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Autor Thema: >> Köln, 04.12.2014 - Eine Klage mit Erfolgsaussicht <<  (Gelesen 29097 mal)

  • Beiträge: 2.340
  • Nichtnutzer: ich werde niemals freiwillig zahlen
Und, wie lautet die Formulierung für die 2. Instanz (Berufung?)

Wird ja der "Gerichtsschreiberin"  diktiert, formuliert und wiederholt.

Und der Kläger wird ja auch gefragt, ob er mit der Formulierung so einverstanden ist, die da lautet?


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Statement nach der Verhandlung, 16.05.18 BVerfG:
Wegen der zunehmenden schwindenden Akzeptanz, wurde  über mehrere Jahre nun das bestehende Modell ausgedacht, und dabei wortlos hingenommen, dass es dabei zu immensen Kollateralschäden kam/kommt!!!!!!!!

Ich will einfach als ehrlicher Nichtnutzer erkannt, akzeptiert, toleriert und in Ruhe gelassen werden, ohne irgendeine Art von "Schutzgeld" zahlen zu müssen, um nicht in den Knast zu wandern, danke!!!

e
  • Beiträge: 16
Und, wie lautet die Formulierung für die 2. Instanz (Berufung?)

Wird ja der "Gerichtsschreiberin"  diktiert, formuliert und wiederholt.

Und der Kläger wird ja auch gefragt, ob er mit der Formulierung so einverstanden ist, die da lautet?

Diese Information gab mir der Richter außerhalb des Protokolls, weil das Urteilen über die weiteren Punkte (siehe Beitrag von mir) nicht beim Verwaltungsgericht behandelt werden, somit meine Klage nicht vollumfänglich beurteilt ist.


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  • Nichtnutzer: ich werde niemals freiwillig zahlen
Und, wie lautet die Formulierung für die 2. Instanz (Berufung?)

Wird ja der "Gerichtsschreiberin"  diktiert, formuliert und wiederholt.

Und der Kläger wird ja auch gefragt, ob er mit der Formulierung so einverstanden ist, die da lautet?

Diese Information gab mir der Richter außerhalb des Protokolls, weil das Urteilen über die weiteren Punkte (siehe Beitrag von mir) nicht beim Verwaltungsgericht behandelt werden, somit meine Klage nicht vollumfänglich beurteilt ist.

Welcher der in Köln üblichen 5 Richter war das?


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Statement nach der Verhandlung, 16.05.18 BVerfG:
Wegen der zunehmenden schwindenden Akzeptanz, wurde  über mehrere Jahre nun das bestehende Modell ausgedacht, und dabei wortlos hingenommen, dass es dabei zu immensen Kollateralschäden kam/kommt!!!!!!!!

Ich will einfach als ehrlicher Nichtnutzer erkannt, akzeptiert, toleriert und in Ruhe gelassen werden, ohne irgendeine Art von "Schutzgeld" zahlen zu müssen, um nicht in den Knast zu wandern, danke!!!

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Das waren die Richter:

Becker, Schumacher, Billiger, Lülsdorf, Müller-Belle. Vorsitz hatte Richter Becker


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  • Cry for Justice
Also liebe Mitstreiter, immer den Beitragsbescheiden formell widersprechen, wenn der Widerspruchsbescheid ausbleibt … gewonnen.
Es wäre ja zu schön um wahr zu sein , ganz so einfach kann es doch nun auch nicht sein...
Ein Widerspruchsbescheid bleibt "rein zufällig" solange aus  , bis er "hochoffiziell" nachweislich zugestellt wurde.
Das scheint nach wie vor ein hartnäckiger "Knabberpunkt" zu sein und das ist gut so. |-



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Schrei nach Gerechtigkeit

  • Beiträge: 3.234
Es ist sicherlich kein Sieg gegen den RBStV, sondern gegen den BS. Damit das in Zukunft nicht passiert, wird BS also von nun an formvollendete, rechtsichere Widerspruchsbescheide versenden und erst danach Zwangsvollstreckungsmaßnahmen einleiten. Dazu gehören bei Bedarf auch Widerspruchsbescheide, die per Einschreiben versendet werden. Das ist aber ein "Knabberpunkt", der nicht von jedem zu bewältigen ist. Also nur was für "Erfahrene Gerichtsvollzieher in die Augen blicker".

@eckes56: Wäre es möglich, einen kurzen, aber aussagekräftigen Text hier zu posten, weil das Problem der Zwangsvollstreckungsandrohungen seitens des BS inzwischen als penetrant zu bezeichnen ist und die richtige Strategie dagegen noch nicht zweifelsfrei gefunden wurde. Die Argumente deiner Klage gegen die Zwangsvollstreckungsmaßnahme würden schon weiterhelfen, damit bereits eingeleitete Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen Mitstreiter dieses Forums abgewendet werden können.


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H2O

  • Beiträge: 137
gut zu hören, dass die Richter hier schon mal etwas genauer die formelle Umsetzung des Verwaltungsakts betrachteten. Hattest Du auch mit dem Tübinger Urteil argumentiert und wenn ja wie wurde es kommentiert?


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Selbstverständlich habe ich auf das Tübinger Urteil verwiesen. Es wurde von der Richterschaft stillschweigend zur Kenntnis genommen. Da in meinem Fall die Vollstreckung seitens des WDR aufgrund meiner Klage bereits vorher zurückgezogen wurde, kam das Tübinger Urteil nicht groß in die Verhandlung mit ein. Ich denke aber, da in diesem Urteil die unkorrekte formelle Art des SDR angeprangert und verurteilt wurde, war es für mich hilfreich.


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  • Beiträge: 584
Es ist sicherlich kein Sieg gegen den RBStV, sondern gegen den BS.
Das ist vollkommen richtig, ABER
jeder noch so kleine Sieg bedeutet Sand im Getriebe. Und wir alle wissen, dass es nur eine Frage der Zeit ist, bis dann so ein Getrebe
kaputt geht......

Deswegen ist jeder noch so kleine Widerstand, jeder noch so kleine Sieg als Erfolg zu werten, und macht auf jeden fall Mut, es dem
Gleichgesinnten nachzutun.

An dieser Stelle: Herzlichen Glückwunsch !

Der ganze Ärger mit dem RBStV und dem BS erinnert mich irgendwie ganz stark an die Dialiergeschichten, die so im Jahre 2000-2003
passiert sind:
Am Anfang haben fast alle Kläger ausnahmslos ihre Klagen verloren, der angebliche Vertrag und die Kosten durch den Dialer waren zu
bezahlen.

Zuerst kamen ganz vereinzelt Urteile, die plötzlich eine Zahlungspflicht verneinten, bis irgendwann dass Eis gebrochen war, und es etliche
Urteile gab, die eine Erstattungspflicht von Kosten, entstanden durch einen angeblichen Dialer verneinten.

Heute redet fast keiner mehr über einen Dialer, geschweige denn wird er egen eines Dialers verklagt.

So sehe ich das mit den Kosten, gefordert durch den BS, genauso.... irgendwann wird es kippen, und keiner wird mehr durch irgendwelche
Bescheide belästigt werden.

Nur der Weg dahin ist ersteinmal steinig und schwer, und wird seine Opfer fordern.... Aber am Ende wird der Sieg, in form von nicht zu
zahlenden Beiträgen, stehen.

Da bin ich mir ganz sicher.


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[...]  Damit das in Zukunft nicht passiert, wird BS also von nun an formvollendete, rechtsichere Widerspruchsbescheide versenden und erst danach Zwangsvollstreckungsmaßnahmen einleiten.

Das stimmt nicht. Es genügt die Zustellung des Bescheids, denn es gibt keine aufschiebende Wirkung.

Solange eckes56 nicht deutlich und nachvollziehbar den Fall schildert, würde ich abraten, seine Story ernst zu nehmen.


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Der ganze Ärger mit dem RBStV und dem BS erinnert mich irgendwie ganz stark an die Dialiergeschichten, die so im Jahre 2000-2003
passiert sind:
Am Anfang haben fast alle Kläger ausnahmslos ihre Klagen verloren, der angebliche Vertrag und die Kosten durch den Dialer waren zu
bezahlen.

Zuerst kamen ganz vereinzelt Urteile, die plötzlich eine Zahlungspflicht verneinten, bis irgendwann dass Eis gebrochen war, und es etliche
Urteile gab, die eine Erstattungspflicht von Kosten, entstanden durch einen angeblichen Dialer verneinten.

Heute redet fast keiner mehr über einen Dialer, geschweige denn wird er egen eines Dialers verklagt.

So sehe ich das mit den Kosten, gefordert durch den BS, genauso.... irgendwann wird es kippen, und keiner wird mehr durch irgendwelche
Bescheide belästigt werden.

Nur der Weg dahin ist ersteinmal steinig und schwer, und wird seine Opfer fordern.... Aber am Ende wird der Sieg, in form von nicht zu
zahlenden Beiträgen, stehen.

Da bin ich mir ganz sicher.

Es wäre zu wünschen, aber dein Vergleich hinkt leider, die "Dialergeschichte" war nie gesetzlich abgesegnet so wie der RBStV ...


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Es ist sicherlich kein Sieg gegen den RBStV, sondern gegen den BS. Damit das in Zukunft nicht passiert, wird BS also von nun an formvollendete, rechtsichere Widerspruchsbescheide versenden und erst danach Zwangsvollstreckungsmaßnahmen einleiten. Dazu gehören bei Bedarf auch Widerspruchsbescheide, die per Einschreiben versendet werden. Das ist aber ein "Knabberpunkt", der nicht von jedem zu bewältigen ist. Also nur was für "Erfahrene Gerichtsvollzieher in die Augen blicker".

@eckes56: Wäre es möglich, einen kurzen, aber aussagekräftigen Text hier zu posten, weil das Problem der Zwangsvollstreckungsandrohungen seitens des BS inzwischen als penetrant zu bezeichnen ist und die richtige Strategie dagegen noch nicht zweifelsfrei gefunden wurde. Die Argumente deiner Klage gegen die Zwangsvollstreckungsmaßnahme würden schon weiterhelfen, damit bereits eingeleitete Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen Mitstreiter dieses Forums abgewendet werden können.

Ich gebe Dir absolut recht, dass ich keinen Sieg gegen den RBStV errungen habe, eine Schlacht wurde gegen den Beitragsservice gewonnen … mehr nicht, aber auch nicht weniger. Wieder etwas mehr Sand im Getriebe.

Die Zwangsvollstreckung war nicht Hauptbestandteil der Verhandlung, da der WDR die Vollstreckung mit Eingang der Klage zurück gezogen hat. Von anderen Fällen weiss ich, dass sie das immer tun. Also mein erster Tipp: Wenn die Vollstreckungsankündigung in Haus flattert … Klage vorm Verwaltungsgericht.
Für den Fall das Gericht oder die Beklagten hätten mit der Vollstreckung argumentiert, so war ich vorbereitet. Zum Einen das Tübinger Urteil und zum Anderen der §2 (1) VwVfG NRW (Fn14) Ausschluss des WDR vom VwVfg in NRW. Mitstreiter in anderen Bundesländern, schaut bitte selber nach ob der §2 oder der bei Euch passende den Ausschluss der jeweiligen Landesrundfunkanstalt vorsieht. Leider hatte ich zu spät bei der Vollstreckungsbehörde den Antrag auf eine Kopie des Vollstreckungungsersuchen gestellt. Da musste ich erfahren, dass bei uns dieser Vollstreckungsersuch rein elektronisch übermittelt wird. Ich habe erhebliche Zweifel, dass das elektronische Vollstreckungsersuchen des WDR formell rechtlich den Anforderungen des VwVfG und des VwVG genügt. Hier greift dann § 125 BGB Nichtigkeit wegen Formmangels.
Sollte die Landesrundfunkanstalt tatsächlich mit Widerspruchsbescheide agieren und ein Vollstreckungsersuchen stellen, hilft eine Begründung zu den fehlenden Unterschriften § 126 (1) BGB, § 34 (3) VwVfG, § 37 (3) VwVfG, § 44 (2) VwVfG. Hier greift dann erneut § 125 BGB Nichtigkeit wegen Formmangels.

Zur Aussage Sophia.Orthoi möchte ich nicht äußern, außer mit dem Wissen, dass jeder für sich selbst verantwortlich ist. Ich habe mir in nächtelangen Internetsitzungen die ganzen Paragraphen und Deutungen zusammengesucht. Hatte viele hilfreiche Vorlagen, wofür ich überaus dankbar bin, und habe aber alles angezweifelt und selber nachgeprüft und alle, wirklich alle Vorgehensweisen unserer Mitstreiter sehr ernst genommen. Vielleicht solltest Du einmal selbst anfangen die rechtlichen Zusammenhänge zu ergründen und dann versteht Du auch warum es so viele Wege gibt gegen den BS vorzugehen. Der eine Weg bringt mehr Sand und der andere Weg weniger Sand in das Getriebe des BS. Ich zwinge hier keinen meinen Weg zu gehen oder gar mir zu glauben … das Urteil kommt bald und das spricht für sich selbst.



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… das Urteil kommt bald und das spricht für sich selbst.

Gut. Das Urteil ist sicher nachvollziehbarer. Wirst Du es hier zur Verfügung stellen?


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Selbstverständlich … dafür ist ja dieses Forum. Wir müssen uns untereinander helfen nicht behindern. Und wenn meine Klageschrift und mein Urteil anderen helfen kann, stelle ich dies altruistisch zur Verfügung.

Achtet bitte darauf nicht blind zu kopieren, sondern seit kritisch. Jede Situation ist irgendwie anders und jeder muss prüfen, was er von anderen übernimmt und was nicht. Auch wäre ich dankbar für jedwede Kritik an meiner Klageschrift, es kann dann nur besser werden.


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  • Beiträge: 720
  • Wir sind das Volk
Hallo eckes56,lass Dich nicht von irgendwelchen Miessmachern beirren,auf alle Fälle bist Du einer der Ersten,die einen Teilerfolg erzielen konnte und alle können einen Teil davon übernehmen.
Dafür hat sich Deine Mühe gelohnt.


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koppi1947

 
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