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Autor Thema: GERICHT - im Namen der privilegierten Minderheit!  (Gelesen 24843 mal)

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GERICHT - im Namen der privilegierten Minderheit!
Autor: 23. November 2014, 11:37
Gericht - im Namen der privilegierten Minderheit!

Immer wieder stellen die Gerichte Behauptungen in den Urteilen auf, wonach der ö.-r. Rundfunk  besonders wichtig und besondere Vorteile bieten soll. Diese Behauptungen sind schlichte Aussagen bezogen auf die Vergangenheit, denen die argumentative Begründung für das 21 Jahrhundert fehlt. Das Verweisen eines Gerichtes auf die Behauptung eines anderen Gerichts bleibt weiterhin eine Behauptung. Von einem Gericht erwarten wir eine Auseinandersetzung nach Recht und Gesetz. Inwieweit hier eine Rechtsbeugung stattfindet, wird uns die Zukunft zeigen. Wir Bürger empfinden die ö.-r. Rundfunkurteile schon lange als Unrecht und Schande. Die Mittelbayerische schreibt zum ö.-r. Rundfunkbeitrag:
Zitat
http://www.mittelbayerische.de/nachrichten/kultur/artikel/der-zwangsbeitrag-stinkt-zum-himmel/1063624/der-zwangsbeitrag-stinkt-zum-himmel.html
... In Wahrheit zerstört der Zwangsbeitrag ein Recht, das über Jahrhunderte mühsam entwickelt wurde. Und er verhöhnt das logische, das moralische und das Rechtsbewusstsein der Bürger.

Einen willentlichen Leistungsbezug gab es noch 1980 mit fast ausschließlich ins Gewicht fallenden ö.-r. Programmen beim Kauf eines Empfängers. Heute im 21 Jahrhundert mit tausendfachen Informationsmöglichkeiten durch Printmedien, Internet, Multifunktionsgeräten mit Internetanschluss, DVD-/Blu-Ray-Playern, Konsolen, privatem Stadtradio, Leih- und Abruffilmen ist die besondere Gegenleistung mit einem willentlichen Leistungsbezug ausgerechnet der ö.-r. Programme, als besonderer Vorteil, nicht mehr vorhanden.

Eine Möglichkeit vollkommen redundante, finanziell aufgedrängte ö.-r. Sendungen und Unterhaltung, umformulierte und ausgelassene Berichterstattung zu nutzen, stellt keine besondere Leistung oder besonderen Vorteil dar. Die ö.-r. Sendungen dienen der Ablenkung und Beeinflussung der Menschen im Land und dem Selbstzweck der finanziellen Versorgung einer privilegierten Minderheit auf Kosten der Gesellschaft.

Wenn der öffentlich-rechtlicher Rundfunk als X-ter vorgesetzter Programm-Anbieter durch Zwangsbeiträge in der Überfülle von 90 Programmen für 21 Mio. € täglich zwangssubventioniert wird, erwächst den Nichtnutzern und der Konkurrenz des o.-r. Rundfunks daraus kein besonderer Vorteil, sondern ein Nachteil. Sie alle müssen Zahlen und haben weniger finanzielle Mittel für ihre vertrauenswürdigen Medien, Unterhaltung, Internet und Technik zur Verfügung.

Die besondere Leistung oder der besondere Vorteil ist jedoch eine Voraussetzung für eine Abgabe, die als "Beitrag" bezeichnet wird.

Richter Bostedt vom VG Freiburg fragt erstaunt: "Was qualifiziert denn nun den Vorteil?" Er habe sich dazu einmal den RBStV durchgelesen, aber er finde nichts."
Vorsitzende Richter Eidtner beim Verfahren vor dem VG Potsdam bemerkt folgendes: "nur weil ich bezahlen muss, muss ich den Quatsch nicht ansehen".

Die ö.-r. Anstalten decken keine gemeinschaftswichtigen Aufgaben, die ANDERE Medien wie privates Stadtradio, Zeitungen, Zeitschriften, Bücher, Kauf- und Leihfilme, Filme auf Abruf, priv. TV, Auslandssender, Internetradio und das Internet selbst NICHT abdecken würden. Sie alle informieren, bilden und unterhalten. Die besondere Leistung oder der besondere Vorteil des ö.-r. Rundfunks ist nicht vorhanden.

Darüber hinaus wird die nicht besondere Leistung oder der nicht besondere Vorteil durch die Missachtung der geltenden Gesetze, die Manipulationen, Skandale, der Staatsabhängigkeit und der Geldverschwendung von 21 Mio. täglich deutlich sichtbar.

Dazu einige Beispiele:

Die ö.-r. Anstalten missachten den Rundfunkstaatsvertrag (§10 und §11). Sie schulden eine staatsfreie, sachliche und objektive Berichterstattung ohne eine gezielte Einflussnahme auf die öffentliche Meinungsbildung.

Das Bundesverfassungsgericht hat den ZDF-Staatsvertrag wegen der politischen Besetzung der Aufsichtsgremien für verfassungswidrig erklärt. https://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg14-026 Auch die KEF ist verfassungswidrig besetzt, denn alle 16 Mitglieder werden durch die Ministerpräsidenten der Länder auf 5 Jahre berufen.

Der neunköpfige ARD-Programmbeirat warf den ARD-Redaktionen vor, einseitig über den Ukraine-Konflikt zu berichten. Diese Rüge nahm die starke Kritik des Publikums auf und ist in ihrer Deutlichkeit einmalig in der Geschichte der ARD. Der Bericht des Programmbeirats zeigt, dass die größte Sendeanstalt der Bundesrepublik in eklatanter Art und Weise ihren Informationsauftrag bei der Berichterstattung über die Ukraine-Krise missbraucht hat. Die Berichterstattung des ZDF ist übrigens nicht besser. http://deutsche-wirtschafts-nachrichten.de/2014/10/09/sahra-wagenknecht-unheimliche-komplizenschaft-zwischen-deutschland-und-den-usa/

Manipulierte Umfrage zu der Rundfunkreform
Ergebnis der SWR Umfrage vom 04.02.2013 lautet:


Manipulierte Januar - Umfrage:
Zitat http://digital.t-online.de/gez-2013-rundfunkbeitrag-stoesst-auf-breite-zustimmung/id_61652094/index
"...Die Gesellschaft für Konsumforschung (GfK) in Nürnberg befragte in einer repräsentativen Umfrage im Auftrag der ARD im Mai, Oktober, November und Dezember jeweils 1000 Männern und Frauen. Auf die Frage "Befürworten Sie die Veränderung des neuen Modells oder lehnen Sie diese ab?" antworteten im Dezember 76,3 Prozent der Befragten, dass sie die Beitragsreform begrüßen. Im Oktober waren es 75,8 und im November 76,1 Prozent. 11.01.2013, 16:12 Uhr | t-online.de, dpa"
oder: http://www.rp-online.de/gesellschaft/fernsehen/oeffentlich-rechtliche-nur-vereinzelt-beschwerden-1.3130286 
 
Die Meinungsmanipulation:
Zitat http://neuewirtschaftswunder.de/2013/01/12/anatomie-eines-umfrage-desasters-ii-breite-zustimmung-fur-den-rundfunkbeitrag/ 
... “Befürworten Sie die Veränderung des neuen Modells oder lehnen Sie diese ab?”

Ich muss da erst mal drei Sekunden drüber nachdenken.  Befürworte ich die Veränderung des neuen Modells? Hm. Käme ja auf die Art der Veränderung an. Weniger Geld? Mehr Geld? Komplettes zurückdrehen?

Jedenfalls: 76 Prozent der Befragten begrüßten die Beitragsreform. Diese Angabe leitet sich direkt aus der Frage ab, denn es heißt bei T-Online:  “Auf die Frage “Befürworten Sie die Veränderung des neuen Modells oder lehnen Sie diese ab?” antworteten im Dezember 76,3 Prozent der Befragten, dass sie die Beitragsreform begrüßen.”

Das heißt also: Die Antwort auf die Frage, ob die Menschen die neue Zwangsabgabe / Wohungspauschale / GEZ-Reform gut finden oder nicht wurde nicht ermittelt, in dem sie gefragt wurden, ob sie  die neue Zwangsabgabe / Wohnungspauschale / GEZ-Reform (je nach Wording erhalten Sie die gewünschten Ergebnisse) gut oder schlecht finden. Oder ob sie die alte Erhebungsform besser fanden oder nicht oder welche sie besser finden. Sie wurde ermittelt, indem man Menschen gefragt hat, ob sie die Veränderung des neuen Modells befürworten.

Ich finde diese Fragestellung nicht nur krude. Ich finde sie auch missverständlich, ja frech, denn ich kann mit der Beantwortung machen, was ich will.

Erschwerend kommt noch hinzu, dass diese manipulierte Januar - Umfrage zum neuen Rundfunkbeitrag http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4826.0.html gravierend durch die vertrackte Fragestellung "Befürworten Sie die Veränderung des neuen Modells oder lehnen Sie diese ab?" aufgesetzt wurde, um die öffentliche Meinungsbildung zu manipulieren. Die manipulierten Ergebnisse wurden Medienwirksam als Zuspruch zur Zwangsabgabe umgedeutet und über die dpa Nachrichtenagentur unters Volk gebracht. Die nach journalistischen Grundsätzen aufgestellte umfangreichere Umfrage des SWR kommt eindeutig zu einem gegenteiligen Schluss:

Der Rundfunkbeitrag ohne Ausstiegsmöglichkeiten wird als ungerecht empfunden. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist sein Geld nicht wert und wird für unsere Demokratie nicht benötigt.

Einige Beispiele, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk keinen politisch unabhängigen Rundfunk, dafür aber nacherzählte, manipulierte, umformulierte Nachrichten, angereichert gelegentlich um öffentliche Verdächtigungen bzw. Vorverurteilungen ausstrahlt findet man u.a. in dem ersten offenen Briefen von Olaf Kretschmann an den RBB:

Die Beispiele folgen ab der Stelle "Seit vielen Jahren zahle ich Rundfunkgebühren"
http://rundfunkbeitrag.blogspot.de/2012/12/offener-brief-die-intendantin-des.html
Zweiter Brief:
http://rundfunkbeitrag.blogspot.de/2013/02/zweiter-offener-brief-die-intendantin.html

Weitere Beispiel-artikel:

Politischer Einfluss auf ARD und ZDF (sueddeutsche.de)
http://www.sueddeutsche.de/medien/politischer-einfluss-auf-ard-und-zdf-mit-voller-kraft-1.1507608

Fall Brender
"Nach zehn Jahren muss Nikolaus Brender, 61, das Amt des ZDF-Chefredakteurs räumen. Zeit für eine Abrechnung - mit Machtpolitikern wie Roland Koch, mit internen Spitzeln und der Herrschaft der Parteien über öffentlich-rechtliche Sender und Journalisten. …"
http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-69174747.html
oder
"Einflussnahme der Parteien: Brender prangert "Spitzelsystem" bei Öffentlich-Rechtlichen an"
http://www.spiegel.de/kultur/tv/einflussnahme-der-parteien-brender-prangert-spitzelsystem-bei-oeffentlich-rechtlichen-an-a-679247.html

Fehlende Unabhängigkeit/Staatsferne - Aussage des einstigen Leiters der GEZ Hans Buchholz:
"…müssen vor allem die Vorgaben der Ministerpräsidenten berücksichtigt werden. Wir haben die Aufforderung, das Beitragsaufkommen um 1 % zu steigern. Das ist in den Reformberechnungen als Vorgabe der Ministerpräsidenten berücksichtigt. …" [Quelle: Seite 12 und 13, http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMA15-177.pdf, Haupt- und Medienausschuss, 13. Sitzung (öffentlich) vom 7. April 2011, Landtag Nordrhein-Westfalen].

Politischer Einfluss und Null Kreativität
Autorin rechnet mit ARD und ZDF ab: "Kreativität: nicht vorhanden"
"Seitdem habe ich in meiner Recherche herausgefunden, dass politischer Einfluss die Norm ist. Sieht man sich ZDF, BR, HR und auch den SWR an, so ist gerade das fiktionale Programm teils stark politisch ausgerichtet."
http://www.wuv.de/medien/autorin_rechnet_mit_ard_und_zdf_ab_kreativitaet_nicht_vorhanden

Beispiel-videos
Manipulierte und umformulierte Nachrichtenwiedergabe.
Eine kurze Geschichte über die Unabhängigkeit - Teil 1 von 2
http://www.youtube.com/watch?v=L4A9xDrkdE8

Massenmedien geben offen zu über Syrien verzerrte Wahrheit zu verbreiten (Zapp/NDR)
https://www.youtube.com/watch?v=cLGZ8dYLFwM
Diese, Monate später erfolgte "Gegendarstellung" wird im dem offenen Brief von Olaf Kretschmann weiter erläutert.


Fazit:
Die öffentlich-rechtlichen Anstalten sind NUR ein X-ter Anbieter ausgewählter Bruchstücke des Weltgeschehens, voller Auslassungen und Umformulierungen. Die Anstalten überschätzen ihre Bedeutung maßlos und stellen keine vertrauenswürdige Quelle dar. Die ö.-r. Anstalten senden keinen unabhängigen Rundfunk, dafür politisch auf Meinungslenkung ausgerichtetes Programm.

Eine Möglichkeit vollkommen redundante, finanziell Aufgedrängte ö.-r. Sendungen und Unterhaltung, umformulierte und ausgelassene Berichterstattung zu nutzen, stellt keine besondere Leistung oder besonderen Vorteil dar. ÖR Programme bedeuten schlicht staatlich aufgezwungenen Pay-TV ohne Einschaltzwang. Die ö.-r. Sendungen dienen dem Selbstzweck der finanziellen Versorgung einer privilegierten Minderheit auf Kosten der Gesellschaft.



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In der Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 15. Mai 2014 über die Popularklagen des Herrn E. G. in I. u. a. http://www.bayern.verfassungsgerichtshof.de/8-VII-12;%2024-VII-12.htm

stellt das Gericht folgende Behauptungen auf, ohne sie ausführlich zu begründen:

Zitat
Zum einen soll er den Vorteil abgelten, der daraus entsteht, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk in besonderem Maß die Grundlagen der Informationsgesellschaft fördert und einen wichtigen Beitrag zur Integration und Teilhabe an demokratischen, kulturellen und wirtschaftlichen Prozessen leistet (LT-Drs. 16/7001 S. 11); insoweit ist grundsätzlich jede Person im Einwirkungsbereich des öffentlich-rechtlichen Rundfunks an der Finanzierungsverantwortung zu beteiligen, weil sie einen gleichsam strukturellen Vorteil aus dessen Wirken zieht.

Fragen:

1. Wie fördert ausgerechnet der öffentlich-rechtliche Rundfunk in besonderem Maß die Grundlagen der Informationsgesellschaft was die ANDEREN Medienanbieter wie: privates Stadtradio, Zeitungen, Zeitschriften, Bücher, Kauf- und Leihfilme, Filme auf Abruf, priv. TV, Auslandssender, Internetradio und das Internet selbst NICHT können?

Etwa durch die Manipulationen, Auslassungen der Berichterstattung, Skandale, Verdrängung der Konkurrenz, die Verfassungswidrigkeit des ZDF-Staatsvertrages sowie der politischen Besetzung des KFE Gremiums oder etwa wegen den Zusatzrenten der Ex-Mitarbeiter der ö.-r. Anstalten und sonstiger Geldverschwendung?

2. Welchen wichtigen Beitrag zur Integration und Teilhabe an demokratischen, kulturellen und wirtschaftlichen Prozessen leistet ausgerechnet der öffentlich-rechtliche Rundfunk, der als Beitrag für besondere Gegenleistung und besonderen Vorteil im 21 Jahrhundert hervortritt und die ANDEREN Medienanbieter wie: privates Stadtradio, Zeitungen, Zeitschriften, Bücher, Kauf- und Leihfilme, Filme auf Abruf, priv. TV, Auslandssender, Internetradio und das Internet selbst NICHT leisten?

3. Welchen strukturellen Nachteil als den der Verdrängung der Konkurrenz bringt der ö.-r. Rundfunk als besonderen Vorteil mit sich? Die Millionen Nichtnutzer der ö.-r. Programme haben nur finanzielle Nachteile.


Beiträge können nur als Geldleistungen für besondere Gegenleistung oder für besondere Vorteile von einer abgrenzbaren Gruppe erhoben werden.


Vielleicht fallen Euch noch mehr Ungereimtheiten bezüglich der besonderen Gegenleistung oder der besonderen Vorteile des ö.-r. Rundfunkt im 21 Jahrhundert auf?


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[...] stellt das Gericht folgende Behauptungen auf, ohne sie ausführlich zu begründen:
Zitat
Zum einen soll er den Vorteil abgelten, der daraus entsteht, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk in besonderem Maß die Grundlagen der Informationsgesellschaft fördert und einen wichtigen Beitrag zur Integration und Teilhabe an demokratischen, kulturellen und wirtschaftlichen Prozessen leistet (LT-Drs. 16/7001 S. 11); insoweit ist grundsätzlich jede Person im Einwirkungsbereich des öffentlich-rechtlichen Rundfunks an der Finanzierungsverantwortung zu beteiligen, weil sie einen gleichsam strukturellen Vorteil aus dessen Wirken zieht.
[...]
Vielleicht fallen Euch noch mehr Ungereimtheiten bezüglich der besonderen Gegenleistung oder der besonderen Vorteile des ö.-r. Rundfunkt im 21 Jahrhundert auf?

Dazu müsste vielleicht mal die vom Gericht ersatzweise für eine "ausführliche Begründung" angeführte Quelle gefunden und konsultiert werden "(LT-Drs. 16/7001 S. 11)"....


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Auf der Seite 11 des Dokuments (LT-Drs. 16/7001 S. 11) steht die gleiche Behauptung, die das Gericht zitiert. Wo ist aber die ausführliche Begründung des Gerichts?


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BUNDESVERFASSUNGSGERICHT: Abschaffung der GEZ - Keine Zwangsfinanzierung von Medienkonzernen

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Wir haben 6 Millionen Sozialhilfe Empfänger die sich nicht währen. Es betrifft die nicht. Wer garantiert denen dass es so bleibt. Niemand. Wir haben 18 Millionen Rentner, davon die Hälfte die weniger haben als Sozialhilfe Empfänger. Wenn ich die Boykottzahlen anschaue, sieht es düster aus. Traurige Bilanz. Man muss sich im klaren sein, dass es nicht nur um Zahlen geht, sondern um viel mehr.

Nicht erst aufwachen, wenn zu spät wird.
Nicht erst aufwachen, wenn man sich keine Wohnung mehr leisten darf, sozialen Umfeld räumen muss.
Es geht uns nicht um Demokratiesturz, es geht um Demokratie zu wahren, erhalten.

Wir sind das Volk und als Volk haben wir verdient frei entscheiden zu können was wir sehen, hören, lesen dürften. Ein Zwang ist keine Lösung. Ein Zwang fördert Unruhe, Verweigerungshaltung.

Nur die massenhafte Verweigerung kann zu eine Lösung führen.

Mir fehlt bei Schreiben ein Satz meines Sohnes. Mutter je mehr ich habe , desto wirst du ärmer.



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Auf der Seite 11 des Dokuments (LT-Drs. 16/7001 S. 11) steht die gleiche Behauptung, die das Gericht zitiert. Wo ist aber die ausführliche Begründung des Gerichts?

Es gibt keine Begründung. Die Begründung ist schon die Behauptung ;) . Man darf dieses Geschreibsel auch nicht so ernst nehmen. Wir haben es mit einem 8,5 Milliarden teuren Medienapparat zu tun. Der war nach dem Krieg im Rahmen des Ost-West-Konflikts erforderlich, um die Bevölkerung einheitlich gegen die "Warschauer-Pakt-Staaten" auf Kurs zu bringen.

Was wir heute mit diesem Monstrum anfangen sollen, weiß ich nicht, aber ich befürchte, er ist mit einem Budget, das beispielsweise über dem Bruttosozialprodukt von Nordkorea liegt, zu einem Staat im Staate geworden, der seinen Zweck in sich selbst hat und sich mit Händen und Füßen gegen seine Abschaffung stemmen wird.



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.. insoweit ist grundsätzlich jede Person im Einwirkungsbereich des öffentlich-rechtlichen Rundfunks an der Finanzierungsverantwortung zu beteiligen, weil sie einen gleichsam strukturellen Vorteil aus dessen Wirken zieht.

Vielleicht fallen Euch noch mehr Ungereimtheiten bezüglich der besonderen Gegenleistung oder der besonderen Vorteile des ö.-r. Rundfunkt im 21 Jahrhundert auf?

Ja, sogar 2 zu obigem Satz.

a) Da steht "Einwirkungsbereich". Wirken ist tun ! Also etwas was geschieht. Dieses wirken/tun ist aber nicht möglich, wenn eine Person über keine Gerätschaften bzw. Anschlüsse verfügt über diese überhaupt gewirkt werden könnte
b) Da steht "jeder ist zu beteiligen", d.h. auch ALG, Bafög Empfänger, sowie Personen im Ausland die über Geräte verfügen, ARD/ZDF etc. kann in Nachbarländern geschaut werden, ohne dass dort bezahlt werden muss. ALG/Bafög Empfänger können sich befreien lassen. Also bezahlt keineswegs jeder. Dt. Bürger die ÖR nutzen werden schlechter gestellt, denn sie müssen für eine Leistung zahlen, die andere umsonst bekommen. Ganz unten aber sind, die die ÖR nicht wollen oder nicht können (zwecks fehlender Geräte), aber müssen trotzdem zahlen - typischer Schildbürgerstreich, wenn es nicht ernster wäre als ein "Streich"


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Auf der Seite 11 des Dokuments (LT-Drs. 16/7001 S. 11) steht die gleiche Behauptung, die das Gericht zitiert. Wo ist aber die ausführliche Begründung des Gerichts?
Es gibt keine Begründung. Die Begründung ist schon die Behauptung

Es ist ja bemerkenswert, dass die Gerichte für Ihre "Urteilsbegründungen" sich offenbar aus Schriftstücken der Staatskanzleien bedienen. Zu diesem Dokument der "Begründung zum 15. Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge" siehe hier im Forum. Dabei handelt es sich wohl um ein "gemeinsames Machwerk aus den Staatskanzleien", das - so darf vermutet werden - in Abstimmung mit den Justiziaren der Rundfunkanstalten aufgesetzt wurde. Wenn aber die Gerichte sich bei ihren Urteilen auf die Textvorlagen der Staatskanzleien stützen und diese wortwörtlich übernehmen, so erhebt sich die Frage, wie die klassische Gewaltenteilung der Judikative von der Exekutive funktionieren soll. Eher ein klassischer Fall eines Zirkelschlusses.

Es wäre aufschlussreich, das "copy & paste"-System dieser Textübernahmen einmal genau nachzuvollziehen und aufzudecken.


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Es ist ja bemerkenswert, dass die Gerichte für Ihre "Urteilsbegründungen" sich offenbar aus Schriftstücken der Staatskanzleien bedienen. [...]
Wenn aber die Gerichte sich bei ihren Urteilen auf die Textvorlagen der Staatskanzleien stützen und diese wortwörtlich übernehmen, so erhebt sich die Frage, wie die klassischen Gewaltenteilung der Judikative von der Exekutive funktionieren soll. Eher ein klassischer Fall eines Zirkelschlusses.
Der judikativ-legislativ/exekutiv-publikative Zirkelschluss ist besonders "schön" in Bayern nachzuvollziehen...
Gremien: Verwaltungsräte ...Legislative, Judikative - und dunkle Abgründe
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,9610.0.html

Nicht etwa "nominiert"/ "gewählt", sondern per Bayerischem Rundfunkstaatsvertrag ins Amt "gehoben":

Vorsitzende des Verwaltungsrats des Bayerischen Rundfunks
Barbara Stamm
> Präsidentin des Bayerischen Landtags

weiteres Mitglied im Verwaltungsrat des Bayerischen Rundfunks
Stephan Kersten
> Präsident des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs und gleichzeitig
> Mitglied des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs


Es wäre aufschlussreich, das "copy & paste"-System dieser Textübernahmen einmal genau nachzuvollziehen und aufzudecken.
Definitiv!!!!!


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Auf der Seite 11 des Dokuments (LT-Drs. 16/7001 S. 11) steht die gleiche Behauptung, die das Gericht zitiert. Wo ist aber die ausführliche Begründung des Gerichts?

Es gibt keine Begründung. Die Begründung ist schon die Behauptung ;) . Man darf dieses Geschreibsel auch nicht so ernst nehmen. …

Natürlich wissen wir das und müssen den anderen diesen Wahnsinn vor Augen halten und bei jeder Gelegenheit ansprechen. In den gerichtlichen Verhandlungen müssen wir die leeren Behauptungen auseinandernehmen, bis die Gerichte Urteile nach Recht und Gesetz und im Sinne der Bürger dieses Landes fällen. Die Textübernahmen der leeren Behauptungen gehören in den gerichtlichen Verhandlungen bloßgestellt.


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Noch eine Kuriosität passiert bei den unlogischen Urteilen für die privilegierte (untolerante/manipulative) Minderheit:

Der Zusammenhang wird durch den folgenden Vergleich bildhaft:

Ein Bürger tätigt seine Einkäufe bei seinem gewählten Lebensmittelhändler. Kein vernünftig denkender Mensch kommt auf die Idee, einen Zwangsbeitrag für einen vorgesetzten Lebensmittelhändler einzuführen, weil der Bürger dort einkaufen könnte. Genau das Abwegige wird heute mit der ö.-r. Rundfunkabgabe verfolgt und das Logische, das Moralische und das Rechtsbewusstsein der Bürger verhöhnt.


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Noch eine Kuriosität passiert bei den unlogischen Urteilen für die privilegierte (untolerante/manipulative) Minderheit:

Der Zusammenhang wird durch den folgenden Vergleich bildhaft:

Ein Bürger tätigt seine Einkäufe bei seinem gewählten Lebensmittelhändler. Kein vernünftig denkender Mensch kommt auf die Idee, einen Zwangsbeitrag für einen vorgesetzten Lebensmittelhändler einzuführen, weil der Bürger dort einkaufen könnte. Genau das Abwegige wird heute mit der ö.-r. Rundfunkabgabe verfolgt und das Logische, das Moralische und das Rechtsbewusstsein der Bürger verhöhnt.

Statistik zeigt, fast jeder deutsche Haushalt hat eine Küche in der Wohnung.
Die Küche ermöglicht die Zubereitung von Schweinfleisch
Mit einem "Schweinfleischbeitrag" wird gewährleistet, dass jeder Haushalt kostenloses Schweinfleisch (und natürlich von öffentlich-rechtlichen Bauernhöfen) kostenlos nach Hause geliefert bekommt. Ob sie das Angebote nehmen wollen (Vegetarier, Türke, Bio-Konsumer etc.), spielt keine Rolle, da das Schweinfleisch wird nur angeboten.

Rechtsgrundlage: Schweinfleisch ist hochwertiges Lebensmittel (liefert viel Eiweis). Lebensmittel ist für das Leben unverzichtbar. Leben steht unter rechtlichem Schutz. (Art.2 Abs. 2 Satz 1 GG)


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Noch eine Kuriosität passiert bei den unlogischen Urteilen für die privilegierte (untolerante/manipulative) Minderheit:

Der Zusammenhang wird durch den folgenden Vergleich bildhaft:

Ein Bürger tätigt seine Einkäufe bei seinem gewählten Lebensmittelhändler. Kein vernünftig denkender Mensch kommt auf die Idee, einen Zwangsbeitrag für einen vorgesetzten Lebensmittelhändler einzuführen, weil der Bürger dort einkaufen könnte. Genau das Abwegige wird heute mit der ö.-r. Rundfunkabgabe verfolgt und das Logische, das Moralische und das Rechtsbewusstsein der Bürger verhöhnt.


Statistik zeigt: fast jeder Deutsche Haushalt hat ein Bett in der Wohnung.
Das Bett ermöglicht sexuelles Verhalten.
Mit einem "Kondombeitrag" wird gewährleistet, dass jeder Haushalt kostenlose Kondome (und natürlich von öffentlich-rechtlichen Fabriken) kostenlos nach Hause geliefert bekommt. Ob sie das Angebote nehmen wollen (...), spielt keine Rolle, da die Kondome werden nur angeboten.

Rechtsgrundlage: Kondom verhindert sexuell übertragbare Erkrankung. Köperliche Unversehrtheit (frei von Krankheit) steht unter rechtlichem Schutz. (Art.2 Abs. 2 Satz 1 GG)

Fazit:
Es braucht kein Logisches, kein Moralisches und kein Rechtsbewusstsein. Es braucht nur Statistik und Rechtsgrundlage, und ein Gesetz (oder sogar nur ein Unteil), das die zwei verbindlich verbindet.


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Ein Bürger tätigt seine Einkäufe bei seinem gewählten Lebensmittelhändler. Kein vernünftig denkender Mensch kommt auf die Idee, einen Zwangsbeitrag für einen vorgesetzten Lebensmittelhändler einzuführen, weil der Bürger dort einkaufen könnte. Genau das Abwegige wird heute mit der ö.-r. Rundfunkabgabe verfolgt und das Logische, das Moralische und das Rechtsbewusstsein der Bürger verhöhnt.

Es läuft immer wieder auf die angebliche Wichtigkeit bzw Unentbehrlichkeit des ÖRR hinaus.
Der besondere Vorteil für die Gesellschaft wird mit Phrasen und Behauptungen unterlegt, aber er wird nicht erklärt.
Man versteigt sich zu der Aussage, daß sogar derjenige einen Vorteil erhält, der den ÖRR nicht konsumiert.
Dieser sog. strukturelle Vorteil ist der Kernpunkt und gleichzeitig das größte Märchen, was uns hier aufgetischt wird.


Immer wieder stellen die Gerichte Behauptungen in den Urteilen auf, wonach der ö.-r. Rundfunk  besonders wichtig und besondere Vorteile bieten soll. Diese Behauptungen sind schlichte Aussagen bezogen auf die Vergangenheit, denen die argumentative Begründung für das 21 Jahrhundert fehlt. Das Verweisen eines Gerichtes auf die Behauptung eines anderen Gerichts bleibt weiterhin eine Behauptung. Von einem Gericht erwarten wir eine Auseinandersetzung nach Recht und Gesetz. Inwieweit hier eine Rechtsbeugung stattfindet, wird uns die Zukunft zeigen.

Richter Bostedt vom VG Freiburg fragt erstaunt: "Was qualifiziert denn nun den Vorteil?" Er habe sich dazu einmal den RBStV durchgelesen, aber er finde nichts."


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"Das Internet ist für uns alle Neuland": Angela Merkel, 19.06. 2013

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Ein Bürger tätigt seine Einkäufe bei seinem gewählten Lebensmittelhändler. Kein vernünftig denkender Mensch kommt auf die Idee, einen Zwangsbeitrag für einen vorgesetzten Lebensmittelhändler einzuführen, weil der Bürger dort einkaufen könnte. Genau das Abwegige wird heute mit der ö.-r. Rundfunkabgabe verfolgt und das Logische, das Moralische und das Rechtsbewusstsein der Bürger verhöhnt.

Es läuft immer wieder auf die angebliche Wichtigkeit bzw Unentbehrlichkeit des ÖRR hinaus.
Der besondere Vorteil für die Gesellschaft wird mit Phrasen und Behauptungen unterlegt, aber er wird nicht erklärt.
Man versteigt sich zu der Aussage, daß sogar derjenige einen Vorteil erhält, der den ÖRR nicht konsumiert.
Dieser sog. strukturelle Vorteil ist der Kernpunkt und gleichzeitig das größte Märchen, was uns hier aufgetischt wird.

...

Diese Behauptungen sollen sie erst belegen.

Das Kartenhaus fällt schon bereits wegen dieser nicht erfüllten Voraussetzungen zusammen:

Beiträge können nur als Geldleistungen für besondere Gegenleistung oder für besondere Vorteile von einer abgrenzbaren Gruppe erhoben werden.

Etwas Besonderes ist nicht gewöhnlich. ÖRR ist heute jedoch gewöhnlich.


Die öffentlich-rechtlichen Anstalten sind NUR ein X-ter Anbieter ausgewählter Bruchstücke des Weltgeschehens, voller Auslassungen und Umformulierungen. Die Anstalten überschätzen ihre Bedeutung maßlos und stellen keine vertrauenswürdige Quelle dar. Die ö.-r. Anstalten senden keinen unabhängigen Rundfunk, dafür politisch auf Meinungslenkung ausgerichtetes Programm.

Eine Möglichkeit vollkommen redundante, finanziell Aufgedrängte ö.-r. Sendungen und Unterhaltung, umformulierte und ausgelassene Berichterstattung zu nutzen, stellt keine besondere Leistung oder besonderen Vorteil dar. ÖR Programme bedeuten schlicht staatlich aufgezwungenen Pay-TV ohne Einschaltzwang. Die ö.-r. Sendungen dienen dem Selbstzweck der finanziellen Versorgung einer privilegierten Minderheit auf Kosten der Gesellschaft.

Begründungen dazu:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12087.msg81284.html#msg81284

Zusätzliche Frage:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12087.msg81306.html#msg81306


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 23. November 2014, 22:27 von Viktor7«

 
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