer unsere Klagen für ernst nehmen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 22. November 2015, 20:09 von dimon«

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fragt man sich, ob je ein Richter überhaupt zu Gunsten des Klägers urteilen wird.
Darf es darum gehen, daß ein Richter zu Gunsten des Klägers urteilt? Ja, wenn die Argumente des Klägers passen und sich beide auf das geltende, gültige Recht stützen.

Das ist halt das Problem, daß gültiges, geltendes Recht derzeit in manchen Fällen mißachtet wird. Und, nein, zum gültigen, geltenden Recht zählt keineswegs nur das nationale Recht, sondern auch das Recht der Europäischen Union, da es das Mitgliedsland "Bundesrepublik Deutschland" durch Anerkennung der entsprechenden europäischen Verträge so beschlossen hat.

Mißachtet wird also nicht nur das Recht der Europäischen Union, sondern auch die im Rahmen des nationalen Bundesrechts anzusiedelnde Entscheidung des Gesamtstaates "Bundesrepublik Deutschland"; siehe hierzu auch EUZBLG, dem Bundesgesetz über die Zusammenarbeit zwischen Bund und Länder bei europäischen Belangen.

Hier darf dann wiederum daran erinnert werden, gemäß gültigem, geltendem Grundgesetz, dem Basisrecht allen nationalen Rechts, Bundesrecht Landesrecht bricht.

Wenn argumentiert wird, daß die Rundfunkstaatsverträge Landesrecht seien und für die Bürger Gesetzeskraft hätten, muß man selbiges für die europäischen Verträge gelten lassen, die die Mitgliedsländer unterzeichnen mußten bzw. durften, um Teil der Europäischen Union werden zu dürfen.


Edit "Bürger":
Im Folgenden bitte nicht weiter abdriften, sondern bitte eng am Kern-Thema dieses Threads bleiben, welches da lautet
Philosophie: Was wäre, wenn "Wohnung ohne Strom"?
Danke für die Berücksichtigung.


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B
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Ja die Idee mit dem Vorhandensein von Elektrizität ist mir auch schon mal gekommen. Hab´s auch mit in die Klageschrift gepackt.

Jedoch kriegt man ja eh nen Textbaustein Beschluss. Ich hatte das eher aus der Sichtweise: Egal ob man Strom zur Verfügung hat, man bezahlt den ja "privat", sprich man kann den Anbieter frei wählen. Somit wäre es für mich legitim den Strom für das zu verbrauchen, was ich für richtig halte.

Also im Grunde interessiert es die Richter wenig.

Und ich kann´s mit meinem Wissen auch rechtlich nicht anfechten.


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Da hatte man mal vor ein paar Monaten einen Waldschrat scherzweise bei der GEZ-Nachfolgeorganisation denunziert und die Schergen sind voll drauf angesprungen und wollten auf Teufel komm raus Zwangsgebühren eintreiben.


Ist der Ruf erst ruiniert lebt es sich ganz ungeniert.


Wie wäre es wenn man Erdwohnungen bei der GEZ-Nachfolgeorganisation anmeldet? Sie erfüllen alle Voraussetzungen. Man kann drin wohnen und schlafen, sind mit einer Tür von der Nachbarwohnung abgegrenzt, man kann Rundfunk empfangen, haben eine vorladungsfähige Anschrift und schließlich kann man sie zwangsanmelden, falls sie sich tot stellen.



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