nein, falls allgemein ein GV nicht freiwillig aufgibt, dann hilft nur die "Vollstreckungserinnerung", dazu gibt es im Forum bereits Themen -> was das am Ende kosten könnte weiß PersonX nicht ->> die Klage, welche hier dann zu führen wäre würde wahrscheinlich die Vollstreckungsabwehrklage sein -> Kosten unbekannt.
In dem Anderenfall, falls der BS/Rundfunkanstalt nachweisbar Bescheide zustellt und gegen diese jeweils ein Widerspruch pro Bescheid eingelegt wird, dann kann es eine ganze Weile dauern bis überhaupt Klage zu eröffnen ist, diese richtets sich im einfachen Fall nach dem Streitwert -> Einfach meint Anfechtungsklage, also der Bescheid wird angefochten -> Gerichtskosten allgemein gering
alternativ Feststellungsklage -> Streitwert steigt auf irgendwas vielleicht 5000,-€ danach würde dann sich die Gebühr richten, also schön auf die Klageart achten.