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  • Massenverfahren vor dem VG Potsdam: 19. August 2014

Autor Thema: Massenverfahren vor dem VG Potsdam  (Gelesen 68359 mal)

S
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Re: Massenverfahren vor dem VG Potsdam
#60: 19. August 2014, 15:35
Prof. Koblenzer hat ja vermutet dass die Urteile vorgefertigt waren und Akteneinsicht beantragt. War aber nichts zu beanstanden. Und der RBB hatte eine Handvoll Praktikanten da um die Presseplätze zu besetzen damit die seriöse Presse nicht so viele abbekommt


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Conchilli

Re: Massenverfahren vor dem VG Potsdam
#61: 19. August 2014, 15:36
Zitat
wenn Berufung abgelehnt wird und auch das BVG die Klagen abweist

Wer sagt, daß das BVerfG die Klage abweist?
Nur weil Vetternwirtschaft mit den Kirchhoffs herrscht?

Der RStV verletzt mehrere Grundrechte und damit muß sich das BverfG bei einer Klage auseinandersetzen!

Niemand hat ernsthaft erwartet, dass sich irgendein Provinzrichter den Schuh anzieht und den Klägern Recht gibt, selbst wenn er das Gesetz für den größten Lacher dieses Republik hält.

Nein, er gefährdet nicht seine Karriere und seinen Ruf und gibt den "schwarzen Peter" einfach weiter.

Dazu gehört eben auch, daß jede einzelne Klage vor den VG´s und OVG´s abgeschmettert wird und dann nur noch die letzte Instanz BVerfG übrig bleibt.

So läufts nunmal und was eben an diesem Widerstand gegen den RStV fehlt ist eine medienwirksame Kampagne mit dem Hinweis auf die Verletzung der Grundrechte der Bürger dieses Landes.

Vor 8 jahren oder so hat der Sender BIG FM Stuttgart über Monate in der Morningshow eine Kampagne gegen die GEZ gefahren. Die hatten es sogar mit politischer Unterstützung bis in den Bundestag geschafft, aber das war wohl ein zu unbedeutender Abgeordneter.

Wenn man wieder so ein Medium erreichen könnte und den Menschen den Weg zeigen könnte, wie man sich dagegen wehren und sinnvoll Widerstand leisten kann, dann könnte sich was bewegen.

In 8 Jahren hat sich die Denke der Bevölkerung gegen diesen Staat und seine Machenschaften doch erheblich geändert.

Nehmts nicht so schwer "Freunde".

Im Kern jeder Niederlage steckt ein Saatkorn des Erfolgs.
© Andreas Tenzer

(*1954), deutscher Philosoph und Pädagoge


 


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P
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Re: Massenverfahren vor dem VG Potsdam
#62: 19. August 2014, 15:46
Das Problem mit Richtern ist doch, dass diese wahrscheinlich viel zu weit weg sind vom Denkmuster einfacher Bürger.
Also sollte man das Denkmuster der VG Richter zurückbringen auf genau dieses.
Wenn ich als Einfacher Bürger bereits erkennen kann, das diese Sachen völlig falsch laufen, dann sollten Sie es als Richter erst recht erkennen können, anderen falls erwarte ich als Bürger eine für alle einfachen Leute verständliche Erklärung warum, wenn alle gleichermaßen am Rundfunk beteiligt werden sollen dieser Rundfunkbeitrag an eine Wohnung gekoppelt wird, in welcher die Anzahl der Personen, völlig unterschiedlich ausfallen kann. Der Grund das der Gesetzgeber das aus Vereinfachung vielleicht darf mag ja stimmen, aber damit wird doch dem Punkt, dass alle gleich beteiligt werden sollen völlig zuwieder entschieden. An sich ist doch schon dieser Punkt völlig aussreichend um zu sagen der Fehler ist fundamental und springt einem förmlich ins Gesicht und ist selbst für einen Laien erkennbar. Und das ist nur ein Punkt. Naja, ich hoffe das viele in die Revision gehen.


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S
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Re: Massenverfahren vor dem VG Potsdam
#63: 19. August 2014, 15:54
Viktor: Begründet wurde eigentlich nichts wirklich ausser dass einfach die alte Rechtsprechung aus Gebührenzeiten zitiert wurde


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Re: Massenverfahren vor dem VG Potsdam
#64: 19. August 2014, 15:57
Eine Demo vor dem Gerichtsgebäude hat gefehlt


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L
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    • Dokumente zum Rechtsstreit Az. 3 K 3106/14
Re: Massenverfahren vor dem VG Potsdam
#65: 19. August 2014, 16:03
Man hätte den Richter mal fragen sollen, wie viel Jahre Bautzen es für Nichtzahlung aus Gewissensgründen gibt.

Niemand kann einen freien Menschen zwingen, bestimmte Informationen zu kaufen. Und wenn doch, dann kann dieser Mensch nicht frei sein.


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V
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Re: Massenverfahren vor dem VG Potsdam
#66: 19. August 2014, 16:10
Viktor: Begründet wurde eigentlich nichts wirklich ausser dass einfach die alte Rechtsprechung aus Gebührenzeiten zitiert wurde

Danke SchwarzSurfer für deine Livekommentare.

Alte Gebührenzeiten mit Gerätebezug und mit NUR drei ö.-r. Programmen?
Die weltweiten Informationsmöglichkeiten im Internet-und Multimediazeitalter spielten für den Richter wohl keine Rolle? Hat keiner der Anwesenden Anwälte nachgehakt?



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V
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Re: Massenverfahren vor dem VG Potsdam
#67: 19. August 2014, 16:17
Eine Ansage an alle.

Bitte keine Off-Topic Beiträge posten und auf andere Themen abschweifen. Dafür können neue Themen aufgemacht werden.


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Re: Massenverfahren vor dem VG Potsdam
#68: 19. August 2014, 16:35
Auch eine Million Fehlurteile können den gesunden Menschenverstand und den Drang zur Freiheit nicht ausschalten! Wir machen weiter! Wir lassen uns nicht unterdrücken. Schaut auf die damalige DDR zurück: Warum können wir es nicht genau so machen? Haben wir unseren Mut verloren?

Wir müssen uns medienwirksam opfern, um anderen Mut zu machen. Wir verweigern jede Zahlung, bis man eingelocht wird – medienwirksam, alles schön und sauber dokumentiert.

Wenn das Recht sich vom Volk abwendet, hat das Volk das Recht, sich sein Recht zurück zu erkämpfen!


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Conchilli

Re: Massenverfahren vor dem VG Potsdam
#69: 19. August 2014, 16:54
ehrlich gesagt weis ich nicht, warum jetzt jeder auf dem Richter rumhackt?

So läufts eben nunmal. es müssen erst alle Punkte und Möglichkeiten einer Klage abgewiesen werden, bevor es vor das BVerfG geht.

Konzentriert Euch lieber auf eine vernünftige Klageschrift ans BVerfG, anstatt hier die Richter nieder zu machen. Die machen auch nur ihren Job und halten sich an den Gesetzestext des RStV, der von Leuten beschlossen wurde, die ihr gewählt habt oder auch nicht.

Wen juckts? ist unbedeutend für diese Klage.

Nur mal ein Ansatz fürs weiteres Denken! ;)


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Re: Massenverfahren vor dem VG Potsdam
#70: 19. August 2014, 20:20
Hier nochmal eine Zusammenfassung:
Der vorsitzende Richter hat gleich zu Anfang gesagt dass die Richter keine Verfassungswidrigkeit erkennen können. Auch wurde gesagt dass es allein um die Frage geht ob man zahlen muss. Da man ja Rundfunk nicht nutzen muss spielt die Qualität oder nicht Vereinbarkeit mit dem Gewissen ja keine Rolle. Der Vorsitzende Richter meinte dass er selbst seit 2013 den vollen Beitrag zahlen muss und vorher nur für Radio gezahlt hat. Zitat: "nur weil ich bezahlen muss, muss ich den Quatsch nicht ansehen".
Es wurde über folgende Themen diskutiert:
-Steuer: Richter und RBB reiten das Pferd weiter dass man ja mit der Empfangsmöglichkeit eine konkrete Gegenleistung erhält. Koblenzer: Im RBStV ist der konkrete Vorteil nicht genannt und es reicht nicht aus dem Kontext darauf zu schließen (Es wird nur der Verwendungszweck des Beitrages genannt). Auch muss der Empfänger das Empfangsgerät erst anschaffen. Aus dem Vorhandensein einer Garage würde niemand auf die Pflicht zur Zahlung einer Mautgebühr schließen. Außerdem ist der Tatbestand so weit gefasst dass erkennbar ist dass man alle erfassen will, auch muss ein Beitrag eine deutliche Abgrenzbarkeit zur Steuer aufweisen. (In Widerspruchsbegründungen kann man das Steuer-Argument nach wie vor anführen da es dazu noch keine BVG-Entscheidung gibt)
-Typisierung: Vom vorsitzenden Richter wurde §43 Weingesetz angeführt, hier geht es um eine (sicher wie die CMA ebenfalls überflüssige) Abgabe an den Deutschen Weinfonds (http://de.wikipedia.org/wiki/Deutscher_Weinfonds). Wichtiges Gegenargument ist dass vor einer Typisierung der Gesetzgeber die Pflicht hat zu prüfen, welche Auswirkungen eine Typisierung hat, beispielsweise durch statistische Erhebungen. Die Mehreinnahmen von inzwischen geschätzt 3Mrd. € lassen darauf schließen dass dies nicht stattgefunden hat. Die genannten Zahlen wieviele welche Geräte haben reicht nicht für einen Rückschluss auf das Konsumverhalten.
-Informationelle Selbstbestimmung: Verwendung der Meldedaten: Es wurde auf das Volkszählungsurteil des BVG Bezug genommen. Aus Gebührenzeiten gab es ein Urteil dass der Eingriff nur gering ist und daher erlaubt (Ist aber quatsch das Urteil zu verwenden weil man aus der Gebühr aussteigen konnte und aus dem Beitrag nicht)
-Härtefälle: Es wurde als OK angesehen dass den Sozialbehörden die Prüfung überlassen wird, jedoch übersehen, dass in der Praxis die Anerkennung als hilfsbedürftig gerade bei selbständigen schwierig ist. Es liegt eine neuartige Notwendigkeit vor sich mit den Sozialbehörden auseinanderzusetzen. Es wurde darauf abgestellt dass die im RBStV genannten sonstigen Härtefälle für all diese Fälle herhalten können (wenn man in der Praxis nur wollte) und somit keine Verfassungswidrigkeit des RBStV an sich gegeben ist. Auch Zweitwohnungen, für die aufgrund anderer Urteile keine Zweitwohnsteuer erhoben werden darf, könnten unter die  sonstigen Härtefälle fallen.
-Verschlüsselung: Gebetsmühlenartig faselt der RBB von der Gesamtveranstaltung Rundfunk und der völligen Unmöglichkeit die tatsächliche Nutzung zu kontrollieren (befinden sich mental in den 50'ern)

Alle Klagen wurden wie erwartet abgewiesen. Eine Berufung wurde nicht zugelassen, es ist jedoch eine Nichtzulassungsbeschwerde möglich und wird sicher auch stattgegeben weil man sonst ja direkt vors Bundesverfassungsgericht ziehen könnte.

Eine ältere Dame hat mit einem Herrn vom RBB vor der Urteilsverkündung hitzig diskutiert, sie war wohl im Casting für Schauspieler tätig (auch für ÖR), hat sich beschwert dass oft für sehr wenig Geld gearbeitet werden muss und die Filme dann trotzdem x-mal gezeigt wurden und wunderte sich wo das Geld hin geht. Sie ist jetzt im Ruhestand und hat auch schon nachgefragt was eine Minute Tagesschau kostet, dies konnte ihr jedoch keiner sagen, es hieß dass die Information erst zusammengetragen werden müsse.


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M
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Re: Massenverfahren vor dem VG Potsdam
#71: 19. August 2014, 20:53
Der Vorsitzende Richter meinte dass er selbst seit 2013 den vollen Beitrag zahlen muss und vorher nur für Radio gezahlt hat. Zitat: "nur weil ich bezahlen muss, muss ich den Quatsch nicht ansehen".
Ich darf jeden Mitlesenden bitten, sich DIESES Zitat auf der Zunge zergehen zu lassen und es entsprechend weiter zu verteilen, welche Richter solche Urteile im Namen des Volkes fällen.

Können die Anwesenden eine Einschätzung abgeben, wieviele Kläger von der Nichtzulassungsbeschwerde Gebrauch machen werden?
Und auch welche Pressevertreter anwesend waren? Bislang habe ich nämlich nicht besonders viele Berichte zu diesem Massenverfahren im Netz gefunden.


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Re: Massenverfahren vor dem VG Potsdam
#72: 19. August 2014, 21:19
Der Vorsitzende Richter meinte .... Zitat: "nur weil ich bezahlen muss, muss ich den Quatsch nicht ansehen".
Ist das etwa der Quatsch, der uns alllen den individuellen/strukturellen Vorteil bringt?
Oder ist das mit dem ominösen Vorteil auch alles nur Quatsch?


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"Das Internet ist für uns alle Neuland": Angela Merkel, 19.06. 2013

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Re: Massenverfahren vor dem VG Potsdam
#73: 19. August 2014, 21:25
Es gibt auch andere Wege , diesen sich hier endlich anzunehmen , wird es höchste Zeit.
Leider werden hier im Forum griffige Ansatzpunkte dazu ständig abgeblockt.
Ich bin daher auch nicht genauer darauf eingegangen.
Umso mehr war ich über die Antwort unseres Admin erstaunt , der dann genau einen dieser anderen Wege ins Spiel gebracht hat.
Wir müssen uns medienwirksam opfern, um anderen Mut zu machen. Wir verweigern jede Zahlung, bis man eingelocht wird – medienwirksam, alles schön und sauber dokumentiert.
Das beinhaltet die konsequente Infragestellung der Rechtfertigung eines GV in dieser Sache überhaupt.          Der GV ist das letzte Glied in der Durchsetzung des Rechts.
NUR WELCHES RECHT ? Beim ÖRR gibt es dieses nicht , da herrscht die Diktatur zur Erhaltung der Macht über das Medium Rundfunk.
Warum sollten wir dann noch einen GV als Vertreter dieses Unrechts für voll nehmen und sein Handeln über uns ergehen lassen.  Potsdam heute war ein weiterer Meilenstein. Wie viele davon bedarf es denn noch ?
Ein GV in dieser Sache darf nicht länger akzeptiert werden.


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Schrei nach Gerechtigkeit

D
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Re: Massenverfahren vor dem VG Potsdam
#74: 19. August 2014, 21:26
Vielleicht bietet dass einen Angriffspunkt:

Artikel 14, Grundgesetz, besagt:
 
(1) Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt.
(2) Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.
(3) Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Sie darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt. Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen. Wegen der Höhe der Entschädigung steht im Streitfalle der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten offen.

Wie man sieht, soll einem ja dieser unsoziale "Rundfunk-Beitrag" auch dann abgepresst werden können, wenn man überhaupt nicht daran teilnimmt oder die dafür notwendigen technischen Geräte besitzt, bzw. diese sich auch nicht leisten kann.  Das führt somit zu einer sozialen Ungleichheit und einer fortdauernden Ungleichbehandlung, die man auf gerichtlichem Weg überprüfen lassen müsste.

Sollte die Politik nicht zur Vernunft kommen und einem Bürger der "Rundfunk-Beitrag" vorteilslos abgepresst werden können, wäre dass meinem Empfinden nach eine permanente und wiederkehrende Enteignung auf Kosten der Allgemeinheit.  Und ob eine solche permanente und wiederkehrende Enteignung statthaft ist, bzw. vor Gericht Bestand haben kann, müsste man dann sehen.  Vor allem auch im Hinblick auf die ebenfalls permanente soziale Ausgrenzung, die einen Charakter von Erdrosselung hat.  (Frage:  wären dann anstelle der Verwaltungsgerichte nicht die Sozialgerichte zuständig?  Besser und logischer wäre dass ja, denn der Richter verweist ja auch auf die Sozialverbände.  Und dort kostet das Klagen übrigens nichts....)

In einem der Urteile des BGH wurde verneint, dass ein Betrag von 0,20 Euro den Charakter einer Erdrosselung des Bürgers besitzt.  Doch wie sieht es nun mit Euro 17,98 pro Monat auf unbestimmte Zeit aus? 

Was denkt ihr?

D61


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Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.
(Jean-Jacques Rousseau)

Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei – mögen sie noch so zahlreich sein – ist keine Freiheit.   Freiheit ist immer Freiheit des Andersdenkenden.
(Rosa Luxemburg)

 
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