Person A wohnt in einer 4er WG mit seiner Freundin. Keiner erhält Briefe, außer Person A.
Wenn der BS nicht weiß, dass Person A mit den anderen zusammen wohnt, werden die anderen irgendwann auch vom BS angeschrieben.
Sicher, dass die anderen wirklich noch nichts bekommen haben und nicht auf Person A verwiesen haben? (Ist zwar alles andere als nett, aber theoretisch denkbar.)
Bescheid des HR über Ablenhnung der Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht.
"Sehr geehrte ... Alleine der Umstand, dass Sie über ein geringens Einkommen verfügen, ist keine Voraussetzung für eine Befreiung nach der Härtfall-Regelung ..."
Hier fragt sich Person A, welches Einkommen wohl gemeint ist. Es hat ja KEIN Einkommen. 0,- Euro im Monat
Das Schreiben ist auf 6.Dez datiert, also kann Person A noch einen Widerspruch einlegen.
Da sollte, falls nicht geschehen, wohl noch klargemacht werden, dass keine Befreiung im Sinne von §4 Abs. 1 RBStV in Frage kommt, weil man keine der darin aufgeführten Sozialleistungen bezieht, aber das eigene Einkommen jedoch niedriger ist als (im Falle von Studenten) der entsprechende Bedarfssatz nach dem BAföG.
Wird erfahrungsgemäß trotzdem abgelehnt, kann aber für die Klagebegründung nützlich sein.