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Autor Thema: Übertragung der Klage auf einen Einzelrichter  (Gelesen 4651 mal)

m
  • Beiträge: 21
Übertragung der Klage auf einen Einzelrichter
Autor: 08. Dezember 2014, 18:32
Ich fang besser mal einen neuen Thread an, damit es nicht zu unübersichtlich wird...

Ich beziehe mich auf folgendes (aus dem Klage-Sammlungs-Thread):

Außerdem fragen sie, ob man einverstanden ist den Rechtsstreit mit einer EinzelrichterIn vorzunehmen. Ich habe da abgelehnt, da ich mir mehr erhoffe, wenn nicht nur eine Person entscheidet.
Wer das gleich umgehen möchte, kann in seine Klage auch schon rein schreiben, dass man keine EinzelrichterIn möchte.

Kann jemand sagen, was das tatsächlich bedeutet?
Ein Freund von mir klagt ebenfalls und ihm wurde genau das auch geschrieben.
Leider dauert das bei ihm noch, sodass ich für meine Klage gern vorab wüsste, ob es sinnvoller ist, das abzulehnen, bzw was das überhaupt für einen Unterschied macht.


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C
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Ich fang besser mal einen neuen Thread an, damit es nicht zu unübersichtlich wird...
....
Aber genau dadurch wird das Forum unübersichtlicher  ;)

Zu deiner Frage: lies das Zitat noch mal durch, es steht doch da.


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Die ist keine Rechtsberatung meinerseits. Meine Beiträge stellen lediglich mein bescheidenes Wissen, Gedanken und/oder Erfahrungen dar.

L
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    • Dokumente zum Rechtsstreit Az. 3 K 3106/14
Schau mal hier:
http://www.frag-einen-anwalt.de/Eilantrag-und-87a-VwGO,-Uebertragung-auf-den-Einzelrichter---f199602.html

Ich habe in meinem Fall die Übertragung auf den Einzelrichter abgelehnt.
Das Gericht hat den Rechtsstreit trotzdem auf den Einzelrichter übertragen und mir mitgeteilt,
dass "die Sache keine besonderen Schwierigkeiten tatsächlicher oder rechtlicher Art aufweist und auch keine grundsätzliche Bedeutung hat".
Daran kannst Du schon sehen, wie die Entscheidung ausfallen wird.


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m
  • Beiträge: 21
Ähm sorry, ich bin noch nicht lang hier im Forum und muss den Aufbau noch verstehen. Ich wollte nur vermeiden, dass ausgrechnet der Thread mit den reinkopierten Klageschriften durch solche Zwischenfragen unübersichtlich wird.
Grundsätzlich kann auch immer gern ein Moderator meine Beiträge verschieben, wo immer sie besser hinpassen. Hauptsache ich finde sie wieder ;-)

Dem Link entnehme ich, dass man nur wirklich was dazu sagen kann, ob Einzelrichter gut oder schlecht ist, wenn man das jeweilige Gericht und die einzelnen Richter sehr gut kennt.


Edit "Bürger":
Bitte vor dem Erstellen neuer Beiträge eingehend die Suchfunktion nutzen - diese liefert bei dem Suchbegriff "Einzelrichter" u.a. diesen Beitrag
Entscheidung ohne mündliche Verhandlung im schriftlichen Verfahren?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10415.msg71414.html#msg71414
in welchem genau diese Fragestellung schon mal behandelt, mit dem gleichen Link beantwortet und mit den gleichen Erkenntnissen beendet wurde.
Danke für das Verständnis & die Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 08. Dezember 2014, 19:04 von Bürger«

M
  • Beiträge: 37
Schau mal hier:
Ich habe in meinem Fall die Übertragung auf den Einzelrichter abgelehnt.
Das Gericht hat den Rechtsstreit trotzdem auf den Einzelrichter übertragen und mir mitgeteilt,
dass "die Sache keine besonderen Schwierigkeiten tatsächlicher oder rechtlicher Art aufweist und auch keine grundsätzliche Bedeutung hat".
Genau die gleiche Antwort habe ich auch bekommen


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Bezüglich der Einverständniserklärung zur Übertragung an einen Einzelrichter: Wie sieht es denn da eigentlich mit der Frist zur Antwort ans Verwaltungsgericht aus?

Folgendes Beispiel:
Eine fiktive Person XY erhält den Text:
... das Gericht beabsichtigt, den Rechtsstreit auf den Einzelrichter zu übertragen. Bitte teilen Sie mit, ob mit einer Entscheidung ohne mündliche Verhandlung einverstanden sind.

Der Text enthält keine Fristangabe bis wann Person XY zu antworten hat. Laut Posstempel versendet an einem Freitag, zugestellt am darauf folgenden Dienstag. Nehmen wir fiktiv an der Zustelltag sei Dienstag der 09. eines Monats (sprich am 05. versendet am 09. zugestellt). Am 18. des Monats erhält Person XY im gelben Umschlag, die "beglaubigte Abschrift des Beschlusses" vom 15. des Monats, die besagt, dass die Kammer das Verfahren dem Berichterstatter als Einzelrichter überträgt.

D.h. Person XY hätte lediglich von Di den 09. bis Fr den 12. Zeit gehabt um auf das Schreiben zu reagieren und zu erklären, dass sie mit der Übertragung auf den Einzelrichter nicht einverstanden ist. Also 4 Tage Zeit, um darauf zu antworten, bevor die Kammer den Beschluss tätigte.
Der Beschluss ist laut gelbem Brief "unanfechtbar".

Geht es hier mit rechten Dingen zu? Die Frist ist doch offensichtlich viel zu kurz. Wie kann man sich dagegen wehren, nachdem die Übetragung auf den Einzelrichter nun bereits beschlossen ist?


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Hm... geht aus dem Schreiben hervor, ob auch der/die/das Beklagte (üblicherweise ein Antennenmast) auch gefragt wurde?

Würde fast einen "normalen" Fehler des VG vermuten, ich dachte, da wird immer irgendwie eine explizite Frist gesetzt, mich dünkte was von vier Wochen. Da müsste ich mal im Altpapier kramen...

Irgendjemand hier im Sendebereich bekommt in der Regel ca. 1-2 Wochen später das Duplikat eines Schreibens des Antennenmasts an dessen Lieblingsgericht, dass er (der Mast) gegen eine solche Übertragung "keinerlei Einwände" habe.  ::)

Bei noch jemenschen anderem gab es dieses Schreiben schon 1 Monat nach Erhebung der Klage mit einem Zweizeiler, allerdings auch bevor überhaupt eine Klagebegründung eingereicht wurde. Die gar noch nicht erwähnte Sache hatte wohl schon jetzt keine grundsätzliche Bedeutung.  ;D  Immerhin: noch nach Monaten wegen Corona, 1. Akteneinsicht, 2. Akteneinsicht, 3. Aktenei.... keine unanfechtbare Entscheidung im gelben Brief.  8)


Edit "Bürger" - Hinweis/ Bestätigung:
Eine mitteldeutsche LRA stimmt beispielsweise i.d.R. ungefragt bereits in ihrem ersten Schreiben an das Gericht i.V.m. der Vertretungsanzeige und der Übersendung des "Verwaltungsvorgangs als Beiakte" einer Übertragung auf den Einzelrichter zu.
Es wäre nicht verwunderlich, wenn auch andere LRA dies so handhaben - schon um dem Gericht die Nachfrage zu ersparen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 20. Oktober 2020, 16:45 von Bürger«

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  • Schweigst du noch oder klagst du schon?
Geht es hier mit rechten Dingen zu? Die Frist ist doch offensichtlich viel zu kurz. Wie kann man sich dagegen wehren, nachdem die Übetragung auf den Einzelrichter nun bereits beschlossen ist?

Diese Frage finde ich auch sehr interessant, da ich diese Beschlüsse bisher nur gesammelt habe, um die Voreingenommenheit der Verwaltungsgerichtsbarkeit zu belegen. Diesen Vorwurf würde ich den Verwaltungsrichtern gerne auch mal in der Form eines Widerspruches vor den Kopf knallen.


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Hm... geht aus dem Schreiben hervor, ob auch der/die/das Beklagte (üblicherweise ein Antennenmast) auch gefragt wurde?

Würde fast einen "normalen" Fehler des VG vermuten, ich dachte, da wird immer irgendwie eine explizite Frist gesetzt, mich dünkte was von vier Wochen. Da müsste ich mal im Altpapier kramen...

Irgendjemand hier im Sendebereich bekommt in der Regel ca. 1-2 Wochen später das Duplikat eines Schreibens des Antennenmasts an dessen Lieblingsgericht, dass er (der Mast) gegen eine solche Übertragung "keinerlei Einwände" habe.  ::)
[...]

Nein, das geht aus dem Schreiben nicht hervor, lediglich der zitierte Text, ohne Fristangabe. Und wie gesagt, man beachte, dass zwischen dem Zeitpunkt der Zustellung und des Tags der Entscheidung des Gerichts, DASS eben auf den Einzelrichter übertragen wird , lediglich 4 Werktage liegen.

Zwischenzeitlich könnte Person XY vom Richter dahingehend in Kenntnis gesetzt worden sein, dass es ihres Einverständnisses hinichtlich der Übertragung auf den Einzelrichter in keiner Weise bedarf, aber dass das Recht auf eine mündliche Verhandlung davon natürlich unberührt bleibt.

Ist das nicht total lieb ?! (Hier fehlt übrigens der Herzchen-Smiley).


Edit "Bürger" - Hinweis:
Eine mitteldeutsche LRA stimmt beispielsweise i.d.R. ungefragt bereits in ihrem ersten Schreiben an das Gericht i.V.m. der Vertretungsanzeige und der Übersendung des "Verwaltungsvorgangs als Beiakte" einer Übertragung auf den Einzelrichter zu.
Es wäre nicht verwunderlich, wenn auch andere LRA dies so handhaben - schon um dem Gericht die Nachfrage zu ersparen.


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