Leipziger Internet Zeitung.....zugesagt....einen Bericht über das Gutachten veröffentlichen....
Dann beginnt Eure große Verteilungsaktion bereits jetzt schon, so kurzfristig, an zu wirken!
Super, vielen Dank Euren Einsatz!
Im Artikel der LIZ steht etwas für mich völlig Neues:
An die Adressen kommen die Rundfunkanstalten nur, wenn sie sie bei den Meldeämtern einkaufen. Was ist aber mit den Haushalten, die ihre Adressen für Melderegisterabfragen gesperrt haben? Brauchen die nicht zu zahlen? Sind also die die Dummen, die ihre Adressen nicht haben sperren lassen?
Haben sie uns damit etwa auf einen weiteren Widerspruchsgrund aufmerksam gemacht (?)
Wenn das stimmt, was sie schreiben:
Es muss also Personen geben, die es geschafft haben,
eine solche
Auskunftssperre im Melderegister zu erwirken.
Sie bekommen demnach (wenn sie beim Beitragss. unangemeldet sind)
auch
keinerlei Zahlungsaufforderungen, Bescheide, usw. (?)
Das hieße dann, hier liegt eine unrechtmäßige
Ungleichbehandlung zwischen den Personen mit einer
regulären Meldeadresse
unddenen mit einer
erwirkten Auskunftssperre vor.
Markus