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Autor Thema: Student, keine Einkommen, kein BAföG aber Zahlungspflicht  (Gelesen 20619 mal)

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Gut, hier ist noch nichts verrutscht. Auf jeden Fall nur per Einschreiben mit Rückschein. Und schnell!!

Am besten persönlich zur Rundfunkanstalt bringen. Und schnell!!


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Person A hat auch schon mehrere Schreiben erhalten. Hier der Verlauf:

1. Infomation
2. Zahlungserinnerung
3. Zahlungserinnerung
4. Zahlungserinnerung mit 6 Euro Mahngebühr
--> Reaktion von Person A, dass nicht Zahlungsfähig (hier beginnt die ganze Story)
5. Zahlungserinnerung
6. Zahlungserinnerung
--> Reaktion von Person A, mit Kopie von Arbeitsamt (kein Anspruch auf HarzIV) und Krankenkasse (offene Beiträge)
7. Zahlungserinnerung
8. Dieses Antwortschrieben

Person A ist Student, jedoch über der Regelstudienzeit. Also kein BAföG Anspruch.
Da Student auch kein HarzIV. Somit kein Einkommen.
Dies hat Person A bereits als Argument im letzten Schreiben vermerkt.


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Da sollte, falls nicht geschehen, wohl noch klargemacht werden, dass keine Befreiung im Sinne von §4 Abs. 1 RBStV in Frage kommt, weil man keine der darin aufgeführten Sozialleistungen bezieht, aber das eigene Einkommen jedoch niedriger ist als (im Falle von Studenten) der entsprechende Bedarfssatz nach dem BAföG.
Wird erfahrungsgemäß trotzdem abgelehnt, kann aber für die Klagebegründung nützlich sein.

Lass ihm bitte sagen, dass er kein Einkommen hat und diese Diskussion vergessen. Das genügt. Mehr über das Thema zu schreiben, ist Ablenkung. Das Thema soll endlich geschlossen werden. Er will wenig sagen, dann haben wir auch wenig zu sagen. Schluss!


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Person A würde aber noch interessieren, ob es jemals in der Geschichte deswegen eine Freiheitsstrafe gab?


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Person A hat auch schon mehrere Schreiben erhalten. Hier der Verlauf:

1. Infomation
2. Zahlungserinnerung
3. Zahlungserinnerung
4. Zahlungserinnerung mit 6 Euro Mahngebühr
--> Reaktion von Person A, dass nicht Zahlungsfähig (hier beginnt die ganze Story)
5. Zahlungserinnerung
6. Zahlungserinnerung
--> Reaktion von Person A, mit Kopie von Arbeitsamt (kein Anspruch auf HarzIV) und Krankenkasse (offene Beiträge)
7. Zahlungserinnerung
8. Dieses Antwortschrieben

Person A ist Student, jedoch über der Regelstudienzeit. Also kein BAföG Anspruch.
Da Student auch kein HarzIV. Somit kein Einkommen.
Dies hat Person A bereits als Argument im letzten Schreiben vermerkt.

Ich frage mich wirklich, was Du studierst. Ein Studium braucht ein bisschen mehr Organisation, Klarheit im Ausdruck.

Das ist eine Liste von dem, was sie schrieben. Soll dann soll eine Liste von dem, was Du schriebst, kommen? Und wie waren die Schreiben chronologisch geordnet?

Und ja, Leute, die nicht reagieren und keinen klaren Kopf haben, landen oft in Knast.

Gefängnisse sind voll von armen Schwarzfahrern, aber Betrüger, die andere Leute unter dem Tisch ziehen und tausende Euros ihnen wegnehmen, laufen frei herum, weil man ihnen nichts illegales beweisen kann.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 29. Dezember 2014, 15:53 von Sophia.Orthoi«

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Chronologisch 1 bis 8. Person A dachte, dies wäre daraus zu erkennen.
Was Person A studiert spielt doch keine Rolle.
Auf jeden Fall nicht Jura oder Politik, sonst würde es sich da besser auskennen.


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Person A ist Student, jedoch über der Regelstudienzeit. Also kein BAföG Anspruch.
Da Student auch kein HarzIV. Somit kein Einkommen.
Dies hat Person A bereits als Argument im letzten Schreiben vermerkt.
Am besten trotzdem BAföG beantragen und den negativen BAföG-Bescheid als Beleg aufheben.


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Person A sollte sich beeilen, den Widerspruch persönlich der zuständigen Rundfunkanstalt bringen, eine Kopie mit der Bestätigung des Empfangs stempeln lassen.
Genau so. Falls die sich weigern, eine Kopie mit Eingangsstempel und Unterschrift herauszugeben, dann sollte man den Widerspruch zur Niederschrift einlegen. Das müssen die machen, darauf hat Person A einen Rechtsanspruch. Falls die auch das verweigern, mit Zeugen wiederkommen (falls nicht schon dabei), der das bezeugen kann.


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El

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Auf wen läuft denn die Wohnung, in der Person A wohnt? Wer ist Mieter bzw. Eigentümer?

Nach meinem Rechtsverständnis müsste der ja eigentlich auch Post bekommen, so wie alle anderen, die dort wohnen.

Ist schon sehr merkwürdig.

Vielleicht sollte Person A sich doch mal an die Verbraucherzentrale HH wenden, um sich zu erkundigen, mit welchen negativen Bescheiden man sich definitiv befreien lassen kann. Zusätzlich zu den hier vorgeschlagenen Maßnahmen.

Das ist meine persönliche Meinung und stellt keinerlei Rechtsberatung dar.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 29. Dezember 2014, 18:47 von El«

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Auf wen läuft denn die Wohnung, in der Person A wohnt? Wer ist Mieter bzw. Eigentümer?

Nach meinem Rechtsverständnis müsste der ja eigentlich auch Post bekommen, so wie alle anderen, die dort wohnen.

Ist schon sehr merkwürdig.

Alles egal, denn alle sind Gesamtschuldner. Was A tun soll, ist klar: Widerspruch, weil er kein Einkommen hat. Es ist nichts mehr zu sagen. Bitte, ENDLICH SCHLUSS mit diesem Thread. Ich vermute langsam, es ist Absicht, abzulenken.


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Entschuldige, aber was ist mit "ableken" gemeint? Von was?
Ist der Person A etwas entgangen?
Person A weiss was zu tun ist :-) ... Vorerst

Person A freut sich über so viele Beiträge und findet dieses Forum echt toll.


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G

Gast

Auf wen läuft denn die Wohnung, in der Person A wohnt? Wer ist Mieter bzw. Eigentümer?

Nach meinem Rechtsverständnis müsste der ja eigentlich auch Post bekommen, so wie alle anderen, die dort wohnen.

Ist schon sehr merkwürdig.

Vielleicht sollte Person A sich doch mal an die Verbraucherzentrale HH wenden, um sich zu erkundigen, mit welchen negativen Bescheiden man sich definitiv befreien lassen kann. Zusätzlich zu den hier vorgeschlagenen Maßnahmen.

Das ist meine persönliche Meinung und stellt keinerlei Rechtsberatung dar.

Kann es sein, dass Du vorgestern im gleichen Thema genau die gleiche Verwunderung mit möglichen Mitbewohnern und den Rat sich an den
Hamburger Verbraucherschutz zu wenden eingestreut hast?

Vielleicht solltest Du dir mal den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag vorknüpfen und versuchen diesen zu deuten. Insbesondere aus dem Abschnitt
mit der Befreiung (ich glaube es ist der vierte Abschnitt) kann man schnell in Erfahrung bringen "mit welchen negativen Bescheiden man sich
definitiv befreien lassen kann". Darüber brauch man sich dann nämlich auch keine weiteren Gedanken machen.

Ehrlich, Deine Beiträge tragen zwar des Öfteren zur allg. Belustigung bei, aber es würde mich nicht wundern, wenn Du auch mal von einem
Moderator für Deine sich anhäufenden im Kontext belanglosen und jetzt sogar redundanten Einwürfe, Fragen und Verwunderungen ermahnt
wirst.  :police:

Sorry, bitte nicht persönlich nehmen. Ich möchte nur appelieren stets den Blick auf das Wesentliche zu richten und weniger Off-Topic zu erzeugen.


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Sorry, ich stehe auf dem Schlauch.
Vielleicht wird hier etwas verwechselt. Person A ist neu hier, genauer gesagt, seit vorgestern, kennt sich also nicht aus.

Zitat: "Kann es sein, dass Du vorgestern im gleichen Thema genau die gleiche Verwunderung mit möglichen Mitbewohnern und den Rat sich an den Hamburger Verbraucherschutz zu wenden eingestreut hast?"
Person A hat zwar das Thema vorgestern hineingestellt, jedoch dergleichen nichts eingestreut. Diese Aussage kam von jemandem anderen und das war heute.

Das heir ist der erste Beitrag von Person A in diesem Forum, daher Verwunderung.

Person A hat keine Ahnung wie man sich wehren kann. Daher wollte Person A sich zum ersten mal schlau machen.

Ich finde es schade, dass man hier so lächerlich dargestellt wird.
Zitat: "Zur öffentlichen Belustigung."
Zitat: "Ich frage mich wirklich, was Du studierst. Ein Studium braucht ein bisschen mehr Organisation, Klarheit im Ausdruck."
...

Sorry, Person A hatte noch nie mit so etwas wie BS zu tun gehabt. Alle Probleme konnten mit einem einfachen Schreiben beseitig werden. Bei BS scheint es etwas anderes zu sein, daher wollte Person A Meinungen hören.

Meine Fragen waren ehrlich gemeint. Ich befolge alle Regeln hier im Forum, warum werde ich nicht ernst genomen.

Ich habe nun einen Moderator angeschrieben, der soll sich die Sache mal anschauen.


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Da Person A sich erst seit kurzer Zeit mit dem Rundfunkbeitrag befasst, ist klar dass hier noch Klärungsbedarf ist. Im Gegensatz zu allen anderen Behörden, die alle rechtsstaatlich agieren, versucht der Beitragsservice soviele Menschen wie möglich zu betrügen. Briefe kommen nicht an, außer es sind Anmeldungen. Erstmal sofort widersprechen, wichtig ist mit Empfangsbestätigung. Dann hier im Forum mal einlesen, mit allgemeiner Hochschulzugangsberechtigung sollte das kein Problem sein. Aber Achtung! Die Dummfunkkomiker sind hinterhältig und gemein. Allen Grips wie für das Studium auch dort einsetzen.


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Gast

An mariuser:

Ich habe ein Zitat von unserem User "El" angeführt und damit direkt auf seinen Beitrag bzw. auf seine
zwei vom Inhalt her gleichen Beiträge geantwortet. Du warst damit nicht gemeint, wie Du auch selbst
hättest kombinieren können.

Das Thema zwangsfinanzierter örR greift massiv in unser aller Rechte ein. Wir sind hier im Forum nicht
zu unserem Spaß - daher bitte etwas mehr Aufmerksamkeit aufbringen und nicht unbedacht wild drauf
los schreiben und alles unnötig in die Breite treten!


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