Das Schreiben zweifelt die Existenz der BRD an.
Das ist weder im Forum erwünscht - noch in der Sache förderlich.
Abgesehen davon verkennt es, dass es sich eben nicht um einen "Vertrag" oder "Vertrag zu Lasten Dritter" handelt - sondern um einen zum offiziell eingetragenen und geltenden LandesGESETZ erhobenen Staatsvertrag zwischen den Ministerpräsidenten handelt, insofern die Angelegenheit im VERWALTUNGsrecht angesiedelt ist und somit die Vertrags-Argumentation ins Leere läuft.
Ein Angriff aufgrund formaler Mängel analog LG Tübingen mag Chancen bieten...
...jedoch keinen Erfolg garantieren.
Es obliegt vermutlich auch nicht einem Gerichtsvollzieher, wie im Schreiben erbeten, eine
"Überprüfung der Vollstreckungsvoraussetzungen für die Vollstreckung von Rundfunkgebühren" vorzunehmen.
Die konnte wohl seinem Ermessen nach allenfalls das übergeordnete Amtsgericht.
Optionen gegen die Zwangsvollstreckung - abhängig von persönlichen Umständen und der Vorgeschichte - ansatzweise nachzulesen auch unter:
Ablauf +3 Zwangsvollstreckungssache (Gelber Brief) v. örtl. Vollzugsstellehttp://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74837.html#msg74837Ablauf +3a Reaktion auf Zwangsvollstreckung ["Beitragsschuldner"]http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74838.html#msg74838Zu prüfen wäre hier wohl vor allem, ob die 3-Monats-Bearbeitungsfrist für einen klagefähigen Widerspruchsbescheid seitens der Landesrundfunkanstalt bereits überschritten ist und sich somit erweiterte Möglichkeiten eröffnen... (z.B. wohl statt Untätigkeitsklage gleich direkte Klage gegen eben jenen Bescheid).
Inwiefern dann ein Rädchen ins andere greift (bei Klage üblicherweise
Aussetzung der Zahlung/ Mahnmaßnahmen/ Vollstreckung, etc. seitens der Landesrundfunkanstalt bis zum Ende des Verfahrens) oder ggf. doch ein
Antrag auf Eilrechtsschutz (zu Lasten der Landesrundfunkanstalt) möglich, angeraten oder hilfreich wäre, ist schwer zu sagen.
PS: Monatelange und über den jeweils rechtsgültigen Schriftverkehr hinausgehende Korrespondenz mit dem sog. "Beitragsservice" kann man sich normalerweise ersparen, da es i.d.R. vertane Liebesmüh ist.