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Autor Thema: >> Köln, 04.12.2014 - Eine Klage mit Erfolgsaussicht <<  (Gelesen 30589 mal)

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  • Beiträge: 16
Morgen findet meine Verhandlung gegen den WDR am Verwaltungsgericht Köln statt. Schade, dass ich dieses Forum erst heute Abend entdeckt habe. Meine Klagebegründung, die ich morgen vortragen möchte ist geschrieben und fast volle 10 Seiten. Tendenziell habe ich viele Anregungen in diesem Forum bereits eingebracht. Doch würde ich die Eine und Andere Formulierung übernehmen.

Es geht morgen in den Ring, um 10:00 Saal 101 1.OG. Ist eine öffentliche Verhandlung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 03. Dezember 2014, 23:41 von Viktor7«

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  • Beiträge: 4.011
es sind da morgen noch weitere, siehe hier, viel Erfolg

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12166.0.html


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  • Beiträge: 40
Viel erfolg auch mrinerseits


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  • Beiträge: 213
    • Dokumente zum Rechtsstreit Az. 3 K 3106/14
Wie sieht's denn gerade in Köln aus? Mittlerweile dürften doch die ersten Klagen abgeschmettert worden sein.
Es gibt ja bekanntlich dieses "Universalurteil", das alle Verwaltungsgerichte verwenden. Darin werden sogar Aspekte behandelt, die gar nicht Gegenstand der Klage waren. Die Textbausteine stammen aus Landtagsdrucksachen.


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  • Beiträge: 2.177
Es gibt ja bekanntlich dieses "Universalurteil", das alle Verwaltungsgerichte verwenden. Darin werden sogar Aspekte behandelt, die gar nicht Gegenstand der Klage waren. Die Textbausteine stammen aus Landtagsdrucksachen.

Aber nicht direkt aus Landtagsdrucksachen, sondern über die Verfassungsgerichte von Rheinland Pfalz und Bayern. Und ursprünglich auch nicht aus Landtagsdrucksachen, sondern aus dem Büro von Hermann Eicher, aber auch nicht direkt, sondern über die Staatskanzleien der Länder in den Landtag.



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  • Beiträge: 12
Vieeeel Erfolg! ich drücke allen die Daumen!

denn ich bin bald dran, ich bin dabei meine Klage an WDR am Verwaltungsgericht Köln vorzubereiten!

Dieses forum ist einfach spitze! hat mir Mut gegeben!

Zusammen sind wir stark.
 mit bestem Gruß


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  • Beiträge: 516
Meine Klagebegründung, die ich morgen vortragen möchte ist geschrieben und fast volle 10 Seiten. Tendenziell habe ich viele Anregungen in diesem Forum bereits eingebracht. Doch würde ich die Eine und Andere Formulierung übernehmen.

Hat das Gericht es gestattet, so viel Text in der Verhandlung vorzutragen?


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  • Beiträge: 16
Die Verhandlung ist vorbei. Und es ist ein Sieg nach Punkten. Alle Gebühren- bzw. Beitragsbescheide wurden für nichtig erklärt. Aus den Fängen des Beitragsservice bin ich leider noch nicht, aber die weiterführende Klage beim Landesgericht wird zugelassen.

Eine sehr faire Richterschaft die mich ausführlich meinen Standpunkt und meine Beweisführung hat vortragen lassen. Natürlich nicht alle 10 Seiten … aber alle 10 Seiten wurden vom Gericht angenommen und dürfen inhaltlich bei der Urteilsfindung in Betracht gezogen werden.

Ein sehr schöner Tag.


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  • Beiträge: 207
Mein aufrichtiger Glückwunsch !!!
Dies darf ich bestimmt im Namen aller Foristen sagen: Unser aller aufrichtiger Glückwunsch !!!

Aber bitte sage uns:
Alle Gebühren- bzw. Beitragsbescheide wurden für nichtig erklärt.
Was haben denn da die Richter gesagt, was war denn in den Bescheiden derart falsch, dass sie
für nichtig erklärt wurden ?


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  • Beiträge: 16
Den Bescheiden habe ich seinerzeit Widersprochen. Der WDR hat auf meine Widersprüche nicht reagiert, siehe § 80 VwGO und § 125 BGB Nichtigkeit wegen Formmangels. Es muss vom WDR einen Widerspruchsbescheid geben - in allen Fällen - kommt dieser nicht, so ist das Verfahren erst mal gestoppt und es darf keine Vollstreckungsbeihilfe bei der zuständigen Behörde eingereicht werden. In allen diesen Punkten wurde mir Recht gegeben.

Ein zweiter Formfehler war die Berechnung eines Fahrzeuges in dem Rundfunkbeitrag (Zahnarztpraxis), der 1. Privat genutzt wird und 2. zwischendurch abgemeldet wurde. Somit waren alle Zahlungsaufforderungen, Bescheide und Mahnungen nichtig!

Also liebe Mitstreiter, immer den Beitragsbescheiden formell widersprechen, wenn der Widerspruchsbescheid ausbleibt … gewonnen.


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  • Beiträge: 720
  • Wir sind das Volk
Das klingt doch schon Mal sehr gut,ein erster Lichtschein am Horizont.Das heißt für alle Gegner des Beitrages,Widersprüche über Widersprüche,die sollen darin ersticken und nicht mehr wissen,wo sie anfangen sollen,dann nimmt das Chaos seinen Lauf.
Wie tausendfach hier geschrieben,keinen Termin versäumen und dagegen vorgehen.
Glückwunsch.


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koppi1947

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  • Beiträge: 342
  • Gegen Zwangsfinanzierung
Also liebe Mitstreiter, immer den Beitragsbescheiden formell widersprechen, wenn der Widerspruchsbescheid ausbleibt … gewonnen.

also hast du eine Untätigkeitsklage eingereicht oder wie ist es zu Klage gekommen? Es wäre nett, wenn du die Vorgeschichte erzählst ;)


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  • Beiträge: 516
§ 125 BGB Nichtigkeit wegen Formmangels

Was für ein Rechtsgeschäft ermangelte denn welcher gesetzlich vorgeschriebenen Form?

Ich glaub, du bist ein Fake.


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  • Beiträge: 2.340
  • Nichtnutzer: ich werde niemals freiwillig zahlen
Da ich selber schon bei "vielen" Verhandlungen, vorallem in Köln, dabei war, fehlt mir allein der Glaube.

Was genau hast Du mit diesen 10 Seiten vorgetragen, was genau wurde dann beschlossen, Berufung, Revision, wie weiter?

Bitte etwas genauer.


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Statement nach der Verhandlung, 16.05.18 BVerfG:
Wegen der zunehmenden schwindenden Akzeptanz, wurde  über mehrere Jahre nun das bestehende Modell ausgedacht, und dabei wortlos hingenommen, dass es dabei zu immensen Kollateralschäden kam/kommt!!!!!!!!

Ich will einfach als ehrlicher Nichtnutzer erkannt, akzeptiert, toleriert und in Ruhe gelassen werden, ohne irgendeine Art von "Schutzgeld" zahlen zu müssen, um nicht in den Knast zu wandern, danke!!!

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  • Beiträge: 16
Da ich selber schon bei "vielen" Verhandlungen, vorallem in Köln, dabei war, fehlt mir allein der Glaube.

Was genau hast Du mit diesen 10 Seiten vorgetragen, was genau wurde dann beschlossen, Berufung, Revision, wie weiter?

Bitte etwas genauer.

Meine Klage richtete sich gegen die seitens des WDR nicht formell richtig behandelten Widersprüche und dem falsch berechneten Rundfunkbeitrag. Weiter dem grundsätzlichen Verstoßes gegen das GG, der Betrachtung des RBStV als das was er ist: ein Vertrag, der Gleichstellung des Rundfunkbeitrages zu einer Steuer, und den ständigen Verstößen der Rundfunkanstalten gegen ihren eigenen RBStV.

Da das Verwaltungsgericht die weiteren Punkte nicht bearbeiten kann, eben ein Verwaltungsgericht, wurden nur die formellen Verstöße in Bezug auf meine Widersprüche und der falsch aufgestellten Bescheide verhandelt. In allen diesen Punkten wird mir Recht zugesprochen. Das Urteil muss erst noch geschrieben werden und erst dann kann ich genau sagen was geht. Solange muss ich mit dem gesprochenen Protokolltext leben, in dem gerade geschriebenes aufgenommen wurde. Keine Berufung, keine Revision. Für die weiteren Punkte hat der Richter den Weg zur 2. Instanz freigehalten.


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