Ich fang besser mal einen neuen Thread an, damit es nicht zu unübersichtlich wird...
Ich beziehe mich auf folgendes (aus dem Klage-Sammlungs-Thread):
Außerdem fragen sie, ob man einverstanden ist den Rechtsstreit mit einer EinzelrichterIn vorzunehmen. Ich habe da abgelehnt, da ich mir mehr erhoffe, wenn nicht nur eine Person entscheidet.
Wer das gleich umgehen möchte, kann in seine Klage auch schon rein schreiben, dass man keine EinzelrichterIn möchte.
Kann jemand sagen, was das tatsächlich bedeutet?
Ein Freund von mir klagt ebenfalls und ihm wurde genau das auch geschrieben.
Leider dauert das bei ihm noch, sodass ich für meine Klage gern vorab wüsste, ob es sinnvoller ist, das abzulehnen, bzw was das überhaupt für einen Unterschied macht.