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Autor Thema: Besondere Gegenleistung oder doch nur eine Nötigung?  (Gelesen 54871 mal)

V
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Besondere Gegenleistung oder doch nur eine Nötigung?

Es wird uns, der Bevölkerung, der Schutz organisierter Kriminalität (Nötigung) in Form der Abnötigung der finanziellen Mittel für aufgedrängte ö.-r. Programme und die Diskriminierung der Nichtnutzer als besondere Gegenleistung beschönigend untergeschoben.

Wo sind die ganzen guten Journalisten, die es verstehen, die Lüge der "besonderen Gegenleistung" ans Licht zu bringen?

Seit wann ist eine Leistung für Geld gegen den Willen eine Gegenleistung? Ist das nicht Nötigung? Leisten die Politiker nicht dazu noch eine Beihilfe, weil sie einen vorgesetzten und von ihnen infiltrierten Laden mit abgenötigtem Geld der Menschen versorgen. Schließlich geht es nur um den nicht lebenswichtigen (Rundfunk-)Quatsch der ö.-r. Anstalten, wie sich der Vorsitzende Richter Eidtner beim Verfahren vor dem VG Potsdam vor kurzem in der Verhandlung geäußert hat.

Schaut Euch mal die Urteile, z.B. die Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs - Geuer - Rossmann an:
Zitat
http://www.bayern.verfassungsgerichtshof.de/8-VII-12;%2024-VII-12.htm
Bei der Zahlungsverpflichtung, die der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag den Inhabern von Wohnungen, Betriebsstätten und Kraftfahrzeugen zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auferlegt, handelt es sich nach ihrem tatbestandlich bestimmten materiellen Gehalt um eine nichtsteuerliche Abgabe. Sie ist sowohl im privaten wie auch im nicht privaten Bereich im Gegensatz zu einer Steuer nicht „voraussetzungslos“ geschuldet, sondern wird als Gegenleistung für das Programmangebot des öffentlich-rechtlichen Rundfunks erhoben.

Zitat
Gleichwohl bleibt er Gegenleistung für den individualnützigen Vorteil, der jeder einzelnen Person im privaten und nicht privaten Bereich aus dem Programmangebot der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten … zufließt

"Jeder" ist Allgemeinheit, alle Bürger -> allgemeiner Vorteil und kein besonderer Vorteil
(besonderer Vorteil = Beitrag) !!!
 
Eine Gegenleistung ist nur dort vorhanden, wo der Wille zur Leistungsinanspruchnahme vorhanden ist.

Eine finanziell nicht abgenötigte eigene Wahl verlässlicher Quellen wie Zeitungen, Zeitschriften, Bücher, Hörbücher, Leih DVDs, Internet, YouTube, Filme auf Abruf, der hunderttausenden Internet-Radios, privater Stadtradios, Pay-TV und werbefinanzierter privater TV, Kinos, Theater, ... sowie die Mobilempfangsmöglichkeiten reicht den Menschen als stetige, individuell erschließbare Quelle der Information, Unterhaltung und kultureller Anregung aus. Die 90 ö.-r. Programme sind nicht zeitgemäß, zu aufgebläht, zu teuer und redundant.

Die manipulativen umformulierten öffentlich-rechtlichen Bruchstücke des Weltgeschehens mit 53€ pro Quartal zu finanzieren, bedeutet auf eigene glaubwürdige Quellen zu verzichten und sich der Nötigung der Anstalten auszusetzen.

Nur eine besondere Gegenleistung für einen besonderen Vorteil, den niemals ALLE in Anspruch nehmen können, kann mit der Abgabe "Beitrag" finanziert werden.

Finden wir noch mehr Argumente für die nicht vorhandene "besondere Gegenleistung" zusammen?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 31. Januar 2015, 17:29 von Viktor7«

I
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Laut Bayerischer VerfGH soll sich grundsätzlich jede Person im Einwirkungsbereich des öffentlich-rechtlichen Rundfunks an der Finanzierungsverantwortung beteiligen, weil sie einen gleichsam strukturellen Vorteil aus dessen Wirken zieht (Bayerischer VerfGH, Urteil vom 15.05.2014 - Vf. 8-VII-12 -).

Jeder Bürger Deutschlands ist in dem Einwirkungsbereich und müsste bezahlen. Die Frage die sich allerdings stellt, wie kann ein Vorteil ohne Nachteil entstehen? Wenn jeder einen Vorteil hat, ist es kein Vorteil mehr.


Der Rundfunkbeitrag wird als Pauschale gezahlt, unabhängig von der Rundfunknutzung. Ist also eine Art Flatrate. Wenn Person A ein Unternehmen hat, wieso muss er für seine Mitarbeiter zahlen, wenn die Mitarbeiter selbst schon zahlen?


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  • Cry for Justice
Wenn Person A ein Unternehmen hat, wieso muss er für seine Mitarbeiter zahlen, wenn die Mitarbeiter selbst schon zahlen?
Die fadenscheinige Begründung des ÖRR dafür lautet in etwa so :
---Der ÖRR trägt erheblich zum Erhalt und Fortbestand der Demokratie in Deutschland bei.
Nur unter dieser Voraussetzung können Unternehmen frei und ungestört ihrer Geschäftstätigkeit nachgehen.
Daher sind auch sie zur Zahlung des Rundfunkbeitrages entsprechend anteilig ihrer Beschäftigten heranzuziehen.---
Seltsame Rechtfertigung !
Der wahre Grund ist wohl ein ganz anderer :
Mit der Betriebsstättenabgabe werden all jene Beschäftigten indirekt erfasst und auf Kosten ihrer Firma mit zur Kasse gebeten , welche bei der Haushaltsabgabe als beitragsfreie Mitbewohner durch die Lappen gehen .....


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Schrei nach Gerechtigkeit

V
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... Wenn jeder einen Vorteil hat, ist es kein Vorteil mehr
...

Wenn die Nachbarn und alle Menschen im Sendebereich es Nutzen können, wo bleibt die besondere Gegenleistung und der besondere Vorteil im Vergleich zu den anderen? Wo ist das Mehr an Leistung?


Wenn Person A ein Unternehmen hat, wieso muss er für seine Mitarbeiter zahlen, wenn die Mitarbeiter selbst schon zahlen?
Die fadenscheinige Begründung des ÖRR dafür lautet in etwa so :
---Der ÖRR trägt erheblich zum Erhalt und Fortbestand der Demokratie in Deutschland bei.
Nur unter dieser Voraussetzung können Unternehmen frei und ungestört ihrer Geschäftstätigkeit nachgehen.
Daher sind auch sie zur Zahlung des Rundfunkbeitrages entsprechend anteilig ihrer Beschäftigten heranzuziehen.---
Seltsame Rechtfertigung !
Der wahre Grund ist wohl ein ganz anderer :
Mit der Betriebsstättenabgabe werden all jene Beschäftigten indirekt erfasst und auf Kosten ihrer Firma mit zur Kasse gebeten , welche bei der Haushaltsabgabe als beitragsfreie Mitbewohner durch die Lappen gehen .....

UND

So realisieren die ö.-r. Anstalten eine versteckte Erhöhung der Zwangsfinanzierung, ohne dass die Leute es sonderlich merken. Die Unterrichtung darüber findet nicht statt. Nur was gesendet wird, wird besonders wahrgenommen.


Jedoch zurück zu der Frage:

Finden wir noch mehr Argumente für die nicht vorhandene "besondere Gegenleistung" zusammen?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 24. Januar 2015, 19:10 von Viktor7«

I
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Zitat
Finden wir noch mehr Argumente für die nicht vorhandene "besondere Gegenleistung" zusammen?

Das vordergründige Problem ist, dass die Gerichte in die Trickkiste gegriffen haben und meinen, jeder der den Vorteil öffentlich - rechtlicher Rundfunk durch den Wohnort Deutschland genießen kann (nicht muss), zahlt den Rundfunkbeitrag.

Da gibt es kein Argument was vor Gericht zieht, hinsichtlich nicht vorhandenen besonderen Gegenleistung.

Die Gegenleistung ist der Bestand des öffentlich - rechtlichen Rundfunks.

Der einzige Punkt der dieser besonderen Gegenleistung entgegensteht: Wenn du durch diesen besonderen Vorteil zur Fernsehsucht indirekt gezwungen wurdest, weil du durch das ach so tolle Fernsehen, nicht mehr von diesem loslassen konntest. Das schlimme daran ist, dass es sogar der Wahrheit entspricht, auch wenn es einige für sich nicht wahrhaben wollen.

Wie oft erwische ich mich selbst, dass ich mich mit ner Chipstüte sinnfrei vom Fernsehen berieseln lasse und Freunden absage. Sozialkontakte ade`, ist halt bequemer....  Das ist der einzige Grund meiner Meinung nach, der dieser Gegenleistung entgegensteht. Wie kann der Gesetzgeber ein Medium zur Meinungs- und Informationfreiheit nach § 5 GG wählen, das den Großteil der Deutschen Bevölkerung abhängig macht? Das durch die Abhängigkeit zu körperlichen Schäden führt. Das Schlimmste an dem Ganzen ist noch, dass ich für die von mir nicht gewollte Abhängigkeit noch Geld in Form des Beitrags zahlen soll. Man wird Fernsehen am Markt nicht verbieten können. Im wirtschaftlichen privaten Rundfunkbereich ist dies auch legitim, da diese Leistung kostenlos angeboten wird. Aber wie schon erwähnt, kann der Gesetzgeber keine finanzielle Gegenleistung meinerseits erwarten, indem er mir indirekt köperliche Schäden zufügt.


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Eine Gegenleistung ist nur dort vorhanden, wo der Wille zur Leistungsinanspruchnahme vorhanden ist.
Genauso ist das beim Rundfunkbeitrag. Diejenigen, die das Programm nicht nutzen bekommen keine Gegenleistung.
Also müßten diese Personen "befreit" werden.

Damit das nicht passiert wird der berüchtigte "strukturelle Vorteil" ins Spiel gebracht, der selbst dem Nichtnutzer einen Vorteil (Gegenleistung) zuspricht.
Demnach erhält jeder Einwohner eine Gegenleistung (mindestens in Form des ominösen Vorteils) durch die ÖR- Programme.
Wo also grenzt sich der Beitragszahler von der Allgemeinheit ab? Nirgends!

Und bevor man da zu laut drüber nachdenkt, appeliert Schöneborn an den Demokratischen Geist.
Das heißt soviel wie:
Egal wie wir die Abgabe nennen, es ist unerläßlich für Deutschlands Gesellschaft.

Das Problem liegt 1. darin, daß dieser Anspruch nicht an der Wirklichkeit gemessen werden kann. Es bleibt eine Behauptung!
2. Sollte man sich auch als ÖRR nicht über die geltenden Gesetze hinwegsetzen, selbst wenn man glaubt, daß es einem guten Zweck dient.


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"Das Internet ist für uns alle Neuland": Angela Merkel, 19.06. 2013

z

zuwider

"Der ÖRR trägt erheblich zum Erhalt und Fortbestand der Demokratie in Deutschland bei."

Müßte doch nun auch der letzte gemerkt haben, daß genau das Gegenteil der Fall ist:

1. Frustration der Gepeinigten führt zur Abkehr nicht nur vom Rundfunk-, sondern Gesamtsystem!
2. Neu erfundene Begriffe wie: russische "Separatisten" um die Unterstützung der Faschisten in der Ukraine zu kaschieren, tun ihr übriges und diese Hetze verstößt gegen die UNO-Menschenrechtskonvention.
3. Bei der Suche nach den Hintergründen, braucht man nur bei Wikipedia nach "Mitglieder der Antlantikbrücke" suchen und findet in vorderster Front "unabhängige" Journalisten wie Claus Kleber.
4. Ebenso "unabhängige" Richter, wie im Beispiel Bayerns, die so ganz nebenbei für den Rundfunkrat der ÖRR tätig sind, lassen einem wirklich jeden Glauben an dieses korrupte System verlieren.

In der jetzigen Form ist der ÖRR schädlich für die Demokratie, jede finanzielle Unterstützung macht einen zum Mittäter!


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...

Du hast insofern Recht, dass der körperliche Schaden durch das TV (Bewegungsmangel, geistige neg. Veränderungen und sonstige neg. Begleiterscheinungen) das Gegenteil einer besonderen Gegenleistung darstellt.

Du musst noch aus der möglichen Inanspruchnahme der Gegenleistung größeren Vorteil ziehen als die Allgemeinheit, der Sondervorteil kann sich nicht in Nichts auflösen. Was er jedoch tut.

... Wo also grenzt sich der Beitragszahler von der Allgemeinheit ab? Nirgends! ...
Genau!

Wir alle werden zusätzlich der finanziellen Mittel für andere Medien und Zwecke beraubt, je nach Lebens- und Zahldauer sowie der Belastung des Dispo um die 8.000 bis 18.000 EUR. Der Nichtnutzer wird durch die Zwangszahlung genötigt und diskriminiert.


Ein bildhaftes Beispiel:

Wenn ab morgen der Medienanbieter Sky die Verschlüsselung aufgibt und jedem eine Rechnung pro Quartal zusendet, kann man dann von einer besonderen Gegenleistung sprechen? Wäre das nicht Nötigung, weil die willentliche Komponente für die Leistung fehlt?
Deswegen taugt die besondere Gegenleistung beschönigend als "Bestand des öffentlich-rechtlichen Rundfunks" untergeschoben nicht.


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Damit das nicht passiert wird der berüchtigte "strukturelle Vorteil" ins Spiel gebracht, der selbst dem Nichtnutzer einen Vorteil (Gegenleistung) zuspricht.

Für die strukturellen Vorteile, die allen zugutekommen, ist die Abgabenart Steuer zu wählen. Ein Beitrag ist die falsche Abgabenart. Mit ihm darf nur der besondere Vorteil abgegolten werden und das nur von einem Teil der Allgemeinheit.


In der jetzigen Form ist der ÖRR schädlich für die Demokratie, ...

Wie wahr!


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 24. Januar 2015, 23:47 von Bürger«

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Für die strukturellen Vorteile, die allen zugutekommen, ist die Abgabenart Steuer zu wählen. Ein Beitrag ist die falsche Abgabenart.
Das ist es ja. Die Politik muß sich entscheiden.
Entweder haben wir alle einen Vorteil (durch diesen strukturellen Vorteil): In dem Fall muß eine Steuer her.
Oder es gibt eine Abgrenzung gegenüber der Allgemeinheit (und nur derjenige hat einen Vorteil, der das Programm tatsächlich nutzt): Dann muß der Nichtnutzer "befreit" werden.

So wie es jetzt ist, pickt sich der ÖRR gerade das raus, was am Besten zur Finanzierung paßt.  :P


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"Das Internet ist für uns alle Neuland": Angela Merkel, 19.06. 2013

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Gast

Für die strukturellen Vorteile, die allen zugutekommen, ist die Abgabenart Steuer zu wählen. Ein Beitrag ist die falsche Abgabenart.
Das ist es ja. Die Politik muß sich entscheiden.
Entweder haben wir alle einen Vorteil (durch diesen strukturellen Vorteil): In dem Fall muß eine Steuer her.

Leute, Leute, ihr seht das alle falsch. Wir haben nicht alle einen Vorteil davon. Bevorteiligt ist nur der- und diejenige, der bzw. die in einer Wohnung wohnt, denn von dort aus ist der- bzw. diejenige grundsätzlich in der Lage örR zu empfangen. Ist doch dadurch einfach für alle und also sonnenklar, dass auch nur Wohnungsinhaber zur Kasse gebeten werden müssen. Noch Fragen?  >:D


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Zum fehlenden strukturellen Vorteil vielleicht noch folgende Argumentation:

Bei den einzelnen Landesrundfunkanstalten soll nach der Konzeption des Gesetzgebers jeweils der dortige Rundfunkrat (beim ZDF der Fernsehrat, beim Deutschlandradio der Hörfunkrat) das Konzept der Vielfaltssicherung und die Offenheit des Zugangs zum Programm der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten für verschiedene gesellschaftlich relevante Gruppen garantieren.

-> Aber: Der Rundfunkrat bestimmt nicht die Programmplanung, dies ist Aufgabe des Intendanten.

-> Außerdem: Die Gesellschaft hat sich verändert und viele Bürgerinnen und Bürger sind nicht mehr in den traditionellen Verbänden (Kirchen, Gewerkschaften, Frauenverbände, etc. pp.) organisiert. Der Rundfunkrat bildet keinen Querschnitt der Bevölkerung (mehr) ab.

Was ist zum Beispiel mit Atheisten und Agnostikern? Mehr und mehr Menschen treten aus der Kirche aus.
Ich sehe beim hr auch keinen Vertreter des Tierschutzes.
Etc. pp.

Der Rundfunkrat ist offensichtlich keine umfassende Vertretung der Allgemeinheit, viele Gruppierungen werden nicht erreicht. Eine zeitgemäße Lösung fehlt.

Das gesetzgeberische Konzept der Vielfaltssicherung kann so nicht garantiert werden.

Außerdem können die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler kaum verfolgen, was ihre Vertreter (wenn sie denn existieren) in den Gremien überhaupt für sie machen. Und ihnen steht auch kein Einflussnahmerecht zu, sie können sich lediglich gegen ausgestrahltes Programm beschweren.


Beim ZDF gibt es bislang noch die Besonderheit – woran sich auch das BVerfG im ZDF-Urteil gestoßen hat -, dass Vertreter aus den Bereichen von Kunst, Kultur, Filmwirtschaft etc. durch Landesregierungen benannt werden. Das ist bisher ein Hebel dafür, dass die Politik über die gesellschaftlichen Gruppen das Sagen hat.

Die Aufsicht im öffentlich-rechtlichen Rundfunk soll weder der Politik noch einzelnen Verbänden anheim stehen, sie soll Vertretung der Allgemeinheit sein. Eine dies garantierende Regelung fehlt.


Jeder Atheist zum Beispiel kann sich darauf berufen, dass für ihn offensichtlich kein struktureller Vorteil durch den öffentlich-rechtlichen Rundfunk garantiert werden kann.


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"Weil es der kommerziellen Konkurrenz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland so gut wie nie geht (...), müssen wir mit „Sky“ leiden." (Zitat Dr. Hermann Eicher, Justitiar des Südwestrundfunks, Gastbeitrag "Der Rundfunkbeitrag ist ein Korrektiv für Marktversagen", Handelsblatt 30.09.2012, http://www.handelsblatt.com/meinung/gastbeitraege/gastbeitrag-der-rundfunkbeitrag-ist-ein-korrektiv-fuer-marktversagen/7199338.html, Abruf: 21.08.2014)

T
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Haha..

Man nehme eine Wohnung/Haus mit mindestens zwei Eigentümern. Diese sind Wohnungsinhaber und haben alle den theoretischen Vorteil des Rundfunks. Der Beitrag muss aber einmalig entrichtet werden.

Und hier die Frage (jetzt kommt Jeopardy Musik)  8)
Wie ist die Finanzierung des Vorteils im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes zu bestimmen?

-Denn falls ein Eigentümer/Wohnungsinhaber komplett den Rundfunkkonsum verweigert, aber ein anderer den wahrnimmt, ist es ungerecht, falls der Betrag einfach durch die Zahl der Wohnungsinhaber geteilt wird. Die Eigentümer in der Bananenrepublik überschreiten ganz gewiss 10%-Typisierungsregel.
-Der Rundfunk ist kein natürlicher Bestandteil einer Wohnung/Haus. Ist aber gesetzlich an die Bude gebunden. Ist es also ein Sondereigentum?  ;D
-Das Wohnungseigentumsgesetz ist laut meiner bescheidenen Meinung auf der Bundesebene, so haben die Länder mit der Regelung des RBStV dort nichts zu melden.  ???

Rock on!


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Leute, Leute, ihr seht das alle falsch. Wir haben nicht alle einen Vorteil davon. Bevorteiligt ist nur der- und diejenige, der bzw. die in einer Wohnung wohnt, denn von dort aus ist der- bzw. diejenige grundsätzlich in der Lage örR zu empfangen. Ist doch dadurch einfach für alle und also sonnenklar, dass auch nur Wohnungsinhaber zur Kasse gebeten werden müssen. Noch Fragen?  >:D
Nur teilweise richtig, jeder hat ja angeblich einen Vorteil, weil er jederzeit am Rundfunk teilnehmen kann, auch mit neuartigen Empfangsgeräten. Aber finanzieren muss das nur der Wohnungsinhaber. Er finanziert für jeden den Vorteil der Möglichkeit des Empfangs, obwohl gar nicht jeder den Empfang wünscht und noch schlimmer, sogar wenn er selbst den Empfang aus bekannten Gründen ablehnt, weil Rundfunkempfang nicht nur Vorteile bietet. BS schreit uns quasi an: "Oh, ein Wohnungsinhaber! Sie sind verhaftet, ZAHLEN!!!" Wer nicht zahlen will, muss sich selbst vors Gericht zerren. Dort wird er mit der Fratze eines Kaspers ausgelacht ob seiner Argumente. Das passt zu diesem auf Unterhaltung ausgelegtem Programmangebot.
"Steuer? Nein - Beitrag!" passt zum Bildungsangebot.
Richter, Verbraucherzentralen, Politiker - passt zum Informationsangebot.
Ist also für jeden was dabei, jeder wird übers Ohr gehauen, der eine mehr, der andere weniger.


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G
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Der hr Rundfunkrat hat auch keinen Vertreter

für hochbetagte Menschen (dabei sind dies jene, die den örR überhaupt noch nutzen),

für behinderte Personen (ein Unding angesichts dessen, dass sie jetzt voll zahlen müssen),

für homosexuelle Menschen (da gab es doch gerade die Toleranzkampagne, anscheinend ist man doch nicht tolerant genug, diese Personen als gesellschaftlich relevante Gruppe anzuerkennen),

für arbeitsuchende Menschen (ein Grobschnitt aller Berufsgruppen ist vorhanden, Arbeitslosigkeit existiert offenbar nicht),

... etc. pp.


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"Weil es der kommerziellen Konkurrenz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland so gut wie nie geht (...), müssen wir mit „Sky“ leiden." (Zitat Dr. Hermann Eicher, Justitiar des Südwestrundfunks, Gastbeitrag "Der Rundfunkbeitrag ist ein Korrektiv für Marktversagen", Handelsblatt 30.09.2012, http://www.handelsblatt.com/meinung/gastbeitraege/gastbeitrag-der-rundfunkbeitrag-ist-ein-korrektiv-fuer-marktversagen/7199338.html, Abruf: 21.08.2014)

 
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