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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Probleme mit dem Beitragsservice => Thema gestartet von: Tonideus am 20. Dezember 2014, 15:04

Titel: Schreiben v. Richter "erkennen keine Einlegung v. Rechtsmitteln gg. Vollstr."
Beitrag von: Tonideus am 20. Dezember 2014, 15:04
Hallo,

Person A hat vor ca. nen Monat ein Schreiben vom Obergerichtsvollzieher bekommen. (Person A soll zahlen bla, bla...).
Person A hat ihm dann einen Brief geschickt (Betreff: Bitte um Überprüfung der Vollstreckungsvoraussetzungen für die Vollstreckung von Rundfunkgebühren)
mit ein paar Ausführungen wie illegal das alles sei usw..

Nun bekam Person A ein Schreiben vom zuständigen Richter mit folgendem Inhalt:

Zitat
"...in oben genanntem Vollstreckungsverfahren vermag das Gericht in Ihrem Schreiben vom .... an den zuständigen Gerichtsvollzieher die Einlegung eines Rechtsmittels oder Rechtsbehelfs gegen eine konkrete Zwangsvollstreckungsmaßnahme nicht erkennen.
Eine Entscheidung des Vollstreckungsgerichts wird daher nicht ergehen."

Was wollen die jetzt von Person A? Person A Versteht den Text nich richtig.
Titel: Re: Schreiben v. Richter "erkennen keine Einlegung v. Rechtsmitteln gg. Vollstr.
Beitrag von: Suessfratz_27 am 20. Dezember 2014, 15:34
Kann Person A das Schreiben hier evtl anonymisiert hochladen?
Damit man vielleicht besser nachvollziehen kann was die Herrschaften wollen.
Ansonsten kann Person S, Person A evtl nur den Eilrechtschutz ans Herz legen um die Vollstreckung auszusetzen.
Titel: Re: Schreiben v. Richter "erkennen keine Einlegung v. Rechtsmitteln gg. Vollstr."
Beitrag von: Taj am 20. Dezember 2014, 17:40
Person A hat vor ca. nen Monat ein Schreiben vom Obergerichtsvollzieher bekommen. (Person A soll zahlen bla, bla...).
Person A hat ihm dann einen Brief geschickt (Betreff: Bitte um Überprüfung der Vollstreckungsvoraussetzungen für die Vollstreckung von Rundfunkgebühren)
mit ein paar Ausführungen wie illegal das alles sei usw..
Person A hat dem Gerichtsvollzieher den Brief geschickt ?
Zitat
Nun bekam Person A ein Schreiben vom zuständigen Richter mit folgendem Inhalt:

"...in oben gennanten Vollstreckungsverfahren vermag das Gericht in Ihrem Schreiben vom .... an den zuständigen Gerichtsvollzieher die Einlegung eines Rechtsmittels oder Rechtsbehelfs gegen eine konkrete Zwangsvollstrekungsmaßnahme nicht zu erkennen.
Eine Entscheidung des Vollstreckungsgericht wird daher nicht ergehen."
[...]
Weiß zwar jetzt nicht, wie der Richter ins Spiel gekommen ist, aber ich verstehe die Textpassage so:

Das Gericht erkennt mit dem Schreiben an den GV , dass keine formalen Rechtsmittel (Wie eben Eilrechtschutzantrag o.ä.) beim Vollstreckungsgericht eingelegt wurden und es  somit auch nicht die Vollstreckung außer Kraft setzt.

Trotzdem: komplettes Schreiben anonymisiert hochladen.
Titel: Re: Schreiben v. Richter "erkennen keine Einlegung v. Rechtsmitteln gg. Vollstr."
Beitrag von: ss32 am 20. Dezember 2014, 18:14
Offensichtlich war der GV der Meinung, dass die bemängelten Fehler ihn nichts angehen, sondern vom Gericht geklärt werden müssen. Also hat er den Brief dorthin weitergeleitet. Aber das Gericht konnte damit nichts anfangen.
Titel: Re: Schreiben v. Richter "erkennen keine Einlegung v. Rechtsmitteln gg. Vollstr."
Beitrag von: Bürger am 20. Dezember 2014, 18:40
Das Schreiben zweifelt die Existenz der BRD an.
Das ist weder im Forum erwünscht - noch in der Sache förderlich.

Abgesehen davon verkennt es, dass es sich eben nicht um einen "Vertrag" oder "Vertrag zu Lasten Dritter" handelt - sondern um einen zum offiziell eingetragenen und geltenden LandesGESETZ erhobenen Staatsvertrag zwischen den Ministerpräsidenten handelt, insofern die Angelegenheit im VERWALTUNGsrecht angesiedelt ist und somit die Vertrags-Argumentation ins Leere läuft.

Ein Angriff aufgrund formaler Mängel analog LG Tübingen mag Chancen bieten...
...jedoch keinen Erfolg garantieren.

Es obliegt vermutlich auch nicht einem Gerichtsvollzieher, wie im Schreiben erbeten, eine "Überprüfung der Vollstreckungsvoraussetzungen für die Vollstreckung von Rundfunkgebühren" vorzunehmen.
Die konnte wohl seinem Ermessen nach allenfalls das übergeordnete Amtsgericht.

Optionen gegen die Zwangsvollstreckung - abhängig von persönlichen Umständen und der Vorgeschichte - ansatzweise nachzulesen auch unter:

Ablauf +3 Zwangsvollstreckungssache (Gelber Brief) v. örtl. Vollzugsstelle
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74837.html#msg74837

Ablauf +3a Reaktion auf Zwangsvollstreckung ["Beitragsschuldner"]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74838.html#msg74838

Zu prüfen wäre hier wohl vor allem, ob die 3-Monats-Bearbeitungsfrist für einen klagefähigen Widerspruchsbescheid seitens der Landesrundfunkanstalt bereits überschritten ist und sich somit erweiterte Möglichkeiten eröffnen... (z.B. wohl statt Untätigkeitsklage gleich direkte Klage gegen eben jenen Bescheid).

Inwiefern dann ein Rädchen ins andere greift (bei Klage üblicherweise Aussetzung der Zahlung/ Mahnmaßnahmen/ Vollstreckung, etc. seitens der Landesrundfunkanstalt bis zum Ende des Verfahrens) oder ggf. doch ein Antrag auf Eilrechtsschutz (zu Lasten der Landesrundfunkanstalt) möglich, angeraten oder hilfreich wäre, ist schwer zu sagen.


PS: Monatelange und über den jeweils rechtsgültigen Schriftverkehr hinausgehende Korrespondenz mit dem sog. "Beitragsservice" kann man sich normalerweise ersparen, da es i.d.R. vertane Liebesmüh ist.
Titel: Re: Schreiben v. Richter "erkennen keine Einlegung v. Rechtsmitteln gg. Vollstr."
Beitrag von: La Volpe da Firenze am 23. Dezember 2014, 21:13
Abgesehen davon verkennt es, dass es sich eben nicht um einen "Vertrag" oder "Vertrag zu Lasten Dritter" handelt - sondern um einen zum offiziell eingetragenen und geltenden LandesGESETZ erhobenen Staatsvertrag zwischen den Ministerpräsidenten handelt, insofern die Angelegenheit im VERWALTUNGsrecht angesiedelt ist und somit die Vertrags-Argumentation ins Leere läuft.

Dann schalte doch mal netterweise meinen Thread http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12242.msg82288.html frei, dann können wir darüber diskutieren.
Denn ich sehe es wohl etwas anders.

Stichwort: Rechtsgeschäft zu Lasten Dritter.
Zitat
Verwaltungsverfahrensgesetz (Bund):

§ 58 Zustimmung von Dritten und Behörden
(1) Ein öffentlich-rechtlicher Vertrag, der in Rechte eines Dritten eingreift, wird erst wirksam, wenn der Dritte schriftlich zustimmt.

M.E ist es schei... egal ob es durch ein Transformationsgesetz nun "gesetzeskraft" hat oder nicht.
Denn der Vertrag zwischen den Unternehmen LRAs und dem Staat (bzw. dessen Länder) ist von vornherein schon ungültig, da er gegen §58 VvfwG verstößt.

Eine solche Verpflichtung macht aus jedem freien Menschen einen Sklaven, da man sich dem nicht durch Veränderung seiner Lebensweise entziehen kann.
(wie bei Steuern und sonstigen Abgaben)

Nur meine bescheide Meinung, die ICH allerdings gerne zur Diskussion stelle.

Titel: Re: Schreiben v. Richter "erkennen keine Einlegung v. Rechtsmitteln gg. Vollstr."
Beitrag von: 907 am 23. Dezember 2014, 21:17
Zitat
Da Rundfunkwellen nicht an Ländergrenzen enden, müssen sich die Bundesländer auf gemeinsame Regelungen einigen. Die Regelungen werden sodann in sog. Staatsverträgen geregelt. Die jeweiligen Landesparlamente übernehmen diesen Staatsvertrag dann durch ein Transformationsgesetz in ein eigenes Landesgesetz. Die Rechtsgrundlage für den Rundfunkbeitrag, der RBStV, ist somit ein ganz normales Gesetz und kein Vertrag zu Lasten Dritter.
Titel: Re: Schreiben v. Richter "erkennen keine Einlegung v. Rechtsmitteln gg. Vollstr."
Beitrag von: La Volpe da Firenze am 23. Dezember 2014, 21:30
Bitte Quelle!

Zitat
Die jeweiligen Landesparlamente übernehmen diesen Staatsvertrag dann durch ein Transformationsgesetz in ein eigenes Landesgesetz
Ein ungültiger Vertrag (der gegen gültige Gesetze verstößt), und der dadurch geheilt wird weil er nun "gesetzeskraft" haben soll?

Mit einer solchen Vorgehensweise könnte man das komplette Rechtssystem auf den Kopf stellen.
Man zäumt das Pferd nicht von hinten auf!

Und wenn Bürger meinen Thread mal öffnen würde, könnte man dort dann auch nachlesen dass auch völkerrechtlichen Verträge zu Lasten Dritter gibt.
Titel: Re: Schreiben v. Richter "erkennen keine Einlegung v. Rechtsmitteln gg. Vollstr."
Beitrag von: Viktor7 am 23. Dezember 2014, 22:46
...

Stichwort: Rechtsgeschäft zu Lasten Dritter.
Zitat
Verwaltungsverfahrensgesetz (Bund):

§ 58 Zustimmung von Dritten und Behörden
(1) Ein öffentlich-rechtlicher Vertrag, der in Rechte eines Dritten eingreift, wird erst wirksam, wenn der Dritte schriftlich zustimmt.

M.E ist es schei... egal ob es durch ein Transformationsgesetz nun "gesetzeskraft" hat oder nicht.
Denn der Vertrag zwischen den Unternehmen LRAs und dem Staat (bzw. dessen Länder) ist von vornherein schon ungültig, da er gegen §58 VvfwG verstößt.

Eine solche Verpflichtung macht aus jedem freien Menschen einen Sklaven, da man sich dem nicht durch Veränderung seiner Lebensweise entziehen kann.
(wie bei Steuern und sonstigen Abgaben)

Nur meine bescheide Meinung, die ICH allerdings gerne zur Diskussion stelle.

Hallo La Volpe da Firenze,

lese dir bitte unbedingt den nachfolgenden langen Thread komplett durch:

Mein Kampf beginnt nun ebenfalls
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7754.0.html

Kleine Zusammenfassung der bis dahin zusammengetragenen Erkenntnisse (keine Gewähr für absolute Richtigkeit):
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7754.msg56565.html#msg56565

Ich bin sicher, dass letztendlich über diese Thematik nur ein höheres Gericht das letzte Wort haben kann. Die Tragweite ist für die ö.-r. Anstalten verheerender, als die Anerkennung des Rundfunkbeitrags als Steuer. Bei der Steuer fallen die Anstalten auf das alte Modell zurück, im zweiten Fall kann jeder selbst entscheiden. Genau das, was wir alle wollen.


@La Volpe da Firenze
Bitte dieses Thema in "Mein Kampf beginnt nun ebenfalls" fortführen. Dafür ist dieses Thema "Schreiben v. Richter "erkennen keine Einlegung v. Rechtsmitteln gg. Vollstr."" nicht geignet. Bitte also hier weiter:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7754.msg83669.html#msg83669