gez-boykott.de::Forum

"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Widerspruchs-/Klagebegründungen => Thema gestartet von: mariuser am 27. Dezember 2014, 14:30

Titel: Student, keine Einkommen, kein BAföG aber Zahlungspflicht
Beitrag von: mariuser am 27. Dezember 2014, 14:30
Hallo Zusammen,
Person A ist neu hier und hat bezüglich folgendem Thema noch nichts gefunden.

Person A ist ein Student ohne Einkommen. Auch kein BAföG, da die Studiendauer überzogen wurde.
Diese Person wohnt bei seiner Freundin und kann sich nicht einmal die Krankenversicherung leisten.
Um von der Zahlungspflicht befreit zu werden, wurde eine Befreiung beantragt,
mit der Begründung, dass es kein Einkommen hat. Ein Bescheid vom Arbeitsamt mit der Ablehung zu HarzIV und einem Schreiben der Krankenkasse, dass Beiträge nicht gezahlt werden, wurden beigelegt.

Als Antwort bekommt Person A weiterhin Zahlungsauffoderungen mit ständig wachender Summe.

Im Internet hat Person A Berichte gelesen, dass Nichtzahler mit Freiheitsstrafen oder Pfändung im Haushalt
zu rechnen haben.

Person A ist hier total aufgeschmissen, da es nicht zahlen kann, selbst wenn es wollte.
Dazu müsste Person A ein Darlehn/Kredit aufnehmen, welchen keine Bank der Welt unterstützen würde.

Verwundert ist Person A allerdings, dass HarzIV und BAföG Empfänger davon befreit sind, obwohl die ein Einkommen
haben, welchen Person A nicht hat.

Person A plant als nächstes wieder einen Brief zu verfassen, um eine erneute Prüfung des Härtefalls.

Wünsche allen schöne Feiertage und einen guten Rutsch.
Titel: Re: Student, keine Einkommen, kein BAföG aber Zahlungspflicht
Beitrag von: mariuser am 27. Dezember 2014, 15:26
Person A würde sich sehr über die Meinung der anderen freuen. Vielleicht möchte jemand seine Meinung dazu äußern.

viele Grüße
Titel: Re: Student, keine Einkommen, kein BAföG aber Zahlungspflicht
Beitrag von: koppi1947 am 27. Dezember 2014, 15:31
Über das Feld Suche,rechts oben findet man entsprechende Hilfe.
Wer nichts hat,dem kann man auch nichts nehmen.Wer ein Konto hat,sollte es auf Pfändungsschutzkonto umstellen.Die Pfändungsfreigrenze liegt ab 2015 bei 1070,00 €,aber trotzdem am Anfang des Monats alles abheben,wenn Eingänge da sind.
Wenn keine Wertgegenstände da sind,gibt es nichts zu pfänden.
Das ist nur meine Meinung,keine Rechtsberatung.
Solange kein Bescheid gekommen ist mit Rechtsbehelf,muss auch niemand reagieren.
Titel: Re: Student, keine Einkommen, kein BAföG aber Zahlungspflicht
Beitrag von: El am 27. Dezember 2014, 21:29
Habe ne Frage:

Wenn Person A bei einer Freundin wohnt, hat Person A doch gar keine eigene Wohnung und dürfte schon deshalb keine Bescheide erhalten, gegen die er dann Widerspruch einlegen müsste, oder?

Dann müsste doch die Freundin, der die Wohnung gehört, die Bescheide erhalten und dagegen Widerspruch einlegen.

Sehr viele Personen sind darüber verwundert und nicht nur verwundert, dass Personen mit sehr wenig Einkommen zahlen müssen, wenn sie keine staatliche Hilfe in Anspruch nehmen wollen oder können, während die, die staatliche Hilfe bekommen, auch befreit werden.

Nach Informationen von Person B sollte es aber doch möglich sein, bei einem ablehnenden Bescheid wenigstens befreit zu werden, oder?

Und das ist echt auch nur eine Option, wenn Person A wirklich Wohnungsinhaber ist. Ansonsten müsste Person A nach Vorstellung von Person B gar keinen Beitrag zahlen und vor allem erst gar keine Post vom BS bekommen.

Dies ist die persönliche Meinung von Person B und stellt keine Rechtsberatung dar.

Gratis Rechtsberatungen gibt es bei der Verbraucherzentrale Hamburg.

http://www.vzhh.de/telekommunikation/121523/abmelden-bei-der-gez-wie-geht-das.aspx

Diese beraten allerdings nur in dem engen gesetzlichen Rahmen, also falls Person A gar kein Wohnungsinhaber ist, sondern nur seine Freundin und zu den Vorschriften bei Befreiung wissen die auch was.

Für alle anderen Fragen hält Person B die Verbraucherzentralen in diesem Fall nicht für hilfreich, da diese nur die bestehenden Gesetze erklären. Aber vielleicht ist es in diesem Fall ein Versuch wert.
Titel: Re: Student, keine Einkommen, kein BAföG aber Zahlungspflicht
Beitrag von: nopagonada am 27. Dezember 2014, 22:39
Nach RBStV gilt:
1 .Inhaber einer Wohnung ist jede volljährige Person, die die Wohnung selbst bewohnt.
D.h.: Person A is Inhaber der Wohnung.
2. Mehrere Beitragsschuldner haften als Gesamtschuldner entsprechend.
D.h.: Wenn keiner freiwillig zahlt, können die sich einen aussuchen, dem sie die Bescheide schicken, der zwangsvollstreckt wird, etc. . Das kann aus deren Sicht sinnvollerweise der zahlungsfähigere von beiden sein.
3. Es gibt eine Frist von 2 Monaten, innerhalb der man nach Erhalt eines Bescheids von dem in diesem Bescheid festgesetzten Geldforderungsbetrag befreit werden kann.
D.h.: Befreiungsantrag am besten vor Ablauf der Frist stellen.

Zitat
Als Antwort bekommt Person A weiterhin Zahlungsauffoderungen mit ständig wachender Summe.
Weil Anträge und Widersprüche aus deren Sicht keine aufschiebende Wirkung der Zahlungspflicht haben.

Zitat
Verwundert ist Person A allerdings, dass HarzIV und BAföG Empfänger davon befreit sind, obwohl die ein Einkommen haben, welchen Person A nicht hat.
U.a. deswegen gehört dieses Beitragssystem abgeschafft.

Falls Anträge und Widersprüche abgelehnt werden, kann dagegen Klage erhoben werden.
Zumindest muss es in diesem Fall nicht unbedingt was kosten, da mit dem niedrigen Einkommen bereits eine Voraussetzung für die Gewährung von Prozesskostenhilfe vorliegt.
Titel: Re: Student, keine Einkommen, kein BAföG aber Zahlungspflicht
Beitrag von: Gast am 27. Dezember 2014, 22:58
Wenn Person A bei einer Freundin wohnt, hat Person A doch gar keine eigene Wohnung und dürfte schon deshalb keine Bescheide erhalten, gegen die er dann Widerspruch einlegen müsste, oder?

Und das ist echt auch nur eine Option, wenn Person A wirklich Wohnungsinhaber ist. Ansonsten müsste Person A nach Vorstellung von Person B gar keinen Beitrag zahlen und vor allem erst gar keine Post vom BS bekommen.

Sog. 'Beitragsservice' erhält von den Einwohner-Meldeämtern die Datensätze wer wo wie lange schon wohnt. Der Umstand, dass dies so ist, ist natürlich mehr als bedenklich!
Meldet sich nun also eine beliebige Person X beim Meldeamt um, bekommt diese Info etwas später auch 'Beitragsservice'.
Nach erfolgloser Suche nach Übereinstimmungen zwischen X und allen zurzeit zahlenden Personen und zw. X und allen zurzeit befreiten Personen wird X nun eben von der Rundfunkbande behelligt.

Wieso also so verwundert über eine doch so klare Sache sein?  ???
Titel: Re: Student, keine Einkommen, kein BAföG aber Zahlungspflicht
Beitrag von: mariuser am 28. Dezember 2014, 10:06
Hmmm... Person A liest gerne eure Beiträge  :)

Liebe Grüße und einen schönen ruhigen sonnigen Sonntag.
Titel: Re: Student, keine Einkommen, kein BAföG aber Zahlungspflicht
Beitrag von: El am 28. Dezember 2014, 12:48

Zitat
Verwundert ist Person A allerdings, dass HarzIV und BAföG Empfänger davon befreit sind, obwohl die ein Einkommen haben, welchen Person A nicht hat.
U.a. deswegen gehört dieses Beitragssystem abgeschafft.




Das sehe ich genauso!

Person B dachte bisher immer, dass nur derjenige, dem die Wohnung oder das Haus gehört, oder der, der im Mietvertrag als Mieter drinsteht, zahlen muss, und nicht jeder, der da wohnt.

Also dann nur 1 Person oder bei Paaren, die beide unterschrieben haben oder denen das Haus / die Wohnung gemeinsam gehört, beide je zur Hälfte und bei WGs auch jeder anteilig. Wobei es bei WGs ja auch schon wieder so ist, dass meistens keiner viel Geld hat und eigentlich jeder befreit werden müsste, was ja nicht geht, falls derjenige kein Hartz 4 oder BaFöG erhält. Und so was nennt sich demokratisch und sozial.

Ist es dann so, dass das Einwohnermeldeamt alle Menschen meldet, auch die, die quasi gratis wohnen, also auch Kinder?

Aber das widerspricht doch sogar den ihren eigenen Gesetzen, wonach der neue Zwangsbeitrag doch nur pro Objekt und nicht pro Kopf gezahlt werden soll.

Peron C wohnt allein und kennt sich deshalb nicht so gut damit aus, wie das ist bei mehreren Leuten in einer Wohnung oder einem Haus.
Titel: Re: Student, keine Einkommen, kein BAföG aber Zahlungspflicht
Beitrag von: nopagonada am 28. Dezember 2014, 17:20
Zitat
Ist es dann so, dass das Einwohnermeldeamt alle Menschen meldet, auch die, die quasi gratis wohnen, also auch Kinder?
So weit ich weiß, ja. Falls die Eltern bereits zahlen, müssen die volljährigen Kinder angeben, dass sie bei diesen wohnen, oder sie zahlen.

Das könnte dann natürlich zu so irren Fällen führen, dass z.B. in der Familie die Eltern befreit sind (z.B. wegen Hartz4), der einkommenslose volljährige Sohn aber, der zur Schule geht und keine Befreiung bekommt (weil kein Bafög, kein Hartz4, Härtefallantrag abgelehnt), muss für die Wohnung zahlen.
Titel: Re: Student, keine Einkommen, kein BAföG aber Zahlungspflicht
Beitrag von: koppi1947 am 28. Dezember 2014, 17:26
Wir hoffen und glauben daran,dass nach den neuen Enthüllungen des Finanzministeriums dieser Spuk bald ein Ende nimmt,denn das hat nichts mehr mit Demokratie und Datenschutz des Menschen zu tun.
Titel: Re: Student, keine Einkommen, kein BAföG aber Zahlungspflicht
Beitrag von: nopagonada am 28. Dezember 2014, 17:34
Die Bewohner der Wohneinheit können gegenüber dem BS (Beitragsservice) einen unter ihnen benennen, der zahlt. Wie sie sich den Betrag dann untereinander aufteilen, ist deren eigene Sache und dem BS egal.
Wenn sie das nicht tun, "schnappt" sich der BS irgendeinen, der zur Zahlung herangezogen wird und der notfalls auch mit Zwangsvollstreckung und Haftandrohung dazu gebracht wird, zu zahlen.
Dabei kann nach RBStV jeder, der da wohnt und über 18 Jahre alt ist und nicht von der Zahlungspflicht befreit ist, zur Zahlung des vollen Beitrags für die Wohneinheit herangezogen werden. Dabei ist es vollkommen egal, ob man da als Eigentümer, Mieter, Untermieter, als volljähriges Kind bei Mama und Papa oder sonst wie wohnt. Derjenige, den es erwischt, hat erstmal Pech gehabt und ziemlich viel Ärger, wenn er nicht zahlt.

Eine fiktive Person N hat es selbst so oder so ähnlich schon erlebt und hat nun den Ärger.

Das dahinterliegende Prinzip, auf das die vom ÖRR bzw. BS sich berufen, ist das der Gesamtschuldnerschaft. Der RBStV verweist dabei selbst auf §44 Abgabenordnung: "Personen, die nebeneinander dieselbe Leistung aus dem Steuerschuldverhältnis schulden oder für sie haften oder die zusammen zu einer Steuer zu veranlagen sind, sind Gesamtschuldner."
Sie verweisen also selbst auf diesen §, verleugnen aber gleichzeitig, dass die Rundfunkzahlungen eine Steuer darstellen. Schon ein Skandal, dass die damit vor Gericht Erfolg hatten, aber das ist ein anderes Thema.

Gesamtschuldnerschaft bedeutet, der Gläubiger kann nach Belieben von irgendeinem der Schuldner den geschuldeten Betrag in voller Höhe fordern (§421 BGB). Das kann in manchen Fällen Sinn machen, z.B. bei Mietergemeinschaft, Erbengemeinschaft etc. .


Im jetzigen Beitragssystem können neben Nichtnutzern des Rundfunks u.U. auch Zahlungsunfähige zur Zahlung verdonnert werden. Durch die Folgen wie Zwangsvollstreckung und Haftandrohung werden Menschen kriminalisiert, die sich nichts zu Schulden kommen ließen und dass man irgendwo wohnt, kann man einem wohl schlecht zum Vorwurf machen.
Titel: Re: Student, keine Einkommen, kein BAföG aber Zahlungspflicht
Beitrag von: mariuser am 29. Dezember 2014, 12:11
Oj, das sind keine erfeulichen Berichte.

Person A wohnt in einer 4er WG mit seiner Freundin. Keiner erhält Briefe, außer Person A.
Person A hat angst, dass Zwangsvollstrecker vorbeikommt und irgendetwas pfändet, was
nicht Person A gehört.
Haftdrohnung findet Person A überhauptnicht gut, kann es aber selbst nicht glauben.
(Bis jetzt noch kein Brief erhalten, ausser Zahlungserinnerung)
Person A muss jetzt schnell knapp 400euro zusammentrommeln, aber woher?
Von Eltern aus ist mit keiner Hilfe zu rechnen, da Mutter arbeitslos.
Und das Studium dauert noch 1 Jahr, bis dann das erste Geld kommt.
Titel: Re: Student, keine Einkommen, kein BAföG aber Zahlungspflicht
Beitrag von: GEiZ ist geil am 29. Dezember 2014, 12:24
Hat Person A nun schon einen Beitragsbescheid bekommen oder nur Mahnungen und andere Infobriefe?
Titel: Re: Student, keine Einkommen, kein BAföG aber Zahlungspflicht
Beitrag von: mariuser am 29. Dezember 2014, 12:46
Person A hat schon Infobiriefe, Beitragbescheide und Erinnerungsbriefe erhalten (seit über einem Jahr).
Person A hält schon seit über einem Jahr den Briefverkehr mit dem BS.
Immer wird dies bearbeitet, dann hört man 2-3 Monate nicht und schliesslich folgt eine Ablehnung
mit einer weiterhin wachsenden Summe.
Wie bereits erwähnt, kann Person A nicht zahlen, da es absolut kein Einkommen hat.
Momentan beläuft sich der Beitrag auf knapp 400 Euro.
Titel: Re: Student, keine Einkommen, kein BAföG aber Zahlungspflicht
Beitrag von: GEiZ ist geil am 29. Dezember 2014, 12:55
Wenn Person A gegen die Beitragsbescheide Widerspruch eingelegt hat und einen Widerspruchsbescheid mit Rechtsbehelfbelehrung erhalten hat, hätte Person A innerhalb der dort genannten Frist klagen müssen. Wenn die Antwort kein Widerspruchsbescheid war sondern ein Infobrief, kann Prerson A immer noch klagen, wenn Person A dann irgendwann einen Widerspruchsbescheid bekommt.
Titel: Re: Student, keine Einkommen, kein BAföG aber Zahlungspflicht
Beitrag von: mariuser am 29. Dezember 2014, 13:38
Person A hat eine Ablehung erhalten.
Allerdings mit Begründung auf geringen Einkommen.
Person A hat aber KEIN Einkommen. Daher wird Person A einen erneuten Widerspruch einlegen müssen.
Titel: Re: Student, keine Einkommen, kein BAföG aber Zahlungspflicht
Beitrag von: GEiZ ist geil am 29. Dezember 2014, 13:52
Nein, so geht das nicht. Person A muß sich unbedingt an den Verfahrensablauf halten, wie überall im Forum beschrieben.
- Bescheid
- Widerspruch
- Widerspruchsbescheid
- Klage

Alles andere führt zum Rechtskräftigwerden der Bescheide, dann ist es fast vorbei.

Hat Person eine Ablehnung oder einen Widerspruchsbescheid erhalten? Auf diesen Unterschied kommt es an!
Titel: Re: Student, keine Einkommen, kein BAföG aber Zahlungspflicht
Beitrag von: mariuser am 29. Dezember 2014, 14:43
Bescheid des HR über Ablenhnung der Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht.
"Sehr geehrte ... Alleine der Umstand, dass Sie über ein geringens Einkommen verfügen, ist keine Voraussetzung für eine Befreiung nach der Härtfall-Regelung ..."
Hier fragt sich Person A, welches Einkommen wohl gemeint ist. Es hat ja KEIN Einkommen. 0,- Euro im Monat
Das Schreiben ist auf 6.Dez datiert, also kann Person A noch einen Widerspruch einlegen.
Titel: Re: Student, keine Einkommen, kein BAföG aber Zahlungspflicht
Beitrag von: GEiZ ist geil am 29. Dezember 2014, 14:46
Enthält der Bescheid eine Rechtsbehelfsbelehrung?
Titel: Re: Student, keine Einkommen, kein BAföG aber Zahlungspflicht
Beitrag von: mariuser am 29. Dezember 2014, 14:48
Ja
"Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats ..."
Titel: Re: Student, keine Einkommen, kein BAföG aber Zahlungspflicht
Beitrag von: Sophia.Orthoi am 29. Dezember 2014, 14:53
Bescheid des HR über Ablenhnung der Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht.
Das Schreiben ist auf 6.Dez datiert, also kann Person A noch einen Widerspruch einlegen.

Person A sollte sich beeilen, den Widerspruch persönlich der zuständigen Rundfunkanstalt bringen, eine Kopie mit der Bestätigung des Empfangs stempeln lassen.

Rechtsbelehrung unbedingt lesen.

Wenn es ein Widerspruchsbescheid ist, dann klagen, aber schnell, einfach beim Gericht mit den Bescheiden vorbei kommen und die Klage zum Protokoll geben, danach begründen.
Titel: Re: Student, keine Einkommen, kein BAföG aber Zahlungspflicht
Beitrag von: Sophia.Orthoi am 29. Dezember 2014, 14:56
Ja
"Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats ..."

WAS kann man innerhalb eines Monats tun?! Klage erheben oder Widerspruch einlegen?

Es scheint eine verbreitete Volkskrankheit zu sein, dass Menschen keinen Blick für das wesentliche haben. Vom Student bis zum Politiker! Zu viel fernsehen?

Titel: Re: Student, keine Einkommen, kein BAföG aber Zahlungspflicht
Beitrag von: GEiZ ist geil am 29. Dezember 2014, 14:59
Ja
"Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats ..."

WAS kann man innerhalb eines Monats tun?! Klage erheben oder Widerspruch einlegen?

Es scheint eine verbreitete Volkskrankheit zu sein, dass Menschen keinen Blick für das wesentliche haben. Vom Student bis zum Politiker! Zu viel fernsehen?



Wollte ich auch fragen, Sophia.Orthoi kam mir zuvor. Man kann und muß genau das machen was in der Rechtsbehelfsbelehrung steht, sonst hat man verloren!
Titel: Re: Student, keine Einkommen, kein BAföG aber Zahlungspflicht
Beitrag von: mariuser am 29. Dezember 2014, 15:02
Hatte Person A vor, jedoch wollte Person A sich erst umhören.
Titel: Re: Student, keine Einkommen, kein BAföG aber Zahlungspflicht
Beitrag von: Sophia.Orthoi am 29. Dezember 2014, 15:04
Hatte Person A vor, jedoch wollte Person A sich erst umhören.

WAS hatte Person A vor?
Titel: Re: Student, keine Einkommen, kein BAföG aber Zahlungspflicht
Beitrag von: mariuser am 29. Dezember 2014, 15:06
Widersrpuch. Besonders auf den Satz mit dem geringen Einkommen.
Person A will es dann selbst verfassen.
Titel: Re: Student, keine Einkommen, kein BAföG aber Zahlungspflicht
Beitrag von: GEiZ ist geil am 29. Dezember 2014, 15:17
Gegen den Widerspruchsbescheid ist kein Widerspruch mehr möglich, nur Klage! So sollte es auch in der Rechtsbehelfsbelehrung stehen. Ansonsten stimmt da was nicht.

Wenn Person sich nicht genau daran hält, kann es Person A auch sein lassen, es wird nichts bringen.
Titel: Re: Student, keine Einkommen, kein BAföG aber Zahlungspflicht
Beitrag von: mariuser am 29. Dezember 2014, 15:26
"Rechtsbelehrung
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich, in elektronischer Form oder zur Niederschrift einzulegen beim HR unter der Anschrift des für ihn tätigen

BS von ... [Adresse]

oder beim HR ... [Adresse]

Wird der Widerspruch in elektronischer Form eingelegt, muss das elektronische Dokument mit einer qulifizierten elektornischen Signatur im Sinne des Signaturgesetztes versehen sein. Der Widerspruch ist an die E-Mail-Adresse ... zu reichten. Bei der Verwendung der elektronischen Form sind besondere technische Rahmenbedingungen zu beachten, die unter www.... einsehbar sind.

..."
Titel: Re: Student, keine Einkommen, kein BAföG aber Zahlungspflicht
Beitrag von: GEiZ ist geil am 29. Dezember 2014, 15:28
Gut, hier ist noch nichts verrutscht. Auf jeden Fall nur per Einschreiben mit Rückschein. Und schnell!!

Ich dachte Person A hat schon mehrere Bescheide bekommen, nicht nur diesen einen.
Titel: Re: Student, keine Einkommen, kein BAföG aber Zahlungspflicht
Beitrag von: nopagonada am 29. Dezember 2014, 15:36
Person A wohnt in einer 4er WG mit seiner Freundin. Keiner erhält Briefe, außer Person A.
Wenn der BS nicht weiß, dass Person A mit den anderen zusammen wohnt, werden die anderen irgendwann auch vom BS angeschrieben.
Sicher, dass die anderen wirklich noch nichts bekommen haben und nicht auf Person A verwiesen haben? (Ist zwar alles andere als nett, aber theoretisch denkbar.)

Bescheid des HR über Ablenhnung der Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht.
"Sehr geehrte ... Alleine der Umstand, dass Sie über ein geringens Einkommen verfügen, ist keine Voraussetzung für eine Befreiung nach der Härtfall-Regelung ..."
Hier fragt sich Person A, welches Einkommen wohl gemeint ist. Es hat ja KEIN Einkommen. 0,- Euro im Monat
Das Schreiben ist auf 6.Dez datiert, also kann Person A noch einen Widerspruch einlegen.
Da sollte, falls nicht geschehen, wohl noch klargemacht werden, dass keine Befreiung im Sinne von §4 Abs. 1 RBStV in Frage kommt, weil man keine der darin aufgeführten Sozialleistungen bezieht, aber das eigene Einkommen jedoch niedriger ist als (im Falle von Studenten) der entsprechende Bedarfssatz nach dem BAföG.
Wird erfahrungsgemäß trotzdem abgelehnt, kann aber für die Klagebegründung nützlich sein.
Titel: Re: Student, keine Einkommen, kein BAföG aber Zahlungspflicht
Beitrag von: Sophia.Orthoi am 29. Dezember 2014, 15:39
Gut, hier ist noch nichts verrutscht. Auf jeden Fall nur per Einschreiben mit Rückschein. Und schnell!!

Am besten persönlich zur Rundfunkanstalt bringen. Und schnell!!
Titel: Re: Student, keine Einkommen, kein BAföG aber Zahlungspflicht
Beitrag von: mariuser am 29. Dezember 2014, 15:43
Person A hat auch schon mehrere Schreiben erhalten. Hier der Verlauf:

1. Infomation
2. Zahlungserinnerung
3. Zahlungserinnerung
4. Zahlungserinnerung mit 6 Euro Mahngebühr
--> Reaktion von Person A, dass nicht Zahlungsfähig (hier beginnt die ganze Story)
5. Zahlungserinnerung
6. Zahlungserinnerung
--> Reaktion von Person A, mit Kopie von Arbeitsamt (kein Anspruch auf HarzIV) und Krankenkasse (offene Beiträge)
7. Zahlungserinnerung
8. Dieses Antwortschrieben

Person A ist Student, jedoch über der Regelstudienzeit. Also kein BAföG Anspruch.
Da Student auch kein HarzIV. Somit kein Einkommen.
Dies hat Person A bereits als Argument im letzten Schreiben vermerkt.
Titel: Re: Student, keine Einkommen, kein BAföG aber Zahlungspflicht
Beitrag von: Sophia.Orthoi am 29. Dezember 2014, 15:45
Da sollte, falls nicht geschehen, wohl noch klargemacht werden, dass keine Befreiung im Sinne von §4 Abs. 1 RBStV in Frage kommt, weil man keine der darin aufgeführten Sozialleistungen bezieht, aber das eigene Einkommen jedoch niedriger ist als (im Falle von Studenten) der entsprechende Bedarfssatz nach dem BAföG.
Wird erfahrungsgemäß trotzdem abgelehnt, kann aber für die Klagebegründung nützlich sein.

Lass ihm bitte sagen, dass er kein Einkommen hat und diese Diskussion vergessen. Das genügt. Mehr über das Thema zu schreiben, ist Ablenkung. Das Thema soll endlich geschlossen werden. Er will wenig sagen, dann haben wir auch wenig zu sagen. Schluss!
Titel: Re: Student, keine Einkommen, kein BAföG aber Zahlungspflicht
Beitrag von: mariuser am 29. Dezember 2014, 15:49
Person A würde aber noch interessieren, ob es jemals in der Geschichte deswegen eine Freiheitsstrafe gab?
Titel: Re: Student, keine Einkommen, kein BAföG aber Zahlungspflicht
Beitrag von: Sophia.Orthoi am 29. Dezember 2014, 15:50
Person A hat auch schon mehrere Schreiben erhalten. Hier der Verlauf:

1. Infomation
2. Zahlungserinnerung
3. Zahlungserinnerung
4. Zahlungserinnerung mit 6 Euro Mahngebühr
--> Reaktion von Person A, dass nicht Zahlungsfähig (hier beginnt die ganze Story)
5. Zahlungserinnerung
6. Zahlungserinnerung
--> Reaktion von Person A, mit Kopie von Arbeitsamt (kein Anspruch auf HarzIV) und Krankenkasse (offene Beiträge)
7. Zahlungserinnerung
8. Dieses Antwortschrieben

Person A ist Student, jedoch über der Regelstudienzeit. Also kein BAföG Anspruch.
Da Student auch kein HarzIV. Somit kein Einkommen.
Dies hat Person A bereits als Argument im letzten Schreiben vermerkt.

Ich frage mich wirklich, was Du studierst. Ein Studium braucht ein bisschen mehr Organisation, Klarheit im Ausdruck.

Das ist eine Liste von dem, was sie schrieben. Soll dann soll eine Liste von dem, was Du schriebst, kommen? Und wie waren die Schreiben chronologisch geordnet?

Und ja, Leute, die nicht reagieren und keinen klaren Kopf haben, landen oft in Knast.

Gefängnisse sind voll von armen Schwarzfahrern, aber Betrüger, die andere Leute unter dem Tisch ziehen und tausende Euros ihnen wegnehmen, laufen frei herum, weil man ihnen nichts illegales beweisen kann.
Titel: Re: Student, keine Einkommen, kein BAföG aber Zahlungspflicht
Beitrag von: mariuser am 29. Dezember 2014, 15:54
Chronologisch 1 bis 8. Person A dachte, dies wäre daraus zu erkennen.
Was Person A studiert spielt doch keine Rolle.
Auf jeden Fall nicht Jura oder Politik, sonst würde es sich da besser auskennen.
Titel: Re: Student, keine Einkommen, kein BAföG aber Zahlungspflicht
Beitrag von: nopagonada am 29. Dezember 2014, 15:58
Person A ist Student, jedoch über der Regelstudienzeit. Also kein BAföG Anspruch.
Da Student auch kein HarzIV. Somit kein Einkommen.
Dies hat Person A bereits als Argument im letzten Schreiben vermerkt.
Am besten trotzdem BAföG beantragen und den negativen BAföG-Bescheid als Beleg aufheben.
Titel: Re: Student, keine Einkommen, kein BAföG aber Zahlungspflicht
Beitrag von: nopagonada am 29. Dezember 2014, 16:00
Person A sollte sich beeilen, den Widerspruch persönlich der zuständigen Rundfunkanstalt bringen, eine Kopie mit der Bestätigung des Empfangs stempeln lassen.
Genau so. Falls die sich weigern, eine Kopie mit Eingangsstempel und Unterschrift herauszugeben, dann sollte man den Widerspruch zur Niederschrift einlegen. Das müssen die machen, darauf hat Person A einen Rechtsanspruch. Falls die auch das verweigern, mit Zeugen wiederkommen (falls nicht schon dabei), der das bezeugen kann.
Titel: Re: Student, keine Einkommen, kein BAföG aber Zahlungspflicht
Beitrag von: El am 29. Dezember 2014, 18:34
Auf wen läuft denn die Wohnung, in der Person A wohnt? Wer ist Mieter bzw. Eigentümer?

Nach meinem Rechtsverständnis müsste der ja eigentlich auch Post bekommen, so wie alle anderen, die dort wohnen.

Ist schon sehr merkwürdig.

Vielleicht sollte Person A sich doch mal an die Verbraucherzentrale HH wenden, um sich zu erkundigen, mit welchen negativen Bescheiden man sich definitiv befreien lassen kann. Zusätzlich zu den hier vorgeschlagenen Maßnahmen.

Das ist meine persönliche Meinung und stellt keinerlei Rechtsberatung dar.
Titel: Re: Student, keine Einkommen, kein BAföG aber Zahlungspflicht
Beitrag von: Sophia.Orthoi am 29. Dezember 2014, 18:47
Auf wen läuft denn die Wohnung, in der Person A wohnt? Wer ist Mieter bzw. Eigentümer?

Nach meinem Rechtsverständnis müsste der ja eigentlich auch Post bekommen, so wie alle anderen, die dort wohnen.

Ist schon sehr merkwürdig.

Alles egal, denn alle sind Gesamtschuldner. Was A tun soll, ist klar: Widerspruch, weil er kein Einkommen hat. Es ist nichts mehr zu sagen. Bitte, ENDLICH SCHLUSS mit diesem Thread. Ich vermute langsam, es ist Absicht, abzulenken.
Titel: Re: Student, keine Einkommen, kein BAföG aber Zahlungspflicht
Beitrag von: mariuser am 29. Dezember 2014, 19:22
Entschuldige, aber was ist mit "ableken" gemeint? Von was?
Ist der Person A etwas entgangen?
Person A weiss was zu tun ist :-) ... Vorerst

Person A freut sich über so viele Beiträge und findet dieses Forum echt toll.
Titel: Re: Student, keine Einkommen, kein BAföG aber Zahlungspflicht
Beitrag von: Gast am 29. Dezember 2014, 20:50
Auf wen läuft denn die Wohnung, in der Person A wohnt? Wer ist Mieter bzw. Eigentümer?

Nach meinem Rechtsverständnis müsste der ja eigentlich auch Post bekommen, so wie alle anderen, die dort wohnen.

Ist schon sehr merkwürdig.

Vielleicht sollte Person A sich doch mal an die Verbraucherzentrale HH wenden, um sich zu erkundigen, mit welchen negativen Bescheiden man sich definitiv befreien lassen kann. Zusätzlich zu den hier vorgeschlagenen Maßnahmen.

Das ist meine persönliche Meinung und stellt keinerlei Rechtsberatung dar.

Kann es sein, dass Du vorgestern im gleichen Thema genau die gleiche Verwunderung mit möglichen Mitbewohnern und den Rat sich an den
Hamburger Verbraucherschutz zu wenden eingestreut hast?

Vielleicht solltest Du dir mal den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag vorknüpfen und versuchen diesen zu deuten. Insbesondere aus dem Abschnitt
mit der Befreiung (ich glaube es ist der vierte Abschnitt) kann man schnell in Erfahrung bringen "mit welchen negativen Bescheiden man sich
definitiv befreien lassen kann". Darüber brauch man sich dann nämlich auch keine weiteren Gedanken machen.

Ehrlich, Deine Beiträge tragen zwar des Öfteren zur allg. Belustigung bei, aber es würde mich nicht wundern, wenn Du auch mal von einem
Moderator für Deine sich anhäufenden im Kontext belanglosen und jetzt sogar redundanten Einwürfe, Fragen und Verwunderungen ermahnt
wirst.  :police:

Sorry, bitte nicht persönlich nehmen. Ich möchte nur appelieren stets den Blick auf das Wesentliche zu richten und weniger Off-Topic zu erzeugen.
Titel: Re: Student, keine Einkommen, kein BAföG aber Zahlungspflicht
Beitrag von: mariuser am 29. Dezember 2014, 21:22
Sorry, ich stehe auf dem Schlauch.
Vielleicht wird hier etwas verwechselt. Person A ist neu hier, genauer gesagt, seit vorgestern, kennt sich also nicht aus.

Zitat: "Kann es sein, dass Du vorgestern im gleichen Thema genau die gleiche Verwunderung mit möglichen Mitbewohnern und den Rat sich an den Hamburger Verbraucherschutz zu wenden eingestreut hast?"
Person A hat zwar das Thema vorgestern hineingestellt, jedoch dergleichen nichts eingestreut. Diese Aussage kam von jemandem anderen und das war heute.

Das heir ist der erste Beitrag von Person A in diesem Forum, daher Verwunderung.

Person A hat keine Ahnung wie man sich wehren kann. Daher wollte Person A sich zum ersten mal schlau machen.

Ich finde es schade, dass man hier so lächerlich dargestellt wird.
Zitat: "Zur öffentlichen Belustigung."
Zitat: "Ich frage mich wirklich, was Du studierst. Ein Studium braucht ein bisschen mehr Organisation, Klarheit im Ausdruck."
...

Sorry, Person A hatte noch nie mit so etwas wie BS zu tun gehabt. Alle Probleme konnten mit einem einfachen Schreiben beseitig werden. Bei BS scheint es etwas anderes zu sein, daher wollte Person A Meinungen hören.

Meine Fragen waren ehrlich gemeint. Ich befolge alle Regeln hier im Forum, warum werde ich nicht ernst genomen.

Ich habe nun einen Moderator angeschrieben, der soll sich die Sache mal anschauen.
Titel: Re: Student, keine Einkommen, kein BAföG aber Zahlungspflicht
Beitrag von: GEiZ ist geil am 29. Dezember 2014, 21:36
Da Person A sich erst seit kurzer Zeit mit dem Rundfunkbeitrag befasst, ist klar dass hier noch Klärungsbedarf ist. Im Gegensatz zu allen anderen Behörden, die alle rechtsstaatlich agieren, versucht der Beitragsservice soviele Menschen wie möglich zu betrügen. Briefe kommen nicht an, außer es sind Anmeldungen. Erstmal sofort widersprechen, wichtig ist mit Empfangsbestätigung. Dann hier im Forum mal einlesen, mit allgemeiner Hochschulzugangsberechtigung sollte das kein Problem sein. Aber Achtung! Die Dummfunkkomiker sind hinterhältig und gemein. Allen Grips wie für das Studium auch dort einsetzen.
Titel: Re: Student, keine Einkommen, kein BAföG aber Zahlungspflicht
Beitrag von: Gast am 29. Dezember 2014, 22:20
An mariuser:

Ich habe ein Zitat von unserem User "El" angeführt und damit direkt auf seinen Beitrag bzw. auf seine
zwei vom Inhalt her gleichen Beiträge geantwortet. Du warst damit nicht gemeint, wie Du auch selbst
hättest kombinieren können.

Das Thema zwangsfinanzierter örR greift massiv in unser aller Rechte ein. Wir sind hier im Forum nicht
zu unserem Spaß - daher bitte etwas mehr Aufmerksamkeit aufbringen und nicht unbedacht wild drauf
los schreiben und alles unnötig in die Breite treten!
Titel: Re: Student, keine Einkommen, kein BAföG aber Zahlungspflicht
Beitrag von: ss32 am 30. Dezember 2014, 00:04
Person A wohnt in einer 4er WG mit seiner Freundin. Keiner erhält Briefe, außer Person A.
Wenn der BS nicht weiß, dass Person A mit den anderen zusammen wohnt, werden die anderen irgendwann auch vom BS angeschrieben.
Sicher, dass die anderen wirklich noch nichts bekommen haben und nicht auf Person A verwiesen haben? (Ist zwar alles andere als nett, aber theoretisch denkbar.)

Wenn die anderen nie etwas bekommen haben, ist vielleicht A der einzige, der dort offiziell gemeldet ist. Wäre bei Studenten nicht undenkbar.
Auch möglich wäre, dass die anderen Bafög bekommen und deswegen nicht zahlen müssen.

Auf jeden Fall sollte A die anderen fragen, ob sie nicht doch BS-Kunden sind. Wenn einer dabei ist, wäre das die einfachste Lösung.
Titel: Re: Student, keine Einkommen, kein BAföG aber Zahlungspflicht
Beitrag von: El am 30. Dezember 2014, 11:21
Rundfunkgegner, danke für Deinen sehr netten Post! Weiß ich sehr zu schätzen.

Habe auch noch anderes zu tun als den gesamten blöden Vertrag durchzulesen und mit Befreiung und wie das ist mit mehreren Personen im Haushalt kenne ich mich wirklich nicht aus. Person A hatte deshalb tatsächlich bevor sie hier gelandet ist und dieses Forum gefunden hat, verschiedene Verbraucherzentralen angerufen, die alle unverschämt waren und nur das übliche Blabla erzählt haben, außer halt der in HH. Da gab es noch einige konstruktive Tipps, die mir aber nicht halfen, weil sie sich wirklich nur negative Bescheide, Befreiung, etc. bezogen haben. Allerdings war das ein sehr nettes Gespräch und kostenlos. Das ist Person A positiv in Erinnerung geblieben. Person A will auch keine Werbung hier für irgendwelche staatlichen Institutionen machen, sondern wirklich nur Mariuser helfen, der anscheinend in keiner guten Lage ist.

Habe auch noch einen Beruf und muss arbeiten, kann also nicht den ganzen Tag mich mit der GEZ und dem BS beschäftigen. Von irgendwas muss ich ja schließlich leben, kenne daher nicht die gesamte Materie, sondern gerade mal das, was ich in den letzten Wochen hier aufgenommen habe und das ist längst nicht alles, was es darüber zu wissen gibt.

Daher weiß ich, wie Mariuser sich fühlt und wollte Mariuser nur helfen und habe auch den Eindruck, dass es hier im Forum manchmal sehr krass zugeht.


Edit "Bürger":
Aufgrund vielfach abschweifender Beiträge wird dieser Thread zwecks Moderation mindestens vorübergehend geschlossen.
Bitte etwas Geduld.
Danke für das Verständnis & die zukünftige Berücksichtigung etwas besserer Disziplin aller Beteiligten.