Fraglich also insofern, ob Mobilfunkgeräte und PC als "neue" Rundfunkempfangsgeräte gelten dürfen.
Dann sind es halt alte Rundfunkgeräte.
ich sehe den Punkt noch nicht ?? Stehe ich auf dem Schlauch ??
Alte Rundfunkgeräte sind es nicht, da sie im alten System keine waren.
Können sie aber neue Rundfunkgeräte sein, wenn das, was sie "empfangen" nicht als "neu" zu gelten hat? Die via Web übertragenen Fernsehpublikationen sind gemäß EU keine "neuen" Sendungen, wenn sie lediglich parallel zu klassischen Fernsehsendungen übertragen werden.
Wenn also beim PC nur das Kabel als Übertragungsweg fungiert, darf dieser Übertragunsgweg nicht als "neu" gelten, weil das, was übertragen wird, auch nicht als "neu" gelten darf? Wenn das, was übertragen wird, kein "neuer" Rundfunk ist, kann es auch kein neues Rundfunkempfangsgerät sein? Das gleich bei Mobilfunkgeräten.
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)
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